Protocol of the Session on November 24, 2004

(Ministerpräsident Roland Koch: Völliger Quatsch!)

Nun zu der Aufregung der vergangenen Woche: Ich möchte mich hier nicht mit Vermerken aufhalten, die in der Presse zitiert wurden. Es geht auf der einen Seite um die europarechtliche Bewertung eines Investitionszuschusses. Nach europarechtlicher Bewertung ist dies bereits eine Gewährung von Beihilfe. Dazu komme ich später. Es geht weiterhin um die Frage der Absicherung des Eigenanteils, ebenfalls in Höhe von 7,5 Millionen c.

Zu Beginn der letzten Woche hoffte der Geschäftsführer auf eine Landesbürgschaft. Im „Wiesbadener Kurier“ vom 15.11. heißt es dazu:

Zur Finanzierung wollen die Staatsweingüter einen Kredit in Höhe von 7,5 Millionen c aufnehmen. Der Finanzbedarf übersteigt allerdings den Jahresumsatz, weshalb sämtliche von den Staatsweingütern angesprochenen Banken Probleme gesehen hatten, das Darlehen allein gegen Gewährung einer

Grundschuld zu geben. Die Staatsweingüter hoffen deshalb, dass das Land Hessen eine Bürgschaft gibt...

Zwei Tage später war dann aus der Bürgschaft eine Patronatserklärung geworden; darauf wird ebenfalls am 17.11.2004 im „Wiesbadener Kurier“ hingewiesen.

(Zuruf des Abg.Axel Wintermeyer (CDU))

Allerdings wird darauf hingewiesen, die Konditionen seien nicht so gut. Immerhin haben die Pressemeldungen dabei etwas bewirkt. Dieses Hin und Her bestätigt doch den Antrag der SPD-Fraktion.Wir wollen, dass Ihre Zahlenwerke von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft werden, und wir wollen, dass die Landesregierung dafür sorgt, dass vor einer Validierung ihrer Businesspläne keine Investitionszuschüsse an die GmbH fließen.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Warum sind Sie so misstrauisch gegenüber der eigenen Verwandtschaft?)

Denn in den Zahlenwerken sind lediglich Umsatzsteigerungen angegeben. Es fehlen jegliche Gestehungskosten zu dem Wein. Es wird nicht ausgerechnet, was ist und was werden soll.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Machen Sie doch Ihren Schwager nicht so schlecht!)

In ihren Zahlenwerken befinden sich noch nicht einmal Angaben darüber, was denn passiert, wenn es beispielsweise zu Ertragseinbußen durch Missernten kommt.

Jetzt zum Europarecht. Jetzt wird es noch einmal sehr spannend. Wir haben uns bei mehreren Gelegenheiten in der kursorischen Lesung, im Umweltausschuss und im Haushaltsausschuss mit diesen Fragen beschäftigt. In der Sache geht es um Art.87 des EG-Vertrages,staatliche Beihilfen. Darin ist zunächst dargelegt, dass staatliche Beihilfen den Wettbewerb verfälschen können. Sie sind deshalb sehr stark eingeschränkt. Wenn staatliche Beihilfen gezahlt werden, unterliegen sie strengen Regeln.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Ihre Schulden sind ein Verstoß gewesen, die eine Million, die Sie immer gegeben haben!)

Hören Sie einmal auf, zu schreien, Herr Kollege Jung.

Wir haben im Haushaltsausschuss letzte Woche gelernt, dass diese Beihilfen nicht nach dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor bewertet werden – so heißt das dicke Papier –, sondern dass Art. 87 des EG-Vertrages entscheidend sei. In der Gemeinschaftsleitlinie von 1999 findet sich eine sehr interessante Passage, die ich gern zitieren möchte. Das gilt für Betriebe, die sich im öffentlichen Eigentum befinden. Da heißt es:

Damit festgestellt werden kann, ob staatliche Kapitelzuführungen an Unternehmen, die dem Staat bereits gehören, Beihilfeelemente enthalten, wird nach dem Grundsatz eines marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers verfahren.

(Ministerpräsident Roland Koch: Richtig, damit ist die Frage beantwortet! – Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Genau richtig, das bezieht sich auf Ihre Schulden, die Sie jahrelang gemacht haben!)

Herr Ministerpräsident, wenn Sie sagen, damit seien wesentliche Fragen beantwortet, will ich Ihnen eine Frage stellen. Denn diese Rechtslage bei der Europäischen

Union hat sich mittlerweile geändert. Die Gemeinschaftsleitlinie, auf die Sie sich beziehen, ist außer Kraft gesetzt. Es gibt eine neue, die seit 9. Oktober dieses Jahres für alle Beihilfen gilt. In dieser neuen Gemeinschaftsleitlinie findet sich exakt diese Passage nicht mehr.

Meine Damen und Herren, ich finde es eine Ungeheuerlichkeit, dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, zu beobachten, was sich im Wettbewerbsrecht auf der Ebene der Europäischen Union vollzieht, und hier in eine Sackgasse rennt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich fordere jetzt die Landesregierung auf, verbindlich zu erklären, auf welcher Rechtsgrundlage sie denn nun ihre Förderung vornehmen will. Herr Ministerpräsident, ich fordere Sie auf: Hören Sie doch endlich auf, die Rheingauer Bevölkerung und vor allem auch die Rheingauer Winzer für dumm zu erklären. Sie haben zusammen mit Ihrem Geschäftsführer erklärt, dass die Staatsweingüter schlechter gestellt seien als private Betriebe, weil sie auf öffentliche Zuschüsse zu den Investitionen verzichten müssten. Das sagen Sie bei einem Investitionszuschuss von 50 %.

