Die Debatte ist überhaupt nicht für solche Sprüche geeignet. Mir bleibt dagegen die Spucke weg bei Ihrem Antrag, wenn ich das einmal sagen darf. Darin steht wörtlich: „Beim Handeln der Behörden ist an keiner Stelle das Wohl der Familie beachtet worden.“ – Was Sie da vorgetragen haben, ist abenteuerlich.
Zehn Jahre lang, sechs Entscheidungen des Bundesamtes, acht Gerichtsverfahren – immer wieder ist auch die Frage der ganzen Familie und der Kinder mit beachtet worden.
Mehrere Angebote zur freiwilligen Ausreise, am Ende ist den Kindern sogar noch der Schulbesuch bis zu den Sommerferien zugesichert worden. Da muss ich Ihnen sagen: Das Wohl der Kinder ist seitens der Behörden ständig beachtet worden, aber von den Eltern nicht.
Herr Kollege Frömmrich, es hätte Ihnen gut angestanden, wenn Sie nach der Sachverhaltsschilderung – das hätte dem Klima in diesem Haus gedient – die Fahne eingerollt und gesagt hätten, es ist gut. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.Lassen Sie mich sozusagen vor der Klammer sagen, dass wir alle aus diesem Fall eines lernen müssen: So lange Verfahren darf es nicht mehr geben.
Es ist kein besonderes Zeichen eines demokratischen Rechtsstaates, dass er über zehn Jahre lang keine Gewissheit schafft. Es ist Aufgabe eines Rechtsstaates, gerade auch beim Ausländer- und Asylrecht, in einem überschaubaren, d. h. engen Zeitraum eine endgültige Gewissheit zu schaffen. Dazu war unser Rechtsstaat offensichtlich zehn Jahre lang nicht in der Lage,und das sollten wir alle in den politischen Auseinandersetzungen, die unter anderem auch zum Thema Zuwanderungsgesetz in Berlin geführt werden, im Auge behalten. Ich glaube, das ist die zentrale Botschaft dieses Falles für uns alle, die in der Politik Verantwortung übernehmen.
Punkt zwei. Als wir heute Morgen darüber diskutierten, wer dazu redet und was die Auffassung der FDP-Fraktion ist,wollte ich zwei Dinge wissen.Ich wollte zum einen wissen: Hat es ein Petitionsverfahren gegeben, und ist das abgeschlossen? Ich wollte zum Zweiten wissen:Wie sind die Behörden mit der Tatsache umgegangen – Herr Innenminister, es sind Namen bekannt, Sie müssen sich überhaupt nicht zurückhalten; der „Usinger Anzeiger“ hat gestern und heute mit Bildern der gesamten Familie eine Veröffentlichung vorgenommen, aus dem Internet herunterzuladen –, dass das ältere Mädchen kurz vor dem Realschulabschluss steht?
Als ich im Laufe des Tages auf diese zwei Fragen Antworten bekommen habe, wie Volker Bouffier sie eben vorgetragen hat, konnte ich nur sagen: Entweder ist die Fraktion der GRÜNEN einer Zeitungsente aufgesessen, oder sie hat selbst mitgespielt.
Man muss irgendwann erkennen,dass das Pulver,das man in der parteipolitischen Auseinandersetzung hat, nass geworden ist. Ich will es so flapsig formulieren, weil es nicht anders zu formulieren geht. Es ist ein zu eindeutiger Sachverhalt, eine so eindeutige Aussage des hessischen Innenministers – wer es wissen wollte, konnte es heute tagsüber schon hören –, dass den Eltern angeboten wurde, dass das Kind die Schulausbildung hier abschließen kann, und zwar unter der einzigen Bedingung, dass sie bereit sind, danach freiwillig den rechtsstaatlichen Entscheidungen dieses Landes Folge zu leisten.
Die Eltern haben sich entschieden, sie haben es nicht gemacht. – Das ist doch das Problem, das letztlich zu der Art der Ausweisung geführt hat. Deshalb sage ich noch einmal:Hätten wir Liberalen im Laufe des heutigen Tages erfahren, dass es der Behörde egal gewesen wäre, wie es mit dem Schulabschluss ist, hätten wir erfahren, dass nicht noch einmal – es gibt einige Anwälte unter uns,die wissen, wie das abläuft – das Angebot der Verlängerung der Dul
dung mit der nachherigen freiwilligen Ausreise gemacht worden wäre, dann hätten wir heute verstanden, was die GRÜNEN hier beantragt haben. Der Sachverhalt ist aber nicht so, sondern der Staat hat alles das gemacht, was er machen musste. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen,das soll von dieser Stelle aus auch von einem Liberalen ausdrücklich gesagt werden.
Ich sage Ihnen das als Rechtsanwalt und damit Organ der Rechtspflege. Ich werde jetzt keine Kollegenschelte vornehmen, Herr Kollege Rechtsanwalt Klemm.
