Ich bitte um Verständnis, wenn ich das an meinen Kollegen weitergebe. Wir haben erst einmal nur darüber gesprochen, inwieweit man eine vorzügliche Sammlung durch zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich der Attraktivität steigern kann. Die anderen räumlichen Möglichkeiten sehe ich eigentlich nicht.
Herr Abg. Kahl, wir werden Ende des Monats die Liegenschaften, die uns von der Stadt Bad Wildungen vorgeschlagen wurden, besichtigen. Das ist einmal die Wandelhalle – die umgebaut werden soll –,obwohl ich dort in Bad Wildungen kaum Möglichkeiten sehe, weil ein Nutzungskonzept vorliegt, wonach es Probleme gibt, im ersten Stock weitere Büros unterzubringen. Der zweite Vorschlag wird Schloss Friedrichstein sein, wo geschaut werden muss. Der dritte Vorschlag ist das ehemalige Amtsgericht, das zum 1. Januar des nächsten Jahres geräumt wird, das sehr zentral liegt und das – ich habe mir das angeschaut – durchaus geht. Die vierte Möglichkeit ist die Wandelhalle in Reinhardshausen. Ich warte den Bericht meiner Mitarbeiter ab, und danach werden wir entscheiden.
Herr Minister, ich frage Sie, da Sie die Bestandsgarantie für das Museum Friedrichstein auch öffentlich gegeben
haben: Werden Sie die PVS-Meldung zurücknehmen, damit die personelle Ausstattung für die Zukunft gesichert ist?
Ich habe das gerade heute Morgen noch einmal erörtert. Ich sehe die Notwendigkeit, dort ausreichend Personal zu haben.Wir werden sehen, wie weit man eine Veränderung hinsichtlich der PVS-Meldung vornimmt.
Weil schon zwei Minister antworten, stelle ich konkret die Frage an Minister Dietzel: Nehmen Sie es denn in Kauf, in der Frage der Unterbringung des Nationalparkamtes das Schloss Friedrichstein in den Bereich des Möglichen zu ziehen, obwohl dies alle Beteiligten in der Region sehr deutlich ausschließen wollen?
Herr Abg. Kahl, wenn wir uns das vor Ort angesehen haben, was uns angeboten wurde, wie es hier im Zusammenhang mit der Frage an das Ministerium für Wissenschaft und Kunst dargestellt worden ist, werden wir eine Entscheidung treffen.
Frage 259, Frau Kollegin Hammann – – Entschuldigung, wollten Sie noch eine Zusatzfrage zu Frage 258 stellen?
Herr Minister,ein Thema,mit dem ich mich besonders gut auskenne – deshalb folgende Frage: Ziehen Sie es auch in Erwägung, das Ganze am vorgesehenen Standort am Edersee in Edertal unterzubringen?
Herr Abg. Rentsch, wir haben einen eindeutigen Beschluss durch das Kabinett, dass das Nationalparkamt in Bad Wildungen untergebracht wird.
Beabsichtigt sie, die Naturschutzakademie Hessen in § 32 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) zu verankern?
Frau Abg. Hammann, die Aus- und Fortbildung im amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz sowie die weitergehende Umweltbildung befinden sich im Augenblick in einer Phase des Umbruchs. Die Landesregierung erarbeitet daher mit den Beteiligten eine Lösung, die den Anforderungen an eine moderne Umweltbildung, den Bedürfnissen der betroffenen Mitarbeiter und der Haushaltslage gerecht wird. Die gesetzliche Verankerung einer Naturschutzakademie Hessen im Zuge der Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes wird in diesem Zusammenhang diskutiert.
Herr Minister Dietzel, da Sie die Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes angesprochen haben frage ich Sie: Wann werden Sie die Novellierung vornehmen – gerade im Hinblick auf die immer noch unvollständige Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes in das hessische Gesetz?
Frau Abg. Hammann, ich denke, dass wir über dieses Thema noch in diesem Herbst diskutieren werden, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass in unserem Hause schon Vorarbeiten geleistet wurden. Wir haben auch im Landtag schon darüber gesprochen – das Naturschutzgesetz in Hessen, Novelle im Jahre 2002. Sie hatten damals angemahnt, das hinter die des Bundes zu schieben. Wir haben das nicht getan, sondern wir werden das Anfang
Herbst in der großen Novelle mit der Diskussion umsetzen und Anfang nächsten Jahres ins Plenum gehen.
(Die Fragen 260, 266, 268 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage 1 beigefügt. Die Fragen 261 bis 265 und 267 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)
Regierungserklärung der Hessischen Kultusministerin betreffend „Unterrichtsgarantie steht – Bildung ist Zukunftsfaktor Nummer eins in Hessen“
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Vertrauen missbraucht,Versprechen gebrochen: Das Programm „Demotivation plus“ für Hessens Schulen – Drucks. 16/2401 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kultusministerin in besonderer Notlage – Drucks. 16/2435 –
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Personalentwicklungskonzept für die nicht verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer – Drucks. 16/2442 –
Antrag der Fraktion der CDU betreffend hervorragende Schulpolitik der Landesregierung: Versprechen gehalten – Vertrauen gerechtfertigt – Drucks. 16/2484 –
Antrag der Fraktion der SPD betreffend zukunftsfähige Lehrerbildung ermöglichen – Experimentierklausel für Lehrerbildungsgesetz – Drucks. 16/2621 –
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Stellenbesetzung im Bereich der Lehrerfortbildung – Drucks. 16/2625 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU betreffend Reform der Lehrerbildung in Hessen – ein Qualitätssprung nach vorn – Drucks. 16/2653 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 30 Minuten je Fraktion. Das Wort zur Regierungserklärung hat Frau Staatsministerin Karin Wolff. – Frau Staatsministerin, bitte schön.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt drei erfreuliche Gründe, die dazu führen, dass ich heute ziemlich entspannt und gut gelaunt einen Lagebericht zum Schuljahresbeginn geben kann.