Protocol of the Session on June 3, 2003

Herr Minister, können Sie die Zahl, die Herr Kollege Frömmrich in der letzten Debatte dazu genannt hat, bestätigen, oder ist das eine utopische Zahl? Er sprach von 16 Millionen oder 17 Millionen c, die das Bundesamt für Naturschutz zur Verfügung stellen würde.

Das Wort hat Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Heidel, ich kann im Augenblick nicht beurteilen, ob sie utopisch sind. Aber ich halte das für relativ hoch gegriffen. Im Augenblick scheint es so zu sein, dass sich die Fraktionen hinsichtlich der Erreichbarkeit der Höhe der Zuschüsse überbieten. Die SPD-Fraktion hat einmal einen Betrag von 13,5 Millionen c genannt. Dann

gab es eine Presseerklärung der GRÜNEN, in der eine Förderung in Höhe von 15 Millionen c ausgemacht wurde. Danach wurde hier im Hessischen Landtag eine Rede gehalten, in der von 17 Millionen c gesprochen wurde. Ich denke, wir sollten uns einmal an einen Tisch setzen und grundsolide darüber reden, welche Möglichkeiten bestehen. Ich fürchte, in dieser Größenordnung wird es sich eher nicht bewegen.

Frau Kollegin Hammann, Sie haben das Wort.

Ich denke, wir sind uns darin einig: Je mehr Mittel fließen, desto besser ist dies für die Weiterentwicklung der Region. – Wenn Sie mir schon keine Zahl nennen können, würde ich von Ihnen gerne wissen, ob Sie zumindest garantieren können, dass so viele Komplementärmittel bereitgestellt werden, dass alle Fördermittel der Europäischen Union und die nationalen Fördermittel auch ausgeschöpft werden können?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Hammann, ich werde mich darum bemühen, die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden könnten, entsprechend kozufinanzieren.Aber auch Sie wissen, dass wir uns in einer schwierigen Haushaltslage befinden. Das gilt nicht nur für das Land Hessen, sondern betrifft die Bundesrepublik Deutschland insgesamt mit all ihren Ländern. Deshalb ist das Gespräch mit dem Finanzminister abzuwarten,bevor man etwas dazu sagen kann,wie in dieser Frage verfahren werden wird. Ich werde mich darum bemühen, dass keine Mittel verfallen.

Herr Abg. Frömmrich.

Herr Staatsminister, Sie haben gerade eben gesagt, dass die Kommunen zu 10 % kofinanzieren müssten. Haben Sie schon mit den Kommunen und dem Landkreis Waldeck-Frankenberg darüber gesprochen? Denn der Landkreis Waldeck-Frankenberg oder die Anliegerkommunen müssen demnach den Nationalpark mitfinanzieren. Da wurde den Anliegerkommunen anderes gesagt.

Das war die letzte Frage dazu.Damit erfolgt dazu auch die letzte Antwort.Herr Staatsminister Dietzel,Sie haben das Wort.

Herr Abg. Frömmrich, ich habe mich mit dem Landrat darüber unterhalten. Ich muss zugeben, dass wir keine einvernehmliche Lösung in diesem Gespräch erzielt haben. So etwas gibt es auch unter Parteifreunden.Auf der anderen Seite muss man sagen: Es gilt, dass derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlen muss. Obwohl das auf dieser Tagung in Bad Wildungen abgelehnt wurde, ist dies so.Das Land Hessen ist Eigentümer.Wenn also auf diesen 5.700 ha Maßnahmen durchgeführt werden sollen, dann ist das Land Träger dieser Maßnahmen und muss das auch finanzieren.Wenn darüber hinaus aber im Naturpark und damit in den Vorzonen Maßnahmen durchgeführt werden, müssen wir uns über die Beteiligung der Region an den Kosten unterhalten.

Damit können zu Frage 17 keine Zusatzfragen mehr gestellt werden.

Zum Schluss der Fragestunde rufe ich Frage 18 der Frau Abg. Schulz-Asche von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass für die Zahlung von Rentenbeiträgen für Pflegepersonen in der Jugendhilfe allein die kommunalen Jugendhilfeträger zuständig sind, und auf welche Rechtsvorschriften ist dies zurückzuführen?

Frau Sozialministerin Lautenschläger, Sie haben das Wort.

