Dass bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden wäre, dass in dieser Region der Geopark BergstraßeOdenwald liegt,muss ich für die Fachleute,die sich für den Standort Beerfelden entschieden haben,auf das Entschiedenste zurückweisen.
Herr Schmitt, aus einer auf wenige Kriterien fixierten regionalen Sicht hätte man die Entscheidung vielleicht auch anders treffen können. Aber dann muss man schon eine Brille aufsetzen, die einen die Dinge sehr aus regionaler Sicht betrachten lässt.Wenn man alle fachlichen Kriterien objektiv betrachtet, dann kommt man zu dem Schluss,
Es gibt viele Gründe, die man für Beerfelden anführen könnte. Sie alle wissen, dass Beerfelden sehr verkehrsgünstig liegt. Herr von Hunnius, man kann auch feststellen, dass dort eine große Nähe zu den privaten Waldbesitzern besteht. Beerfelden wird in dem neuen Forstamtsbezirk sehr zentral liegen. Damit wird eine sehr große Kundennähe vorhanden sein.
Man sollte sich aber auch die anderen Dinge ansehen. Dort gibt es eine größere Verfügbarkeit und eine bessere Entwicklungsmöglichkeit bei den Gebäuden und dem Grundstück. In Beerfelden sind da die Bedingungen hervorragend.Der Standort Beerfelden wird also auch in Zukunft hervorragend weiterentwickelt werden können.
Obwohl Wald-Michelbach als Standort für ein Forstamt insgesamt ebenfalls gute Voraussetzungen besitzt, sprechen doch einige wichtige Argumente klar nachvollziehbar für den Standort Beerfelden. Deshalb war und ist die getroffene Entscheidung richtig. Dies gilt, auch wenn es einigen schwer fällt, das zu akzeptieren. Nach Abwägung aller sachlichen und fachlichen Gründe war Beerfelden als Forstamtstandort zu benennen. Der Antrag ist deshalb leider abzulehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Vorfeld der Entscheidung über die Standorte der Forstämter haben sich Mitglieder der Verwaltung und der Hauptpersonalrat getroffen. Dabei wurden Kriterien aufgestellt, nach denen die Forstämter ausgesucht wurden. Bei der Auswahl mussten forstpolitische Grundsätze, forstfachliche Kriterien, logistische Kriterien und Abgrenzungen hinsichtlich der Größe der Forstamtsbezirke berücksichtigt werden. Daneben gab es noch weitere Kriterien zur Bestimmung der Forstamtsstandorte.
Wir haben uns in vielen Bereichen Gedanken darüber gemacht, wie Forstämter organisiert werden können. Größenordnungsvorgabe war 20.000 ha. Es sind jetzt im Durchschnitt 19.000 ha herausgekommen, mit einer Spannweite von 14.000 bis 24.000 ha.
Außerdem haben wir berücksichtigt, wie die Betreuung vor Ort gestaltet werden kann. Das heißt, wo viel Privatwald und Kommunalwald ist, sind die Forstamtsbezirke
Ich denke, dass die Kriterien, die auch mit dem Hauptpersonalrat abgestimmt worden sind, bei der Aussuche der Standorte sinnvoll waren.Wir haben eine Vielzahl von Kriterien ausgesucht, und von daher hat es eine gewisse Zeit gekostet und viele Gremiensitzungen gegeben, um eine objektive und richtige Lösung zu finden, die Teil des Strukturkonzeptes Hessen-Forst 2005 ist und zum 1. Januar 2005 umgesetzt werden kann. Wir glauben, dass wir durch diese erhebliche Veränderung der Aufbauorganisation zu einer Verbesserung der Effektivität insgesamt kommen.
Im Dezember 2003 sind die Entscheidungen im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ gefallen.Wir haben entschieden, die Zahl der Forstämter, wie Herr Otto es gerade gesagt hat, von 85 auf 41 plus Nationalparkamt zu reduzieren. Ich denke, dass nur fachliche Kriterien für die Entscheidung der Neustrukturierung angewendet wurden.
Lassen Sie mich zum Standort Beerfelden kommen. Für den Standort Beerfelden sprechen neben anderen Faktoren insbesondere die Lage im Forstverwaltungsbezirk mit den erforderlichen räumlichen Verbindungen zu den Aufgabengebieten und die bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten der vorhandenen Liegenschaft.
Meine Damen und Herren, in dem Bereich, über den wir uns insgesamt unterhalten, liegen die Kreise Bergstraße und Odenwald. Im Augenblick haben wir auch noch Teile des Kreises Darmstadt-Dieburg mit dabei, die in Zukunft dort nicht mehr zugeordnet sein werden. Dort waren sechs Forstämter, die auf drei reduziert worden sind. Logischerweise kann man die Forstämter nicht aufteilen, also sind zwei im Odenwald und eines in der Bergstraße gewesen. Die Haupttätigkeitsbereiche der Forstämter sind auf die Waldflächen fokussiert – das sagte ich eben schon –, wobei wir uns eindeutig danach gerichtet haben: Der Wald soll bewirtschaftet werden. Im Gegensatz zu früher, wo Kreisgrenzen eine Rolle gespielt haben, sind wir dieses Mal zum Teil über Kreisgrenzen hinausgegangen, in zwei Fällen sogar über die Grenzen von Regierungspräsidien, um optimal organisieren zu können.
Haupttätigkeitsbereiche der Forstämter sind die Waldflächen.Von daher wird das zukünftige Forstamt Beerfelden diese in zwei verschiedenen Landkreisen betreuen. Eine Verwechslungsmöglichkeit besteht da nicht.Wenn ich die Größenordnungen dort sehe: Die Forstamtsbezirke Beerfelden und Lampertheim sind etwa 18.000 ha groß, Michelstadt 20.000 ha.
