Protocol of the Session on September 16, 2004

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Wir bezweifeln, dass das Wegsperren Zwölf- bis Fünfzehnjähriger im Sinne der Resozialisierung überdurchschnittlichen Erfolg erbringen wird. Die Zahlen aus anderen Bundesländern machen deutlich, dass die Rückfallquote, also das Wieder-polizeilich-auffällig-Werden, nicht geringer wird. Kriminellen Karrieren wird man damit nicht vorbeugen können. Sie werden dadurch lediglich früher beginnen.

Ich weiß nicht, ob nicht irgendwann ein Vertreter meiner Fraktion hier vorne stehen und genauso, wie es Frau Kollegin eben angesprochen hat, sagen würde, er sehe tatsächlich keine andere Möglichkeit mehr, als solche Jugendlichen wirklich einzusperren. Die Verantwortung dafür müssten Sie dann aber zum größten Teil übernehmen. Denn möglicherweise wird die Situation aufgrund von Versäumnissen eskalieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Solange wir allerdings noch eine Alternative dazu haben, die Kinder hinter Gitter zu bringen, werden wir uns dagegen wehren. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet

schon jetzt differenzierte Möglichkeiten, die bis zum Hausarrest reichen, um der Selbst- und Fremdgefährdung solcher Kinder vorzubeugen.

Es gibt Einrichtungen, die eine echte Alternative zur geschlossenen Unterbringung darstellen. Die gibt es auch in Hessen. Ich gehe davon aus, dass zumindest die interessierten Kolleginnen und Kollegen den Artikel vom 29.August 2004 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gelesen haben. Dort wurde der Kragenhof im Landkreis Kassel vorgestellt. In dieser Einrichtung werden zwölf Dreizehn- bis Achtzehnjährige,die teilweise eine bedrückend kriminelle Vergangenheit haben – übrigens gehört auch der „Medienstar“ Mehmet dazu –, mit einem pädagogischen Konzept betreut, das den Abbau von Aggressionen, den Aufbau eines positiven Selbstbilds und die Akzeptanz der Regeln als zentrale Ziele hat. Die Arbeit hat Erfolg. Bisher ist lediglich ein Jugendlicher abgehauen. Er kehrte nach drei Tagen freiwillig zurück.

Wir sollten solche Einrichtungen als vorbildhaft ansehen, und zwar nicht nur deswegen, weil sie mit einem nur halb so hohen Tagessatz auskommen, wie es bei dem Sozialpädagogischen Zentrum Kalmenhof in Idstein der Fall ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Meine Damen und Herren, wir lassen bei dieser Frage nicht außer Acht, dass es sich bei den Kindern und Jugendlichen, über die wir hier reden, auch um Täter handelt

Frau Kollegin Eckhardt, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

ich bin sofort fertig –, die eine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen darstellen.Aber gerade deshalb bietet es den potenziellen Opfern ein Stück Schutz, dass wir geeignete Maßnahmen fordern, damit es nicht zu kriminellen Anfängen und lang anhaltenden kriminellen Lebenswegen kommt.

Wir sind der Meinung, eine geschlossene Unterbringung für Kinder ist nicht die richtige Maßnahme.

(Beifall bei der SPD)

Frau Eckhardt, vielen Dank. – Als Nächster hat Herr Kollege Gerling für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu den Mitgliedern von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der SPD sind wir von der CDU-Fraktion der Auffassung, dass die Schaffung einer solchen geschlossenen Einrichtung in Hessen notwendig ist. Ich will das begründen.

Wir halten die Schaffung einer solchen Einrichtung einerseits im Interesse der Kinder und Jugendlichen für erforderlich, die ein hohes fremd- und sich selbst gefährdendes

Potenzial bzw. ein hohes kriminelles Verhalten aufweisen und bei denen eben keine pädagogischen Maßnahmen zu einem Erfolg geführt haben. Andererseits brauchen wir die geschlossene Unterbringung aber auch im Interesse der Eltern und der Familienangehörigen. Oftmals kommen die Familien mit den kriminell gewordenen Kindern oder Jugendlichen nicht mehr zurecht und beantragen deshalb teilweise von sich aus eine solche Maßnahme im Rahmen der Jugendhilfe, weil sie keinen anderen Weg mehr sehen.

Meine Damen und Herren der GRÜNEN und der SPD, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie meinen, die bisherigen Maßnahmen, die das Jugendhilferecht vorsieht, würden ausreichen oder müssten nur besser koordiniert werden. Dass die Möglichkeit der Unterbringung in einem geschlossenen Heim bestehen muss, stellen Sie gar nicht in Abrede. Sie sagen, dass dies in Einzelfällen notwendig ist. Sie meinen aber, dann sollten halt Einrichtungen anderer Bundesländer genutzt werden.

