Protocol of the Session on March 25, 2004

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Sie und Ihre Vorurteile!)

Die Bundesregierung ist auf diesem Feld außerordentlich erfolgreich.Allein die Aktion „50.000 Jobs für Schwerbehinderte“ und die großen gesetzlichen Änderungen, z. B. die Änderung des SBG IX, haben dazu geführt, dass die Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten in Deutschland um 24 % gesunken ist. Das ist ein großer Erfolg.

Auf diesem Weg wollen wir weitergehen.Wir hoffen, dass die Landesregierung ihre Blockadehaltung bei diesem Thema aufgibt und diesem Gesetzentwurf zustimmt, damit das Gesetz in Kraft treten kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Abg. Boddenberg für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal vorschlagen, wir sollten uns nicht gegenseitig unterstellen, dass die Schwerbehindertenpolitik – auch was die Integration und die Beschäftigung betrifft – keine Priorität habe.

Weiterhin möchte ich Ihnen sagen, dass ich über die eine oder andere Kritik aus Ihren Reihen deswegen verwundert bin, weil der ursprüngliche Gesetzentwurf von RotGrün genau diesen Vorschlag enthielt.

(Petra Fuhrmann (SPD): Wir haben gelernt, Herr Kollege!)

Sie sagen,Sie lernen daraus.Wir haben an der Stelle eine andere Auffassung. Frau Fuhrmann, ich finde, das muss man sagen dürfen. Es geht nämlich nicht darum, eine Politik gegen Behinderte zu machen, wie das eben hier gesagt wurde, sondern darum, eine Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen, aber auch der Notwendigkeiten vorzunehmen.

Wenn Sie schon von einer Lex Lufthansa sprechen, müssen Sie sich vergegenwärtigen, dass wir gerade diesem Unternehmen zurzeit relativ viel zumuten. Ich mute diesem Unternehmen gerne viel zu, solange ich nicht das Ge

fühl habe, dass es darunter leidet. Es lohnt sich aber, darüber nachzudenken,wenn wir das Gefühl haben,dass wir diesem Unternehmen so viel zumuten, dass es im Wettbewerb Schwierigkeiten bekommt.

Es gehört zwar nicht hierher, aber ich sage es trotzdem, weil Sie von einer Lex Lufthansa sprechen: Wir wollen, dass die Lufthansa an ihrem Stützpunkt in Frankfurt am Main viele Zugeständnisse an die Ökologie macht. Wir wollen, dass die Lufthansa in modernes Fluggerät investiert, das leiser ist, und wir wollen, dass die Lufthansa ihren Nachtflugbetrieb einstellt. Wir wollen noch vieles andere mehr.

Deswegen sind wir der Meinung, dass es sich lohnt, darüber zu reden, ob wir die Lufthansa an diesem Punkt so stark wie andere Unternehmen belasten können oder ob es Gründe gibt,ihr an dieser Stelle eine Entlastung zu verschaffen.

Im Umkehrschluss bedeutet das, was Sie selbst gesagt haben, nämlich dass die Mitarbeiter des Unternehmens Lufthansa zu 50 % in der Flugkabine beschäftigt sind, dass wir, wenn wir bei der 5-%-Quote bleiben, diesem Unternehmen faktisch 10 % der möglichen Beschäftigten quotieren. Das kann man nicht wegdiskutieren.

Herr Dr. Jürgens, das hat nichts damit zu tun, dass wir nicht über die Schwerbehindertenpolitik als Ganze reden sollten, sondern es heißt nur, dass wir möglicherweise über dringend notwendige Ausnahmen sprechen müssen.