Herr Minister, wenn Sie sagen, die Abwägung sei in Ordnung gewesen, wie erklären Sie sich denn, dass die Kollegin Dörr im „Starkenburger Echo“ am 18. Februar mit
den Worten zitiert wird, zwischen den beiden Standorten sei die Abwägung „nicht einwandfrei gewesen“?
Herr Schmitt, das mag die Auffassung der Kollegin Dörr sein. Ich sage Ihnen zu, dass eindeutige Kriterien – ich habe die Zusammenfassung der Kriterien mitgebracht – angewendet wurden. Es wurde ein Vorschlag von HessenForst gemacht. Dieser Vorschlag wurde von meiner Forstabteilung überprüft. An diesem Vorschlag ist nichts verändert worden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Wer dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend mangelnde Fach- und Sachkenntnis der Landesregierung bei Standortschließungen am Beispiel der beabsichtigten Schließung des Forstamtes Wald-Michelbach zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Dann ist der Antrag abgelehnt, bei Ablehnung durch die Fraktion der CDU und Zustimmung durch die drei Fraktionen der Opposition.
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt noch einen Punkt auf, Tagesordnungspunkt 27. Danach räumen wir die Tagesordnung ab und schließen die Sitzung.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Blockade gegen Beschäftigung Behinderter beenden – Drucks. 16/2005 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Behindertenpolitik der Landesregierung zu kritisieren hatte ich von dieser Stelle aus schon mehrfach Gelegenheit. Bisher war immerhin die Fortführung der von Rot-Grün eingeführten Einhaltung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung wenigstens ein gewisser Lichtblick. Mit der von Ihnen jetzt angestrebten so genannten Lex Lufthansa will der Ministerpräsident offensichtlich den letzten Rest behindertenpolitischer Aktivposten aufgeben.
Nachdem 2003 das Jahr der Kürzung des Blindengeldes gewesen ist,soll 2004 offenbar das Jahr der Tabula rasa bei der Beschäftigung behinderter Menschen sein.
Ich darf daran erinnern: Die Verpflichtung privater und öffentlicher Arbeitgeber, eine bestimmte Quote ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besetzen, ist seit Jahrzehnten ein Grundpfeiler der Integration behinderter Menschen. Die Ausgleichsabgabe, die von denjenigen zu zahlen ist, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird in vielfältiger Weise für die berufliche Rehabilitation verwendet. Bisher war immer klar, dass für die Berechnung der Pflichtquote alle Arbeitsplätze eines Arbeitgebers berücksichtigt werden, jedenfalls im Wesentlichen, von Ausnahmen abgesehen. Jetzt sollen auf Initiative von Hessen nach den Vorstellungen des Bundesrates solche Arbeitsplätze plötzlich nicht mehr mitgezählt werden, bei denen – ich zitiere – „besondere gesetzliche oder behördliche Anforderungen an die gesundheitliche Eignung bestehen“.
Das ist ein Vorstoß der Lufthansa, daher auch Lex Lufthansa genannt. Sie hat das mit der Begründung vorgetragen, sie könne keine behinderten Menschen als Pilot oder Flugbegleiter beschäftigen. Die Regelung, die jetzt von Hessen weiterverfolgt wird, war ursprünglich auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Förderung der Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen enthalten. Sie wurde dann aber zu Recht nach Diskussionen und Anhörungen gestrichen, weil das, was auf den ersten Blick halbwegs plausibel erscheint, das faktische Ende der Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte bedeuten würde.
Schauen wir uns den Ausgangspunkt, die gesetzliche Regelung für das Luftverkehrspersonal, an. Nach § 4 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz darf ein Luftfahrzeug nur führen, wer seine Eignung nachweist. Das beinhaltet, dass er seine Tauglichkeit nachgewiesen haben muss.– Das ist alles,was das Gesetz regelt.
Völlig zu Recht hat der Schwerbehindertenvertreter der Lufthansa gesagt: Es gibt durchaus Schwerbehinderte, die luftfahrttauglich sind, und es gibt eine gewisse Bandbreite an Schwerbehinderten, die nicht darunter fallen und daraufhin ausscheiden. – Am letzten Wochenende wurde Staatsminister Riebel mit den Worten zitiert: „Wenn der Staat verbietet, an Bord eines Flugzeugs Schwerbehinderte einzusetzen, darf er sie auch bei der Abgabe nicht mitrechnen.“
Herr Riebel, ich muss Ihnen sagen:Wenn Sie das tatsächlich gesagt haben, dann ist das eine unglaubliche Verfälschung der Rechtslage.
Denn selbstverständlich gibt es keinerlei gesetzliches Verbot zur Beschäftigung Schwerbehinderter. Das wäre im Übrigen auch verfassungswidrig. Es gibt natürlich eine Reihe von Vorschriften für berufsrechtliche Regelungen, von der Approbationsordnung für Apotheker bis hin zur Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher. In fast allen Gesetzen ist festgelegt, dass den Beruf nicht ausüben kann, wer – das ist die übliche Formulierung – „in gesund
heitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist“. Selbstverständlich muss, wer einen Beruf ausüben will, die gesundheitliche Eignung dafür besitzen. Das bedeutet aber nicht,dass sämtliche schwerbehinderten Menschen dafür ungeeignet sind;denn die Beeinträchtigungen sind völlig unterschiedlich. Das muss man sich einmal klarmachen.