Ich kann Ihnen sagen, welche Antwort ein Winzer erhalten würde, der nach den Regeln der landwirtschaftlichen Marktstruktur gefördert werden möchte, der beste Lagen hat, bei dem festgestellt wird, dass er nicht in der Lage ist, seinen Wein in der Flasche zu verkaufen, sondern der Fassweinvermarktung betreiben muss. Dem würde gesagt werden, er solle doch wiederkommen, wenn er bewiesen hat, dass er in der Lage ist, alle seine Weine in der Flasche zu bester Qualität zu vermarkten. Davon sind die Staatsweingüter weit entfernt.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Roland Koch)

Zum Abschluss. Es ist ein Jammer, wie die Landesregierung mit den Staatsweingütern umgeht. Wir wollen die Staatsweingüter an ihrem denkmalgeschützten Standort in Eltville erhalten. Dass auch dort investiert werden muss, steht für uns fest. Das können Sie dem Haushaltsantrag der SPD-Fraktion entnehmen.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Dann wird die Sache 5 Millionen c teurer! – Axel Wintermeyer (CDU): Reine Distribution!)

Meine Damen und Herren, wir wollen dieses historische Erbe behalten, aber wir brauchen im Rheingau kein Prestigeobjekt des Ministerpräsidenten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Apel, CDUFraktion.

(Axel Wintermeyer (CDU):Schenk ihr reinen Wein ein!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz leistet hervorragende Arbeit in schwierigen Zeiten

und setzt gerade in schwierigen Zeiten die richtigen Akzente.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Wo denn?)

Genau dazu komme ich jetzt. – Ich möchte das gern in einigen wenigen Punkten ausführen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Sie können es sich sparen,es stimmt eh nicht!)

Zunächst einmal zum Thema Verbraucherschutz. Seit Beginn des vergangenen Jahres ist mit hohem Engagement ein neues Verbraucherschutzprogramm auf den Weg gebracht worden, mit völlig neuen Elementen, die es bisher in Hessen überhaupt nicht gab.Wir haben seit etwas mehr als einem Jahr einen Internetzugang zu wichtigen Verbraucherinformationen.

(Gernot Grumbach (SPD): Das wissen Sie besonders gut!)

Das Internetportal weist seit Jahresanfang eine Steigerung der Nutzerfrequenz um 300 % auf. Das ist etwas, was Sie Bürgern vor allem im ländlichen Raum in der Vergangenheit überhaupt nicht angeboten haben. Verbraucherinformationen konnte man nur bekommen, indem man lange Wege zu Beratungsstellen in Kauf genommen hat.

Hessen ist die erste Region in Deutschland, in der EU, die im Verbraucherschutz eine enge Zusammenarbeit mit der Welternährungsorganisation konkret angeht und damit dem Bund ein großes Stück voraus ist, wo derartige Überlegungen noch nicht einmal angestellt werden.

(Zuruf der Abg.Margaretha Hölldobler-Heumüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

In der amtlichen Tierseuchenbekämpfung als wichtigem Baustein des vorsorgenden Verbraucherschutzes hat Hessen kürzlich ein Qualitätsmanagement eingeführt und damit eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen.Wenn das Land Nordrhein-Westfalen um Unterstützung dieses hervorragenden Qualitätsmanagementsystems aus Hessen wirbt, bedeutet das nicht unbedingt, dass wir bisher aus Nordrhein-Westfalen Lob und Anerkennung für unseren Verbraucherschutz bekommen konnten. Auch daran sehen Sie, wie weit wir bundesweit voraus sind.

Die rot-grüne Vorgängerregierung hat in den Neunzigerjahren systematisch alle frei gewordenen Stellen im behördlichen Verbraucherschutz nicht nur nicht wieder besetzt, sondern sogar gestrichen, und hat auf diese Weise den Verbraucherschutz als finanziellen Steinbruch missbraucht.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir haben von Ihnen 1999 ein Vollzugsdefizit von 85 % geerbt. Aus dieser Situation heraus haben wir zunächst einmal 40 neue Lebensmittelkontrolleure eingestellt, die Zahl der Amtstierärzte um 20 % und die Zahl der Tiergesundheitsaufseher um 60 % gesteigert.

(Margaretha Hölldobler-Heumüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Stellen sind besetzt?)

Zum ersten Mal in der Geschichte dieses Landes ist vor kurzem ein unabhängiger Verbraucherschutzbeirat zur Beratung der Landesregierung in allen wichtigen Fragen

des vorsorgenden Verbraucherschutzes eingerichtet worden.

Ich komme nun zu dem Bereich Umwelt und Naturschutz. Meine Damen und Herren, gegen Ihre Widerstände und die Konfrontationshaltung, die Sie in der Region Kellerwald gezeigt haben, haben wir es durch unsere Kooperation vor Ort geschafft, die Zustimmung der Bevölkerung zu einem Nationalpark Kellerwald zu erreichen.

(Gernot Grumbach (SPD): Das ist doch eher ein schlechter Scherz! – Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unglaublich!)

Zum ersten Mal gibt es in Hessen einen Nationalpark Kellerwald-Edersee als hervorragendes Merkmal für die Region und aus der Region. Ich habe den Eindruck, dass der Nationalpark Kellerwald-Edersee jetzt auch tatsächlich von der Bevölkerung gewollt und getragen wird.