Ich kann mir aber vorstellen,dass dieser Kollege jetzt Probleme bekommen wird, so wie er sich verhalten hat und wenn er so beraten hat. Er hat nämlich erreicht, dass diese Familie jetzt nicht wieder einreisen kann, da jetzt noch ein Sperrvermerk notiert ist. Wenn er so beraten hat, hat er diese Situation noch „verbösert“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,lassen Sie mich das sagen, um das auch zu dokumentieren: Wir Liberale kennen uns nicht nur politisch, sondern auch rechtlich einigermaßen gut mit diesem Thema aus. Ich will zum Schluss dieser Debatte nicht die Frage thematisieren, die wir gestern schon diskutiert haben,ob die Türkei ein Land ist, das in die EU gehört. Ich sage zum Schluss: Die GRÜNEN sind gut beraten, wenn sie sagen: Es war ein Irrtum. – Es hat in den Behörden keiner gegen Art.8 Europäische Menschenrechtskonvention und Art. 6 Grundgesetz verstoßen. Herr Kollege Al-Wazir, seien Sie wenigstens in dieser Frage Manns genug, kommen Sie nach vorne und sagen Sie: Wir ziehen diesen Antrag zurück. – Vielen Dank.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Antrag wird vereinbarungsgemäß an den Innenausschuss überwiesen.
Es ist ja richtig, dass man Widerspruch erheben kann, aber lassen Sie mich wenigstens den Satz zu Ende sprechen. Gibt es andere Vorstellungen? – Herr Abg. Gotthardt.
Herr Präsident, ich dementiere ungern. Aber da es keine Abmachung über eine Ausschussüberweisung gibt, widerspreche ich auch nicht dem Vorschlag, sondern wir stimmen jetzt und hier über diesen Antrag ab. – Ich habe nichts zu dementieren, ich habe nur den Antragsteller gefragt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ein großes Interesse daran,dass dieser Antrag im Innenausschuss behandelt wird. Herr Kollege Gotthardt, wir möchten nämlich die eine spannende Frage dort behandeln, die hier nicht beantwortet worden ist:Wussten die Behörden am 6. Mai vor der Abschiebung der Eltern, wo und bei wem die Kinder waren? – Das ist die eigentlich spannende Frage, um die es hier geht. Genau diese Frage hat der Innenminister nicht beantwortet.
Nein, der Innenminister hat davon geredet, Herr Präsident, dass die Behörden das Gefühl hatten, den Kindern gehe es gut, weil die Eltern mit ihnen telefoniert haben. Die spannende Frage ist aber: Wussten die Behörden, wo die Kinder sind? – Diese Frage ist nicht beantwortet worden, und diese Frage hätten wir gerne im Innenausschuss geklärt.
Meine Damen und Herren, die Sache ist relativ klar: Es gibt jetzt eine Abstimmung darüber, ob der Antrag an den Innenausschuss überwiesen werden soll oder nicht. – Bitte, Herr Kollege Gotthardt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Herr Kollege Al-Wazir noch Fragen hat, kann er sie im Rahmen des parlamentarisch Vorgesehenen auch stellen.Auch andere Fraktionen haben das Thema in anderer Form aufgegriffen.
Herr Präsident, ein Antrag, der beinhaltet, dass Mitarbeiter des Innenministeriums gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 6 Grundgesetz verstoßen hätten, dass es inakzeptabel sei, wie sich die Behörden verhalten hätten, dass der Schutz von Ehe von Familie von der Landesregierung mit Füßen getreten worden sei, gehört nicht in einen Ausschuss. Der Sachverhalt ist aufgeklärt. Die Opposition kann das gerne noch weiter hinterfragen, dagegen spricht nichts, aber nicht in Form dieses Antrags.
Herr Kollege Al-Wazir, ich will es noch einmal auf den Punkt bringen. Wenn ein Pferd totgeritten ist, sollte man auch gucken, dass man rechtzeitig aus dem Sattel kommt. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, es gibt einen Überweisungsantrag der antragstellenden Fraktion, den Antrag an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag auf Überweisung mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dem Antrag nicht zu? – Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD abgelehnt worden ist. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, wir wollen jetzt die Tagesordnung klären. Bleiben Sie bitte noch ein bisschen hier.
Die Tagesordnungspunkte 18, 21 und 26, die eigentlich jetzt in verbundener Debatte dran gewesen wären, verschieben wir ins nächste Plenum.
Tagesordnungspunkt 23 wird an den Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur abschließenden Beratung überwiesen.
Tagesordnungspunkt 55, Entschließungsantrag der SPD, wird an den zuständigen Ausschuss überwiesen,mit Rückkehr ins Parlament. Das Gleiche geschieht mit Tagesordnungspunkt 78.