Protocol of the Session on January 27, 2005

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich denke, dass Sie von der SPD wenigstens in diesem Fall Ihrem Parteifreund folgen sollten. Im Übrigen muss man aber sagen, dass die Möglichkeiten eines Missbrauchs nicht höher sind,als dies bei anderen Untersuchungen der Fall ist.Auch die im Strafverfahren sehr häufig – etwa zum Zwecke der Blutalkoholbestimmung – entnommenen Blutproben könnten zu allerlei molekulargenetischen Untersuchungen benutzt und damit zweckwidrig missbraucht werden. Kein Mensch regt sich darüber auf, weder die GRÜNEN noch die FDP, noch die SPD.

Meine Damen und Herren, wir haben hier eine besonders zuverlässige und effiziente Methode der Verfolgung von Straftaten. Wir müssen Bedingungen schaffen, die unseren Strafverfolgungsbehörden – Polizei und Staatsanwaltschaften – den Einsatz in einem angemessenen und in einem weiten Maß ermöglichen. Diese Auffassung eines effizienten Einsatzes der DNA-Analyse scheint sich mehr und mehr durchzusetzen.Auch die rot-grüne Koalition in Berlin denkt laut, wenn auch mit sehr unterschiedlichen Stimmen, über gesetzliche Änderungen nach. Herr Schily ist bereits ausführlich zitiert worden. Ich brauche das nicht zu wiederholen.

Herr Kollege Wintermeyer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Bundeskanzler – ich zitiere ihn wörtlich – gesagt hat, dass er sich eine „größtmögliche Nutzung des genetischen Fingerabdruckes“ wünscht, wobei ich mir über seine Motive noch etwas im Unklaren bin.Offenbar hat er die Umfrage aus jüngster Zeit gelesen, wonach über 61 % der Bevölkerung für einen verbesserten Einsatz der DNA-Analyse werben.

(Gernot Grumbach (SPD): Jetzt wissen wir wenigstens, warum Sie das Thema besetzen!)

Meine Damen und Herren, auch der mecklenburgische Justizminister, mein Kollege Sellering, ist in diesem Zusammenhang derselben Auffassung wie Volker Bouffier und ich. Bei aller Vielstimmigkeit der Koalition in Berlin – auch Frau Zypries strebt eine größtmögliche sinnvolle

Nutzung des genetischen Fingerabdrucks und damit eine Erweiterung der gesetzlichen Voraussetzungen an. Selbst Frau Roth von den GRÜNEN spricht von Lücken, die geschlossen werden müssen. Herr Dr. Jürgens, sprechen Sie doch einmal mit Ihrer Kollegin Frau Roth.Vielleicht werden Sie künftig andere Beiträge im Hessischen Landtag zu diesem Thema leisten.

(Beifall bei der CDU)

Schließlich hat sich auch die FDP bewegt. Mein hoch geschätzter Kollege Goll in Stuttgart will sich – wie Frau Kollegin Beer weiß – dafür einsetzen, dass „eine DNAUntersuchung auch schon bei einem Beschuldigten möglich ist, der bereits mehrere, für sich genommen, einfachere Delikte begangen hat,

(Nicola Beer (FDP): Das habe ich vorgetragen, Sie hätten zuhören müssen!)

die in ihrer Summe jedoch eine erhebliche Bedeutung erlangen und ihm auch deshalb eine entsprechend ungünstige Prognose stellen“.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist auch Auffassung der hessischen FDP!)

Meine Damen und Herren, die Position von Volker Bouffier und mir ist völlig eindeutig. Volker Bouffier und ich sind uns zu diesem Thema völlig einig.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das ist eine andere, aber nicht wie Herr Goll, Herr Minister!)

Herr Goll noch nicht, aber er bewegt sich wie die hessische FDP, wenn auch im langsamen Tempo.

