Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 25 Geschäftsordnung des Hessischen Landtags den Antrag auf Herbeirufung gestellt. Über den Antrag werde ich jetzt abstimmen lassen. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Insofern ist die Debatte zur Geschäftsordnung geschlossen. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Herbeirufung des Staatsministers Riebel seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass für den Antrag die Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestimmt haben. Die Mitglieder der Fraktion der FDP haben sich der Stimme enthalten. Dagegen gestimmt haben die Mitglieder der Fraktion der CDU. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.
Wir steigen damit jetzt in die inhaltliche Debatte ein. Als erste Rednerin zur Begründung ihres Antrages spricht Frau Abg. Hoffmann für die SPD-Fraktion. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich denke, dass wir gerade eine Geschäftsordnungsdebatte geführt haben und dass der Europaminister abwesend ist, ist symptomatisch für die Europapolitik dieser Landesregierung. Ich möchte das nur noch einmal wiederholen. Das zeigt, welche Relevanz Europa bei dieser Landesregierung hat. Es zeigt sich auch sehr deutlich, dass Hessen in Brüssel damit sehr schlecht vertreten ist. Diejenigen, die schon länger im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss sind,wissen,dass die Verantwortung für Versäumnisse,die in Hessen geschehen sind, auf die Brüsseler Ebene geschoben wird.Aber eigentlich liegt es daran,dass es dieser Landesregierung nicht gelingt, die Interessen Hessens in Brüssel zu vertreten und sich in den dort bestehenden Informationsfluss einzuklinken.
Wir haben zu dieser Debatte eine höchst interessante Antragslage. Die drei Fraktionen, die dazu Anträge eingebracht haben, haben sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Dennoch möchte ich noch einmal betonen: In der grundsätzlichen Bewertung des europäischen Einigungsprozesses unterscheiden wir uns nicht. Die Europäische Union hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als ein sehr erfolgreiches Modell der staatlichen Kooperation bewährt. Sie hat den Menschen in Europa Jahrzehnte des Friedens, der persönlichen Freiheit und des allgemeinen Wohlstandes ermöglicht.
Die anstehende Osterweiterung der Europäischen Union ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer demokratischen Einigung Europas. In der Diskussion im Konvent geht es jetzt darum, dass die europäischen Staaten ihre politischen und wirtschaftlichen Gestaltungsspielräume gemeinsam weiterentwickeln. Die europäischen Staaten müssen nach dem Erweiterungsprozess, aber auch im Zeitalter der Globalisierung handlungsfähig bleiben. Auch wenn es nur sehr verhalten in der Öffentlichkeit diskutiert wird, müssen wir feststellen, dass es auch bei uns nach wie vor Vorbehalte gegen die Erweiterung der Europäischen Union gibt. Es steht außer Frage, dass es zu Veränderungen kommen wird.Beispielsweise betrifft dies die Strukturpolitik. Ein weiteres Beispiel dafür ist die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union. Ich denke, wir alle gemeinsam sind aufgefordert, uns mit diesen Bedenken auseinander zu setzen.Wir müssen in politischen Diskussionen diese Bedenken ausräumen.
Bedenken bestehen auch in den Beitrittsländern. Die Referenden, die bisher in Ungarn und Litauen stattgefunden haben, haben mit überwältigenden Voten den Beitritt dieser Länder bestätigt.Vor wenigen Wochen haben wir aber von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Seymik von Wielkopolska die Bedenken gehört, die es dort hinsichtlich des Referendums in Polen gibt, das in wenigen Tagen ansteht. Ich denke, wir alle hoffen, dass das polnische Referendum ebenfalls mit einem klaren Votum den Beitritt Polens zur Europäischen Union besiegelt.
Wir alle beobachten mit großer Aufmerksamkeit die Arbeit des Europäischen Konvents, die dieser seit dem Dezember 2001 tut. Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union sind an der Erörterung der Frage der Verfassung der Europäischen Union auch Abgeordnete aus den Parlamenten beteiligt, und zwar sowohl aus den nationalen Parlamenten als auch aus dem Europäischen Parlament.Ziel dabei ist,dass mit einer europäischen Verfassung für mehr Demokratie, mehr Transparenz und für eine größere Handlungsfähigkeit der Europäischen Union gesorgt wird. Noch in diesem Monat soll der Entwurf dieser Verfassung den Regierungschefs auf dem Gipfel in Thessaloniki vorgelegt werden. Wenn wir die Anträge im Europaausschuss beraten werden, wird dieser Termin schon vorbei sein.Aber ich denke, die Diskussion, die wir dazu führen werden, wird dazu beitragen, dass die Basis dieser Diskussion insgesamt breiter wird.
Wir wollen für mehr Demokratie in Europa sorgen. Das heißt, dass das Europäische Parlament gestärkt werden muss. Es geht um die aktive Mitentscheidung des Europäischen Parlaments auf allen Feldern der Gesetzgebung. Wir begrüßen daher ganz ausdrücklich, dass die Europäische Grundrechtecharta in den Vertrag aufgenommen werden wird.
