Sie haben auf Bundesebene bei Hartz IV und bei dem Optionsmodell nichts als Obstruktionspolitik betrieben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es war mir eine Freude, der Debatte zu folgen. Ruth Wagner und Frau Lautenschläger haben eigentlich alles Notwendige gesagt.
Ich will jetzt nur noch auf einen Punkt hinweisen, weil ich doch ein bisschen verwundert bin, dass sich bei den Ausführungen von Herrn Schäfer-Gümbel die Fronten völlig gedreht haben.
Die Hessische Landesregierung hat in Gesprächen mit den Landräten ihre Meinung vorgetragen. Vorgestern habe ich einen Brief bekommen, in dem steht, dass die Landräte einstimmig beschlossen haben, der Landesregierung zu danken – das kann ich von Ihnen nicht verlangen –,
und dass sie die Landesregierung dringend auffordern, ihren Weg weiterzuverfolgen und darauf zu bestehen, dass die Landkreise, die das Optionsmodell nutzen wollen, tatsächlich Träger der Maßnahme und nicht nur Büttel der Bundesagentur werden.
Herr Abg. Schäfer-Gümbel, es ist in der Tat so, dass der Bund gemeinsam mit uns über die Aufgabenverteilung entscheiden muss, darüber befinden muss, ob die Befassung mit Fragen der Beschäftigung, der Betreuung und der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen eine reine Bundesaufgabe wird. So will es das Gesetz. Wenn das eine reine Bundesaufgabe wird, dann muss auch akzeptiert werden, dass das finanziell eine Aufgabe allein des Bundes ist. Das hätte Konsequenzen für die Programme für den regionalen Arbeitsmarkt. Wenn es so kommen sollte, geschähe das zu unserem größten Bedauern, weil wir diese Entwicklung für falsch hielten und weil wir glauben,mit diesen Programmen Nützliches erreichen zu können.
Wenn es aber eine Aufgabe wird, für die die Landkreise – zumindest zu einem Teil – die Trägerschaft übernehmen können, dann erklären wir als Landesregierung, dass wir uns verpflichtet fühlen, sie bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu unterstützen, denn die Kommunen sind und bleiben ein Teil des Landes. Die Frage, wer diese Aufgabe übernimmt, muss jedoch zentral entschieden werden.
Sie haben mir vorgeworfen, ich würde den Kommunen im Augenblick dazu raten, nichts zu machen. Darauf antworte ich: Sie haben ein Gesetz beschlossen, nach dem zunächst der Bund für alles zuständig ist. Wenn sich ein Landkreis beteiligen will, darf er in eine Arbeitsgemeinschaft eintreten. Dann ist er zu 50 % beteiligt. Möglicherweise wird dann durch Los entschieden, wer die Geschäftsführung übernimmt. Das ist eine „geniale“ Bestimmung dieses Gesetzes.
Ich sage den Kommunen: Ich würde euch im Augenblick nicht raten, in eine Konstruktion hineinzugehen, in der eine Institution, die nicht einem Landrat untersteht, die Kosten für ihre Mitarbeiter auf den Haushalt eines Kreises buchen darf. Sie müssen sich einmal mit den Details der Regelung beschäftigen. Wenn jemand den Kommunen etwas anderes raten würde, dann müsste er möglicherweise die finanzielle Verantwortung für diesen Ratschlag übernehmen. Deshalb sage ich im Augenblick: Bei dem, was gerade eingerichtet wird, geht Deckung vor Schussfeld.
Frau Kollegin Schulz-Asche, wir wollen eigentlich nach wie vor etwas anderes.Ich werde morgen vor den Bundesrat treten und sagen: Ruft den Vermittlungsausschuss an, legt uns im Vermittlungsausschuss auch das Finanzierungsgesetz vor, das ihr machen müsst, um den Schaden von mehr als 4 Milliarden c auszugleichen.
Nein, mit Verlaub, das ist nicht „mein Artikus“, sondern er hat immer das Gegenteil meiner Meinung vertreten. Wenn die Städte nicht Herrn Dr.Artikus, sondern mir gefolgt wären, dann wäre das für die Städte vielleicht kein Fehler gewesen.
Wenn das so ist, dann muss das jetzt ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund sage ich: Wir gehen in den Vermittlungsausschuss. Ich will, dass wir uns auf faire dezentrale Lösungen einigen, wenn das die dezentral Verantwortlichen so wollen. Ich will eine Einigung hinsichtlich eines fairen finanziellen Ausgleichs, den die Bundesregierung immer zugesichert hat, der gar nicht streitig ist, sondern nur noch rechnerisch dargestellt werden muss.
Inzwischen füge ich aber hinzu:Ich will eine Verschiebung der Implementierung, weil kein vernünftiger Mensch annehmen kann, dass das Ganze schon zum 1. Januar des nächsten Jahres ins Laufen kommt, weder zentral noch dezentral gestaltet.
Inzwischen macht mir bei dieser Diskussion ein bisschen Sorge, dass völlig aus dem Blickfeld gerät, was am 1. Januar 2005 passieren wird, selbst wenn man von der günstigsten Variante dieser Notoperation ausgeht. Stellen Sie sich einmal vor, Sie seien der Kommandeur der Bundesagentur für Arbeit, die 100.000 Mitarbeiter hat, und Sie sollten auf einen Schlag 30.000 neue Mitarbeiter unterbringen. Was machen Sie, wenn Sie so viele neue Mitarbeiter bekommen? Sie werden alle guten Mitarbeiter, die Sie haben, alle kreativen Köpfe von ihren jetzigen Aufgaben abziehen und mit der neuen Pflichtaufgabe betrauen, damit Sie das Verfahren ins Laufen bekommen. Es soll mir keiner erzählen,er würde das nicht so machen.Für die Hessische Landesregierung sage ich ganz ausdrücklich: Wir würden das so machen. An welchen Stellen werden die Arbeitskräfte abgezogen? Doch nicht bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes I. Das ist nämlich ebenfalls eine Pflichtaufgabe. Man wird also die guten Mitarbeiter bis auf den letzten Mann aus den Betreuungs-, Unterstützungs- und Jugendarbeitslosigkeitsprogrammen herauskehren und in die Zahlstellen für das Arbeitslosengeld II schicken.
