Lieber Herr Kollege Gotthardt, Sie sollten einmal wieder auf den Boden der Realität und auf die Tatsachen zurückkommen. Wenn man sich dann anguckt, was gestern in der Debatte um die Härtefallkommission gesagt wurde, und wenn man sich anguckt, was in der Debatte um das Zuwanderungsgesetz gesagt wurde, denke ich, kann man feststellen, dass wir eine ganze Menge humanitärer Dinge regeln müssen, damit so etwas, wie es in diesem Fall geschehen ist, nicht mehr vorkommt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Innenminister Bouffier hat uns gerade die Sachlage in aller Eindringlichkeit dargelegt. Was die Familie getan hat, kann man jetzt gut finden. Man kann es auch nicht gut finden. Tatsache ist aber, dass sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die unser Rechtsstaat ihnen gibt. Daran kann man nicht vorbei.
Fakt ist aber auch, dass drei minderjährige Kinder in Deutschland bleiben, während die Eltern abgeschoben wurden. Das ist der Skandal.
Obendrein hat der zuständige Polizeibeamte verkündet, er sei nicht dafür zuständig, sich um die Kinder zu sorgen, die Kinder würden „nachgeliefert“.Was ist das für ein Zynismus? – Wenn er nicht zuständig ist, warum schaltet er dann nicht die zuständige Ausländerbehörde oder das zuständige Jugendamt ein, damit dafür Sorge getragen wird, dass sich jemand um die Kinder kümmert? Das hätte zum Zeitpunkt der Abschiebung erfolgen müssen und nicht erst ein oder zwei Tage später per Fax.
Der uns jetzt vorliegende Fall aus Usingen ist in Hessen kein Einzelfall.In Frankfurt wurde am 28.Januar ein Ehe
paar aus Afghanistan abgeschoben. Die drei Kinder – eines davon ist minderjährig – bleiben in Deutschland. Die Eltern waren weder straffällig geworden,noch standen sie unter Terrorismusverdacht.
In diesem Zusammenhang drängt sich die Frage auf, inwieweit hessische Polizeibeamte darauf vorbereitet sind, dass eine solche Situation während einer Abschiebung auftritt. Gibt es Anweisungen des Innenministeriums, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist? Wie lässt sich diese Vorgehensweise mit Art. 6 unserer Verfassung vereinbaren, mit dem Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt werden? Gilt dieser Artikel der Verfassung nur für deutsche Familien und für türkische nicht?
(Frank Gotthardt (CDU): Sind Sie nicht der Auffassung, dass das Beispiel eben gezeigt hat, dass die Behörde alles versucht hat, die Familie zusammen zu lassen?)
Wer schützt die Kinder? Nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen brauchen die Kinder unseren besonderen Schutz. Wir als Erwachsene stehen den Kindern gegenüber in dieser besonderen Verantwortung.
Im vorliegenden Fall hätte es keines schnellen Handelns bedurft. Denn die Familie benötigte keine Sozialhilfe. Sie lebte bereits seit zehn Jahren in Deutschland. Der Lehrer der älteren Tochter sagte gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ – heute Morgen konnte man das nachlesen –:
Der Lehrer hat es trotzdem gesagt. Herr Irmer, das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob das eine SPD-Zeitung ist.
Ich fange nun noch einmal zu Beginn des Zitates an. Der Lehrer der älteren Tochter sagte gegenüber der „Frankfurter Rundschau“:
Es macht mich nachdenklich, mit welchen Wertmaßstäben das Verwaltungshandeln unter einer christlichen Regierung durchgeführt wird.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Der Lehrer macht mich nachdenklich, das stimmt! – Gegenruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD): Herr Hahn, oh!)
Es ist erschreckend, mit welcher Grausamkeit hier vorgegangen wurde. Dass die Polizei versichert hat, dieser Vorgang sei nichts Ungewöhnliches, macht die Angelegenheit nur noch schlimmer.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Der Lehrer macht mich sehr nachdenklich!)