Eines ist richtig: Die Landesregierung hat den Beweis dafür angetreten, dass sie auch in der Schwerbehindertenpolitik sehr konkret und sehr erfolgreich arbeitet. Wenn Sie hier wieder einmal versuchen, aus den Statistiken für das Jahr 2003 eine einzige Zahl herauszugreifen, nämlich die Entwicklung der Arbeitslosigkeit bei den Schwerbehinderten betreffend, handelt es sich um den gleichen Versuch, den Sie an anderer Stelle auch unternehmen. Sie wollen nämlich immer ein Bild konstruieren, wonach Hessen Schwierigkeiten bei der Entwicklung seines Arbeitsmarkts hätte. Demnächst greifen Sie noch auf Wochenvergleiche zurück, indem Sie z. B. die Entwicklung in den einzelnen Wochen des Monats März darstellen.

Wir hatten in Hessen von 1999 bis 2000 einen Rückgang der Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten um 32,5 %. Hessen weist damit – nach dem Saarland – die beste Quote aller Bundesländer auf. Bei der Entwicklung des Jahres 2003 befindet sich Hessen genau im Schnitt aller Bundesländer. Sagen Sie also bitte nicht, wir hätten keine konkrete und erfolgreiche Beschäftigungspolitik gemacht.Übrigens,der öffentliche Dienst in Hessen hat eine Schwerbehindertenbeschäftigungsquote von über 6 %.Er braucht sich also auch auf diesem Gebiet nicht zu verstecken.

Die erfolgreiche Politik des Landes Hessen – unserer Sozialministerin – hat etwas damit zu tun, dass wir Geld in die Hand genommen haben. Sie wissen, dass wir Ende des Jahres 2003 weitere 2 Millionen c in das dritte hessische Schwerbehindertenprogramm gesteckt und es somit auf 20 Millionen c aufgestockt haben.Das ist konkretes Handeln. Wir verschaffen jährlich rund 350 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung. Mit anderen Worten:Auch hier handelt es sich bei Ihnen wieder einmal um Theorie. Über Theorie zu reden ist das eine. Das praktische Handeln und der Erfolg dieser Hessischen Landesregierung sind jedoch das andere. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Staatsminister Riebel.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war umso sinnvoller, dass ich heute Nacht in Berlin war; denn nun kann ich aus erster Hand berichten.

Zu dem Thema Schwerbehinderte. Ich kann für die Landesregierung, aber auch – was meine Berufsbiografie betrifft – für mich persönlich erklären, dass es überhaupt nicht infrage steht, uns von irgendjemandem übertreffen zu lassen, wenn es darum geht, Schwerbehinderte in einer Form in das Berufsleben einzugliedern bzw. ihnen eine Fortdauer des Berufslebens zu ermöglichen, die der Behinderung angemessen ist. Daran sind keine Zweifel erlaubt.

(Beifall bei der CDU)

Zu dem, was wir im Bundesrat beantragt haben – das ist hier schon gesagt worden –, möchte ich zunächst Folgendes erklären. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hat genau das vorgesehen, was Hessen mit seiner Initiative im Bundesrat begehrt hat.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Frau Kollegin Fuhrmann, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie auf Adenauer rekurrieren.Auf Adenauer zu rekurrieren ist immer gut, aber nicht unbedingt immer sachgerecht. Das muss man auch einmal betonen.Was hindert mich daran, dienstags schlauer zu sein als montags? Das akzeptiere ich.

Aber ich akzeptiere es nicht, wenn eine Gesetzesvorlage auf diese Weise durch den Apparat, durch die Maschinerie einer Bundesregierung gedreht wird – wobei Hunderte von Stellungnahmen abgegeben werden und kluge sowie weniger kluge Minister und Staatssekretäre mitmachen, bis dann das Kabinett beschließt: Genau das machen wir, dieser Vorschlag war sachgerecht.

Warum das so ist, will ich Ihnen erläutern. Herr Kollege Jürgens, Sie haben mich zitiert. Wie so oft, war das haarscharf daneben. Ich habe niemals erklärt, dass es ein Gesetz gibt, in dem expressis verbis steht, Schwerbehinderte dürften da und dort nicht eingesetzt werden. Bei einem solchen Gesetz würde auf der Hand liegen, dass das Diskriminierungsverbot verletzt wäre.

