Protocol of the Session on April 27, 2005

(Beifall – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er sollte seine Argumentation verbessern!)

Eine Analyse ohne Vergleichsmaßstab wäre aber schlichtweg ungenügend. Denn dann würde von der marktorientierten Direktvergabe nur die Direktvergabe als solche übrig bleiben. Das würde aber zu einer Verhinderung des Wettbewerbs führen.

Neben diesen wirtschaftlichen Gründen, Ihren Antrag abzulehnen, gibt es aber auch noch rechtliche Bedenken. So würde die von Ihnen gewünschte Regelung zu erheblichen Schwierigkeiten und Gefahren im Beihilferecht führen,die im Falle der Klage eines nicht berücksichtigten Konkurrenten bis zu einem Vertragsverletzungsverfahren vor der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland führen könnte.

Dies wäre dann verbunden mit der Pflicht des kommunalen Aufgabenträgers, erhaltene Beihilfen an die EU zurückzuzahlen. Außerdem kennt weder das deutsche noch das europäische Vergaberecht die Vergabeart der marktorientierten Direktvergabe. Diese müsste nach unserer Auffassung als freihändige Vergabe eingestuft werden,die den anderen Vergabearten wie z.B.der Ausschreibung gegenüber nachrangig ist.

Die CDU-Landtagsfraktion vertritt die Rechtsauffassung, dass es im deutschen Personenbeförderungsgesetz keine rechtssichere Bereichsausnahme von der Anwendung der Verordnung (EWG) 1191/69 gibt, die schon angesprochen wurde. Damit ist der Weg zum Verfahren der marktorientierten Direktvergabe nicht gegeben.

Die CDU-Fraktion dieses Hauses ist daher nicht bereit, eine Regelung einzuführen, die neben ihren erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen auch noch zur Rechtsunsicherheit für die betroffenen Kommunen führen würde.

(Uwe Frankenberger (SPD):Das stimmt überhaupt nicht!)

Bisher besteht in Hessen bereits die Möglichkeit, über Marktvergleichspreise ein zeitlich gestuftes öffentliches Ausschreibungskonzept umzusetzen. Aber auch dieses Verfahren, wie es im Stadtverkehr Frankfurt praktiziert wurde, hat gezeigt, dass schon bei der ersten Ausschreibung die erzielten Preise niedriger waren als der gutachterliche Marktvergleichspreis.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion steht aus voller Überzeugung hinter dem Konzept des Wettbewerbs im ÖPNV, wie es im vorliegenden Gesetzentwurf verankert wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Trennung von Ersteller- und Besteller-Prinzip – dieses Gesetz ist ein neuer Meilenstein in der hessischen Verkehrspolitik.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach, du ahnst es nicht!)

Es führt zu einer neuen und zeitgerechten Organisation der Durchführung des ÖPNV einerseits und zur Finanzierung andererseits.Herr Al-Wazir,das sollte man nicht vergessen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich kann nur hoffen, dass sich die Kollegen von der SPD – bei den GRÜNEN habe ich die Hoffnung aufgegeben – dem nicht verschließen und daher dem neuen Gesetz ihre Zustimmung geben,statt auf ihrem eigenen,wirtschaftlich unzureichenden und rechtlich unsicheren Antrag zu be

harren. Dieser trägt nicht dazu bei, die Situation des ÖPNV zu verbessern.

Unser geplantes Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr in Hessen schafft überflüssige Regelungen ab und verhilft allen Beteiligten zu einer klaren Struktur durch die schlichte Trennung von Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen – nochmals:Trennung von Ersteller und Besteller.

Wir gehen davon aus, dass sich die beteiligten Unternehmen dem Wettbewerb erfolgreich stellen und dadurch höhere Qualität zu Marktpreisen und mehr Transparenz geschaffen werden.