(Lachen des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Meine Damen und Herren, gemeinsam mit dem hessischen Innenminister habe ich dem Kabinett eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen, die die Gleichbehandlung des genetischen und des daktyloskopischen Fingerabdrucks zum Ziel hat. Wir wollen die DNA-Datei des Bundeskriminalamtes auf eine deutlich verbesserte und breitere Basis stellen. Sie soll eine weitere Erhöhung der Anzahl von Tatnachweisen durch Vergleich von DNAMuster,

(Boris Rhein (CDU): Bravo!)

eine schnellere und zuverlässigere Verbrechensbekämpfung, eine Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Straftaten – das steht hier im Vordergrund – und nicht zuletzt eine die Strafverfolgungsbehörde, insgesamt auch entlastende Effizienzsteigerung ermöglichen.

Herr Minister, Hinweis: Die für die Fraktionen vereinbarte Redezeit ist abgelaufen.

Frau Präsidentin, mein letzter Satz.

Fazit: Das Problem ist hier nicht – das muss immer wieder klar und deutlich gesagt werden –, dass der unbescholtene Bürger in unserem Lande vor der DNA-Analyse geschützt werden müsste,sondern dass Polizei und Staatsanwaltschaft den Bürger mittels des genetischen Fingerabdrucks vor Kriminalität schützen.Das ist die Gefechtslage und keine andere.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen, meine Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Komplex vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Gleichstellung von DNA-Abgleich und Fingerabdruck unter Tagesordnungspunkt 57 an den Innenausschuss überwiesen werden soll? Wird dem widersprochen?

(Reinhard Kahl (SPD): Alles an den Rechtsausschuss! – Frank Gotthardt (CDU): Und an den Innenausschuss!)

An den Rechtsausschuss. Der Tagesordnungspunkt 88, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend der DNA-Analyse im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Drucks. 16/3548, geht ebenfalls an den Rechtsausschuss.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):An beide Ausschüsse!)

Rechtsausschuss, federführend, und Innenausschuss. Dazu gehören der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/3561, und Tagesordnungspunkt 96, Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend rechtsstaatliche Nutzung der DNAAnalyse, Drucks. 16/3558 – ebenfalls Rechtsausschuss und Innenausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 38 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2002 – Drucks. 16/3196 zu Drucks. 16/2593 –

Berichterstatterin ist Frau Abg. Hoffmann. Ist Berichterstattung gewünscht?

(Jörg-Uwe Hahn (FDP):Wir bitten darum!)

Dann bitte, Frau Hoffmann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich berichte von der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag der Landesregierung betreffend Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2002. Das ist die Drucksache 3196 aus der 16. Legislaturperiode. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2002 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung entlastet.

Es folgen zur Beschlussempfehlung die einzelnen Bemerkungen,die ich jetzt im Einzelnen nicht vortragen möchte. Dazu wird nachher die Diskussion geführt werden.

Der Antrag war dem Haushaltsausschuss am 1. September vom Präsidenten überwiesen worden. Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung hat den Antrag in seiner Sitzung am 12. November 2004

behandelt und dem Haushaltsausschuss die von mir wiedergegebene Beschlussempfehlung vorgeschlagen.

Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. November 2004 mit dem Antrag befasst und ist dem Vorschlag des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung mit den Stimmen von CDU und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefolgt. – So weit der Bericht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich möchte an dieser Stelle als Vorsitzende des Unterausschusses ein herzliches Dankeschön an den Rechnungshofpräsidenten und an den gesamten Rechnungshof ausbringen.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Prof. Eibelshäuser, Ihr Verfahren, das wir im zweiten Jahr gemeinsam im Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung umsetzen, hat dazu geführt, dass die Arbeit ganz erheblich effizienter und gestraffter wurde. Es hat dazu geführt, dass sich auch die Verbindlichkeit unserer Beschlüsse gegenüber der Landesregierung erheblich erhöht hat.Vielen Dank dafür.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Hoffmann, vielen Dank für die Berichterstattung. – Des Weiteren rufe ich Tagesordnungspunkt 39 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs betreffend Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs – Epl. 11 – für das Haushaltsjahr 2003 – Drucks. 16/3197 zu Drucks. 16/2812 –

Hier ist Herr Abg.Weinmeister Berichterstatter.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wir verzichten auf Berichterstattung!)

Wird auf die Berichterstattung verzichtet?

(Zurufe)

Auf die Berichterstattung wird verzichtet. Das ist gut.