Frau Abg. Schulz-Asche, zuständig sowohl für Pflegepersonen bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII als auch für Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII ist der kommunale Jugendhilfeträger. Die Zuständigkeit des örtlichen Trägers für Leistungen der Jugendhilfe ergibt sich aus § 85 Abs. 1 SGB VIII. Eine gesetzliche Regelung zur Zahlung von Rentenbeiträgen existiert jedoch nicht. Falls Rentenbeiträge an Pflegepersonen bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gezahlt werden, erfolgt dies zusammen mit dem Pflegegeld als rein freiwillige Leistung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe.Tagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII, die auf der Grundlage der Offensive für Kinderbetreuung einen Antrag auf Zuwendungen des Landes stellen, erhalten bis zu 400 c jährlich aus den Mitteln des Landes. Dieser Betrag soll vor allem für die Alterssicherung verwendet werden. Tagespflegepersonen, die ihrer Tätigkeit ohne Anbindung an eine Institution nachgehen, sorgen für die Alterssicherung selbst.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Frau Ministerin,vielen Dank für diese Antwort.Ich wollte noch fragen: Finden Sie es wünschenswert, dass die Pflegemütter in der Jugendhilfe mit den Pflegepersonen gleichgestellt werden, die alte Menschen nach SGB XI pflegen? Sind Sie der Auffassung, dass da vonseiten des Landes mehr getan werden könnte?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Abgeordnete, die Hessische Landesregierung ist gerade in dem Bereich Pflegepersonen beispielhaft vorausgegangen, um dort überhaupt Alterssicherung zu ermöglichen. Momentan befindet sich beim Hessischen Städteund Landkreistag eine Vorlage zur Abstimmung, mit der ein monatlicher Zuschuss zur Rentenversicherung für Pflegepersonen bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Hessen angestrebt wird. Es ist keine Angelegenheit der Landesregierung, aber wenn dort tatsächlich eine einheitliche Vorgehensweise erreicht werden würde, fänden wir das sehr positiv.

Damit ist keine Frage mehr vorhanden, und ich schließe die Fragestunde.

(Die Fragen 19 bis 23, 25, 29, 35 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 24, 26 bis 28, 30 bis 34 und 36 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Ich rufe jetzt Punkt 1 b:

Regierungsbefragung

auf und danke dem Kollegen Quanz als Glücksfee. – Ich rufe die Frage des Abg. Möller an Herrn Staatsminister Dr. Rhiel im Zusammenhang mit QIS3 auf.

(Es gibt Probleme mit der Mikrofonzuteilung.)

Welche Platznummer haben Sie?

Jetzt geht es. Das haben wir beim letzten Mal schon einmal gehabt. Beim nächsten Mal funktioniert es wahrscheinlich auf Anhieb.

Es dauert vier Jahre, bis wir das können, Herr Kollege.

Die Zeit habe ich mitgebracht, gar kein Problem. – Herr Staatsminister Dr. Rhiel, ich frage Sie:

Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der dritten Auswirkungsstudie QIS3 sowie des Dritten Konsultationspapiers zur Neufassung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditin

stitute, Basel II, im Hinblick auf die Versorgung des hessischen Mittelstandes mit Krediten?

Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

Herr Abg. Möller, ich habe dazu bereits eine kurze Erklärung abgegeben. Die Verhandlungen des Bundes bei der EU haben dazu geführt, dass die Ausstattung mit Kapitel bezogen auf den Mittelstand eine Erleichterung erfahren hat. Die Eigenkapitalhinterlegung, die bisher bei 8 % lag, ist bezogen auf den Mittelstand, d. h. für alle Unternehmen bis 250 Beschäftigte, auf 6 % reduziert worden. Das ist zu begrüßen, und das bedeutet, dass die Eigenkapitalausstattung gerade für die mittelständischen Unternehmen leichter erfolgen kann.

Der einzige Wermutstropfen dabei ist, dass für Gründerunternehmen die Eigenkapitalhinterlegung auf 12 % festgelegt ist,also doppelt so hoch im Vergleich zu 6 %.Daran müsste noch gearbeitet werden. Aber ich denke, dass der erste Teil ein Erfolg ist und das auch so deutlich gesagt werden kann.

Ich rufe die Frage des Abg. Al-Wazir von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an Herrn Dietzel auf.Das Thema ist:Erdbeeren konsumieren können.

Ich frage die Landesregierung:

Was genau wird die Landesregierung tun, damit die Bürger in Hessen weiterhin gesunde und wohlschmeckende Erdbeeren konsumieren können?

Herr Staatsminister für Erdbeeren Dietzel.

Herr Abg.Al-Wazir, wir werden so weitermachen wie bisher auch und in öffentlichen Presseterminen, wie wir das gestern getan haben, auch für hessische Erdbeeren Werbung machen, weil es eine ganze Reihe von Landwirten in Hessen gibt, die ein gutes Einkommen damit erzielen können.Alleine im Bereich Kriftel, wo wir gestern waren, gibt es insgesamt 25 ha, in Hessen insgesamt 400 ha.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Und wo sind sie jetzt, die Erdbeeren?)

Wir haben sie gestern im Kabinett probiert. Es ist nichts übrig geblieben.

(Heiterkeit)

Herr Kollege Al-Wazir, deswegen unterstützen wir das mit Öffentlichkeitsmaßnahmen.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Vielleicht eine Feststellung: Zum Glück müssen wir nicht warten, bis Sie das eröffnen. Denn es gibt schon Leute, die seit Wochen hessische Erdbeeren essen.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Ich trinke sogar Erdbeerbowle!)

Herr Minister, ich möchte trotzdem fragen. Das Aktuelle an der Frage ist, dass Sie gestern eine Presseerklärung herausgegeben und gesagt haben,dass Sie etwas dafür tun wollen, dass der Erdbeeranbau in Hessen eine gute Zukunft hat und die Bürger gesunde und wohlschmeckende Erdbeeren konsumieren können. Ich frage noch einmal: Was tut die Landesregierung dafür? Andere Frage: Braucht man dafür die Landesregierung?

Herr Staatsminister Dietzel.