Der Leiter der Bundesagentur für Arbeit hat uns gesagt, dass das Verhältnis von Langzeitarbeitslosen zu Betreuern anfänglich 1 : 200 sein wird. Das ist keine Behauptung von mir, sondern das stand in der „Spiegel“-Ausgabe von vor drei Wochen. Das derzeitige Betreuungsverhältnis in einer „schlechten“ Kommune liegt bei 1 : 150. Das Betreuungsverhältnis in einer „guten“ Kommune liegt bei 1 : 100. Das Betreuungsverhältnis im Main-Kinzig-Kreis, der vorbildlich in diesen Bereich investiert hat, liegt bei 1 : 80. Jetzt sollen wir bundesweit auf ein Verhältnis von 1 : 200 gehen. Das sollen wir als eine „Verbesserung“ der Situation verkaufen? Deshalb sage ich: Lasst es uns um ein halbes Jahr oder um ein ganzes Jahr verschieben.Lasst es uns gemeinsam tragen. – Das ist doch ein tolles Angebot einer Opposition, nicht zu sagen: „Ihr seid schuld“, sondern zu sagen: „Wir könnten es auch nicht leisten, lasst uns eine faire Lösung finden“.
Angesichts dieser Debatte, die in hohem Maße von Hessen ausgeht, finde ich manche Ihrer Äußerungen und die Wahl Ihrer Worte einigermaßen unangemessen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe eine einzige Frage. Herr Koch, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, Sie hätten einen Brief der Landräte bekommen, die sich bei Ihnen für Ihre Arbeitsmarktpolitik bedanken? Habe ich das richtig verstanden?
Ich habe gerade eben mit dem Landrat des Landkreises Gießen am Telefon gesprochen. Er hat mir gesagt, dass er
Wenn mich der Präsident des Hessischen Landkreistages von einem „einstimmigen Beschluss“ seiner Organisation unterrichtet, dann habe ich Anlass, davon auszugehen, dass dieser Beschluss von allen hessischen Landkreisen getragen wird. So würde ich den Hessischen Landkreistag gern auch weiterhin in Anspruch nehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Anfang der Debatte hat die Abg. Schulz-Asche gesagt, ein Problem dieser Debatte sei, dass wir viel mit politischen Spielchen zu tun haben und wenig damit, den betroffenen Menschen zu helfen. Ich muss sagen, leider haben sowohl der Ministerpräsident als auch die Kollegin Wagner, als auch die Sozialministerin genau das bestätigt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Hoff (CDU): Ruhe, der Oberschiedsrichter spricht! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Realitätsverlust! – Weitere Zurufe von der CDU – Glockenzeichen des Präsidenten)
Es wurde z. B. viel darüber geredet, dass die Entlastung der Kommunen stattfinden muss. Herr Ministerpräsident, wir haben hier beantragt, dass die versprochene Entlastung kommt.Wir haben aber gleichzeitig die Landesregierung aufgefordert, vor dem Landtag zu erklären, ob die Ersparnisse, die das Land Hessen beim Wohngeld hat, Euro für Euro an die Kommunen weitergegeben werden. Ich fordere Sie auf, hier zu sagen, ob die Ersparnisse, die das Land Hessen hat, auch wirklich an die Kommunen weitergegeben werden.
Die Tatsache, dass die Sozialministerin wie auch der Ministerpräsident kein Wort zu dieser Frage verliert, deutet darauf hin, dass Sie dies vielleicht nicht vorhaben.
Meine Damen und Herren, da wird es wirklich spannend. Denn es geht nicht, sich immer nur auf Rechnungen der Kommunen zu verlassen, zu sagen, die Bundesregierung sei schuld, und selbst kein Wort darüber zu verlieren, was man mit den eigenen Ersparnissen machen will.
Es ist übrigens kein Gesetz der Bundesregierung mehr.Es ist ein Gesetz,das so aus dem Vermittlungsausschuss kam.
(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Aber die Bundesregierung hält sich nicht daran! – Ministerpräsident Roland Koch: Das ist ein Entwurf der Bundesregierung!)
Herr Ministerpräsident, wenn Sie noch nicht einmal unter den B-Ländern eine Mehrheit haben,dann sollten Sie sich Gedanken über Ihre Stellung machen, aber nicht darüber, was für ein Gesetz wir hier bereden.
Deswegen glaube ich, dass ein Ministerpräsident, der die Kommunen dazu auffordert: „Boykotiert dieses Gesetz“ – das heißt faktisch: „Missachtet geltendes Recht“ –, nicht im Sinne der Menschen handelt.
In aller Ruhe. – Herr Ministerpräsident, wenn Sie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe jetzt um ein Jahr verschieben, tun Sie das nur aus einer taktischen Überlegung heraus. Sie denken sich, wenn es am 1. Januar 2006 losgeht, werden die völlig unvermeidbaren Anlaufschwierigkeiten im Vorfeld der Bundestagswahl auftreten. Das passt Ihnen politisch besser ins Konzept. Das ist der einzige Grund, warum Sie das wollen.