Protocol of the Session on October 6, 2004

Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Ich habe Biologie studiert, und einer der besonders betreuungsintensiven Teile des Studiums ist z. B. das tierphysiologische Praktikum. Da sitzen über drei Wochen drei Studierende in der Betreuung im Verhältnis 1 : 3. Ist das damit gemeint? Sollen dafür besondere Gebühren erhoben werden? Ist damit gemeint, wenn Lehramtstudierende das mit sechs Leuten machen und Diplomstudierende das mit dreien, dass dafür besondere Gebühren erhoben werden sollen?

Besonders absurd finde ich den Satz,der hintendran steht: „Entsprechendes gilt für den besonderen Betreuungsaufwand bei ausländischen Studierenden.“ – Herr Staatsminister, ist damit etwa gemeint, dass, wenn ein besonderer Betreuungsaufwand für ausländische Studierende anfällt, diese dafür Gebühren bezahlen sollen?

(Nicola Beer (FDP): Pro Beratungsstunde?)

Ist das der Weg der Internationalisierung unserer Hochschulen? Ich glaube, dass dieser Satz nur ein Ausrutscher sein kann und dringend der Revision bedarf.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es sei mir erlaubt, noch zu einigen wenigen Punkten etwas zu sagen, die von meinen Nachrednerinnen vielleicht noch erwähnt werden.

Erstens. Sie haben eine Änderung zum Berufsakademiegesetz eingearbeitet.Ich finde das einen sehr lustigen Vorgang. Man mag sich über das Berufsakademiegesetz in Hessen, wie es von der Vorgängerregierung eingebracht worden ist, seine Gedanken machen. Aber wenn wir momentan an einem Punkt angelangt sind, an dem dieses Gesetz evaluiert werden könnte, und man sich anschaut, was die Ergebnisse des jetzigen Berufsakademiegesetzes sind, dann steht eines sehr sicher fest: Die Änderungen, die Sie hier niedergeschrieben haben, reichen bei weitem nicht aus, um der Grundidee von Berufsakademien näher zu kommen, wie wir sie nach der Beratung des Gesetzes, das Frau Wagner eingebracht hat, gemeinsam gewollt haben. Dann brauchen wir eine andere Revision des Berufsakademiegesetzes, aber nicht in der Form, dass man lediglich etwas an der Anerkennung von Abschlüssen verändert.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Wir brauchen Träger! Das wäre viel wichtiger!)

Haben Sie eine Zwischenfrage, Frau Wagner? Dann stellen Sie sie doch bitte.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Ich will nur feststellen, dass wir solide Träger für Berufsakademien brauchen!)

Einigt euch bitte, wie ihr es macht. Frau Kollegin Wagner, möchten Sie eine Zwischenfrage stellen?

Ich habe Frau Wagner verstanden. In der Tat, ich gebe Ihnen an dem Punkt Recht. Es geht auch um die Frage der Trägerschaft. Aber dann lassen Sie uns das bitte in einem Entwurf für das Berufsakademiegesetz angehen und nicht in einer solch kleinen und eingegrenzten Form.

Zweite Bemerkung, auch das ist schon gesagt worden: Das, was jetzt noch an Kompetenzen des Senats übrig bleibt, ist nicht ausreichend. Ich glaube, das ist unbestritten. Das ist auch ein Beweis dafür, dass dort nicht auf die Motivation innerhalb der Hochschulen gesetzt wird, sondern auf eine Wunschvorstellung dessen, was man sich über eine stärkere Fokussierung auf das Präsidium dabei vorstellt. Es ist auch nicht in dem Sinne logisch, dass im Rahmen dessen, was momentan noch an Experimentierklausel übrig geblieben ist, Hochschulen aus sich selbst heraus Prozesse entwickeln können.

Ich glaube aber, dass es durchaus eine Chance ist, im Rahmen der Novellierung über die Experimentierklausel zu reden. Eine Experimentierklausel nur in dem Sinne, dass man sie mit Blick auf Leistungsorientierung, Professionalisierung der Verwaltung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit anwenden darf, ist nicht ausreichend. Die Experimentierklausel war in den zitierten Hochschulgesetzen schon weiter gehend und auch besser geregelt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,ich will mit vier Bemerkungen schließen,die an das anknüpfen,was meine erste Interpretation Ihrer Rede gewesen ist. Meine Einschätzung war, dass Sie deshalb so sachlich vorgetragen haben, weil wir in einen produktiven Prozess der Gesetzesberatung gehen, der möglicherweise insgesamt Änderungen vorsieht. Ich möchte unterstreichen, dass die Beschreibung der Aufgaben der Hochschulen, besondere Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern zu berücksichtigen und den barrierefreien Zugang für Studierende zu ermöglichen, unsere nachhaltige Unterstützung findet. Man muss dabei in der Tat sehen, wie die Hochschulen für diese Möglichkeiten finanziell ausgestattet sind.

