Inwieweit engagiert sich das Land Hessen zurzeit, um bauliche Barrieren an Gebäuden zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen?
Das Programm des Landes Hessen zur Beseitigung von Barrieren für behinderte Menschen wird auch in diesem Jahr fortgesetzt.Wir haben jetzt einen Etatansatz von insgesamt 500.000 c zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden an die Kommunen verteilt, die die Verteilung ihrerseits konkret auf die jeweiligen Projekte bezogen vornehmen und dies entsprechend überwachen.
Ist nach Auffassung der Landesregierung mit der derzeitigen Impfaktion eine flächendeckende Tilgung der Tollwut in Hessen zu erreichen?
Frau Abg. Lannert, wir haben ein spezielles Problem auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt. Dort können wir die Bekämpfung aus dem Flugzeug nicht durchführen. Die Fuchspopulation ist in Frankfurt außerordentlich hoch. Der Einsatz von Flugzeugen ist, wie ich eben gesagt habe, nicht möglich. Ferner ist auch die Jagd innerhalb von Stadtgebieten sehr schwierig bis überhaupt nicht möglich. Im Augenblick versuchen wir uns damit zu behelfen, dass wir in diesem Problembereich Waldarbeiter einzusetzen, die Köder auslegen.
Es folgt die Frage des Kollegen Frankenberger von der SPD-Fraktion zum Thema Projekt Nordhessen-Arena.
Herr Abgeordneter, das Projekt Nordhessen-Arena ist ein sehr ehrgeiziges Projekt. Nach den Informationen, die uns bisher zugegangen sind, soll es im Rahmen eines PPPModells, einer Public-Private-Partnership, erfolgen. Konkret liegt noch kein Antrag vor. Allerdings habe ich in dem Schreiben an den Herrn Oberbürgermeister erklärt, dass eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Wir schauen in diesem Zusammenhang nicht nur auf die Möglichkeit der Förderung durch Landesmittel – diese dürften eher begrenzt sein –, sondern auch auf die Möglichkeiten im Rahmen der EU-Förderung. Allerdings haben wir in Nordhessen einen sehr großen Antragsbestand im Verhältnis zu den uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Nachfrage und Angebot nähern sich im Laufe der Jahre einander an, weil verschiedene Projekte eben doch nicht so durchgeführt werden, wie sie angemeldet sind.
Herr Minister, ist es richtig, dass Sie sich in dem Pressegespräch vom 14.03. mit der „HNA“, in dem Sie ausführen, dass eine Förderung des Projekts Nordhessen-Arena durchaus Chancen hat, nicht auf Landesmittel, sondern auf EU-Mittel beziehen?
Wie gedenkt die Ministerin die im Wahlkampf versprochene Unterrichtsgarantie plus in den Grundschulen zu erfüllen?
Frau Kollegin Waschke, zum einen stehen an den Grundschulen 100 Stellen bereit, die für die Vertretung plötzlichen Unterrichtsausfalls vorgesehen sind. Jedes Schul
Zum Zweiten stehen Vertretungsmittel und Mittel aus freiem Stellenaufkommen bereit, damit Schulen entsprechend den Listen, die sie vielfach vorbereitet haben, auch Lehrerinnen und Lehrer, die sich derzeit nicht im Dienst befinden, kurzfristig anrufen können, wenn es sich aufgrund kurzfristigen Vertretungsbedarfes nicht empfiehlt, BAT-Verträge zu schließen. Das ist die beste Lösung, um Unterricht auch dann zu gewährleisten, wenn Lehrerinnen und Lehrer plötzlich und unvorhersehbar erkranken.
Sie kennen den Zeitungsbericht über die Grundschule Hattenhof in meinem Wahlkreis. Dort beaufsichtigt die Hausmeisterin die Kinder im Kunstunterricht, weil eine schwangere Lehrerin erkrankt ist. Ist das die Unterrichtsgarantie plus, über die Sie im Wahlkampf gesprochen haben?
Frau Kollegin,dezidiert Nein.Das ist damit nicht gemeint, das ist eine Sondersituation. Das wissen auch alle vor Ort.
Die Unterrichtsgarantie plus geht davon aus, dass es solche Aufsichtsmaßnahmen nur im allergrößten Notfall gibt. Die Unterrichtsgarantie plus soll dazu führen, dass Lehrerinnen und Lehrer ausfallende Lehrerinnen und Lehrer ersetzen, damit man im Unterricht fortfahren kann.
Es folgt die Frage des Abg. Siebel zum Thema Sanierungsbeitrag des Staatstheaters Wiesbaden versus Staatstheater Darmstadt.
Ich frage die Landesregierung, warum das Staatstheater in Wiesbaden einen geringeren Sanierungsbeitrag zum Haushalt leisten muss als das Staatstheater in Darmstadt.
Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Dazu müssen wir uns die Zahlen anschauen. Vielleicht ist weniger zu sanieren, oder es gibt andere Vorbelastungen. Ich werde Ihnen das
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Er redet von Haushaltssanierung und er von Sanierung der Staatstheater!)
Ich habe versucht, nach der Haushaltssanierung und nicht nach der Sanierung der Theater zu fragen. Nicht, dass ich jetzt Gefahr laufe, keine Frage zu stellen: Ich frage noch einmal die Landesregierung in Konkretisierung meiner ersten Frage, warum das Staatstheater Wiesbaden einen Sanierungsbeitrag zum Haushalt in Höhe von 190.000 c und dagegen das Staatstheater in Darmstadt einen Beitrag in Höhe von 100.000 c zu leisten hat. Das ist bei der Größe nicht angemessen.
Ich kann Ihnen das jetzt nicht abschließend sagen. Ich gehe aber davon aus, dass, da die Theater und die Besetzung unterschiedlich sind und sicherlich unterschiedliche Punkte zu berücksichtigen sind, es auch einen unterschiedlichen Beitrag zur Sanierung geben muss. Ich kann Ihnen das im Einzelnen schriftlich auseinander setzen. Sie überfordern mich, wenn ich hierzu im Rahmen einer Regierungsbefragung im Einzelnen Stellung nehmen soll.
Es folgt die Frage der Frau Kollegin Henzler von der FDP-Fraktion zum Thema Zusammenlegung der Standorte des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis.
Wie ist der gegenwärtige Sachstand bei der geplanten Zusammenlegung der beiden Standorte des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis?
Frau Kollegin, derzeit ist der Sachstand der alte. Grundsätzlich besteht nach wie vor die Absicht, auch in diesem letzten Fall das Staatliche Schulamt an einem Ort zusammenzuführen.
Sie kennen die Probleme, die es im vergangenen Jahr gegeben hat und die uns dazu gebracht haben, den Mietver
trag für das Gebäude in Heppenheim zu verlängern. In diesem Mietvertrag gibt es eine Ausstiegsklausel. Sobald wir reelle Angebote vor Ort haben,werden wir uns wieder mit dieser Frage beschäftigen, aber unter Berücksichtigung der bestehenden vertraglichen Bindung.