Der Ministerpräsident hat meines Erachtens recht umfangreich und recht ausführlich über die Chancen und die Notwendigkeiten vor Ort berichtet.Als Gießener Vertreter darf ich auf das hinweisen, was alles mit diesem Ansatz eine Lösung finden wird.Wir haben das Kernproblem der Investitionen. Dazu ist eine Aussage vom Ministerpräsidenten getroffen worden, dass der Investitionsstau vor Ort abgebaut werden wird.
Wir haben die Aussage, mehrfach diskutiert, über die Arbeitsplätze und die Beschäftigungsgarantie. Wir haben Aussagen bekommen zu Forschung und Lehre, zu den getrennten Fachbereichen und vor allem zur Marktpositionierung nicht nur des Klinikums in Gießen, sondern auch des Klinikums in Marburg.
Damit könnte man normalerweise sagen: Eigentlich ist alles gesagt. Wer es hören will, hört es. Wer es nicht hören will, hört es nicht. Deswegen gehe ich jetzt gerne auf ein paar Äußerungen des Kollegen Spies ein. Eines können
Sie mir abnehmen: Ich habe im letzten Jahr mehr mit Medizinern, Professoren und Fachleuten gesprochen als in meinem ganzen Leben von 38 Jahren zuvor.
Herr Spies,zu dieser Bewertung möchte ich noch eines sagen. Das, was Sie hier losgelassen haben, hat mit sachlicher Auseinandersetzung in Bezug auf die Problematik in Mittelhessen nicht einmal im Ansatz zu tun.
Sie machen hier nichts anderes als das, was Sie vor Ort versuchen: seit Wochen und Monaten gezielte Panikmache, Angstschüren, ohne ein Wort dazu zu sagen, woher die Probleme überhaupt kommen. Sie müssen so ehrlich sein und, statt auf die Landesregierung, die wir jetzt haben, zu schimpfen, in der eigenen Vergangenheit kramen. Wenn Sie sagen,Sie sind seit sieben Jahren hier und haben damals den OP-Saal gegen den Sitzungssaal eingetauscht, dann waren Sie damals noch Bestandteil der regierenden Partei, der SPD, die die Entscheidungen getroffen hat, unter denen vor allem der Standort Gießen heute zu leiden hat. Das kommt mir ein bisschen vor wie Krokodilstränen. Das ist eine bewusstseinsverschleiernde Halbwahrheit.
Wenn Sie bemängeln, dass seit einem Jahr nichts nach außen gedrungen ist, und das als ein Nichtstun über ein Jahr bewerten, dann könnte ich von einer Lachnummer reden. Denn während Sie auf Ihrer Position verharren,haben wir uns die Mühe gemacht und sämtliche Alternativen abgewogen. Wir haben langsam zu einem Lösungsweg gefunden, der soeben verkündet wurde.Wer im letzten Jahr untätig war, das ist die spannende Frage. Die Landesregierung und die CDU waren es mit Sicherheit nicht, auch nicht die Vertreter vor Ort.
Herr Kollege Spies, Sie haben von einem desaströsen Umgang mit Mittelhessen und den Klinika in Mittelhessen gesprochen. Wer hat denn in diesem Land seit dem Krieg nahezu durchgehend regiert? Wer hat denn einen desaströsen Umgang mit Mittelhessen angezettelt und ihn auch durchgezogen?
Wer geht die Probleme endlich an und nennt sie beim Namen? Seit wann wird ein Investitionsstau in Mittelhessen überhaupt erst benannt? Seit wann wird auch dazu gestanden? Ich kann mich nicht erinnern, dass die Vorgängerregierung einmal ein Wort darüber verloren hat, dass hier ein Investitionsstau entsteht und dass gravierende Entscheidungen gefällt werden müssen.Wer desaströs mit der Region umgeht, der sitzt nicht hier oben auf der Regierungsbank, der sitzt dort unten und zeigt mit dem Finger auf den Präsidenten und hat sich vorhin zu Wort gemeldet.
Ich halte die Position des Ministerpräsidenten und der Landesregierung, die nach einem Jahr des Abwägens aller Möglichkeiten eben verkündet wurde und die der Anfang eines Weges ist – die Detailarbeit wird erst bei der Ausgestaltung eines Vertrages, mit welchem Betreiber auch immer, erfolgen –, für einen richtigen Weg für die Region Mittelhessen, für eine Absicherung der Standorte Gießen und Marburg. Ich halte es für eine gravierende Zukunfts
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich ein bisschen mehr Mühe gegeben hätten und in der Vergangenheit auf die Fachwelt geschaut hätten, auf die Gremien, auf die Professoren und Mediziner vor Ort gehört hätten, dann könnten Sie nicht davon reden,dass das hier eine – wie haben Sie das vorhin genannt? – Klein-Fritzchen-Lösung sei. Vielmehr schaut die Fachwelt auf Hessen, auf die mittelhessische Region.
