Protocol of the Session on July 13, 2005

(Beifall bei der FDP und des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

denn die Frage der Befristung von Gesetzen war ein Kernpunkt der Verwaltungsreform in der letzten Legislaturperiode. Wir haben die Frage diskutiert, ob es Sinn macht, Gesetze einer Befristung zu unterwerfen, oder nicht. Wir haben uns damals dafür entschieden, dies zu tun. Wenn jetzt aber in der Vorlage gesagt wird, die Ressorts hätten das evaluiert, reicht das der FDP-Fraktion und mir beim besten Willen nicht aus.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, die Landesregierung hat hier eine Bringschuld, und diese Bringschuld besteht darin, sachlich darzustellen, warum eine erneute Befristung im Gesetz vorgesehen wird. Es reicht nicht aus, aus eigener Machtvollkommenheit zu sagen: Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das Gesetz wieder einmal brauchen. – Das hat mit Evaluation relativ wenig zu tun. Sie haben als Landesregierung hier eine Bringschuld und müssen sagen, aus welchen Gründen das gesamte Gesetz so beibehalten werden soll, wie das gegenwärtig der Fall ist, warum es erneut befristet werden muss. Genau dieser Bringschuld kommen Sie mit dieser Vorlage in keiner Weise nach.

(Beifall bei der FDP)

Ich sage sehr deutlich: Das, was Sie uns hier vorlegen, ist eine Bankrotterklärung in der Frage,ob ein Gesetz erneut befristet werden soll oder nicht.Ich sage das sehr deutlich, einfach deswegen, weil es für uns keine Routineangelegenheit ist, über die Frage der Zweckmäßigkeit der Befristung von Gesetzen zu diskutieren und entsprechend zu entscheiden.

Ich darf in dem Zusammenhang noch daran erinnern, Herr Justizminister, dass es damals eine Diskussion darüber gegeben hat, ob es Sinn macht, Gesetze zu befristen, oder ob man nicht differenzieren müsse zwischen Gesetzen, die man immer brauchen wird, und anderen Gesetzen. Ein typisches Beispiel war damals die Diskussion über die Hessische Gemeindeordnung. Dann hat man darüber diskutiert, ob wir eine Diskussion über Ewigkeitsgesetze führen, bei denen von vornherein eine Befristung ausscheidet, und wie wir die Gesetze definieren, die befristet werden. Damals haben wir diese Frage nicht entschieden, weil wir gesagt haben: Den Streit wollen wir nicht jedes Mal im Detail führen. – Wir haben dann alle Gesetze befristet.Aber gerade wenn das so ist, meine Damen und Herren, muss mehr über die Frage der sachlichen Notwendigkeit einer erneuten Befristung gesagt werden.

Deswegen noch einmal zum Abschluss für die FDP-Fraktion: Das war eine nicht einfache Entscheidung, die wir damals getroffen haben, und wir selbst als Gesetzgeber müssen uns hinterher rechtfertigen, wenn wir sagen, dass wir es nicht geschafft haben, ein Gesetz völlig ad acta zu legen oder, wie gesagt, in seiner Bedeutung zu reduzieren und Ähnliches mehr.

Das zur Frage der Befristung. Hier hätten wir die Bitte, dass das in dem parlamentarischen Beratungsgang nachgeholt wird. Mit der lapidaren Feststellung, wie das bisher der Fall war, können wir dem so nicht Rechnung tragen.

