Nein, lassen Sie mich bitte im Zusammenhang vortragen. – Schauen Sie einmal in Art. 140 Grundgesetz, der bezieht Art. 139 ein.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Wer macht denn hier Rabulistik? – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das heißt, dass das für Juden auch nicht gilt!)
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Wer hier Forderungen in den Raum stellt, die islamischen Feiertage einzuführen und die christlichen Feiertage abzuschaffen, arbeitet im Hinblick auf die Frage der Integration und der Parallelgesellschaften kontraproduktiv.
Herr Al-Wazir, weil Sie gerade zitiert haben, gehe ich davon aus, dass Sie gestern den Beitrag von Frau Prof. Köcher vom Institut für Demoskopie Allensbach in der „FAZ“ gelesen haben. Ich zitiere:
Der Islam steht aus Sicht der deutschen Bevölkerung vor allem für die Benachteiligung der Frau, für Fanatismus, dogmatische Starrheit, Intoleranz gegenüber Andersdenkenden, Gewaltbereitschaft...
Christentum und Islam werden als so verschieden empfunden, dass sich die Mehrheit eine friedliche Koexistenz nicht vorstellen kann.
Wer eine friedliche Koexistenz will, darf und kann nicht eine Gleichstellung in dem Sinne fordern, wie es die Frankfurter GRÜNEN getan haben, weil das gerade das Gegenteil bewirkt.
Wenn sich eine Kultur aus den gesellschaftlichen Gefügen des Gastgeberlandes herauslöst, wird es gefährlich.
Wenn Sie gerade die aktuelle Diskussion in Wiesbaden verfolgen:Ich halte es für richtig – das sagen Mitglieder aller Fraktionen –, dass hier eine klare vertragliche Vereinbarung auf der Grundlage der Werte der Verfassung gefunden wird, um hier die Voraussetzungen zu schaffen, beispielsweise für den Bau einer Moschee.
Wenn Sie den „Wiesbadener Kurier“ vom 14. Dezember lesen, können Sie folgende Aussage von Wolfgang Degen lesen:
Die Religionsfreiheit will niemand infrage stellen. Wer das unterstellt, wirft Nebelkerzen. Es geht darum,dass nicht unter dem Deckmantel der Religion gegen die Spielregeln dieser Gesellschaft agitiert werden darf.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist es, um was es hier geht: Freie Religionsausübung nach dem Grundgesetz kann und darf nicht Agitation gegen das Grundgesetz oder Hasspredigten von Imamen, wie es leider Gottes beispielsweise beim Kaplan geschehen ist, heißen.
muss dazu beitragen, dass unsere Kultur, die christlich-humanistische Tradition und unsere Verfassung anerkannt werden. Sehr geehrter Herr Kollege Al-Wazir, in diesem
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte auf dem Standpunkt stehen: Es ist nicht unser Streit. – Der Streit betrifft uns aber alle, die gesamte hessische Gesellschaft. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag ist der Auffassung, dass wir diejenigen in Frankfurt unterstützen, beispielsweise Herrn Semmelroth aber auch Herrn Yüksel, die beide Seiten zur Mäßigung aufgefordert haben. Wir sind der Auffassung, dass die Debatte über Multikulti auf der einen Seite plakativ und auf der anderen Seite als dumpfe Leitkulturdebatte geführt wird, die in der Form dieses Streits nicht weitergeführt werden sollte. Sie mag Leidenschaften abbilden, aber das allgemeine Interesse in Hessen am Thema Integration wird dadurch nicht weitergeführt.
Beim Thema kulturelle Vielfalt geht es auch um das Thema religiöse Pluralität, die das Grundgesetz kennt. Hier zählen nicht Floskeln, sondern praktische integrationspolitische Arbeit. Wir alle wissen, dass wir einen 30jährigen Nachholbedarf haben – 30 Jahre verlorene Zeit –, die Menschen, die Muslime, die wir als Arbeitskräfte hierher geholt haben, zu integrieren.
Das Frankfurter GRÜNEN-Papier hat fraglos überzogene Passagen, aber es hat auch diskussionswürdige Punkte. Das, was ich herausgreifen möchte, ist zum Teil kritisch, zum Teil unterstützend. Hierzu drei Bemerkungen: Die staatsrechtliche Gleichstellung des Islam in dieser Form in die Diskussion zu werfen, nutzt uns nichts.
Es hat eher den Anschein einer aufgesetzten Funktionärsdebatte, die wir in dieser Form nicht weiterführen sollten.
Zweitens. Moslems sollten Moscheen haben dürfen. Bethäuser haben zu dürfen gehört zum Kernrecht des Art. 4 Grundgesetz. Allerdings beschränkt sich diese verfassungsrechtliche Zusicherung auf ein Bethaus. Es erstreckt sich nicht auf verfassungsfeindliche Praktiken im Inneren. Dies gilt für alle Religionen und auch für die christliche Religion.
Wer anders handelt, kann mit sofortigem Durchgriff rechnen. Ebenso wenig geschützt wird die unfreiwillige Einbeziehung Dritter und die plakative Darstellung nach außen, denn die Religionsfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz hat auch eine andere Seite, nämlich die negative Koalitionsfreiheit der Nichtreligiösen, die auch auf ihre Position Wert legen.Auch sie sind von Art. 4 Grundgesetz geschützt.
Drittens. Zum Schulunterricht. Wir wissen alle, dass es Vereinbarungen im Hessischen Landtag gibt und das Thema nicht einfach angepackt werden kann. Es ist aber zutreffend im GRÜNEN-Papier, dass dieses Thema nicht weiter liegen bleiben kann.Seit der römischen Geschichte wissen wir, dass fromme Menschen für sich Religionsunterricht organisieren, auch wenn sie verfolgt werden wie im alten Rom. Deshalb gibt es die Entscheidung, den Religionsunterricht außerhalb der Schule zu dulden oder ihn in die Schule zu integrieren. Ich persönlich meine, dies anzupacken kann man nicht länger liegen lassen. Das ist ein hervorgehobener Punkt.
Ich komme nun zur hessischen CDU. Ich bin der Auffassung – wie Kollege Al-Wazir –, dass die CDU mit ihrer auch in Hessen geführten Leitkulturdebatte durchaus die Absicht verfolgt, die Kulturen zu hierarchisieren.