Protocol of the Session on March 25, 2004

heitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist“. Selbstverständlich muss, wer einen Beruf ausüben will, die gesundheitliche Eignung dafür besitzen. Das bedeutet aber nicht,dass sämtliche schwerbehinderten Menschen dafür ungeeignet sind;denn die Beeinträchtigungen sind völlig unterschiedlich. Das muss man sich einmal klarmachen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich kann jemand, der als Conterganbehinderter keine Arme hat, nicht Kellner werden. Selbstverständlich sollte ein Blinder, der z. B. Tischler werden will, davon lieber Abstand nehmen. Aber ein Schwerhöriger oder ein Gehörloser kann das durchaus. Der wird wiederum Schwierigkeiten haben, als Musiker Erfolg zu haben.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Es geht um Piloten!)

Aber es gibt eine ganze Reihe von blinden Musikern, die weltberühmt geworden sind. Es gibt also keine Arbeitsplätze, bei denen man sagen kann, dass dort kein Schwerbehinderter eingesetzt werden kann, so wenig wie es Arbeitsplätze gibt, die für alle Schwerbehinderten geeignet sind.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Es geht um Piloten!)

Wenn diese Beschäftigungspflicht bedeuten würde, dass immer dort, wo gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, überhaupt keine Schwerbehinderten beschäftigt werden oder die Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht mitgezählt wird, dann bedeutet das schlicht und ergreifend, dass die meisten öffentlichen und privaten Arbeitgeber sozusagen mit einem statistischen Trick ihre Pflicht erfüllt hätten, weil sie 40 bis 50 % der Arbeitsplätze nicht mehr mitrechnen würden.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Es geht um die Piloten!)

Es gäbe in jedem Fall Streit darüber, ob ein Arbeitsplatz darunter fällt oder nicht.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Jetzt zur Sache, es geht um die Piloten!)

Herr Hahn, das ist die Sache, genau so ist die Sache, und so ist die Rechtslage.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus diesem Grund stehe ich hier und kämpfe darum, dass der Landtag der Landesregierung in den Arm fällt und sagt: Das darfst du so nicht machen. – Das wollen wir haben. Es geht nicht an, dass die Landesregierung Lobbypolitik für große Unternehmen betreibt. Sie müssen der Verantwortung gerecht werden, die Sie in diesem Land auch für schwerbehinderte Menschen haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Mann, oh Mann, oh Mann!)

Das Wort hat Frau Kollegin Beer für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Jürgens, im Gegensatz zu Ihnen bedauert die FDP-Fraktion, dass die Bemühungen der Hessischen Landesregierung, bei der Pflichtquote zur Be

schäftigung schwerbehinderter Menschen nur die Arbeitsplätze einzubeziehen, auf denen schwerbehinderte Menschen auch tatsächlich eingesetzt werden können, heute Nacht im Vermittlungsausschuss gescheitert sind.

(Beifall bei der FDP)

Worum geht es hier? – Wir haben in Deutschland die Regelung, dass Firmen mindestens 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen müssen. Betriebe, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine so genannte Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 260 c zahlen. Diese Abgabe soll als finanzieller Anreiz dienen, um sich um die Einstellung von Schwerbehinderten zu bemühen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies beurteilen wir – so wie wahrscheinlich alle hier im Saal – dem Grunde nach als ausgesprochen sinnvoll. Die Ausgleichsabgabe ist ein Instrument,das Arbeitgeber dazu motiviert,schwerbehinderte Menschen einzustellen. Die Quote wird in der überwiegenden Zahl der Fälle leider nicht erfüllt, sodass eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden muss. Die Nichterfüllung der Quote beruht zum einen darauf, dass es bei den Unternehmen immer noch Vorurteile hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Schwerbehinderten gibt. Sie gelten als Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind.

Hinzu kommen bestimmte Schutzvorschriften für Schwerbehinderte, z. B. mehr Urlaubstage, um die nötige Erholung des Arbeitnehmers zu gewährleisten, oder auch ein besonderer Kündigungsschutz, der dem Arbeitgeber zusätzliche Pflichten auferlegt.

