Protocol of the Session on January 29, 2004

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Reißer für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Das am 23. Februar 2002 in Kraft getretene Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften sieht unter anderem die Einführung der Juniorprofessuren mit dem Recht zum selbstständigen Forschen und Lehren vor.

Die Antragsteller weisen zu Recht darauf hin, dass die durch dieses Fünfte Änderungsgesetz vorgegebenen Änderungen bis zum Jahresende 2004 in Landesrecht zu überführen sind.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage einiger unionsgeführter Bundesländer. Bereits im Herbst dieses Jahres könnte festgestellt werden, dass dieses Änderungsgesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Trotzdem sind die Länder verpflichtet, diese Vorgaben bis Ende des Jahres 2004 umzusetzen.

Die hochschulpolitischen Forderungen der Fraktion der GRÜNEN können wir so, wie sie in dem Antrag formuliert sind, nicht mittragen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Warum eigentlich nicht?)

Erstens bestehen aus unserer Sicht gegen dieses Fünfte Änderungsgesetz massive Bedenken. Die kontroversen Debatten in Bundestag und Bundesrat haben schon deutlich gemacht, woran der Ansatz krankt, den Frau Bulmahn verfolgt. Mit der Abschaffung der Habilitation und der alleinigen Fokussierung auf die Juniorprofessur geben wir ein Qualitätsmerkmal unserer Forschung und Lehre ohne Not aus der Hand.

Es ist unumstritten, dass der Nachweis einer Habilitation für Forschung und Lehre bei manchen Fakultäten keinen Sinn mehr hat. Aber in anderen Fakultäten ist die Lage nicht so eindeutig zu bewerten.Außerdem gehört es international zum guten Ton, wenn eine deutsche Habilitation nachgewiesen werden kann.

Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass es für die deutsche Forschungslandschaft am besten wäre, wenn die Universitäten die Möglichkeit hätten, sowohl klassische Habilitationen durchzuführen als auch Juniorprofessoren die Berufungsmöglichkeit zu eröffnen. So würde den Universitäten ein Wahlrecht verbleiben. Dadurch würde die Autonomie der Hochschulen gestärkt.

Die weitere Stärkung der Hochschulautonomie, verankert im Hochschulpakt, ist erklärtes Ziel der CDU-Frak

tion. Die Landesregierung verfolgt dieses Ziel geradlinig. Diese Entwicklung gipfelt in dem baldigen Modellhochschulgesetz für die TU Darmstadt. Das wurde gestern oder vorgestern bereits erwähnt. Die CDU-Fraktion legt Wert darauf, dass dieses Gesetz der TU Darmstadt so viele Freiheiten wie möglich einräumt, um sie fit zu machen und damit dieses Modell auch auf die anderen Universitäten in Hessen übertragen werden kann, sodass ein Wettbewerb entsteht, in dem die Universitäten miteinander im Wettstreit sind und auf diese Weise hervorragende Elitenleistungen erzielen können.

Zweitens möchte ich noch einige Bemerkungen zur Situation in Hessen machen. Bereits 2002 hat sich die CDU/ FDP-geführte Landesregierung mit den Universitätsleitungen auf ein vorläufiges Verfahren zur De-facto-Bestellung von Juniorprofessoren und -professorinnen geeinigt. Entsprechende Förderanträge der Universitäten sind bereits eingegangen und genehmigt worden. In naher Zukunft geht es darum, die Erfahrungen, die die Universitäten gemacht haben, auszuwerten und in rechtliche Bestimmungen einfließen zu lassen. Es hat hier keinen Sinn, näher auf die rechtlichen Bewertungen der Antragsteller einzugehen oder sie zu kommentieren. Zu einigen formulierten Fragen und Empfehlungen hat sich bereits die Kultusministerkonferenz geäußert und ihrerseits Empfehlungen ausgesprochen.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Diese Empfehlungen werden zu umfassenden Regelungen verknüpft – darauf hat Staatssekretär Prof. Dr. Leonhard während der Ausschusssitzung bereits deutlich hingewiesen.

Drittens folgt daraus für die CDU-Fraktion, dass der Antrag der GRÜNEN überflüssig ist. Die CDU-Fraktion wird keinerlei Anträge verabschieden, die zum Ziel haben, die Landesregierung auf die Einhaltung von Fristen hinzuweisen.

Eine Entscheidung über die Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben in hessisches Landesrecht steht in diesem Jahr an. Wir fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf, die Vorschläge der Landesregierung abzuwarten, die hochschulpolitischen Vorstellungen, die sie geäußert haben, zu revidieren. Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die SPD-Fraktion rufe ich Herrn Spies zu seinem Redebeitrag auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zur Frage der Juniorprofessuren hat die SPD-Fraktion vor nun nahezu drei Jahren bereits einmal diesem Hause einen Gesetzentwurf vorgelegt. Über dessen Details kann man durchaus streiten.