Es kann nicht bestritten werden, dass es auch bei uns in Hessen eine – wenn auch zahlenmäßig kleine – Gruppe Kinder und Jugendliche gibt, die immer wieder mit einer erheblichen kriminellen Energie bzw. Gewaltbereitschaft in fortgesetzter Weise auffällig werden. Genau für diese kleine Gruppe, bei der all die herkömmlichen Maßnahmen nicht greifen, brauchen wir eine solche Einrichtung.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine ganze Einrichtung für ein Kind?)

Nicht zuletzt brauchen wir eine solche Einrichtung auch zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger vor minderjährigen Serientätern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Hessen verfügt seit Ende der Siebzigerjahre nicht mehr über eine solche Einrichtung.Wir müssen auf Einrichtungen in anderen Bundesländern zurückgreifen. Bundesweit gibt es dafür 180 Plätze.Ich habe damit die von Ihnen genannte Zahl korrigiert. Unter den Ländern mit solchen Einrichtungen befinden sich auch Bundesländer mit rotgrün geführten Landesregierungen, wie z. B. NordrheinWestfalen. Dort sind die GRÜNEN offensichtlich weniger ideologisch verbohrt, als es hier in Hessen der Fall ist.

(Lachen des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Auch in Hamburg haben die GRÜNEN im Jahre 2001, als es um den Aufbau einer geschlossenen Einrichtung in der Hansestadt ging, dies nicht mehr kategorisch abgelehnt, sondern sie haben ein klares pädagogisches Konzept mit einer begleitenden sozialpädagogischen Betreuung gefordert.

Eine solche Einrichtung ist eine Maßnahme der Jugendhilfe und kein Gefängnis. Frau Eckhardt, das muss man hier einfach einmal klar sagen.Offensichtlich verwechseln Sie hier Äpfel mit Birnen.

Hier sollen Minderjährige, besonders kriminelle Kinder im Alter von zehn bis 15 Jahren, eine intensive Betreuung und ein umfassendes pädagogisches Angebot erhalten. Man mag es beklagen.Aber diese kriminellen Kinder und Jugendlichen kommen zumeist aus instabilen Familienverhältnissen. Sie verfügen meistens über eine geringe soziale Kompetenz und haben sich schon oft in verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe aufgehalten, jedoch ohne den gewünschten Erfolg.

In einer geschlossenen Einrichtung sollen diese Kinder und Jugendlichen Zuwendung und Verbindlichkeit erfahren. Sie sollen wieder Zutrauen in ihre schulischen und sozialen Fähigkeiten durch entsprechendes Lernen gewinnen. Dort sollen sie adäquat gefördert und betreut werden. Ziel muss es sein, sie auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten. Ihnen muss eine Integrationschance eröffnet werden. Das heißt, sie sollen vor einer andauernden kriminellen Karriere bewahrt werden, die ansonsten meistens in einer Jugendstrafanstalt endet.

Die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern mit geschlossenen Anstalten gemacht wurden, sind überall positiv.Sofern sich die Mitglieder der Oppositionsparteien mit dem Thema beschäftigt haben sollten, fordere ich sie auf, mir zu sagen, ob sie ein Bundesland kennen, das seine geschlossene Einrichtung wieder abschaffen will. Das Gegenteil ist der Fall. Der Bedarf besteht.

Weil es in Hessen eine solche Einrichtung nicht mehr gibt, besteht die Gefahr, dass die Heranwachsenden sich selbst überlassen bleiben und nichts getan wird, um sie von ihrem kriminellen Verhalten abzubringen.

Das wurde hier schon zitiert: Eine Umfrage unter den Jugendämtern hat ergeben, dass wir in Hessen einen Bedarf an 18,5 Plätzen haben. Mit einer eigenen geschlossenen Einrichtung könnten Belegungsengpässen, die es bei der Einweisung hessischer Jugendlicher in Einrichtungen anderer Bundesländer in der Vergangenheit immer wieder gegeben hat, verhindert werden.

Dass zurzeit nur ein Kind aus Hessen in einer Einrichtung in einem anderen Bundesland untergebracht ist, besagt noch lange nicht, dass nicht auch hier ein Bedarf bestehen würde.Vielmehr wird auch weniger eingewiesen, weil wir in Hessen keine eigene Einrichtung haben.

Herr Gerling, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Deshalb unterstützen wir die Pläne der Landesregierung und des Landeswohlfahrtsverbandes, eine geschlossene Einrichtung am Standort Kalmenhof in Idstein zu schaffen, und zwar mit acht Plätzen. Davon sollen vier Plätze auf Mädchen und vier auf Jungen im Alter von zehn bis 15 Jahren entfallen.