Dass Schwerbehinderte nicht im gleichen Umfang leistungsfähig sind wie nicht behinderte Menschen, ist nicht immer der Fall. Herr Kollege Jürgens, da haben Sie vollkommen Recht, da kommt es sehr auf die Art und den Grad der Behinderung an.Vielmehr liegt die Leistungsfähigkeit von behinderten Menschen in bestimmten Bereichen, die gezielt gefördert werden müssen.

Natürlich ist einem Behinderten nicht jede Arbeit zuzumuten. Er braucht eine Arbeitsstelle, deren Anforderungen auf seine Fähigkeiten zugeschnitten sind. In den vergangenen Jahren haben hier die Integrationsfachdienste eine sehr erfolgreiche Arbeit geleistet. Sie beraten Arbeitgeber dahin gehend, welche Möglichkeiten bestehen, einen Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten. Neben der Beratung stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, um einen Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten. Das gesamte Fördertableau ist sehr umfangreich, aber wahrscheinlich noch nicht ausreichend publik,um den Arbeitgebern deutlich zu machen, welche Palette von Hilfen ihnen für die Beschäftigung von Schwerbehinderten zur Verfügung steht.

Herr Kollege Jürgens, bei all der positiven Bewertung für die Pflichtquote lohnt es sich jedoch meines Erachtens, undogmatisch an die Sache heranzugehen. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland nicht genügend schwerbehinderte Arbeitnehmer, um die Pflichtquote zu erfüllen. Dieser Erkenntnis dürfen wir uns alle gemeinsam nicht verschließen. Von daher macht es aus unserer Sicht auch keinen Sinn, Herr Kollege Dr. Jürgens, den Unternehmen etwas abzufordern, was in der Realität gar nicht umsetzbar ist.

Damit komme ich zur so genannten Lex Lufthansa; darum geht es. Deswegen hat Kollege Hahn gesagt, dass es um die Piloten im Besonderen geht. Der von Ihnen kriti

sierte Passus, dass von den zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen Stellen mit besonderen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen an die gesundheitliche Eignung auszunehmen sind, war, wie Sie es dargestellt haben, in Ihrem eigenen Gesetzentwurf enthalten und ist dann nach einer sehr ideologisch geführten Debatte im Ausschuss des Deutschen Bundestags gestrichen worden.

Meine Damen und Herren,stellen Sie sich das einmal vor: Unternehmen werden von Gesetzes wegen dazu angehalten, bestimmte Stellen nur mit besonders gesunden Menschen zu besetzen, z. B. die Stellen der Piloten. Herr Kollege Dr. Jürgens, auch ich würde die Voraussetzungen für den Pilotenberuf nicht erfüllen, da ich Kontaktlinsenträgerin bin und die eine oder andere Plombe im Gebiss habe, und ich bin bei weitem nicht schwerbehindert. Piloten müssen eben nach den gesetzlichen Vorschriften zu 100 % einsatzfähig sein. Es wäre meines Erachtens unter Sicherheitsvoraussetzungen auch gar nicht möglich, von dieser Vorgabe abzuweichen.

Gleichzeitig müssen sie aber, da bleiben wir auch bei den Fluggesellschaften, in Deutschland eine Ausgleichsabgabe zahlen, weil sie diese Stellen, die gar nicht mit Behinderten besetzt werden dürfen, in die Berechnung der Pflichtquote einbeziehen müssen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Völlig zu Recht!)

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, das halte ich für eine Geschichte aus Absurdistan.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Kaufmann, eine solche Regel widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sie wirkt sich außerdem als ein echter Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen aus. Da geht es nicht nur um Großunternehmen, sondern auch um kleine Unternehmen. Deswegen ist der Vorwurf des Kollegen Jürgens völlig unberechtigt.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es ist eine sehr vernünftige Regelung, das Land Hessen kann das auch!)

Ich glaube, dass selbst die GRÜNEN nicht bestreiten, dass deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb stehen. Das Fazit ist: Die FDP hält nichts davon, die Wirtschaft zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben anzuhalten und sie gleichzeitig dafür zu bestrafen, wenn sie diese Vorgaben einhalten.

Deswegen wäre es richtig gewesen, hier einen entsprechenden Abzug von der Quote vorzunehmen, nämlich um die Arbeitsplätze, die nach den gesetzlichen Vorgaben überhaupt nicht mit Behinderten besetzt werden dürfen. Wir halten es für eine absurde Gängelung der Wirtschaft, die von Rot-Grün hier zu verantworten ist und leider nicht abgeschafft werden konnte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Fuhrmann für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das geflügelte Wort „Lex Lufthansa“ steht für die nächste Blockadeshow Hessens im Bundesrat. Das Gesetz ist am 16. Januar 2004 im Bundestag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – wenn ich nicht falsch informiert worden bin – verabschiedet worden.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ich bestreite das!)