(Nicola Beer (FDP): Herr Kollege, das war aber arg früh! Da war das noch nicht einmal Bundesrecht!)

Wir hätten uns damals einen konstruktiven Dialog gewünscht. – Ich gebe zu, das war allerdings sehr früh, aber,

liebe Frau Beer, so schnell sind die Sozialdemokraten eben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Hochschulrahmengesetz, das vor nunmehr zwei Jahren verabschiedet wurde, fordert von den Ländern – wie wir eben schon gehört haben – Handeln. Die seinerzeitige Wissenschaftsministerin Wagner – mit Verlaub – hat uns dann im September 2002 erklärt, die Umsetzung sei in einem angemessenen Zeitablauf von 18 Monaten zu bestreiten.Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass sie zu diesem Zeitpunkt schon intensiv zugange war, hätten wir im letzten August schon ein Ergebnis sehen müssen.Tatsache ist, bis heute liegt nichts vor. Deshalb ist der Antrag der GRÜNEN durchaus richtig. Ein Jahr ist es noch bis zum Fristablauf.

Meine Damen und Herren, auch wenn Herr Reißer hier verlangt, man möge die Landesregierung nicht auf Fristen festlegen, so würde es mich doch schon interessieren – vielleicht findet sich der Herr Minister nachher dazu bereit, uns das zu berichten –, wann denn mit einem Entwurf zu rechnen ist. Denn dieser müsste angesichts der durchaus vorhandenen Komplexität der Materie in Ruhe beraten werden und Ende dieses Jahres in Kraft treten.

Erlauben Sie aber gerade zu den Ausführungen von Herrn Reißer zu Juniorprofessuren und der Frage der Habilitation noch eine Bemerkung am Rande.Vor nicht allzu vielen Jahren,als ich noch an einem wissenschaftlichen Institut tätig war, sagte ein höchst anerkannter und dekorierter Hochschullehrer einmal zu mir: Herr Spies, wissen Sie, in Wahrheit hat man alle guten Ideen gehabt, wenn man 40 ist – den Rest der Zeit verwertet man nur noch diese Ideen.

Man kann über diesen Satz durchaus streiten. Aber dass die Förderung möglichst frühzeitigen eigenständigen Arbeitens in unser aller Sinne sein muss,im Interesse der Zukunft der Hochschulen,das ist doch unbestreitbar und unbestritten.

Dazu gehört, um einigermaßen vergleichbare Bedingungen innerhalb des Landes Hessen zu haben, dass sich das Land zu einer Regelung bequemt und nicht einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen zulässt, die am Ende keine Vergleichbarkeit und keine wirkliche Einschätzbarkeit dessen ermöglichen, was ein Juniorprofessor eigentlich tut. Es ist auch eine Frage der Würdigung von Arbeitnehmerrechten. Auch Juniorprofessoren sind Arbeitnehmer und haben einen Rechtsanspruch, dass ihre Bedingungen angemessen geregelt sind.

Noch eine Bemerkung zur Habilitation. Wir haben in Deutschland eine ausgeprägte Neigung, zu glauben, jemand könne dann etwas, wenn er einen Zettel in der Hand hält, auf dem steht, er könne es. Das mag sinnvoll sein, wenn z. B. Wehrpflichtige frisch von der Schule teures Gerät warten,weil man ihnen erst zeigen muss,wie das geht.Aber erwachsene Menschen, die schon Jahre wissenschaftlich arbeiten, haben ein Recht darauf, ihnen Vernunftbegabtheit zu unterstellen, ihnen zu unterstellen, dass sie selbstständig arbeiten können, und sie wollen das auch tun.

An dieser Stelle sollten wir doch einmal nachdenken, ob wirklich die formale Bescheinigung das Ding an sich ist. Vielleicht sollten wir hier den Mut haben, der international üblich ist, mehr nach der Sache und dem Inhalt als nach Formen schauen und Autonomie zulassen. Eine Re

gelung für die Juniorprofessur in Hessen ist dringend geboten.