Ein zweiter Punkt. Auch wir fanden den Ansatz, so etwas wie Alumniförderung, also Ehemaligenförderung, zu betreiben, ganz hervorragend. Unser parlamentarischer Geschäftsführer hat die Idee in die Runde geworfen, dass beispielsweise Senatoren a. D. nachträglich diesen Titel führen können sollten – eine bestechende Idee. Warum nicht so etwas?

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine sehr verehrten Damen und Herren,weiterhin finde ich sehr bedenkenswert, was auch unter dem Stichwort Mentorenprinzip benannt worden ist. Ich glaube, auch hier wären wir ein Stück weiter, wenn wir es anlehnen würden an ein Prinzip, das beispielsweise an der Kasseler Hochschule praktiziert wird: das Prinzip der individuellen studienbegleitenden Zielvereinbarung mit Studierenden. Dies hat nachweislich dazu beigetragen, dass eine Studienverbindlichkeit hergestellt wurde und dass die Studienzeiten verkürzt werden.

Drittens. Ich halte es in der Tat für bedenkenswert, noch einmal über die Zulassungsvoraussetzungen nachzudenken. Aber dann muss die Art und Weise, wie die Zulas

sungen durchgeführt werden, evaluiert werden. Das ist eine notwendige Verknüpfung, die zwar so nicht im Gesetzentwurf steht, aber im Grundsatz durchaus bedenkenswert ist.

Im Rahmen der Gesetzesberatung werden wir jetzt in die Anhörung einsteigen. Meiner Ansicht nach ist es nach Ihrem Vortrag offen, ob dies in einem produktiven Prozess geschieht oder ob die Mehrheitsfraktion – mit ihrer Mehrheit von einer Stimme – einen Gesetzentwurf durchpeitschen will, der nach dem jetzigen Stand der Diskussion kein großer Wurf, sondern in der Tat der größte Fehlgriff in ihrer Amtszeit ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Das Wort hat Frau Kollegin Sorge.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich fand es sehr bemerkenswert, wie Herr Corts diesen Gesetzentwurf hier eingebracht hat. Zunächst hat er uns quasi eine Vorlesung darüber gehalten,

(Michael Siebel (SPD): Es ist ja auch ein Hochschulgesetz!)

wie das Bundesverfassungsgericht urteilt, um in den letzten Sekunden seines Vortrags auf den Gesetzentwurf zurückzukommen und relativ versteckt darzustellen, was eigentlich darin steckt.

Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik. Er stellt nämlich einen Angriff auf die demokratischen Strukturen und die Mitbestimmung in den Hochschulen dar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es rächt sich hier wieder einmal ganz deutlich, dass das Wissenschaftsministerium mit einem ausgewiesenen Nichtfachmann besetzt wurde. Es wird auch wieder deutlich, dass es der Wissenschaftsminister nicht für nötig hält, sich in die Materie einzuarbeiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber dass Ihnen der HHG-Entwurf selbst ein bisschen peinlich ist, zeigt sich nicht nur an der Art und Weise Ihres heutigen Vortrags, sondern generell auch daran, wie Sie ihn eingebracht haben.

Noch vor der Regierungsanhörung haben Sie ihn im Juni, am Rande des Hessentags, der Presse als Kabinettsentwurf vorgestellt, wohl in der Hoffnung, dass sich keine Fachjournalisten nach Heppenheim verirren würden. Jetzt, vor der Einbringung, schweigt die Presseabteilung des Wissenschaftsministeriums, die sonst versucht, jeden einzelnen Schritt dieses Ministers PR-mäßig zu verkaufen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist sehr merkwürdig, wird aber immer klarer, wenn man sich den Inhalt des Gesetzentwurfs näher anschaut. Der Hochschulsenat z. B. wird in dem Gesetzentwurf zum Laientheater degradiert. Er hat keine substanzielle Entscheidung mehr zu treffen. Viele Entscheidungskompetenzen, wie beispielsweise die Entwicklungsplanung, die

