Protocol of the Session on June 16, 2004

Dies ist nicht einmütig gewesen, es gab auch Abgeordnete, die dieses Instrument gerne weiter behalten hätten. Wir haben es jetzt erst einmal so geregelt. Dafür werden wir in der nächsten Zeit die so genannte Kurzintervention erproben.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Die neue Geschäftsordnung beinhaltet drei Kategorien von Veränderungen. Zum einen wurden Anpassungen an die praktizierten Regelungen vorgenommen, zum Zweiten gibt es einige neue Regelungen und zum Dritten redaktionelle Änderungen.

Zunächst zur Einführung bereits praktizierter Regelungen. Erstens. In § 30 unserer Geschäftsordnung ist nunmehr festgelegt,dass Änderungsanträge lediglich Anträge ändern, aber Anträge nicht ersetzen bzw. der Zielsetzung des Ursprungsantrags nicht zuwiderlaufen dürfen. Auch bei Änderungsanträgen zu Gesetzentwürfen ist in § 21 Abs. 2 festgelegt, dass sie nur den Wortlaut des Gesetzentwurfs ändern dürfen.

Zweitens. Ferner können Entschließungsanträge nach § 29 der Geschäftsordnung nunmehr in Ausnahmefällen nach Beratung im Plenum an Ausschüsse überwiesen werden. Bisher sah die Regelung vor, dass Entschließungsanträge nach Beratung im Plenum direkt abzustimmen waren.Wir sind öfter davon abgewichen und machen daraus nun eine ordnungsmäßige Regelung der Geschäftsordnung.

Drittens.In § 17 der Geschäftsordnung wird nunmehr ausdrücklich festgelegt, dass bei Gesetzentwürfen für Haushaltsgesetze am Schluss der zweiten Lesung eine Abstimmung über die Einzelpläne stattfindet. Das war bisher nicht festgelegt und wird nun eingefügt. Aber es war bisher auch Praxis des Hauses.

Viertens. § 85 wird ein neuer Abs. 4 hinzugefügt, der verhindern soll, dass gegen den Willen einer Fraktion ein Antrag für erledigt erklärt werden kann. Dabei handelt es sich nicht nur um den eigenen Antrag, sondern jeder Antrag unterliegt damit der Einmütigkeit bei der Frage seiner Erledigung. Wenn eine Fraktion widerspricht, wird dies nicht zu erledigen sein.

Fünftens. Es gibt ebenfalls eine Klarstellung bei der Einreichungsfrist von Dringlichen Berichtsanträgen. Das betrifft § 90 Abs. 4, also fünf Arbeitstage. Der Tag der Einreichung wird nunmehr bei der Fristberechnung mitgezählt. Der Tag der Ausschusssitzung wird nicht eingerechnet. Es gab Streitigkeiten in dieser Frage. Das ist nun genauer definiert.

Sechstens. In § 91 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages wird zusätzlich aufgenommen, dass bei

Anträgen, die zur abschließenden Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurden, über die Verhandlungen der Ausschüsse ein stenografischer Bericht gefertigt wird, „der den Sitzungsablauf möglichst wortgetreu wiedergibt.“ Das ist eine Lösung zwischen Kurzbericht und Wortprotokoll.Auch dies ist damit festgelegt.

Siebtens. Mit der Änderung des § 110 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages, der die Niederschriften der Reden regelt, wird der Tatsache Rechnung getragen, dass durch die Bemühungen des Stenografischen Dienstes und der Hausdruckerei die Abgeordneten und die Mitglieder der Landesregierung jeweils am Folgetag einer Plenarsitzung den Vorläufigen Stenografischen Bericht zu ihrer persönlichen Information erhalten. Damit ist die Erwartung verbunden, etwaige Korrekturen an den vorläufigen Bericht unverzüglich, spätestens drei Arbeitstage nach Zugang, dem Stenografischen Dienst zu übermitteln.Ansonsten wird es nicht korrigiert.