Ich möchte die Oppositionsparteien noch einmal auffordern, ihre Pläne zu überdenken. Wir sollten uns über Inhalte unterhalten, über Konzeptionen. Das haben wir im Sozialpolitischen Ausschuss gefordert. Sie sollten sich dem nicht verschließen. Ich bin sicher, dass die Finanzierung noch sichergestellt werden kann und wir zu einer solchen Einrichtung in Hessen kommen, die wir brauchen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Gerling. – Herr Rentsch, Sie haben das Wort für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir zu einer sehr ideologischen Debatte kommen würden, war relativ klar. Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller war noch relativ gemäßigt. Wenn man es mit dem Antragstext vergleicht: „Wegschließen ist keine Lösung“, so haben Sie hier wesentlich differenzierter mündlich ausgeführt.

Frau Kollegin Eckhardt, das war bei Ihnen nicht ganz der Fall. Sie haben zwar erwähnt, dass es beispielsweise das Gut Kragenhof bei Kassel gibt,das Herr Kannenberg sehr erfolgreich führt. Es ist aber eine bestimmte Klientel, die im Gut Kragenhof untergebracht ist, mit der man diese Arbeit machen kann und der man die Möglichkeit geben kann, eben nicht geschlossen untergebracht zu werden. Wenn man sich das angeschaut hat – da Sie es zitiert haben, gehe ich davon aus, dass Sie das getan haben –, dann weiß man, dass es vor allem die Biografie von Herrn Kannenberg ist, die die Leute dort hält. Er hat eine sehr authentische Biografie. Er war selbst straffällig, er hat das Ganze selbst durchgemacht. Ihn nehmen die jungen Menschen ernst. Aber es sind junge Menschen, die man in diese Umgebung setzen kann, weil man die Prognose hat, dass sie nicht abhauen.

Es gibt aber auch andere Fälle. Ich finde es wirklich schade, dass wir wieder diese Diskussion mit Schwarz und Weiß führen, nach dem Motto: Schließen Sie bitte keine Kinder weg; denn mit Kindern kann man das nicht machen.– Meine Damen und Herren,wir reden hier über besondere Fälle. Es sind wenige Fälle. Das ist auch gesagt worden. Wir sind der festen Überzeugung, dass für diese Fälle ein Angebot geschaffen werden muss, und zwar geschlossene Unterbringung.

(Beifall des Abg. Heinrich Heidel (FDP))

Wir Liberalen befürworten deshalb eine solche Einrichtung.Wir schließen uns auch nicht dem Votum der GRÜNEN an, dass Wegschließen keine Lösung sei. Es ist unserer Meinung nach zumindest zu einem kleinen Teil eine Lösung. Ich will nicht den Fall Mehmet ansprechen, weil das wieder eine sehr polemische Diskussion gibt. Aber diese Kinder gibt es nun einmal, und wir brauchen ein Angebot für dieses Kinder. Die GRÜNEN sagen selbst in ihrem Antrag, dass es nur eine sehr geringe Zahl von Kindern ist, die in eine kriminelle Karriere hineingeraten. Es ist richtig: Es sind wenige Kinder, und für diese wenigen Fälle brauchen wir ein adäquates Angebot. Unserer Meinung nach ist die geschlossene Unterbringung ein adäquates Angebot.

Ich will Ihnen kurz ein Zitat von einem Kollegen bringen, der für uns jahrelang beim LWV in der Jugendhilfe gearbeitet hat. Er ist sicherlich kein Hardliner, aber er hat schön prägnant gesagt: Es kommt nicht auf das Ob an, es kommt auf das Wie an, was mit den Kindern dort gemacht wird. Es ist nicht die Lösung, sie in eine geschlossene Einrichtung zu stecken, sondern es kommt darauf an, welches pädagogische Konzept in dieser Einrichtung angewandt wird.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Schließlich geht es um eine ganz bestimmte Gruppe von Kindern,derer Sie sonst nicht habhaft werden.Die hauen, einfach gesagt, ab. Die können Sie in einer normalen Einrichtung, die nicht geschlossen ist, nicht therapieren, nicht pädagogisch begleiten,weil sie abhauen.Um diese Kinder

geht es uns Liberalen, und ich gehe davon aus, dass es auch der Union um diese Kinder geht. Wir haben nicht nur deshalb 1999 gemeinsam mit der Union in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, dass wir Plätze in einer geschlossenen Einrichtung in Hessen haben wollen, weil wir sie für notwendig erachten.

Wir halten es auch deshalb für richtig, weil es ein Unding ist, dass Hessen seine eigenen Problemfälle jahrelang in andere Bundesländer versendet hat. Das ist sicherlich nicht der richtige Weg.

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Deshalb sagen wir: Wer aus Hessen kommt, darf auch in Hessen bleiben.

(Birgit Zeimetz-Lorz (CDU): So ist es! – Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie freundlich!)