Meine Damen und Herren, wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Herr Minister, noch einmal mein Appell: Wenn Sie schon immer noch keinen Entwurf haben, dann sagen Sie uns doch wenigstens, wann wir damit rechnen können. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP hat Frau Beer das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP begrüßt die Schaffung der Juniorprofessur, denn die Ausstattung mit einem eigenen Budget, mit einer drittmittelfähigen Grundausstattung, und die eigenständige Forschung und Lehre sind sicherlich positive Neuerungen, wenn man auch – das möchte ich hinzufügen – im Blick behalten muss, wie sich der Wegfall der Anleitung der wissenschaftlich lehrenden Arbeit durch einen erfahrenen Hochschullehrer auswirkt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem Sarah Sorge, richtig ist auch, dass die CDU-Landesregierung mit der Umsetzung der Regelungen zur Juniorprofessur spät dran ist. Das gilt im Übrigen auch für die Umsetzung der sonstigen Professorenbesoldung, wo nicht einmal unser Berichtsantrag aus dem Herbst letzten Jahres trotz ständiger entgegengesetzter Beteuerungen beantwortet ist, geschweige denn ein entsprechender Gesetzentwurf in Aussicht steht.

Herr Minister, die Aufforderung, durch die Vorlage eines Referentenentwurfs endlich zu Potte zu kommen und den Umsetzungsprozess einzuleiten, ist daher sinnvoll und zulässig. Meines Erachtens geht das nicht, was Sie offensichtlich anstreben, nämlich das Verfahren auszusetzen, wie es der Kollege Reißer für die CDU mit Blick auf die noch anhängige Klage gegen das Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz vorgetragen hat.

Dafür sind die Verfahrensabläufe zur Vorbereitung einer Gesetzesänderung einfach zu lang. Meines Erachtens muss jetzt dringend an den entsprechenden Änderungen gearbeitet werden. Letztendlich ist es noch möglich, auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nachher im Gesetzgebungsverfahren in diesem Hause angemessen zu reagieren. Außerdem betreffen die inkriminierten Punkte, die mit dieser Klage anhängig gemacht wurden, nur Teile der Änderungen, die im Hochschulrahmengesetz vorgenommen wurden.

(Beifall bei der FDP)

Allerdings werden auch wir dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten, da wir mit mehreren Punkten, wie sie im Antrag aufgeführt sind, nicht einverstanden sind. Ich darf zum Ersten den Tenure Track nennen, den Kollegin Sorge explizit angesprochen hat. Meines Erachtens ist es so, dass die im Hochschulrahmengesetz vorgesehene Möglichkeit des Tenure Track nicht oder wenn, allenfalls in sehr eingeschränkter Form, in das Hessische Hochschulgesetz übernommen werden sollte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie daran erinnern, welche schlechten Erfahrungen wir mit dem so genannten Hessenprofessor gemacht haben. Das ist jedem von uns noch sehr einprägsam in Erinnerung. Von daher muss nach Meinung der FDP-Fraktion verhindert werden, dass ein Hochschullehrer berufen wird, ohne vorher eine einzige andere Hochschule gesehen zu haben als die, die ihn selbst ausgebildet hat. Mindestens muss dann bei der Berufung zum Juniorprofessor sichergestellt sein,dass davor ein Hochschulwechsel stattgefunden hat.

Ferner sehen wir ein Problem darin, dass die Juniorprofessorinnen und -professoren, die die sechsjährige Qualifikationsphase erfolgreich abgeschlossen haben, aber nicht auf eine ordentliche Professur berufen wurden oder werden, mit leeren Händen auf der Straße stehen.

(Beifall bei der FDP)

Ich darf in Erinnerung rufen, dass bisher die Regelung so ist, dass nach abgeschlossener Habilitation die Möglichkeit besteht, als Privatdozent an Hochschulen tätig zu sein, um so eine spätere Berufung vorzubereiten. Hier werden den Juniorprofessorinnen und -professoren bei auslaufender Qualifikationsphase wirklich Steine statt Brot gegeben.Hier sind deshalb dringend ergänzende Regelungen der Rechtslage vorzunehmen.

Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, für die FDP-Fraktion deutlich zu machen, dass wir uns dafür einsetzen, weiterhin einen pluralistischen Weg offen zu halten. Die Juniorprofessur darf kein exklusiver Weg sein.

(Beifall bei der FDP)

Dazu gebe ich dem Kollegen Reißer von der CDU auf jeden Fall Recht. Die Juniorprofessur ist nicht in allen Disziplinen der vorteilhafteste Weg. Weil gerade der Kollege Spies für die SPD-Fraktion geredet hat, sei beispielhaft die Medizin genannt, wo die Regelungen zur Juniorprofessur zu einer Verlängerung der Zeit bis zur Berufung führen. Meines Erachtens kann das nicht der richtige Weg sein.Sinn und Zweck der Regelungen der Juniorprofessur war auch, frühere Berufungen zu fördern.Wenn das zu einem gegenteiligen Effekt in manchen naturwissenschaftlichen Disziplinen – gerade in der Medizin – führt,muss sichergestellt sein,dass weiterhin andere Wege,gerade auch die Habilitation, eine Möglichkeit sind, auf eine Professur berufen zu werden.

(Beifall bei der FDP)