Achtens. Durch die Änderung in § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages wird der gängigen Praxis Rechnung getragen, dass dem Unterausschuss Justizvollzug Anträge unmittelbar überwiesen werden können.

Neuntens. In § 55 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages zur Einsetzung einer Enquetekommission wird die Formulierung der Verfassung übernommen. Diese Änderungen in der Geschäftsordnung sind bereits parlamentarische Praxis und erhalten nunmehr ihre endgültige Festlegung in unserer Geschäftsordnung. Auch das habe ich vorhin gesagt.

Meine Damen und Herren, bei den neuen Regelungen will ich auf Folgendes hinweisen. Erstens. Durch die Änderung in § 73 der Geschäftsordnung wird die Regelung der zusätzlichen Redezeit umgestaltet. Abs. 1 regelt die zusätzliche Redezeit der Oppositionsfraktionen bei einer Redezeitüberschreitung der Landesregierung. Danach verlängert sich die Redezeit der Oppositionsfraktionen anteilig um die Dauer der Überschreitung durch die Landesregierung. Durch die Neuformulierung und die Einfügung des Wortes „anteilig“ soll in diesem Zusammenhang eine größere Klarheit und Eindeutigkeit geschaffen werden.

Zusätzlich zu der Regelung nach Abs. 1 erhält nach Abs. 2 nunmehr eine Fraktion eine Redezeit von fünf Minuten, sofern ein Mitglied der Landesregierung das Wort ergriffen hat, nachdem die einer Fraktion zustehende Redezeit weniger als fünf Minuten beträgt. Hierdurch wird nunmehr in der Geschäftsordnung festgeschrieben, dass die zusätzliche Redezeit nach Abs. 1 und 2 kumulativ gerechnet wird. – Wir hatten damals einen Dissens in dieser Frage. Das haben wir nun geklärt. Die Absätze 1 und 2 werden kumulativ angewendet.

Durch den neuen Abs. 3 erhält bei einer absoluten Mehrheit die Mehrheitsfraktion eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten. Dies ergibt sich aus der Praxis seit Beginn der 16. Wahlperiode und wird nunmehr in unserer Geschäftsordnung festgeschrieben.

In § 74a neu wird die so genannte Kurzintervention eingefügt. Danach kann der Präsident im Anschluss an einen Debattenbeitrag das Wort zu einer Kurzintervention erteilen. Eine Kurzintervention ist kein Zwischenruf. Da darf man schon komplette Sätze bilden. – Das nur nebenbei. – Der Redner, dem die Kurzintervention gilt, darf hierauf noch einmal antworten. Der Ältestenrat wird hierzu eine Ausführungsbestimmung erlassen. Wir wer

den das dann nach der Sommerpause kräftig üben. Die so genannte Regierungsbefragung wird nicht mehr fortgeführt.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Schade, sehr schade!)

Vielleicht kommen wir zu neuen Erkenntnissen, wenn die Kurzintervention nicht funktioniert.Wenn wir erst einmal in unserem neuen Plenarsaal sind, Frau Kollegin Wagner, wird das alles viel kommunikativer. Davon bin ich fest überzeugt.

(Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP): Es wäre so spontan!)

Meine Damen und Herren, die restlichen Änderungen sind redaktioneller Art. Als Beispiel nenne ich, dass die Reihenfolge zwischen den §§ 29 und 30 und den §§ 31 und 32 geändert wurde.