Auf den zweiten Punkt, den Herr Dr. Jürgens eben hier angesprochen hat, will ich nicht im Detail eingehen, nämlich ob im Hinblick darauf, dass wir in der Enquetekommission die Möglichkeit vorgesehen hatten, dass der Landtag selbst eine Verfassungsänderung vornimmt, eine Bestimmung jetzt schon zulässig ist. Das sollten wir im Detail diskutieren. Aber ich muss schon sagen: Es mutet ein bisschen seltsam an, dass das Einzige, was an ausführlicher Begründung des Gesetzesvorschlags jetzt hier vorgebracht wird, ein Stimmzettel samt Begründung ist, wohl wissend, dass die Enquetekommission leider kein Ergebnis zu dieser Frage erbracht hat.Deswegen meine ich,dass das schon etwas grotesk anmutet, dass wir uns mit der Frage der modifizierten Abstimmungsmöglichkeiten – Herr Dr.Jürgens hat darauf hingewiesen:pauschal Ja oder Nein oder differenziertes Abstimmungsverhalten – beschäftigen. Das ist ja ein Vorschlag, den Herr Prof. Stolleis dankenswerterweise in der Enquetekommission eingebracht hat. Es ist also grotesk, dass dieser Vorschlag zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Beschlussfassung erhoben wird. Das kann man tun, aber es ist völlig richtig, was Herr Dr. Jürgens gesagt hat: Das könnte man auch zu einem späteren Zeitpunkt machen, nämlich dann, wenn tatsächlich feststeht, dass der hessische Gesetzgeber sich dazu durchgerungen hat, die Hessische Verfassung in bestimmter Weise zu ändern und zu dem Zweck eine Volksabstimmung herbeizuführen.

Deswegen meine Bitte für die FDP-Fraktion: Lassen Sie uns insbesondere in der Frage der Befristung von Gesetzen diese Dinge nacharbeiten. Eine pauschale Erkenntnis eines jeweiligen Ressorts, dass man das Gesetz in Zukunft auch noch braucht, reicht uns als Gesetzgeber und als Fraktion dieses Gesetzgebers nicht aus. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Posch. – Als Nächster hat Herr Schmitt für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Posch hat Recht: Es wird jetzt etwas ruhiger in der Debatte als bei dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt. Ich stimme Herrn Posch auch zu, dass man die Frage der Befristung, wenn man sie angeht, nicht so beantworten kann, wie das die Landesregierung getan hat, nämlich eigentlich nichts sagend im Hinblick auf eine Vielzahl von Gesetzen, deren Geltungsdauer nun einfach verlängert wird.Wir haben immer gesagt, es sei etwas dogmatisch angelegt, alle Gesetze zu befristen,aber wenn man es tut,darf man nicht einfach eine Jahreszahl ersetzen, sondern dann gehört in den Erläuterungen die Begründung dazu, warum man der Auffassung ist, dass ein Gesetz weitere fünf Jahre in Kraft bleiben soll.

Zu der Frage des Volksabstimmungsgesetzes will ich zunächst einmal die aus unserer Sicht positiven Punkte nennen. In der Tat hatte der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung zur Volksabstimmung zu Recht vom Gesetzgeber verlangt, dass er die Abstimmungsberechtigten mit ausreichenden und hinreichenden Informationen über das Abzustimmende, also die Verfassungsänderung, versorgt. Dazu gehört – das ist in dem Gesetzentwurf, zumindest nach der ersten Durchsicht, für uns akzeptabel – das Abstimmungsverhalten hier im Landtag. Die beschlos

sene Erläuterung wird sicherlich in den meisten Fällen auch die Begründung für die Verfassungsänderung sein, nämlich dass die Möglichkeit – ich betone, dass es in zwei Jahren anders aussieht, aber dieses Recht wollen wir dann auch der CDU einräumen – besteht, dem ein Minderheitsvotum beizufügen, wenn es zu einer unterschiedlichen Einschätzung einer Verfassungsänderung durch den Hessischen Landtag kommen sollte.

Auch die Frage, dass die Wahlberechtigten die Muster der Stimmzettel bekommen sollen, ist aus unserer Sicht positiv zu sehen, auch die Detailfrage, dass Auszählungsvorstände gebildet werden können. Das hat sich ja bei der Kommunalwahl aus unserer Sicht durchaus bewährt. Wenn Volksabstimmungen anstehen, die möglicherweise etwas komplizierter auszuzählen sind, ist das ein sinnvolles Vorgehen.

