Daher werden wir, die FDP-Fraktion, genau diesen Punkt in der Anhörung besonders kritisch beleuchten. Denn, Herr Minister – das muss ich deutlich herausstreichen –, bislang fällt auf, und Sie haben es eben in Ihrer Einbringungsrede aufgegriffen: Das Ziel der Absicherung der Freiheit von Forschung und Lehre wird zwar an mehreren Stellen im Gesetzentwurf erwähnt. Wie dies aber im Detail zu erfolgen hat, ist hinreichend unkonkret.
Wir finden als Parlamentarier keine Definition etwa von unantastbaren Bereichen der Wissenschaftsfreiheit. Wir finden auch nichts zur Problematik der Einwerbung von Drittmitteln, einfach nur als Stichworte, Herr Minister: Grundlagenforschung versus Medikamentenreihenuntersuchung. Das ist ein durchaus virulentes Thema. Das will heißen: Diese einzelnen Punkte haben Sie für die Verträge vorgesehen, Gesellschaftsvertrag, Kooperationsvertrag, wie Sie es eben hier vorgetragen haben.
Das heißt,als wesentliches Gestaltungsmerkmal der Absicherung dieses Grundrechts nutzen Sie nicht das Gesetz, das uns als Parlamentariern vorliegt, sondern Sie nutzen die zur Privatisierung gehörenden Verträge, auf die Sie kurz eingegangen sind, die wir aber als Parlamentarier bislang nicht beurteilen können, weil sie uns nicht vorliegen.
Strukturell ist bislang nur der punktuelle Einsatz der Schlichtungskommission vorgesehen. Wir werden daher im Ausschuss in der Anhörung sehr ausführlich beraten müssen, ob an dieser Stelle mehr in das Gesetz aufzunehmen ist. Sie können sich allerdings sicher sein, dass gerade die FDP-Fraktion sich sehr bewusst ist, dass wir hier sehr sensibel arbeiten müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn wir dürfen letztendlich die Geschichte für einen privaten Investor nicht gänzlich uninteressant machen.
Herr Minister, damit aber diese Diskussion überhaupt sachgerecht geführt werden kann, muss völlige Transparenz im Landtag bestehen.Deshalb fordert die FDP-Fraktion, dass im Hessischen Landtag das gesamte zur materiellen Privatisierung gehörende Vertragswerk offen gelegt wird, und zwar sowohl im Haushaltsausschuss als auch im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.
Wir fordern weiter, dass wir die Ergebnisse der Beratungen mit dem Medizinausschuss und später insgesamt mit dem Wissenschaftsrat, die Sie, Herr Minister, eben erwähnt haben,offen gelegt bekommen.Wir müssen wissen, welche Anforderungen der Wissenschaftsrat an ein solches privatisiertes Universitätsklinikum stellt. Um beurteilen zu können, ob der Gesetzentwurf und gegebenenfalls auch die dazugehörigen Verträge diesen Ansprüchen genügen, brauchen wir die Ergebnisse dieser Gespräche, die Sie hier führen.
Herr Minister Corts, eine derartig sorgfältige Beratung ist auch mit Blick auf die HBFG-Fähigkeit des privatisierten Universitätsklinikums von größter Bedeutung und deswegen auch Sache des Hessischen Landtags. Denn hier wird es dann sehr schnell haushaltsrelevant. Ich denke da insbesondere an die im Raum stehende Gefahr von Rückzahlungen der Bundesmittel aus dem HBFG-Bereich und gar nicht so sehr an die Frage, ob wir in Zukunft noch HBFG-fähig sind; denn ich glaube, unter uns Fachleuten ist bekannt, dass die Föderalismusdiskussion dazu führen wird, dass dies mittelfristig eine Länderkompetenz werden wird.
Ich komme wieder zu dem Punkt zurück: handwerklich gut gemacht. Das ist uns als FDP-Fraktion wichtig. Die CDU hat schon den Punkt der VBL in den Sand gesetzt und hier sehr viel Geld des Landes angebrannt.Wir möchten nicht, dass wir dies bei den HBFG-Mitteln nachexerzieren. Mit der Absicherung der Freiheit von Forschung und Lehre wird ein altbekanntes Thema virulent, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich die Frage der Trennungsrechnung.Auch hier wird es darauf ankommen,eine exakte und überzeugende Lösung vor der materiellen Privatisierung auf den Tisch zu legen.
Eines müssen wir uns aber klarmachen: Bei aller Diskussion um die Absicherung von Forschung und Lehre müssen wir uns bewusst sein, dass es eine Reihe von Punkten geben wird, die immer konfliktträchtig sein werden. Das ist auch im Gesetzentwurf offensichtlich. Man schaue sich nur einmal die Frage der Professorenberufung durch die Universität auf der einen Seite an – der Minister hat noch einmal darauf hingewiesen: das letzte Entscheidungsrecht liegt beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst –, aber die Bestellung des Chefarztes und dem Abschluss des Chefarztvertrages durch das Klinikum auf der anderen Seite.