Aus diesem Grund hat mich die Rede der Kollegin Beer doch ein bisschen irritiert. Nachdem die CDU/CSUBundestagsfraktion nach der Anhörung im Ausschuss in einen Schmollwinkel gegangen ist, hat durch die Hintertür die Tatsache Einzug gehalten, dass Hessen zum Blockierer im Bundesrat geworden ist. Obwohl die FDP gerne eine Ausnahme, eine Lex Lufthansa, in diesem Gesetz gehabt hätte, hat sie nicht blockiert, sondern unterstützt. Ich finde, das ist konstruktive Politik für Menschen mit Behinderung.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Meine Damen und Herren,es ist Sinn und Zweck von Anhörungen – die die Landesregierung, gerade wenn es sich um für sie unangenehme Themen handelt, Beispiel Kommunalisierung, blockiert –, dass Gesetzentwürfe nach Anhörungen durchaus überarbeitet und verändert werden und den Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen wird.Aus diesem Grund war es konsequent und richtig,dass nach der Anhörung im Ausschuss der so genannte Lex-Lufthansa-Passus aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden ist, nachdem die Diskussion gelaufen war. Ich finde, das ist konstruktive Politik für Menschen mit Behinderung.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Was die Landesregierung jetzt mit ihrer Bundesratsinitiative vorhat, ist allerdings destruktive Politik gegen Menschen mit Behinderung.Wir brauchen kein Gesetz, das in extrem bürokratischer Art und Weise Ausnahmeregelungen von der Beschäftigungspflicht enthält. Wir brauchen auch kein Gesetz, das pauschal die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf einer bestimmten Stelle ausschließt, denn das wäre, das hat Dr. Jürgens zu Recht gesagt, Diskriminierung und damit grundgesetzwidrig.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und im Interesse der immerhin 260.000 erwerbsfähigen schwerbehinderten Menschen in Hessen ein Gesetz, das erstens die Arbeitgeber stärker motiviert, schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzustellen, und zweitens die schwierige Ausbildungssituation behinderter Menschen in Hessen verbessert. Wir brauchen eine Eingliederung durch die betriebliche und die überbetriebliche Ausbildung und darüber hinaus ein Gesetz, das es Schwerbehinderten ermöglicht, auch von Arbeitgebern beschäftigt zu werden, die sich der Beschäftigungspflicht bisher entzogen haben.

Wir brauchen ein Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen; aber wir benötigen kein weichgespültes Ausnahmegesetz. Das möchte ich hier betonen. Gerade angesichts der Tatsache, dass in Hessen nach wie vor 38,4 % aller Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit einer Behinderung eingestellt haben, ist dies längst überfällig. Angesichts der Tatsache,

dass im Jahr 2003 die Arbeitslosigkeit unter Schwerbehinderten immerhin um 13,7 % gestiegen ist, ist ein solches Gesetz überfällig.Angesichts der Tatsache, dass wir Ende 2003 rund 12.000 arbeitslose Schwerbehinderte hatten, liegt es im Interesse dieser 12.000 Menschen, ein solches Gesetz zu verabschieden.

Ich kann nachvollziehen – auch wenn ich es verurteile –, dass die Landesregierung die Verabschiedung eines Gesetzes blockieren will, das ein weiteres Modul der sehr erfolgreichen Behindertenpolitik auf Bundesebene darstellt. Die Blockadepolitik soll nämlich davon ablenken, dass im europäischen Jahr der Behinderten in Hessen weder ein Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz vorgelegt wurde, noch auch nur eine einzige Veranstaltung zu diesem Thema stattgefunden hat und dass zudem das Landesblindengeld gekürzt wurde. Von diesem Armutszeugnis muss natürlich abgelenkt werden.

Sie sollten sich in dieser Frage nicht auch noch zum Handlanger von Wirtschaftsinteressen machen lassen. Es handelt sich schließlich um einen relativ kleinen Bereich.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Sie und Ihre Vorurteile!)