Negativ beurteilen wir – da kann ich auf Dr. Jürgens Bezug nehmen – die vorgesehene Änderung des § 1 des Volksabstimmungsgesetzes, wo sozusagen schon unterstellt wird – das ist wirklich eine Unterstellung,Sie wissen, dass genau dies kontrovers diskutiert worden ist und von uns abgelehnt wurde –, dass auch eine Verfassungsänderung mit einer qualifizierten Mehrheit, mit einer Zweidrittelmehrheit durch den Landtag möglich ist.Wir haben gesagt: Die Hessische Verfassung war immer eine Volksverfassung, und sie muss es auch in Zukunft bleiben. – Deswegen halten wir diesen Weg durch die kalte Küche, der jetzt schon durch diesen § 1 vorgedacht wird, für falsch. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Herrn Dr. Jürgens – das halte ich auch für einen fairen Umgang mit unterschiedlichen Vorstellungen in dieser Frage hier im Haus –, dass er darauf Bezug genommen hat.Wir werden auch darum ringen, dass dieser Paragraph so nicht gesetzt wird.

Ich will auch kurz die Probleme benennen. Ich nenne sie Probleme. Das muss man im laufenden Verfahren in den Beratungen des Hauptausschusses sicherlich noch einmal diskutieren. Es geht um die Frage des Musters des Stimmzettels.

Der Text der Verfassungsänderung soll nicht mehr auf dem Stimmzettel sein. Da liegen die Probleme im Detail, z. B. in der Kurzbezeichnung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei dem gleichen Sachverhalt Herr Dr. Jung von der CDU und ich andere Kurzbezeichnungen wählen würden. Wir sehen es manchmal bei Überschriften über Anträgen hier im Landtag. Sie sehen, da ist ein Problem im Detail: Wie wird die Verfassungsänderung bezeichnet? Deswegen sind dort Zweifel angebracht. Das muss man im weiteren Verfahren erörtern.

Wir haben durchaus auch ein Problem – ich will es als Problem benennen – mit der Frage, dass ein Kreuz genügen soll, wenn mehrere Volksabstimmungen, die rechtlich selbstständig sind, auf einem Stimmzettel zusammengefasst werden. Ist es tatsächlich so, dass ein Kreuz genügt? Das fragen wir uns. Ich weiß, dass dies in der Enquetekommission von einem Sachverständigen vorgetragen wurde. Es ist zu diskutieren, ob man damit die Abstimmungsberechtigten nicht ein Stück weit entmündigt. – Das wollen wir auch unter verfassungsrechtlicher Sicht erörtert haben.

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage – die muss jetzt auch gelöst werden –: Wenn es ein Kreuz gibt, das ein Ja zu allen Verfassungsänderungen bedeutet, der Stimmzettel aber auch zum Teil Einzelabstimmungen enthält und jemand oben ein Ja zu allem, aber bei einer

Änderung ein Nein ankreuzt – wie behandelt man dies? Führt das zur Ungültigkeit des Stimmzettels?

Sie haben sich ähnlich wie bei der Kommunalwahl dafür entschieden, dass die Einzelabstimmung vorgeht. Sie machen selbst deutlich: Hier liegt ein Problem. Man könnte fast sagen, die Regierung versucht, die Probleme, die sie sich selbst geschaffen hat, auf diese Weise zu heilen. Das ist leider nicht immer hier im Lande so. Aber man muss wirklich überlegen, ob dieses eine Kreuz für alle Verfassungsänderungen, die auch sehr heterogen sein können, sinnvoll ist.

Positiv ist sicherlich der Versand der Unterlagen, wenn man mehrere rechtlich selbstständige Volksabstimmungen auf einem Stimmzettel zusammenfasst.Damit werden die Wahlhelfer beim Auszählen auch nicht so belastet. Ich finde, vor allem ist es eine Erleichterung für die Abstimmungsberechtigten, weil damit eine bessere Übersichtlichkeit und Transparenz gegeben sind, die auch wichtig sind.

Aber, wie gesagt, diese Transparenz kann sich sehr schnell mit dem Problem stoßen, dass auf dem Stimmzettel der Text nicht mehr enthalten ist und der Weg geöffnet ist für Kurzbezeichnungen, die möglicherweise in die Irre führen.