Aber der Satz „...gesetzliche und andere Vorschriften verbieten...“ ist rechtens.Warum? Grundlage ist das, was wir hier diskutieren, nämlich das Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit der Luftverkehrszulassungsverordnung. In diesen Vorschriften wird festgeschrieben, dass für Cockpit- und Kabinenbesatzungen – ich nenne sie einmal untechnisch fliegendes Personal – besondere gesundheitliche Qualifikationen notwendig sind. Das ist auch in Ordnung.

Wenn man in den Entstehungsgeschichten dieser beiden Vorschriften nachliest, stellt man fest, dass das Motiv zur Festlegung dieser besonderen gesundheitlichen Anforderungen gewesen ist, dass insbesondere in Luftnotfällen – bei Unfällen und Notlandungen – das Personal in der Ka

bine und im Cockpit gesundheitlich so fit sein muss, dass es den Passagieren aus schwierigen Situationen auch durch körperlichen Einsatz helfen kann. Keiner wird bestreiten, dass diese Idee vernünftig ist.

Jetzt geht es darum, nicht nur die abstrakte Rechtslage, sondern die sehr konkrete praktische Situation eines Luftverkehrsunternehmens zu betrachten: Wie wird das gehandhabt? Der ärztliche fliegerische Dienst vertritt seit Jahrzehnten die Meinung, dass dann, wenn eine Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und der ärztlichen Kriterien vorliegt, in der Regel mit ganz wenigen Ausnahmen – ich werde sie Ihnen nennen – die Flugtauglichkeit in dem vorher dargestellten Sinne nicht gegeben ist.

Die Schwerbehindertenvertretung bei der Lufthansa hat sowohl der Landesregierung als sicher auch Ihnen geschrieben, dass eine große Zahl von Schwerbehinderten zur fliegenden Besatzung gehört. Diese Aussage muss relativiert werden. Mir wird berichtet: Bei den Schwerbehinderten handelt es sich um 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – von insgesamt 17.000 Mitarbeitern des fliegenden Personals.Diese 19 Personen sind im fliegerischen Dienst tätig gewesen, sind schwer erkrankt, wieder genesen, als Schwerbehinderte anerkannt worden und weiterhin im fliegerischen Dienst beschäftigt.

Herr Staatsminister, gestatten Sie Zwischenfragen?

(Minister Jochen Riebel: Bitte sehr!)

Frau Kollegin Fuhrmann.

Herr Staatsminister, die Schwerbehinderteneigenschaft wird z. B. zuerkannt, wenn sich eine Frau einer Totaloperation unterziehen muss. Würden Sie meinen, dass diese Schwerbehinderung dazu führt, dass diese Person ihren Beruf im Cockpit – oder wo auch immer – nicht mehr ausüben können sollte?

Ich gebe Ihnen darauf eine ganz präzise Antwort. Ich würde mich übernehmen und nicht sachgerecht antworten, wenn ich behaupten würde, ich könne das beurteilen. Es gibt den ärztlichen fliegerischen Dienst, der das zu beurteilen hat. Das, was ich Ihnen vorgetragen habe, ist das Ergebnis meiner Recherche: von 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lufthansa im fliegerischen Dienst sind 19 schwerbehindert.

Diese Überlegung hat die Landesregierung dazu geführt, im Bundesrat darum zu bitten, dass diese Tatsache im Zusammenhang mit der Pflichtquote anerkannt wird. Ich halte diesen Vorschlag nach wie vor deswegen für sachgerecht, weil in anderen Zusammenhängen auch die Bundesregierung – der gelingt es nur nicht, weil sie es nicht kann – landauf, landab betont, dass es notwendig ist, Wachstum zu generieren, dass es notwendig ist, durch die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen dafür zu sorgen, das zu beseitigen, was uns allen besonders am Herzen liegt, nämlich die schreckliche Arbeitslosigkeit in diesem Land.