(Beifall des Abg. Christoph René Holler (CDU))

Das neue ÖPNV-Gesetz steht auch im Zusammenhang mit unserem Verkehrskonzept „Staufreies Hessen 2015“. Die Modernisierung des ÖPNV ist ein wichtiger Baustein dieser Initiative. Aufgrund des wachsenden Verkehrsaufkommens und der steigenden Nachfrage nach Mobilität steigt die Bedeutung von Bussen und Bahnen.Aus diesem Grunde erhalten der RMV und der NVV von 2005 bis 2009 insgesamt 2,7 Milliarden c vom Land.Wenn sich die Kollegen der SPD-Fraktion für die Unternehmerinnen und Unternehmer einsetzen wollen, dann wäre die Bundesregierung der richtige Ansprechpartner.

(Lachen des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Eine nachhaltige, zukunftsorientierte Finanz- und Wirtschaftspolitik, weniger Bürokratie, ein transparenteres und gerechteres Steuersystem und ein flexibler Arbeitsmarkt

(Reinhard Kahl (SPD): Glauben Sie alles, was Sie sagen?)

Herr Kahl, hören Sie doch einmal zu – wären geeignete Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit jedes einzelnen Unternehmens zu erhöhen.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Ich komme zum Schluss. – Davon ist die rot-grüne Bundesregierung jedoch meilenweit entfernt. Eine Abschottung gegen Wettbewerb führt letztlich nur zu höheren Kosten für alle Beteiligten, langfristig zu höherer Arbeitslosigkeit und, wie uns gestern erst wieder durch die neuen Zahlen der Wirtschaftsforschungsinstitute bestätigt wurde, zu sinkendem Wachstum.

Herr Dr. Lübcke, die Redezeit ist zu Ende.

Letzter Satz: Von allem haben wir nach sieben Jahren Rot-Grün in Berlin mehr als genug.

(Beifall bei der CDU – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So etwas hat man selten gehabt! Keiner hat ihm zugehört, aber sie klatschen!)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich darf deshalb feststellen, dass die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum öffentlichen Personennahverkehr in Hessen, Drucks. 16/3880, durchgeführt wurde und der Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen wird.

Ebenso soll Punkt 28, der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Erhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs durch marktorientierte Direktvergabe, Drucks. 16/3753, dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden. – Dem wird nicht widersprochen.

Meine Damen und Herren, dann rufe ich noch Tagesordnungspunkt 69 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/3805 –

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet darum, dass eine Reihe von Petitionen, die ich jetzt nenne, gesondert in einem Block abzustimmen sei. Es handelt sich um die Petition 4659/15 sowie die Petitionen 495, 558, 2032, 2108, 2455, 2459, 2509, 2594, 2610, 2639, 2708, 2716, 2720, 2739, 2809, 2817 und 2935 aus der 16. Wahlperiode. Über diese Petitionen soll im Block gesondert abgestimmt werden. – Bitte, Herr Kahl.

Frau Präsidentin, ich muss es noch komplizierter machen. Wir bitten, aus dem Block, den die GRÜNEN vorgeschlagen haben, die drei letzten Petitionen – das sind die Petitionen 2809, 2817 und 2935/16 – herauszunehmen und extra darüber abzustimmen. Damit hätten wir jetzt drei Blöcke.

Dann haben wir insgesamt drei Abstimmungen. Zunächst geht es um die drei von Herrn Kahl zuletzt genannten Petitionen 2809, 2817 und 2935/16. Wer gibt den Beschlussempfehlungen zu diesen Petitionen seine Zustimmung? Ich bitte um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann sind diese Beschlussempfehlungen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD angenommen.

Jetzt kommen wir zu den anderen schon von mir im Block genannten Petitionen. Wer stimmt hier zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann ist das mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Dann bitte ich um das Votum zu den im Übrigen in der Drucks. 16/3805 genannten Beschlussempfehlungen. Wer gibt da seine Zustimmung? – Das sind alle Fraktionen des Hauses. Ich bedanke mich.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Wir beginnen morgen um 9 Uhr mit den Aktuellen Stunden. Ich wünsche Ihnen einen vergnügten oder arbeitsreichen Abend. Ich schließe die Sitzung.

(Schluss: 18.20 Uhr)