Herr Minister, Frau Kollegin Apel hat während der Ausschusssitzung eine ausführliche rechtliche Bewertung abgegeben, warum eine Förderung nicht möglich sei. Trotz
dem hatte das Ministerium die Förderung in der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans. Ich frage Sie: Teilen Sie ausdrücklich die Rechtsauffassung der Frau Abg. Apel? – Denn während der Ausschusssitzung haben Sie dazu keine Aussage gemacht.
Herr Abg. Häusling, ich habe in meinem Haus selbstverständlich auch nach dieser juristischen Bewertung gefragt. Ich will hier das Ergebnis bekannt geben:
Hier ergibt sich aus dem mit der MGH geschlossenen Agrarmarketingvertrag keine Rechtswidrigkeit der haushaltsmäßigen Veranschlagung von Mitteln der Dachmarke Rhön. Ein rechtwidriges Verhalten kann nach den obigen Ausführungen nicht erkannt werden.
Herr Minister, was hat sich denn in dem Anhang I und dem Art. 88 EG-Vertrag zwischen der Aufstellung des Haushaltplansentwurfs und der denkwürdigen Sitzung der CDU-Fraktion geändert?
Frau Abgeordnete, es tut mir Leid, aber ich kann Ihnen auf diese Frage keine Antwort geben. Ich werde versuchen, das in meinem Haus recherchieren zu lassen, und werde Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber die Mitglieder des Hauses waren nicht bei der Sitzung der CDU-Fraktion!)
Wir kommen zur letzten Frage dieses Jahres und zur letzten Frage, die in diesem Haus gestellt wird. Es ist Frage 319 der Frau Abg. Hammann.
Inwiefern kann durch die Umwidmung der zunächst für die Dachmarke Rhön im Haushalt 2005 eingestellten 190.000 c in das Dorferneuerungsprogramm sichergestellt werden, dass die Mittel innerhalb dieses Programms den
Frau Abg. Hammann, Sinn der Umwidmung war, die Mittel dem ursprünglichen Zweck zu entwidmen und dem neuen Zweck, der Dorferneuerung, zu widmen. Die Mittel werden nach Maßgabe des Dorferneuerungsprogramms eingesetzt werden.
Herr Staatsminister, wenn ich Ihre Antwort richtig übersetzt habe, heißt das: Die Dachmarke Rhön ist gestorben.
Herr Abg. Al-Wazir, die Mittel, die wir dafür vorgesehen hatten, werden in das Programm für die Dorferneuerung umgesetzt. Sie stehen damit hessenweit zur Verfügung.
Herr Minister, ich frage Sie:Vorhin haben Sie ausgeführt, es sei juristisch möglich, die Dachmarke Rhön so zu finanzieren, wie es ursprünglich vorgesehen war. Auf der anderen Seite wollen Sie jetzt die gesamten dafür vorgesehenen Mittel in das Dorferneuerungsprogramm geben. Glauben Sie nicht, dass das eine massive Änderung der Intention ist?
Des Weiteren frage ich Sie: Warum haben Sie uns das nicht während der Ausschusssitzung darlegen können? Sie haben das nicht getan. Darüber hinaus haben Sie auch nicht zugelassen, dass Ihre Abteilungsleiterin dazu Stellung bezogen hat.
Frau Abgeordnete, Sie fragten nicht, warum die Mittel in das Dorferneuerungsprogramm umgesetzt werden sollen. Vielmehr fragten Sie nach der juristischen Bewertung. Ich habe mir von der Abteilung eine juristische Stellungnahme ausarbeiten lassen und habe nunmehr das Fazit daraus vorgetragen.
Herr Staatsminister, teilen Sie die Auffassung, dass es, nachdem es erhebliche Vorleistungen aus der Region und erhebliche Vorleistungen durch das Ministerium gegeben hat, bei einem Nichtzustandekommen der Dachmarke Rhön zu einem ernormen Schaden für die regionale Förderung und für die Stärkung des ländlichen Raums Rhön kommen würde?
Frau Abgeordnete, ich will ausdrücklich sagen, dass ich diese Auffassung nicht teile. Denn bisher flossen auch Fördermittel des Wirtschaftsministers ein, mit denen andere Dinge, die mit Ernährung nichts zu tun haben, gefördert wurden. Diese Förderung kann auch in Zukunft erfolgen. Das reicht vom Fremdenverkehr bis hin zu Einrichtungen, die der Infrastruktur insgesamt dienen. Ich habe während der Ausschusssitzung die allgemeinen Dinge aufgelistet, die auch in Zukunft gefördert werden können.