Vor diesem Hintergrund möchte ich mich mit Punkt 11 des Antrages der Fraktion der CDU auseinander setzen. Er enthält die Forderung, die geistig-kulturellen und reli
giösen Wurzeln Europas zu berücksichtigen. Ich denke, das ist unstreitig. Jeder, der will, dass die Europäische Union mehr als ein gemeinsamer Binnenmarkt ist, wird dem zustimmen. Ich halte es auch für selbstverständlich, dass sich die Verfassung der Europäischen Union in ihrer Präambel der gemeinsamen Werte versichert. Im Kern geht es bei der Forderung der CDU-Fraktion jedoch um den religiösen Bezug in der europäischen Verfassung. Gerade in der Grundrechtecharta werden sehr viele Regelungen enthalten sein, die die Religionen in der Europäischen Union umfassend schützen werden. Neben der Gedanken-, der Gewissens- und der Religionsfreiheit wird dort das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder verankert sein. Außerdem wird dort die Achtung der Vielfalt der Kulturen, der Religionen und der Sprachen festgeschrieben. Nach unserer Einschätzung bedeutet das auch, dass die besonderen Rechte der Staatskirche dann entsprechend beachtet werden. Das fordert die CDU in ihrem Antrag.
Meine Damen und Herren, es kann aber auch sein, dass Sie hinter dieser Forderung eine ganze andere Absicht verstecken wollen, nämlich die, durch einen Bezug auf die christliche Religion der Türkei die Tür zur Europäischen Union dauerhaft zuzuschlagen. Ich denke, falls diese Absicht besteht, sollten sie sie auch nennen, damit wir das offen diskutieren können. Sie sollten sich da nicht hinter dem Staatskirchenvertrag verstecken.
Ein weiterer Schritt zu mehr Demokratie und Verantwortung des Parlamentes in der Europäischen Union wird sein, dass die Wahl des Kommissionspräsidenten zukünftig durch das Europäische Parlament erfolgen wird. Den Bürgerinnen und Bürgern muss klar sein, warum es sich lohnt, für das Europäische Parlament wählen zu gehen. Wir werden unterschiedliche Spitzenkandidaten von europäischen Parteien haben, die unterschiedliche politische Ziele verfolgen. Eine solche Regelung macht aber nur Sinn, wenn der Kommissionspräsident dann auch mit einer qualifizierten Mehrheit gewählt wird.
Neben der Demokratie muss gleichzeitig die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union gestärkt werden. Mit den heutigen Entscheidungsstrukturen, nämlich dem Vetorecht im Rat, würde eine erweiterte EU zu einem gelähmten Bürokratiemoloch. Das heißt, wir brauchen das Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen der Mitgliedstaaten im Rat, Vetorechte der Regierungen müssen weitgehend abgeschafft werden. In einer erweiterten Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten und Regierungen gibt es entweder Mehrheitsentscheidungen im Rat, oder es gibt überhaupt keine Entscheidungen. Besonders gilt das für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Europa hat die Pflicht, eine wichtige Rolle auf dem Weg zu einer demokratischen internationalen Gemeinschaft zu spielen, in der das Recht und nicht die Macht des Stärkeren zählt. Daher muss Europa seinen Einfluss geltend machen können, um den Prinzipien der friedlichen Konfliktlösung, einer nachhaltigen Entwicklung, eines fairen Welthandels und einer gerechteren Verteilung des Reichtums in der Welt zum Durchbruch zu verhelfen.
Zur Transparenz zählt neben den Entscheidungsstrukturen in der Europäischen Union auch die Kompetenzverteilung. Hier sind klare Zuständigkeitsregelungen erforderlich, die sich am Prinzip der Subsidiarität zu orientieren haben. Es ist eine Subsidiaritätskontrolle vorgeschlagen worden,nach der die nationalen Parlamente am Ende
Einspruch erheben können, wenn ihnen EU-Aktivitäten zu weit gehen. Das ist für die nationalen Parlamente sicherlich ein angemessenes Instrument.Ich habe aber ganz erhebliche Zweifel, ob – wie im CDU-Antrag gefordert – die Länder in dieses Frühwarnsystem eingebunden werden sollen. Ich denke, mit einer schlagkräftigen Landesregierung bei einer transparenten Verwaltung in Brüssel sind die Länder ausreichend informiert. Das geht natürlich nur dann, wenn die Landesvertretung wirklich schlagkräftig ausgestattet wird und der zuständige Minister sich überhaupt für das Thema interessiert.
Außerdem sind die Länder über den Bundesrat beteiligt. Andererseits darf es nicht passieren, dass durch Beteiligungsrechte der vielfältigsten Art wieder eine Blockade in Brüssel entsteht.
Wichtig ist allerdings das Klagerecht des Ausschusses der Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser wichtige Aspekt fehlt im Antrag der CDU.
Ich bin beim letzten Satz. – Es ist geübte Praxis, dass wir bei allen unterschiedlichen Schwerpunkten im Europaausschuss zu einer gemeinsamen Beschlussempfehlung kommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft von 450 Millionen Menschen. Ich habe den Traum, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit, im Parlament, in der Regierung und in den Medien die Beachtung findet, die der Tatsache gerecht wird, dass 450 Millionen Menschen ihre Zukunft mit Europa verbinden und wir zu entscheiden haben, wie sie gestaltet wird.
Die beschlossene Erweiterung der Europäischen Union um zehn Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und zwei weitere im Jahr 2005 hat die Europapolitiker aller Lager aus ihrer Lethargie herausgerissen und das Thema Europa interessanter gemacht.
Ich gehöre selbst zu der Gruppe von Menschen, die lange überlegt haben, ob es nicht sinnvoller sei, zunächst die
Vertiefung und dann erst die Erweiterung voranzutreiben. Inzwischen haben wir uns eines Besseren belehren lassen müssen.Wir können erfreut feststellen, dass gerade die Erweiterung zur Vertiefung zwingt, weil ohne ein Überdenken der Institutionen und der Agrarpolitik, ohne eine Parlamentarisierung der europäischen Veranstaltung dieses Ganze nicht mehr steuerbar sein wird. Das heißt, wir sind gezwungen, zu vertiefen, um die Erweiterung zu ermöglichen.
Dies ist der Hintergrund, vor dem der Europäische Verfassungskonvent operiert. Europa steht vor einer Weggabelung. Ich möchte die beiden Wege, die zur Auswahl stehen, mit Namen kennzeichnen. Eine Richtung trägt den Namen Jean Monnet. Jean Monnet steht für die Vergemeinschaftung europäischer Politik. Die Alternative trägt den Namen Charles de Gaulle.Charles de Gaulle steht für ein von Nationalstaaten dominiertes und vom Vorrang nationaler Interessen beherrschtes Europa der Vaterländer. Genau das ist die Wahlentscheidung, vor der wir stehen.
Wenn Frau Kollegin Hoffmann gesagt hat, Europa sei ein gutes Kooperationsmodell, dann hat sie möglicherweise ungewollt die de-gaullesche Variante mit eingebracht. Für mich ist Europa kein Kooperationsmodell, sondern ein Integrationsmodell. Ich möchte gern Integration und nicht bloß eine intergouvernementale Zusammenarbeit haben.
Die allgemein beklagte „Schwäche Europas“ – das wird meistens übersehen – ist keine Schwäche der gemeinsamen Institutionen, sondern eine Schwäche der Nationalstaaten, die sich nicht einigen können.
Vor einiger Zeit habe ich eine Schlagzeile in der „Daily Mail“ gelesen, dass die europäische Verfassung, an der gerade gearbeitet wird, ein „blueprint for tyranny“, eine „Blaupause für Tyrannei“ sei. Wenn ein solch himmelschreiender Blödsinn in einem Massenblatt steht, dann wird deutlich, dass wir die Aufgabe haben, die Bevölkerung nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa auf unsere Seite zu ziehen.
Mit unserem Dringlichen Antrag haben wir 18 Positionen zur Europapolitik versucht abzustecken. Auf einige wenige davon möchte ich eingehen, weil für mehr die Zeit nicht ausreicht.
Zunächst einmal begrüßen wir, dass der europäische Verfassungsprozess in Gang gekommen ist.Dies geschah sehr viel früher als erwartet und sehr viel schneller als befürchtet.
Nachdem die Grundrechtecharta als europäischer Wertekanon definiert und einvernehmlich verabschiedet wurde, wenngleich noch nicht rechtsverbindlich im eigentlichen Sinne, gehört diese Grundrechtecharta an prominenter Stelle in die Verfassung hinein und nicht in Form eines Protokolls, wie es manche wollen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Denn die europäische Verfassung ist mehr als die Regelung von Kompetenzen, Abgrenzungen und technischen
Einzelheiten. Für uns Liberale ist sie eine Zäsur und ein Quantensprung in einer Entwicklung der Europäischen Union, an deren Ende ein föderales Europa steht, das demokratischer, bürgernäher, transparenter und effektiver in seinen Handlungen ist.Darum geht es,und dafür kämpfen wir.
Wir unterstützen ausdrücklich die Festschreibung, dass sich die Europäische Union ausschließlich aus Eigenmitteln finanziert. Damit ist jegliche Schuldenaufnahme verboten. Hätten wir diese Bestimmung im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung gehabt, wäre uns sehr viel Ärger erspart geblieben, und wir hätten dafür viel besser gelebt.
Ich will ganz bewusst offen lassen,ob es nicht sinnvoll sein könnte, die Finanzierung der Europäischen Union über eine Steuer herbeizuführen statt über ein Beitragssystem. Dann wüssten die Bürger ganz genau, wofür sie Geld bezahlen, und die Verbindung wäre sehr viel eher da als bei der indirekten Beitragssituation,bei der man immer fragt, was die Gegenleistung ist, wer die Nettozahler sind usw. Wir würden die ganze Debatte beenden,wenn eine Steuer da wäre. Aber ich will das offen lassen. Natürlich müsste es aufkommensneutral sein. Darüber wird man nachdenken müssen.