Wie sehen denn die Erfahrungen in den anderen Bundesländern mit der Härtefallkommission aus? NordrheinWestfalen hat eine Härtefallkommission. MecklenburgVorpommern, Berlin und Schleswig-Holstein, all diese Länder haben Härtefallkommissionen. Die Erfahrungen in diesen Ländern mit der Härtefallkommission sind durchweg positiv.
Das Saarland und Baden-Württemberg haben angekündigt, Härtefallkommissionen einzurichten. Ich möchte hier kurz aus einer Meldung der Nachrichtenagentur ddp zitieren. Dort steht:
Das CDU-regierte Saarland wird eine Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber einrichten.(Die) Innenministerin...kündigte am Mittwoch in Saarbrücken an, diese im Zuwanderungsgesetz gegebene Möglichkeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also dem 1. Januar 2005, umsetzen zu wollen. Die Kommission solle „so staatsfern wie möglich“ sein, sagte die Ministerin. Das Land werde die Kommission „nicht dominieren“.
Ich strebe an, die im Gesetz eröffnete Chance für eine Härtefallkommission im Land zu nutzen. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass das rechtliche Instrumentarium des Ausländergesetzes in besonderen humanitären Härtefällen keine menschlich befriedigende Lösung ermöglicht.
Der baden-württembergische Innenminister befürwortet die Einrichtung einer Härtefallkommission zur Klärung strittiger Aufenthaltsfragen bei Flüchtlingen.„Ich gehe davon aus,dass wir mit einer Empfehlung für die Einrichtung ins Kabinett gehen werden.“
Es geht also auch unter von der CDU geführten Landesregierungen. Es geht auch dort, Härtefallkommissionen einzusetzen, wo es eine Beteiligung der FDP mit Ministe
rinnen und Ministern an der Regierung gibt. Warum geht das in Baden-Württemberg? Warum geht es im Saarland? Warum soll es in Hessen nicht gehen? Wahrscheinlich können Sie uns das nicht erklären. Deswegen fordern wir Sie noch einmal auf: Verschließen Sie sich nicht länger in dieser Frage.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf: Kommen Sie endlich aus Ihrer hessisch-bayerischen Wagenburg heraus. Verschließen Sie sich nicht länger humanitären Lösungen.
In Baden-Württemberg ist man sogar noch weiter gegangen und hat einen Abschiebestopp bis zum In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes erlassen. Ich zitiere:
Da die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes nun gesichert ist, mache es nach Ansicht der Ministerin keinen Sinn, in den nächsten Monaten bis zum In-Kraft-Treten der Neuregelungen ausreisepflichtige Ausländer, die einen Arbeitsplatz besitzen und sprachlich sowie gesellschaftlich integriert sind, mitsamt ihren Familienangehörigen aus dem Land zu schicken.
Wir geben Ihnen mit unserem Antrag betreffend Abschiebestopp für Härtefälle die Möglichkeit, die Initiative aus Baden-Württemberg auf Hessen zu übertragen. Wir fordern Sie auf, dem Antrag zuzustimmen und damit den Weg für humanitäre Lösungen freizumachen. Wir gehen davon aus, dass es auch in Hessen eine Härtefallkommission geben wird. Der Ministerpräsident hat im Bundesrat dem Zuwanderungsgesetz und damit auch dem § 23a Aufenthaltsgesetz zugestimmt.
Der Gesetzentwurf sieht in einer Regelung die Befristung vor. Danach muss man natürlich schauen, welche Erfahrungen man mit den dann eingerichteten Härtefallkommissionen gemacht hat.
Meine Damen und Herren der CDU, nach den Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die bereits eine Härtefallkommission haben, wage ich hier die Prognose, dass auch Sie die Härtefallkommission nach deren Einrichtung nicht mehr werden missen wollen.
Eines ist bei der Einrichtung der Härtefallkommission wichtig. Das steht so auch in unserem Vorschlag.Wir werden im Einzelnen noch in den Ausschusssitzungen Gelegenheit haben, über die Zusammensetzung der Härtefallkommission zu diskutieren. Das wird sicherlich auch Gegenstand der Anhörung sein. Wir gehen davon aus, dass das vollzogen werden wird, was im Gesetz steht. Die Kommission soll demnach beim Innenministerium angesiedelt werden. Die Kommission soll behördenunabhängig sein.Wir wollen Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsinitiativen, von Amnesty International, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen und von Beratungseinrichtun
gen von Frauen,die insbesondere einen Migrationshintergrund haben, in die Arbeit dieser Kommission einbinden.