Ich denke, auch die Beschäftigung mit der Frage, wie man eine Region weiterentwickeln kann, nutzt dieser Region. Außerdem bleibt noch eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Förderung. Dadurch wird der Erfolg, den das Biosphärenreservat Rhön hat, auch weiterhin anhalten.
Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde beendet.Wir haben in diesem Jahr weiß Gott alle Fragen damit erledigt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) – Drucks. 16/3244 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Nach acht Monate langem Abstimmungsmarathon liegt uns endlich der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Hessischen Bauordnung vor. Dieser Entwurf basiert auf einer Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion, die bereits im April dieses Jahres eingebracht wurde.
Wir hatten einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern in Neubauten vorsah. Grund hierfür war – er besteht auch noch fort –, dass jährlich bundesweit über 600 Menschen bei Bränden ums Leben kommen. In Hessen waren es alleine 40. Circa zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht und sind somit dem Rauch schutzlos ausgeliefert. Hauptursache hierbei ist Tod durch Ersticken aufgrund toxischer Gase, die sich im Rauch des Brandes befinden.
Neben den Brandtoten müssen wir aber auch jährlich ca. 6.000 Verletzte mit Langzeitschäden beklagen. Wir denken, das ist Grund genug, schnellstens wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zu den Gegenmaßnahmen gehören Rauchwarnmelder, die einen Brand rechtzeitig anzeigen.
Der Landesfeuerwehrverband Hessen fordert seit langem die Verpflichtung zum Einbau von Heimrauchmeldern. Ich möchte mich an dieser Stelle für die gute Informationsarbeit und die Aufklärungskampagne der Feuerwehren bedanken. Die Feuerwehren haben über Jahre nicht locker gelassen und immer wieder die Gefahr des Todes thematisiert, die Notwendigkeit des Einbaus von Rauchmeldern dargestellt und für deren Einbau geworben.
Anfangs waren wir der Meinung, dass Aufklärung und Information genügen würden. Mit Genügen meinten wir, dass kurzfristig flächendeckend in allen Gebäuden Rauchmelder installiert würden und die Zahl der Brandtoten rückläufig würde. Beides ist leider bis heute nicht der Fall. Offenbar wird die Gefahr von vielen unterschätzt. Erst ca. 10 % der Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Die Zahl der Toten durch Einatmen von Rauch hat sich nicht verringert.
Das hat uns, die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion, bewogen, eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Hessischen Bauordnung zu starten, mit der der Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtend festgeschrieben werden sollte.Wir sehen uns dabei durch die Erfahrungen bestätigt, die in den USA, Großbritannien und Schweden gemacht wurden. Sie zeigen, dass die Zahl der Brandtoten durch einen flächendeckenden Einbau von Rauchwarnmeldern um ca. 50 % reduziert werden konnte. Daher handelt es sich hierbei auch nicht, wie von der FDP behauptet wird, um eine Überreglementierung. Vielmehr handelt es sich um eine notwendige Vorschrift zum Schutz der Menschen, die, im wahrsten Sinne des Wortes, dem Motto folgt:Aufwachen, bevor es zu spät ist.
Die Praktiker, die Feuerwehrleute, wissen, dass ein paar Minuten mehr Zeit zur Flucht oft menschliche Katastrophen verhindern können. Im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger müssen daher Rauchwarnmelder in allen Wohnungen installiert werden.
Altbauten innerhalb der nächsten zehn Jahre, also bis 2014, den verpflichtenden Einbau vorzusehen. Hierbei sollte der Hessische Landtag die Werbekampagne des Landesfeuerwehrverbandes unterstützen und durch Aufklärung und Information dazu beitragen, dass möglichst lange vor dem Jahr 2014 in allen Wohnungen diese Warnmelder installiert sind.
Wir haben bewusst darauf verzichtet, technische Lösungen vorzuschreiben, sodass der Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern ausreichend ist. Damit ist die finanzielle Belastung für die Eigentümer gering gehalten; denn ein solcher Rauchwarnmelder ist für 10 c zu erhalten. Allerdings hat die Industrie dafür Sorge zu tragen, dass funktionierende Melder auf den Markt kommen und nicht gefälschte Billigprodukte, von denen wir unlängst erfahren mussten.
Die SPD-Landtagsfraktion hat mit der Gesetzesinitiative von Anfang an mehr Bürokratismus ausgeschlossen. Das gilt auch für den jetzt vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurf. Kontrollen sind entsprechend dem Regelungskonzept der Hessischen Bauordnung nicht erforderlich. So wie der Architekt heute schon Brandwände, Brandtüren oder Fluchtwege berücksichtigen muss, wird dann auch der Rauchmelder schnell zum Standard gehören.
Rauchmelder retten Leben – in diesem Sinne bitten wir um Unterstützung des gemeinsamen Gesetzentwurfs. – Danke schön.