Meine Damen und Herren, am Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir im Ältestenrat übereingekommen sind, dass die neue Geschäftsordnung zwar mit Beschluss in Kraft tritt, aber erst nach der Sommerpause Anwendung findet, sodass wir uns im Juli noch einmal an der alten Geschäftsordnung laben können. Ich hoffe, dass das auch funktioniert. – Ich bedanke mich, dass Sie mir zugehört haben. Schön, dass ich hier noch einmal reden konnte.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Der Antrag zur Novellierung der Geschäftsordnung steht zur Abstimmung. Ich frage, wer diesem Antrag zustimmt. – Wer ist dagegen? – Niemand. Enthält sich jemand? – Auch niemand. Dann ist der Antrag einstimmig angenommen, und die Geschäftsordnung soll nach den Sommerferien praktiziert werden.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Sitzung des heutigen Vormittags. Ich möchte Sie noch einmal herzlich zur Eröffnung der Ausstellung im Foyer einladen. Es sind sehr vorzeigenswerte Ausstellungsstücke zu sehen. Die Leistungsfähigkeit der Betriebe zeigt sich eben auch bei solchen Ausbildungsprojekten. Nehmen Sie es bitte wahr.Die Auszubildenden,die Jugendlichen und Betriebe freuen sich. Ansonsten wünsche ich Ihnen eine angenehme Mittagspause. Um 15 Uhr geht es weiter.

(Unterbrechung von 13.05 bis 15.01 Uhr)

Wir setzen die unterbrochene Plenarsitzung fort.

Bevor ich zum Aufruf des Setzpunktes komme: Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt wurde der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend ökonomisch und ökologisch ausgewogener Energiemix in Hessen,Drucks.16/2388.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Ich sehe keinen Widerspruch.Dann ist das der Fall. – Herr Kollege Gotthardt.

Frau Präsidentin, unser Vorschlag wäre, diesen Antrag morgen gemeinsam mit der Aktuellen Stunde aufzurufen und die beiden Aktuellen Stunden miteinander zu verbinden, sodass jeder Fraktion zehn Minuten Redezeit zustehen. Darüber hinaus könnten wir den MOX-Antrag an dieser Stelle mitberaten.

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege Kaufmann.

Herr Kollege Gotthardt, ich freue mich, dass Sie nach langem Zögern der Verbindung der beiden Aktuellen Stunden zustimmen. Da man Aktuelle Stunden und Anträge an sich nicht gemeinsam aufruft, haben wir es üblicherweise so gemacht, dass wir einen solchen Antrag unmittelbar nach den Aktuellen Stunde aufgerufen und ohne Aussprache über ihn entscheiden haben, da man bereits in der Aktuellen Stunde auf den Inhalt des Antrags eingehen konnte. Mit diesem Verfahren wäre ich einverstanden.Der MOX-Antrag gehört aber nicht dazu.Das ist ein anderes Thema.

Verehrte Kollegen, ich stelle Übereinstimmung fest. Der Antrag wird zu Tagesordnungspunkt 90, und wir verfahren so.

Wir kommen jetzt zum Gesamtkomplex Schulpolitik. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen – Drucks. 16/2353 –

Dazu rufe ich Tagesordnungspunkt 21 auf:

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Zwangs-Gesamtschule NEIN – Schulvielfalt und Schulwahlfreiheit JA – Drucks. 16/2220 –

außerdem Tagesordnungspunkt 31:

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schüler und Schülerinnen aussortieren NEIN – individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen JA – Drucks. 16/2307 –

außerdem Tagesordnungspunkt 33:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Nein zur Abschaffung der Berufsschulpflicht – Drucks. 16/2340 –

außerdem Tagesordnungspunkt 34:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend falsche Weichenstellungen in der Schulpolitik – Drucks. 16/2341 –

außerdem Tagesordnungspunkt 40:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend auch bei der Lehrerbildung die Hochschulautonomie wahren – Drucks. 16/2347 –

außerdem Tagesordnungspunkt 84:

Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Sicherstellung eines zukunftsfähigen Schulsystems – Drucks. 16/2381 –

sowie Tagesordnungspunkt 85:

Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend Sicherstellung einer zukunftsweisenden Lehrerbildung – Drucks. 16/2382 –

Der Gesamtkomplex hat eine Redezeit von 30 Minuten pro Fraktion.