Daneben gibt es auch noch eine wichtige Tatsache,die sich aus der Arbeit des Petitionsausschusses ergibt. Wir brauchen in dieser Kommission auch jemanden, der einen medizinischen Hintergrund hat. Denn wir haben es oft mit Fällen zu tun, die wirklich medizinisch hinterfragt werden müssen. Da geht es beispielsweise um Traumatisierung und die Gefahr des Suizids. Deswegen schlagen wir vor, die Kommission auch mit medizinischem Sachverstand zu besetzen.
Es ist wichtig, bei Fragen der Migration den gebündelten Sachverstand mit unterschiedlichem Hintergrund zusammenzubringen. Nur so kann es zu ausgewogenen Entscheidungen kommen.
Die Kommission soll ausschließlich auf dem Wege der Selbstbefassung tätig werden. Dritte sollen nicht verlangen können, dass sich die Härtefallkommission mit bestimmten Einzelfällen befasst oder bestimmte Entscheidungen trifft. Dies wird durch § 23a Aufenthaltsgesetz ausdrücklich so geregelt. Die Befassung der Härtefallkommission soll ausgeschlossen sein,wenn in der gleichen Angelegenheit eine Petition beim Landtag anhängig ist, bereits abgeschlossen wurde oder die Härtefallkommission mit der gleichen Angelegenheit bei gleichem Sachverhalt bereits einmal befasst war.
Wir haben also die Argumente, die von Ihrer Seite vorgetragen wurden, in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Sie befürchteten ja, dass durch die Einführung der Härtefallkommission die Verfahren verlängert oder verzögert würden. Das schließt die Regelung aus, die wir in den Gesetzentwurf aufgenommen haben. Wir wollen aber, dass der Petitionsausschuss sein Recht der Entscheidung als letzte Instanz behält.
Wir haben einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich in dem aus unserer Sicht leider noch stark verbesserungsbedürftigen Rahmen des Zuwanderungsgesetzes bewegt. Wir sind der Meinung, dass dieser Vorschlag von allen mitgetragen werden kann.Sie könnten also auch dafür stimmen.
Erstens. Herr Kollege Rentsch, das ist kein Vorschlag, der in der FDP-Fraktion Hessens entstanden ist.Vielmehr ist dies von anderer Stelle abgeschrieben.
Frau Kollegin Beer, das kann ich nachweisen. Das ist abgeschrieben von einem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP des Niedersächsischen Landtags.
Sie wollen den Petitionsausschuss als Härtefallkommission einrichten. Schauen Sie ins Gesetz, dort steht ausdrücklich, dass die oberste Landesbehörde einrichtet. Hinterfragen Sie einmal Ihr Selbstverständnis als Abge
ordnete im Hessischen Landtag. Wollen Sie sich wirklich von einer obersten Landesbehörde Aufgaben übertragen lassen? Ich halte das, gelinde gesagt, für ein bisschen daneben. Hinterfragen Sie auch einmal die Trennung von Exekutive und Legislative. Das sind alles Fragen, die, wie ich finde, nicht beantwortet sind.
Dass Sie gerade auf den letzten Drücker, bevor der Tagesordnungspunkt aufgerufen worden ist, noch schnell einen Änderungsantrag zum Antrag der FDP hinterhergeschoben haben,
der von FDP und CDU unterschrieben ist,zeigt doch,welche Schwierigkeiten Sie gehabt haben, im Vorfeld etwas Vernünftiges vorzulegen.
Meine Damen und Herren, nun zurück zu einem seriösen Vorschlag, zu dem Vorschlag, den wir vorgelegt haben. Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses ist für uns in vielen Punkten problematisch. Wir wollten ein modernes, ein zukunftsweisendes Zuwanderungsgesetz. Das wissen Sie alle. Gleichwohl respektieren wir die Realitäten in diesem Land, und die Realitäten zeigen uns, dass die Mehrheiten im Deutschen Bundestag und die Mehrheiten im Bundesrat andere sind und dass dieser Gesetzentwurf über den Vermittlungsausschuss entstanden ist.
Im Vermittlungsausschuss waren Sie beteiligt. Wir erinnern uns noch an die Debatte im Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz. Sie hatte theatralische Züge, wie der Ministerpräsident dieses Landes dort aufgetreten ist. Wir wissen alle – –
(Volker Hoff (CDU): Es gab dort einen nüchtern kalkulierten Verfassungsbruch, den ein Regierungschef bewusst herbeigeführt hat!)
Vielleicht können Sie diese Diskussion im Ausschuss fortsetzen. Der Redner soll dem ganzen Parlament zur Verfügung stehen.
Das ist ein Problem, da Herr Kollege Hoff nicht in dem Ausschuss ist und seine Zwischenrufe nur hier platzieren kann. Deswegen ist es so. Aber ich lade Sie herzlich ein, sich an einer fachlichen Debatte zu beteiligen.