Wie auch gestern in der genannten Arbeitsgruppe betone ich hier noch einmal: Das Thema ist nicht so zentral, dass das Eingehen auf unseren Vorschlag die Welt bewegt. Das Problem ist aber, dass an 15 verschiedenen Stellen jeweils kleine und kleinste Mosaiksteine gesetzt werden, die insgesamt dazu führen, dass die bundesdeutsche Wirtschaft nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Mit dem Vorschlag der Bundesregierung, den Sie hier noch einmal dargestellt haben, binden Sie der Deutschen Lufthansa erneut etwas ans Bein, was sie auf europäischem und internationalem Sektor nicht mehr wettbewerbsfähig macht. Das wollen wir verhindern. Das wollen wir beseitigen, weil wir zusammen mit der Bundesregierung wollen, dass die deutsche Wirtschaft wächst und nicht sehenden Auges in das Chaos geführt wird. Deshalb haben wir im Bundesrat das beantragt, was wir beantragt haben.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Das Wort hat der Kollege Dr. Jürgens.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird im Grunde genommen immer schlimmer mit der Behindertenpolitik der Landesregierung. Bisher war die Bundesregierung dafür verantwortlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft schlecht ist. Jetzt sind plötzlich wir Schwerbehinderten schuld – nun denn.

Herr Riebel, ich habe aus einem Bericht der „Bild am Sonntag“ berichtet, wo Ihnen folgende Äußerung zugeschrieben wird:

Wenn der Staat verbietet, an Bord eines Flugzeugs Schwerbehinderte einzusetzen, darf er sie auch bei der Abgabe nicht mitrechnen.

Bei Meldungen der „Bild am Sonntag“ bin ich immer vorsichtig.Deshalb sage ich:Wenn Sie das gesagt haben,dann haben Sie durch Ihre heutige Erklärung klargemacht,dass Sie etwas Falsches gesagt haben. Sie haben selbst gesagt, es gibt schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im fliegerischen Dienst. Sie wissen ganz genau: Es gibt kein Verbot der Beschäftigung Schwerbehinderter in diesem Bereich. Deswegen ist es schlicht falsch und Stimmungsmache, was Sie dort betrieben haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um es klarzumachen: Es ist sicherlich bei einigen Arbeitsplätzen schwierig, jemanden mit einer Schwerbehinderteneigenschaft zu finden, der diesen Arbeitsplatz ausfüllen kann. Bei sehr vielen anderen Arbeitsplätzen ist es aber sehr viel einfacher. Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, wo man von vornherein sagen kann, gar kein Schwerbehinderter könne darauf beschäftigt werden.

Ich möchte auch darauf hinweisen,dass Herr Boddenberg vorhin zu Recht gesagt hat, dass das Land Hessen seine Beschäftigungsquote erfüllt, obwohl selbstverständlich bei der großen Anzahl der Polizeieinsatzkräfte die Anzahl der Schwerbehinderten wahrscheinlich relativ gering sein wird.Das heißt,es ist in der Praxis in den allermeisten Fällen durchaus möglich, die Tatsache, dass es in einigen Arbeitsbereichen Schwierigkeiten gibt, Schwerbehinderte einzusetzen, in anderen Bereichen zu kompensieren. Das zeigt schlicht und ergreifend die Praxis.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte der FDP, die ansonsten immer für einen Bürokratieabbau ist, sagen: Wenn man eine Differenzierung vornähme,die nach dieser gesetzlichen Regelung notwendig wäre,dann würde das zu einem Bürokratieaufbau führen,weil dann bei jedem einzelnen Betrieb überprüft werden müsste,welcher Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann oder nicht. Danach könnte die Quote berechnet werden. Anschließend müsste die Beschäftigungspflicht festgelegt und dann geprüft werden, wie viele Behinderte tatsächlich beschäftigt werden. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz, von dem er dachte, er könne nicht mit einem Schwerbehinderten besetzt werden, doch mit einem Schwerbehinderten besetzt, wird das dann auf die Pflichtquote angerechnet, ja oder nein?