Protocol of the Session on April 27, 2005

Hessen hat damals die Regionalisierung kompromisslos übernommen und hat die Trägerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr in Gänze, d. h. sowohl für die Busse, die Straßenbahnen und U-Bahnen als auch für die öffentlichen Nahverkehrszüge der Eisenbahn, den kommunalen Gebietskörperschaften übertragen.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 21. Dezember 1993 war eines der ersten Gesetze zum Nahverkehr eines Landes. Es liegt heute in der Fassung vom 19. Januar 1996 vor und entspricht nicht mehr in allen Punkten den heutigen Anforderungen. Deshalb haben wir uns entschlossen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum öffentlichen Personennahverkehr in Hessen eine neue Grundlage zu schaffen. Ich bin dem Minister und seinem Haus ausgesprochen dankbar dafür, dass hier Gründlichkeit vor schnellem Zeitablauf ging, obwohl der Zeitablauf innerhalb dieses Verfahrens kritisiert wurde. Herr Minister, ich danke Ihnen recht herzlich für diese ordentliche Ausarbeitung.

(Beifall der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) und Mark Weinmeister (CDU))

Herr Kollege, einen Moment bitte. – Verehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, auch jetzt noch etwas leiser zu sein, damit der Redner verstanden werden kann. Ich sage das auch zum linken Flügel.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Herr Wagner, es geht nicht nur darum, das zu hören. Sie sollten mir auch zuhören. Da hat die Präsidentin Recht. Aber Sie können das im Protokoll noch einmal nachlesen.

Die Novellierung des Gesetzes zum öffentlichen Personennahverkehr ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kundennähe,Transparenz und Effizienz des öffentlichen Personennahverkehrs. Mit der Gesetzesnovellierung soll der öffentliche Personennahverkehr in Hessen als wichtiger Baustein des Systems der Verkehrsträger für die Zukunft des 21. Jahrhunderts auf die richtige Spur gesetzt werden. Dabei soll das Gesetz übersichtlicher strukturiert werden. Herr Wagner, überflüssige Regelungen sollen einfach gestrichen werden. Herr Posch sprach von grünem Schnickschnack. Da kann ich mich nahtlos anschließen.

Mit der strikten Trennung der Besteller und Ersteller werden die Aufgaben klarer definiert. Es wird mehr Transparenz geschaffen werden.

Der Auftrag der öffentlichen Sicherstellung im Verkehrswesen an die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs wird dabei klar gegenüber der unternehmerischen Aufgabe der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs abgegrenzt. Außerdem soll mit dieser Novelle ein Solidaritätsprinzip eingeführt werden, das die Aufgabenträger dazu bringen soll, über ihre jeweilige Gebietsgrenze hinaus das für das Verbundgebiet insgesamt Erforderliche gemeinsam zu veranlassen, zu vertreten und zu finanzieren. Herr Posch sprach das schon an. Ge

rade dann, wenn schwarze Zahlen geschrieben werden, sollen auch andere Regionen daran teilhaben können.

Damit soll bereits innerhalb des Verkehrsverbundes ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Anforderungen geschaffen werden, die im Ballungs- und Verdichtungsraum und in den ländlichen Räumen vorliegen. Neben dem Grundsatz, Bewährtes zu erhalten und auszubauen, steht die Optimierung der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Mittelpunkt dieses neu vorgelegten Gesetzentwurfs.

Die Förderung soll flexibler gestaltet und zielorientiert ausgerichtet werden.Das Land wird dann die öffentlichen Fördermittel bündeln und sie vorrangig den Organisationen zur Verfügung stellen, die die Aufgaben tragen. Dadurch werden die Aufgabenträger entlastet. Vorrangig sind das unsere Kommunen.

Die Fördermittel für die Verkehrsverbünde sollen in Form mehrjähriger Budgets vereinbart werden, wobei nicht verausgabte Mittel des einen Jahres den Ansatz des nächsten Jahres erhöhen sollen. Dieses Prinzip bewährt sich bereits seit dem Jahr 2000. Herr Posch hat das bereits angesprochen. Es bewährt sich in der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Land und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund einerseits und dem Nordhessischen Verkehrsverbund andererseits. Diese Form der Förderung soll nunmehr auch gesetzlich verankert und ausgebaut werden.

Herr Häusling, wenn Sie zuhören würden, würden Sie feststellen, dass das auch für Sie interessant ist.

(Glockenzeichen der Präsidentin)

Er fährt nicht mit der Bahn. Er fährt mit dem Schlepper.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Dr. Lübcke, Sie fahren doch auch nicht mit der Bahn!)

Herr Kaufmann, ich habe Sie noch nie von Kassel nach Frankfurt mit dem ICE fahren sehen. Da wir beide rauchen, würden wir uns im Raucherabteil des Speisewagens treffen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich wohne aber in Dietzenbach und nicht in Kassel! – Heiterkeit des Abg.Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ein Element, das darüber hinaus verstärkt werden soll, ist die zielorientierte Förderung, die eine Alternative zur maßnahmenorientierten Förderung ist. Dabei wird die Zielereichung durch das Anreizsystem gefördert. Das Gesetz soll eine optimale Grundlage für gesunden Wettbewerb schaffen und somit zu besseren Leistungen bei sinkenden Preisen führen. Der Steuerzahler wird entlastet werden, da die Fördermittel gezielter eingesetzt werden. Dies ist wichtig zum Ausbau der Infrastruktur.Außerdem ermöglicht das das Auflegen der eben bereits angesprochenen Investitionsförderprogramme.

Ich möchte jetzt zur dritten Säule des vorgesehenen neuen Gesetzes zum öffentlichen Personennahverkehr zu sprechen kommen. Die dritte Säule des ÖPNV-Gesetzes hat das Ziel, den Wettbewerb zu forcieren. Dabei sollen klare Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb gesetzt werden.Gerade weil der öffentliche Personennahverkehr auch in Zukunft nicht ohne öffentliche Zuschüsse auskommen wird oder soll, müssen die Leistungen des Nahverkehrs öffentlich ausgeschrieben werden.

Ich möchte damit jetzt auch auf den Antrag der SPDFraktion zur marktorientierten Direktvergabe zu sprechen kommen. Ausgerechnet diese Erkenntnis scheint sich den Kollegen der SPD dieses Hauses nicht zu erschließen. Wie sonst wäre der von den Sozialdemokraten vorgelegte Antrag bezüglich der so genannten marktorientierten Direktvergabe zu erklären? Der Inhalt des Antrags und die Begründung sagen nämlich einige bemerkenswerte Dinge über die Antragsteller aus. Die sozialdemokratischen Kollegen offenbaren wieder einmal ihre ausgeprägte Wettbewerbsfeindlichkeit.

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kahl, Sie beharren auf staatlichem Einfluss und dem damit verbundenen Drang zur Überregulierung.

(Zuruf der Abg. Hildegard Pfaff (SPD))

Frau Pfaff, Sie sollten jetzt einmal zuhören. Vielleicht haben Sie Ihren Antrag gelesen.

Es ist schon erstaunlich, dass die Begründung des vorliegenden Antrags mit dem Satz beginnt:

Wettbewerb im ÖPNV ist ein willkommenes Instrument zur Erstellung kundengerechter Leistungen.

Herr Posch hat das auch schon angesprochen. Diese richtige Feststellung wird dann allerdings leider wieder eingeschränkt durch altbekannte Vorurteile gegen einen so genannten „grenzenlosen“ oder „ruinösen“ Wettbewerb.

(Reinhard Kahl (SPD): Richtig!)

Wenn man Ihre Begründung zu Ende gelesen hat, stellt man fest, dass nichts von der Aussage des ersten Satzes, die richtig ist, übrig bleibt.

(Reinhard Kahl (SPD): Fragen Sie einmal die Omnibusunternehmer auf dem Lande!)

Vielmehr wird dann alles wieder verwässert. Herr Kahl, das soll dann alles wieder über staatliche Regularien laufen.

(Reinhard Kahl (SPD): Na, na, na!)

Die Wettbewerbsfeindlichkeit der Sozialdemokraten hat eine lange Tradition, die mittlerweile von allen anerkannten Errungenschaften – –

(Reinhard Kahl (SPD): Da müssen Sie selbst lachen!)

Herr Kahl, hören Sie zu.

(Jürgen Walter (SPD): Wir sind der letzte Hort der freien Markwirtschaft und des Wettbewerbs!)

Meine Damen und Herren der Sozialdemokratie, die mittlerweile von allen anerkannten Errungenschaften,die sich durch die Öffnung des Telekommunikationsmarkts und des Markts der Post ergeben haben, wären mit Ihnen nicht möglich gewesen. Auch die Reform der Bahn, die die Grundlage für den heute eingebrachten Gesetzentwurf zum ÖPNV ist, war in Ihren Reihen sehr umstritten. Sie haben sich auch in diesem Hause unter dem damaligen unglücklich agierenden Ministerpräsidenten Hans Eichel vehement gegen diese Liberalisierung gewehrt. Heute wissen wir,dass in allererster Linie die Verbraucher vom Wettbewerb in diesen Märkten profitiert haben. Auch der jetzige Bundesfinanzminister genießt die Vorteile dieses Wettbewerbs. Als Beispiel hierfür möchte ich die Versteigerung der UMTS-Lizenzen anführen.

(Jürgen Walter (SPD): Von Geld verstehen wir etwas!)

In vielen Bereichen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, begegnen wir mangelndem oder keinem Wettbewerb.Das betrifft z.B.auch den Energiesektor. Ich möchte da unseren Wirtschaftsminister ausdrücklich loben, der dafür sorgt, dass die Energieunternehmen ihre Stellung nicht ausnutzen können.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Weihrauch! – Weitere Zurufe)

Herr Walter, die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt,dass wir dort,wo wir den Wettbewerb unnötig einschränken oder gar verhindern, im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Damit verspielen wir sowohl Wachstumschancen als auch weiteren Wohlstand für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Sie verbinden den Wettbewerb mit den Begriffen „grenzenlos“ und „ruinös“. Das zeigt Ihr offensichtlich weiterhin gestörtes Verhältnis zur sozialen Marktwirtschaft.

Der Vorschlag, den Unternehmen längere Übergangszeiten zu gewähren, offenbart Ihr fehlendes Vertrauen in die Fähigkeit der Unternehmerinnen und Unternehmer, sich dem Wettbewerb zu stellen und ihn für sich positiv zu gestalten. Ihre Kritik ist nur insofern berechtigt, als es gerade Ihre Partei ist, die mit den unsäglichen Äußerungen ihres Parteivorsitzenden Münteferings gerade die Gruppe unseres Landes angegriffen hat, die mit ihrem persönlichem Engagement und ihrem Wunsch,Geld zu verdienen, andere Menschen in Arbeit bringt und den Wirtschaftsstandort voranbringt. Darüber hinaus könnten die Sozialdemokraten durch eine vernünftige Wirtschafts- und Finanzpolitik in Berlin viel dazu beitragen,

(Reinhard Kahl (SPD):Das musste auch noch kommen!)

dass die Unternehmen wieder besser für den Wettbewerb gerüstet sind. Herr Posch sprach das auch schon an. Sie sollten nicht weiterhin durch überhöhte Abgaben und einen unsinnigen Bürokratismus gegenüber den anderen Wettbewerbern benachteiligt werden.

Im Übrigen können wir uns Ihrer Kritik, nur Hessen würde die marktorientierte Direktvergabe nicht zulassen, nicht anschließen, da es außerhalb Hessens die marktorientierte Direktvergabe im großen Stil an und für sich nur im Landkreis München gibt. Da handelt es sich um eine Region, in der die Konkurrenzsituation wenig ausgeprägt ist. Trotzdem wäre der Aufwand für ein Ausschreibungsverfahren dort genauso groß wie bei den anderen. Herr Posch hat das bereits angesprochen.

Wir lehnen dieses Vergabesystem für Hessen für den öffentlichen Personennahverkehr ab. Dieses System würde in der Praxis zu einer Ausschaltung des Markts führen. Denn dann würde schon vorher feststehen, welches Unternehmen beauftragt würde.

Herr Kollege, einen Moment bitte. – Meine Damen und Herren, auch am Ende einer Sitzung hat ein Abgeordneter das Recht, noch verstanden zu werden. Ich bitte Sie jetzt wirklich um Ruhe.

(Beifall – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Er sollte seine Argumentation verbessern!)