Wir sagen Ihnen also eine Beratung im Hauptausschuss zu, in der wir die positiven Punkte unterstützen werden. Dort, wo Zweifel angebracht sind, werden wir zu einer Meinungsbildung kommen, nachdem wir noch den einen oder anderen dazu anhören werden. Dort, wo es ein klares Nein gibt – das ist der von Herrn Dr. Jürgens angesprochene § 1 –, hoffen wir auf Ihre Einsicht, dass man nichts vorwegnehmen sollte, was weiterhin in der Kontroverse und im Dissens bleibt. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Schmitt. – Als Nächste hat Frau ZeimetzLorz das Wort.

(Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU) hält ein kleines Gerät hoch, das auf dem Rednerpult lag, und fragt: Vermisst jemand etwas?)

Das ist eine Stoppuhr.Die kann sich jeder einstellen,der das möchte, um seine Redezeit zu kontrollieren.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Aufklärung. Ich dachte, vielleicht vermisst jemand sein Handy. Aber es handelt sich offensichtlich nicht um ein solches.

Meine Damen und Herren, ich denke, ich kann mich an dieser Stelle relativ kurz fassen,weil wir noch Gelegenheit haben werden, die einzelnen Vorschriften des vorliegenden Gesetzentwurfs im Ausschuss zu beraten. Ich möchte nur ganz gerne einige Stichworte aufgreifen, die die Kollegen angesprochen haben.

Herr Dr. Jürgens, Sie haben gesagt, es handle sich bei den Vorschlägen zu dem Gesetz über Volksabstimmung um einen Vorgriff auf die Verfassungsänderung. Diesen Schluss vermag ich nicht zu ziehen. Ich glaube, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes relativ unabhängig davon sind, ob es zu einer Ver

fassungsänderung in diesem Zusammenhang kommt oder nicht.

Ich halte genau wie Sie die einzelnen Vorschläge für durchaus vernünftig. Wir erinnern uns daran, dass es bei der Volksabstimmung im Zusammenhang mit der Bundestagswahl des Jahres 2002, wo wir drei Artikel zur Abstimmung gestellt haben, zu Kritik in einigen Punkten gekommen ist. Der Gesetzentwurf über Volksabstimmung greift genau diese Kritikpunkte auf, zum einen den berechtigten Kritikpunkt der mangelnden Information. Das heißt, die amtliche Information soll verbessert werden. Zum anderen geht es um die Vereinfachung des Abstimmungsverfahrens. Sehr geehrter Herr Schmitt, über die Einzelheiten des Stimmzettels können wir sicherlich ausführlich in der Ausschusssitzung beraten.

Ein Satz noch zur Befristung. Herr Kollege Posch, eines möchte ich ungern machen: bei einem Gesetzentwurf mit den Anzuhörenden darüber streiten, ob ein Gesetz wichtig oder unwichtig ist und ob es zu befristen oder nicht zu befristen ist. Ich denke, da macht es viel Sinn, wenn man alle Gesetze befristet. Dann wird es bei ganz besonders wichtigen Gesetzen – hier nehme ich beispielhaft das Gesetz über Volksabstimmung – keinen Zweifel daran geben, dass man die Gültigkeit eines solchen Gesetzes um fünf Jahre oder einen längeren Zeitraum verlängert. Das Volksabstimmungsgesetz soll bis 2011 befristet werden, um die Möglichkeit zu haben, dann sämtliche Wahlgesetze einheitlich zu betrachten und einheitlich einer Überarbeitung zu unterziehen.