Im Gesetzentwurf ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. Am Ende ist aber klar: Keine der beiden Seiten, weder die Universität noch der Private, kann der anderen Seite etwas aufdrängen. Wir werden also mit der Auswirkung leben müssen, zukünftig auch Professorenberufungen ohne Chefarztvertrag und Chefärzte ohne Professorenberufung zu haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wird es meines Erachtens auf das geschickte Agieren beider Seiten, sowohl der Universität als auch des privatisierten Klinikums, in den verschiedenen Organen und Gremien, insbesondere in der Schlichtungskommission, ankommen. Da sei der Hinweis gestattet, dass, damit das gelingen kann, ein besonderes Augenmerk auf die Auswahl der hier tätigen Personen zu richten ist. Ich denke vor allem an die Mitglieder der Schlichtungskommission, wo das Land und die Universität entsprechende Mitspracherechte haben. Herr Minister, ich finde es daher gut, dass Sie vorgesehen haben, den Vorsitz der Schlichtungskommission auf Vorschlag des Wissenschaftsrates zu besetzen. Ich rege aber an, darüber nachzudenken, und fände es eine geschickte Lösung, an dieser Stelle vielleicht den Wissenschaftsrat auch persönlich durch einen Vertreter einzubeziehen, quasi als eine Art externen Fachmann, auf den man sich im Einvernehmen mit beiden Seiten einigen und den man deswegen wegen des Präzedenzfallcharakters dieser Privatisierung auch gewinnen könnte.
Ich will noch einen weiteren Punkt im Hinblick auf die Gremienbesetzung ansprechen, weil er problematisch ist und sich dies aus dem vorgelegten Gesetzentwurf ergibt, nämlich das Fortbestehen von zwei getrennten medizinischen Fachbereichen. Dies zeigt sich aus dem Gesetzentwurf bereits vor der materiellen Privatisierung. Sie sehen, dass die Zusammensetzung des Vorstandes so geregelt werden soll, dass beide Dekane vertreten sind, aber nur eine Stimme haben, die gemeinsam abzugeben ist. Dabei erinnere ich mich an das Bundesratsverfahren,das wir seinerzeit mit Stolpe und Schönbohm hatten.
Ich glaube, das war nicht die eleganteste Lösung. Auch durch die Tatsache, dass wir für die Zeit nach der mate
riellen Privatisierung logischerweise – weil in den Vertragswerken offensichtlich vorgesehen – noch keine Regelung haben, lliegt es meines Erachtens auf der Hand, dass solch eine Spaltung in zwei Fachbereiche als Ansprechpartner eines Klinikums den Einfluss der universitären Seite, den Einfluss von Forschung und Lehre mit Sicherheit nicht erhöhen wird. Ich meine sogar, dass die Gefahr der Schwächung besteht.
Daher sage ich Ihnen voraus, dass mittelfristig nur die Fusion der beiden Fachbereiche Sinn machen kann, wenn man Forschung und Lehre gegenüber einem privatisierten Klinikum stärken will. Aus meiner Sicht – ich meine, wir haben einige sehr interessante Punkte in der Anhörung gehört; ich nenne nur das Stichwort Hannover – ist die Bildung einer medizinischen Hochschule am Ende der sinnvollste Weg.
Fazit. Die Absicherung der Freiheit von Forschung und Lehre, und zwar vor dem Hintergrund der Anforderung der Krankenversorgung, aber auch der Interessen des Investors genauso wie des Klinikpersonals, ist ein sehr schwieriger Punkt. Es ist ein Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, den wir sicherlich auch nach Beschlussfassung über das Gesetz und nach Abschluss der Verträge weiter ganz genau im Auge behalten sollten. Die FDP schlägt Ihnen daher vor, im Gesetzentwurf eine begleitende Evaluation vorzusehen. Herr Minister, wir haben dieses Instrument schon in mehreren Bereichen unseres Hochschulrechts angewendet.
Wir haben es im TUD-Gesetz beschlossen.Wir wollten es auf die leistungsorientierte Mittelzuweisung anwenden. Das Ministerium hat das dann etwas anders gehandhabt.
Ich denke, wenn wir vereinbaren, dass wir die begleitende Evaluation vorsehen,dass wir sie dann auch entsprechend durchführen und in diese Evaluation auch den Wissenschaftsrat einbeziehen sollten, dann laufen wir nicht Gefahr, dass die Entwicklung nachher aus dem Ruder läuft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die geplante Privatisierung ist ein Präzedenzfall. Wir als FDP-Fraktion wollen, dass dieses Projekt zugunsten der Wissenschaft, zugunsten der Krankenversorgung, zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv ausgeht,dass wir mit diesem Projekt erfolgreich sind.Vor dem Hintergrund der Veränderungen der Krankenhauslandschaft, insbesondere auch der Krankenhausfinanzierung – Stichwort DRGs – und der Auswirkungen auch auf die Universitätskliniken bietet unserer Meinung nach die vorgesehene materielle Privatisierung eine Chance.