Gliederung der Hochschule in Fachbereiche, aber auch Widerspruchsregelungen und sogar die Einführung und Aufhebung von Studiengängen, sollen nach Vorstellung der CDU künftig vom Präsidium oder sogar von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin alleine wahrgenommen werden. Das ist wirklich eine Absage an die seit Jahren selbstverständlichen demokratischen Strukturen der Hochschule.Dieser Weg führt aus vielerlei Gründen in die falsche Richtung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine autonome Hochschule, an die immer mehr Entscheidungen in Eigenverantwortung abgegeben werden, braucht demokratische Strukturen, weil die vielen verschiedenen Interessen der Hochschule gemeinsam ausgehandelt werden müssen. Eine Hochschule lässt sich eben nicht hierarchisch von oben nach unten führen. Eine Reform, wie wir alle sie für die Hochschulen wollen – Herr Siebel hat das schon angesprochen –,gelingt nur,wenn wir die Beteiligten mitnehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sonst besteht zum einen die Gefahr, dass diejenigen, die sich benachteiligt fühlen,blockieren,und zum anderen sehen die vier Menschen, die im Präsidium sitzen und also zukünftig die Hochschule führen sollen, nicht alle Vorund Nachteile, oder – das wäre noch verheerender – sie verfolgen ihre eigenen Interessen.

Die Entscheidungen müssen in den Hochschulen gemeinsam ausgehandelt werden. Das sind demokratische Prozesse unter Gleichen, wie wir sie beispielsweise in den Parteien finden. Daher geht es auch nicht, dass der Präsident – wie in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehen – den Fachbereichen vorschreibt, wen sie zum Dekan wählen sollen. Man stelle sich nur einmal vor, unsere grüne Landesvorsitzende, Evi Schönhut-Keil, würde unseren Kreisverbänden vorschreiben, wen sie zum Landesvorsitzenden wählen dürfen. Das wäre wirklich nicht vorstellbar.

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ein anderes Beispiel, damit auch die Regierungsfraktion versteht, wovon ich rede: Man stelle sich nur einmal vor, die CDU-Bundesvorsitzende hätte ein Vorschlagsrecht bei der Wahl der Landesvorsitzenden. Ob das Roland Koch gefallen würde? Ich glaube, nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Beispiele zeigen, dass Ihre Vorschläge untauglich sind, weil sie undemokratisch sind und den Strukturen in den Hochschulen nicht gerecht werden.

Undemokratisch ist auch Ihr Vorschlag zur Arbeit der ASten.Den ASten sollen,wenn die Wahlbeteiligung unter 25 % liegt, 75 % ihrer Gelder gekürzt werden. Dazu muss man sagen,dass es hierbei um die Gelder geht,die die Studierenden selbst zahlen. Das sind also keine Gelder, die aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Dieser Vorschlag kommt aus Absurdistan und hält mit Sicherheit keiner rechtlichen Prüfung stand;

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn der einzelne Studierende hat somit einen Gewinn, wenn er nicht wählen geht. Er muss dann nämlich nur 25 % dessen zahlen, was er bei einer höheren Wahlbeteiligung zahlen müsste. Mit diesem Vorschlag erreichen Sie mit Sicherheit nicht das, was Sie vorgeblich erreichen wollen, nämlich die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Vielmehr

kommt es zu dem, was die CDU hinter mehr oder minder vorgehaltener Hand schon seit langem will: zu einer Schwächung der ASten.

Herr Corts, dass Sie sich nicht trauen, diese Politik offen zu betreiben, ist wirklich peinlich. Dass Sie überall herumerzählen,das Semesterticket sei damit nicht gemeint – Sie haben das in Ihrem Vortrag hier wieder verklausuliert dargestellt –, es nach der Regierungsanhörung aber immer noch nicht davon ausgenommen haben, macht Sie wirklich unglaubwürdig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Es war doch nie drin!)

Die Einführung von Premium-Studiengängen gegen Bezahlung ist ein Punkt, den wir auf jeden Fall ablehnen. Diese Studiengänge wollen Sie für Studierende einrichten, die – ich zitiere – „ein qualitativ hochwertiges Studienangebot wahrnehmen... wollen“. Man höre und staune. Meiner Meinung nach wollen dies alle Studierenden, und Ihre Aufgabe, lieber Herr Minister Corts, wäre es, die Rahmenbedingungen insbesondere für eine qualitativ bessere Lehre und für bessere Studienbedingungen zu schaffen, und zwar für alle Studierenden.