Über die inhaltlichen Fragen des Volksabstimmungsgesetzes sollte es keinen tief greifenden Streit geben. Wir werden Gelegenheit haben, hierüber in der Ausschusssitzung ausführlich zu beraten. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Zeimetz-Lorz. – Herr Frömmrich, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben noch knapp fünf Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie noch etwas zu dem Problem der Befristung von Gesetzen sagen.Denn wir diskutieren nun schon seit Monaten über dieses Thema: erstes Verwaltungsstrukturgesetz, zweites, drittes und folgende. Bei diesem Gesetzentwurf passiert genau das Gleiche. Sie heben die Befristung von Gesetzen auf, setzen eine neue Frist, aber erklären uns nicht, wie Sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass dieses Gesetz, wie es bereits existiert, weiterhin existieren soll.Sie schreiben einfach in den Gesetzentwurf – hier wäre ein erklärendes Wort von Ihnen, aber auch vom Justizminister sinnvoll, der dieses Gesetz hier zu vertreten hat –: Alle in das Gesetz aufgenommenen Vorschriften wurden zuvor von den Ressorts evaluiert, und die Erforderlichkeit der Verlängerung ihrer Gültigkeitsdauer wurde festgestellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn dem so ist, dann lassen Sie uns doch an Ihrem Erkenntnisgewinn teilhaben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Das haben wir Ihnen schon so oft gesagt. Ich habe Ihnen das beim Thema Verwaltungsreform hier schon des Öfteren vorgeworfen. Sie machen Verwaltungsreform und schreiben ins Gesetz, eine Aufgabenkritik habe stattgefunden.Wir sagen: Okay, wenn sie stattgefunden hat, können Sie sie dem Hessischen Landtag als Gesetzgeber zur Verfügung stellen.– Fehlanzeige,auch da lassen Sie uns an Ihren Erkenntnisgewinnen nicht teilhaben.

Das Gleiche trifft hier zu. Deshalb stelle ich hier schon einmal die Frage, Frau Kollegin Zeimetz-Lorz: Was hat die Evaluation des Hessischen Kindergartengesetzes ergeben? Vielleicht sagt die Sozialministerin etwas dazu. Oder warum wird das Gesetz zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes weiter so in Kraft gelassen? Was hat die Evaluation dieses Gesetzes ergeben? Beim Tierseuchengesetz wird ganz großes Tennis gespielt. Dann erzählen Sie uns doch:Was hat die Evaluation dort ergeben?

Auch da ist Fehlanzeige. Da können Sie sich nicht einfach in den Hessischen Landtag stellen und sagen, Sie wollen die Anzuhörenden nicht damit belästigen, indem Sie die Frage stellen, ob ein Gesetz wichtig oder nicht sei. – Grundlage der Einführung der Befristung von Gesetzen war seinerzeit, dass man gesagt hat:Wir geben den Gesetzen eine Laufzeit,und wenn die Gesetze in den Ablauf geraten, überprüfen wir, welchen Änderungsbedarf es zu den jeweiligen Gesetzen gegeben hat, ob wir anpassen müssen oder nicht. Wenn wir anpassen müssen, dann tun wir das, indem wir die Gesetze ändern und gleichzeitig befristen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kollegin Zeimetz-Lorz, zu diesen Fragen haben Sie keine Auskunft gegeben. Wir werden im Hauptausschuss die Möglichkeit haben, darüber zu diskutieren. Aber ich finde, Sie sollten endlich aufhören, in diesem Landtag bei Gesetzen, die Sie hier einbringen, in dieser Form herumzumurksen. Der Landtag ist Gesetzgeber, und wenn die Landesregierung Gesetzentwürfe in den Hessischen Landtag einbringt, dann soll sie, wenn sie einen Erkenntnisgewinn hat,den Hessischen Landtag davon in Kenntnis setzen. Das fordern wir bei den Verwaltungsstrukturreformgesetzen ein,und das fordern wir auch bei diesen Gesetzen ein: Erzählen Sie uns, wie Sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass Sie die Befristung der Gesetze verlängern wollen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Danke sehr, Herr Frömmrich. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Verlängerung befristeter Rechtsvorschriften und zur Änderung des Gesetzes über Volksabstimmung, Drucks. 16/4195.

Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung dem Hauptausschuss, federführend, unter Beteiligung des Innenausschusses zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen. Dann werden wir so verfahren.

Dann komme ich zu Punkt 10 der Tagesordnung: