Protocol of the Session on April 26, 2005

Frau Kollegin Habermann, selbstverständlich gelten sie auch dafür.

Frage 381, Frau Kollegin Pfaff.

Ich frage die Landesregierung:

Welche wesentlichen Änderungen sollen die zu überarbeitenden Förderrichtlinien des Dorferneuerungsprogramms beinhalten?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Pfaff, Sie können die Richtlinien selbstverständlich aus unserem Haus anfordern und sie dort auch einsehen, was die Einzelheiten angeht. Die Dorferneuerung wurde unter einer Dachrichtlinie zusammengefasst, die sich nicht nur auf dieses Thema bezieht, sondern die Förderung des ländlichen Raums insgesamt beinhaltet. Mit dieser neuen Richtlinie stellen wir uns auf veränderte wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen ein.

Ich nenne beispielhaft den Rückgang der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen, den absehbaren demographischen Wandel und die neuen, nach dem InKraft-Treten von Basel II bekannt gewordenen investitionshemmenden Kriterien bei der Kreditvergabe durch die Banken.

Wir haben bei der Überarbeitung des Dorferneuerungsprogramms deshalb Wert darauf gelegt,die Innenentwicklung der Dörfer und das gemeinwohlorientierte Engagement zu stärken. Um Alternativen für die Ausweisung neuer Baugebiete zu schaffen, fördern wir künftig private Investoren, die im Innenbereich der Dörfer standortverträglich neu bauen oder Gebäude wieder herstellen. Gemeinwohlorientierte Investitionen, die zu einer Entlastung der Kommunen beitragen, werden stärker als früher gefördert.

Vor dem Hintergrund von Basel II bieten wir für größere Investitionen von privaten Trägern erstmals wahlweise einen Zuschuss oder ein Darlehen in einer entsprechenden Größenordnung an. Die für die Dorferneuerung typischen und für die vielen privaten Kleininvestoren wichtigen Vorhaben werden nach wie vor mit einem Zuschuss bis zu 20.000 € gefördert. Das entspricht einer Investitionssumme von knapp 70.000 €.

Die Förderung der kommunalen Träger bleibt im Grundsatz unverändert. Zusätzlich können jedoch auch das Flächenmanagement und Erschließungsmaßnahmen von Kommunen zur nachhaltigen Verbesserung der Wohnqualität in Kerngebieten gefördert werden.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Pfaff.

Herr Minister, die Ämter für den ländlichen Raum wurden angewiesen, ab dem 01.01.2005 nach diesen überarbeiteten Richtlinien zu arbeiten. Die IBH hatte im Februar allerdings noch kein Softwareprogramm, um diese Vorgabe umsetzen zu können. Ist dieses Problem inzwischen gelöst, und konnte der Antragsstau abgearbeitet werden?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Pfaff, ob das Softwareproblem gelöst ist, kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen.Aber wenn wir über einen Investitionsstau reden, müssen wir festhalten, dass es zwei Probleme in dem Bereich gibt: Zum einen geht es darum, die Mittel für die Investitionen der öffentlichen Hand bereitzustellen.In den letzten Jahren standen Mittel in ausreichender Höhe dafür zur Verfügung. Ich gehe davon aus, dass das auch in diesem Jahr der Fall sein wird.

Zum anderen hatten wir aber durchaus einen Engpass bei den privaten Investoren. Wir haben daher ein Angebot gemacht, das uns Luft verschafft: Das heißt, es kann nicht nur ein direkter Zuschuss gewährt werden, sondern es ist auch möglich, einen Kredit zu vergeben. Ich denke, dass wir dadurch auch bei den Privaten Luft bekommen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Pfaff.

Herr Minister, Sie haben gerade erwähnt, dass eine Finanzierung durch Darlehen ermöglicht worden ist. Auch das war im Februar noch nicht ausgestaltet; es lagen noch keine entsprechenden Konditionen vor. Ist dieses Problem mittlerweile gelöst?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Pfaff, die Konditionen liegen inzwischen – auch bei der IBH – vor. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie inzwischen zugrunde gelegt werden.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. – Ich rufe Frage 382 auf. Frau Kollegin Beer fragt anstelle von Frau Henzler.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit Ergebnissen der im Kultusministerium eingerichteten „Arbeitsgruppe zur ökonomischen Bildung im gymnasialen Bildungsgang“ zu rechnen?

Frau Kultusministerin Wolff.