Sie bietet eine Chance für Mittelhessen, aber – Stichwort: Präzedenzfall – auch Chancen für andere Universitätskliniken in Deutschland, die unser Vorgehen hier sehr aufmerksam beobachten und verfolgen. Dies sollte – lassen Sie mich diese Anmerkung noch machen – auch für den
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ergo: Die FDP-Fraktion ist verhalten positiv gegenüber dem Gesetzentwurf. Herr Minister, die Beratungen werden für uns sehr davon abhängen, wie transparent Sie mit dem Vertragswerk und mit der Stellungnahme des Wissenschaftsrates gegenüber dem Plenum umgehen. Wir fordern deshalb, dass diese Transparenz in den Mittelpunkt gestellt wird, weil wir ansonsten keine sachgerechten Beratungen haben werden. Diese sachgerechten Beratungen brauchen wir. Dafür ist das Projekt zu wichtig, und dafür steht nicht nur zu viel Geld, sondern auch zu viel Reputation auf dem Spiel. – Herzlichen Dank.
im Gegensatz zu all den Privatisierungsfans in diesem Hause wollen die Menschen in Mittelhessen den Verkauf der beiden Unikliniken nicht.Weil das so ist, hat die CDU in Mittelhessen auch keine Bundestagsabgeordneten mehr.
Das war ein sehr klares Zeichen. Wir würden uns wünschen, dass Sie aus dem Willen der Menschen in Mittelhessen, wie er sich hier ausgedrückt hat, ein bisschen lernen würden. Das würde Ihnen gut tun.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns angucken, wie der Verlauf dieses Projektes bislang war, dann stellen wir fest: Bei der handelnden Landesregierung reihte sich ein Fehler an den anderen. Wir nehmen mit Freude zur Kenntnis – Frau Beer hat bereits darauf verwiesen –, wie die Aktivitäten des Landtags doch die Erkenntnisse vorangebracht haben.Wir erinnern uns an das Fiasko mit der VBL.Wir sehen das Problem HBFG vor uns, das ein verfassungsrechtliches Problem wurde. Das wurde der Landesregierung ebenfalls erst im Ausschuss geläufig. Auch bei der Personalüberleitung stellt sich die Sache doch ganz offenkundig deutlich komplexer dar,als man sich das gedacht hat.
Dann haben wir dieses interessante Bieterverfahren, das jetzt läuft. Herr Minister, nachdem am Montag die Frist für die Abgabe der Angebote abgelaufen war, hätten wir eigentlich erwartet, dass sich der Minister drei Tage später bereit finden würde, dem Landtag gegenüber ein paar Bemerkungen dazu zu machen.
Meine Damen und Herren, das war ein äußerst interessanter Effekt. Als vor einigen Monaten durch die beiden mittelhessischen Universitätsklinika vermummte Gestalten, konnte man fast meinen, schlichen, die keinem sagen
durften, wer sie waren, und mit keinem sprechen durften, die sich mit dem Laptop unter dem Arm die Gänge betrachteten, waren das – die Spatzen pfiffen es von den Dächern – die Bieter, die sich das Objekt anschauten.Warum durften die mit keinem sprechen? Weil schon das Wechseln eines Satzes mit einer Schwesternschülerin nach Auffassung der Landesregierung das ganze Verfahren gefährdet hätte. Nun kann man sagen: Äußerste Vorsicht sehe ich ein. – Meine Damen und Herren, kennen Sie aber diese Zeitung?
Da sehe ich dann mit großem Interesse, dass während des laufenden Bieterverfahrens einer dieser Bieter die Wahlkampfausgabe des „Hessen-Kuriers“ mit einer Anzeige mitfinanziert. Meine Damen und Herren, auf der einen Seite Panik vor der Schwesternschülerin, und auf der anderen Seite begehen Sie solche Fehler.Wenn ich ein Universitätsklinikum kaufen wollte und nicht zum Zuge käme, wäre dies eine schöne Gelegenheit, auf diese Anzeige zurückzukommen, wenn man weiß, wer denn im Verlagsbeirat dieser Zeitung dafür zuständig ist.
Schade, Herr Minister, dass Sie die Gelegenheit versäumt haben, ein bisschen mehr über die Details zu sprechen, nicht etwa über das Wolkige in dem Vertrag, sondern tatsächlich über den Stand des Verfahrens, wie er sich in dieser Woche darstellt. Das ist bedauerlich, doch kann ich dies angesichts der Angst vor jeglichen Verfahrensfehlern durchaus nachvollziehen. Die Geschichten, die Gerüchte, die man jedenfalls darüber hört, wie das alles läuft und wie bei den Leuten, die da dreistellige Millionenbeträge auf den Tisch legen sollen, das Verfahren der Landesregierung ankommt, sind jedenfalls interessant.