Der Sprecher der zuständigen Ausländerbehörde sagte gestern Abend in der „Hessenschau“: Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass Familien nur gemeinsam abgeschoben werden können. – Auch wenn sich die Ausländerbehörde hierzu gegebenenfalls viel Mühe gegeben hat, diese Äußerung lässt Schlimmes befürchten.Wie sieht denn die Praxis in Hessen aus? Wie wird bei der Abschiebung von Familien vorgegangen? Gibt es hier Anweisungen des Innenministeriums?
Die Zeiten in Hessen haben sich geändert,und dieser Vorgang ist wieder einmal ein Beweis dafür. Humanität und Menschlichkeit scheint es nicht mehr zu geben.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Boddenberg (CDU):Nicht zu fassen! – Volker Hoff (CDU): Skandalös!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in der Debatte von der Kollegin Waschke und dem Kollegen Frömmrich das Wort „Skandal“ gehört. Ich will Ihnen erst einmal sagen: Ich halte es für einen Skandal, dass sich der Hessische Landtag an dieser Stelle – und nicht der Innenausschuss, wo eine solch sensible Angelegenheit hingehört – damit in dieser Form befasst, wie Sie das tun.
Zweitens halte ich es für einen Skandal, wie hier Polizeibeamte in einer Debatte beschimpft werden, die einen sehr schwierigen Job zu erledigen haben.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP) – Priska Hinz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Es wurde nicht beschimpft! Es wurden Zitate vorgelesen!)
Bei der Darstellung des Innenministers ist auch deutlich geworden, dass sie es hoch verantwortlich getan haben. Dass mit Polizeibeamten, die dem Recht Geltung verschaffen wollen, in dieser Art und Weise umgegangen wird, dass halte ich für den größten Skandal in dieser Debatte.
Meine Damen und Herren, ich darf feststellen, der Kollege Al-Wazir hat sich gestern in der Geschäftsordnungsdebatte furchtbar aufgeblasen. Das haben wir hier alle erlebt. Der Minister hat mit der Sachverhaltsdarstellung gerade eben ziemlich die Luft herausgelassen. Herr Kollege Frömmrich – schade, der Kollege Al-Wazir, der das angerichtet hat – –
Doch, er ist da hinten. – Herr Kollege Frömmrich, Sie mussten das jetzt ausbaden. Sie haben es mit Frechheit versucht, aber Frechheit siegt nicht und schon gar nicht bei diesem Thema.
(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sollten Sie sich merken! Ein Spruch für Ihren Spiegel!)
Sie haben hier die Frage nach Art. 6, den Elternrechten, thematisiert. Richtig, die sind in Art. 6 festgeschrieben. Aber ich meine, wenn ich Art. 6 Grundgesetz richtig gelesen habe, steht da auch etwas von Pflichten, von Elternpflichten. Sind Sie der Auffassung, dass nach dieser Sachverhaltsdarstellung die Eltern den Pflichten gegenüber ihren Kindern ordentlich nachgekommen sind? Ich nicht.
Sie hätten im Interesse ihrer Kinder handeln können. Offensichtlich waren sie auch dazu in der Lage, weil sie wohl telefonisch Kontakt mit ihnen hatten. Aber sie haben es nicht getan. Ich sehe eher eine Pflichtverletzung der Eltern, als dass ich den Behörden einen Vorwurf in irgendeiner Form machen kann.
Lassen Sie mich ein Letztes sagen: Herr Kollege Frömmrich, bei den Unverschämtheiten, die Sie hier am Rednerpult an den Tag gelegt haben – –
Welche denn? Frau Kollegin Schulz-Asche, wie man anhand dieser Debatte die Frage stellen kann, ob man in einem solchen Land leben möchte, dazu kann ich nur sagen: Da bleibt mir die Spucke weg.