Frau Kollegin Beer und Frau Kollegin Henzler, es liegen bereits Arbeitsergebnisse vor. Ich darf Ihnen als Beispiel dafür nennen, dass sich die Arbeitsgruppe an der inhaltlichen Neuausrichtung des Fachs Politik und Wirtschaft beteiligt hat. Zudem hat sich die Arbeitsgruppe mit dem Thema Lehrerfort- und -weiterbildung beschäftigt. Mitglieder der Arbeitsgruppe haben alle Staatlichen Schulämter besucht und dort Angebote für regionale Fortbildungen gemacht.

Außerdem haben sie konkrete Unterrichtsprojekte entworfen und vorgestellt, z. B. das Projekt „Schüler als Bosse“ – das sie begleitet haben – und das Programm „Berufliche Orientierung am Gymnasium“. Nachdem die Bertelsmann Stiftung ein E-Learning-Projekt vorgestellt hatte, sind sie auch in diesem Bereich tätig geworden und haben ein Fortbildungsmodul „Ökonomische Bildung online“ ausgeschrieben. Die Teilnehmer können, wenn sie dieses Programm absolviert haben, als Multiplikatoren eingesetzt werden. Die Arbeitsgruppe wird im Laufe der Zeit weitere Empfehlungen zur Lehrerfortbildung entwickeln.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Beer.

Frau Ministerin,da das Fach Politik und Wirtschaft bereits seit 2001 Bestandteil des Lehrplans ist: Wann werden die Studienordnungen für Lehramtsstudierende dahin gehend geändert, dass die Studierenden, die später dieses Fach unterrichten sollen, die entsprechenden wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse bereits in der Ausbildung erwerben?

Frau Kultusministerin.

Auch dies ist in Vorbereitung und muss im Zuge der derzeitigen Umsetzung des Lehrerbildungsgesetzes verwirklicht werden.

Frage 383, Frau Abg.Waschke.

Ich ziehe meine Frage zurück, weil die im Januar dieses Jahres gestellte Anfrage unterdessen beantwortet worden ist.

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Frage 384, Frau Abg. Fuhrmann.

Ich frage die Landesregierung:

Teilt sie die Auffassung, dass die Entscheidung über eine Behandlungsmethode ausschließlich Sache des Patienten auf der Grundlage einer detaillierten ärztlichen Beratung über die Vor- und Nachteile verschiedener möglicher Methoden ist?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Fuhrmann, gemäß § 8 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen bedarf der Arzt für eine Behandlung der Einwilligung des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche Aufklärung in einem persönlichen Gespräch vorauszugehen. Insoweit teile ich Ihre Auffassung.

Frage 385, Herr Abg. Spies.

Ich frage die Landesregierung:

Welcher Anteil der Betriebskosten für das BSL-4-Sicherheitslabor an der Philipps-Universität in Höhe von 500.000 € jährlich wird nach derzeitigem Verhandlungsstand aus den der Universität Marburg im Rahmen der leistungsorientierten Mittelzuweisung (LOMZ) zur Verfügung gestellten Mitteln zu finanzieren sein?

Herr Minister für Wissenschaft und Kunst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Dr. Spies, für den Betrieb des BSL-4-Sicherheitslabors an der Philipps-Universität müssen pro Jahr rund 500.000 € eingeplant werden. Das Hessische Sozialministerium wird 100.000 € von diesem Betrag übernehmen. Der verbleibende Betrag von 400.000 € wird nach dem derzeitigen Stand von der Universität und dem Fachbereich Medizin getragen. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst bemüht sich,zugunsten der Universität weitere Sponsoren für dieses Projekt zu finden. So hat der Vorstand der Fraport heute gegenüber meinem Staatssekre

tär eine einmalige Anschubfinanzierung in Aussicht gestellt.

Zusatzfrage, Herr Dr. Spies.

Herr Minister, verstehe ich Sie richtig, dass die in der Antwort auf die Frage 354 aus der letzten Sitzung enthaltene Ankündigung, dass das Land für die fehlenden 150.000 € aufkommen werde, so gemeint war, dass die Universität diesen Betrag aus den ihr zugewiesenen Mitteln finanziert, statt dass das Land extra dafür aufkommt?

Herr Staatsminister Corts.

Ich verstehe es immer noch so, dass das Land die Finanzierung der Hochschulen – und der medizinischen Fakultäten – zu 95 % sicherstellt und dass das Land und die Universitäten eine Einheit bilden.

Frage 386, Herr Abg. Dr. Jürgens.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass die Schuldnerberatungsstellen in Hessen inzwischen teilweise Wartezeiten für Ratsuchende von bis zu sechs Monaten haben?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Herr Abg. Dr. Jürgens, wie Sie wissen, führen die schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland und die damit verbundene hohe Arbeitslosenzahl zu dem bekannten Anstieg der Zahl der Verbraucherinsolvenzen.