Sie schaut auf die Landesregierung. Das konnte man auch gestern einem langen Artikel in der „FAZ“ entnehmen: Die Chance liegt darin, beide Klinika einem privaten Betreiber anzubieten, einen vernünftigen Vertrag auszuhandeln. – Das ist die Chance, die Fachwelt schaut auf uns. Seien Sie nicht so feige, und gehen Sie den Weg mit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Möller. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende einer verbundenen Debatte zu vier Anträgen und der abgegebenen Regierungserklärung.
Tagesordnungspunkt 22,Antrag der Fraktion der SPD betreffend Privatisierung des Klinikums Gießen, Tagesordnungspunkt 62, Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Zukunft der hessischen Hochschulmedizin sichern und verantwortungsvoll gestalten, Tagesordnungspunkt 91, Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend zukünftige Entwicklung der Hochschulmedizin an den Standorten Marburg und Gießen, sowie der Dringliche Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Zukunft der Universitätskliniken sollen alle dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen werden.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Zukunft der hessischen Hochschulmedizin sichern und verantwortungsvoll gestalten zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Wer ist dagegen? – Die übrigen Fraktionen geschlossen. Damit ist der Entschließungsantrag der SPD abgelehnt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform – Drucks. 16/3340 zu Drucks. 16/2723 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Zweigstellen von Amtsgerichten (Gerichtshilfe) – Drucks. 16/2819 –
Sehr geehrter Herr Präsident! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3336, sowie eines mündlich eingebrachten Änderungsantrags der Fraktion der CDU und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/3340 ersichtlichen Fassung in zweiter Lesung anzunehmen. Die mündlich eingebrachten Änderungen ergeben sich aus der Drucks. 16/3340.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss, federführend, dem Hauptausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr,beteiligt,in der 49.Plenarsitzung am 7.Oktober 2004 überwiesen worden.
In ihren Sitzungen am 17. November 2004 haben die eben genannten Ausschüsse eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Hauptausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP beschlossen, dem federführenden Innenausschuss vorzuschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP beschlossen, dem federführenden Innenausschuss die Formulierung einer Beschlussempfehlung an das Plenum zu überlassen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 2. Dezember 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP und Nichtbeteiligung der SPD beschlossen, dem federführenden Innenausschuss vorzuschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 2. Dezember 2004 beraten und mit den Stimmen der CDU bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie Nichtbeteiligung der SPD beschlossen, dem federführenden Innenausschuss vorzuschlagen, dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Der Innenausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum gefasst.
Zuvor wurde der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/3336, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.
Der von der Fraktion der CDU mündlich eingebrachte Änderungsantrag ist einstimmig bei Enthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen worden.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/3319, wurde mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt.
Vielen Dank, Frau Kühne-Hörmann. – Ich eröffne die Aussprache in verbundener Debatte.Herr Frömmrich,Sie haben als Erster das Wort. Die Redezeit beträgt 15 Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern haben wir im Zusammenhang mit der Reform der Hessischen Gemeindeordnung über die Beratungsresistenz der Landesregierung gesprochen. Heute können wir uns über eines der chaotischsten Gesetzgebungsverfahren unterhalten, die hier je durchgeführt worden sind.
(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): Herr Frömmrich, Sie sind noch nicht lange genug dabei! Ich könnte Ihnen einige Beispiele nennen!)
Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, Sie wissen es doch selbst. – Erst schicken Sie einen Entwurf für ein zweites Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform in die Regierungsanhörung. Während der Anhörung wird aus dem dritten Gesetz das zweite Gesetz. Dann wird das zweite Gesetz zum dritten Gesetz, und schließlich weiß keiner mehr, was in dem Gesetz steht, weil einige Teile herausgenommen und dafür andere Teile eingefügt worden sind.Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der 53 Artikel umfasst. So sieht das Gesetzgebungsverfahren bei Ihnen aus, wenn es um die Verwaltungsreform geht.
Herr Minister Bouffier, der Ministerpräsident hat einmal gesagt: Regieren muss man nicht nur wollen, sondern auch können. – Ich stelle fest – anhand dieses Gesetzgebungsverfahrens können wir das auch nachweisen –: Sie können es nicht.