(Beifall bei der SPD – Volker Hoff (CDU): Lümmel! – Dr. Rolf Müller (Gelnhausen) (CDU): Das war mehr klein als klonen!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will vorab sagen: Für die FDP-Fraktion ist keiner der beiden vorliegenden Anträge akzeptabel. Deswegen werden wir beide ablehnen.
Herr Wintermeyer, zu Ihrem Antrag: Sie wissen, dass wir uns vor gut einem Jahr in sehr ausführlicher Form nach einer großen Anhörung, die hervorragende Argumente gebracht hat, in dieser Frage geäußert haben. Herr Wintermeyer, was ich niemals hinnehmen werde, ist, dass Sie sagen, dass man sich mit Ihrem Antrag, und zwar nur mit Ihrem Antrag, in die christliche Völkergemeinschaft eingliedern würde. Sie meinen, wer gegen therapeutisches Klonen wäre, der würde widernatürlich handeln.
Verehrte Damen und Herren, ich habe damals gesagt – – Herr Milde, ich wäre froh, wenn die CDU-Fraktion, die ich gerade eben anspreche, mir auch einmal zuhört, denn es sind gewichtige Argumente, die hier zu verhandeln sind. Es mag sein, dass Sie das noch klären können, aber vielleicht können wir die fünf Minuten noch ausnutzen.
Ich bin keine minderwertige Christin, wenn ich anderer Meinung bin als Sie, verehrter Herr Wintermeyer.
Man kann als Christ und als anderer Religionsangehöriger, als ethisch verpflichteter Mensch, in dieser Frage völlig unterschiedlicher Meinung sein.
Die FDP-Fraktion hat im Bundestag bei einer Debatte im Oktober erneut deutlich gemacht, dass sie sich in die internationale Forschungsmeinung einklinkt, die mehrheitlich sagt, therapeutisches Klonen muss möglich sein, um bestimmte Krankheiten in Zukunft bekämpfen zu können.
Um es noch einmal in einem Satz, für jeden verständlich, zu sagen: Weder ist das Klonen insgesamt naturwissenschaftlich so weit, dass man sagen kann – auch wenn es einmal ein Schaf gab –, dass man ein identisches Wesen schaffen kann, noch ist die Medizin, noch sind andere wissenschaftliche Teile so weit, dass sie überhaupt einen Menschen klonen können.
Wir sind uns darüber einig, dass wir das auch nie wollen. Das hat dieser Landtag vor drei Legislaturperioden mit dem Embryonenschutzgesetz schon einmal einstimmig beschlossen.
Das therapeutische Klonen wird technisch völlig anders gehandhabt. Dabei wird eine Stammzelle eines Embryos – das kann eine überzählige sein oder eine gerade entnommene – außerhalb des Mutterleibes zur Züchtung von Ersatzgewebe verwendet. Mit diesem Verfahren kann man keinen Menschen klonen. Man kann aber damit Möglichkeiten der medizinischen Heilung herbeiführen.
Wenn England, Schweden, die USA und Belgien das für richtig halten, dann kann man mindestens diesen vier Ländern nicht absprechen, dass sie in die europäische Wertegemeinschaft und zur christlichen Völkergemeinschaft gehören.– Das lasst jetzt bitte außen vor in der Diskussion.
Zweitens zum Antrag der GRÜNEN: Ich halte die Rigorosität auf der anderen Seite, nämlich mit einem übergroßen Programm in die UN-Verhandlungen hineinzugehen, für genau das, was zu diesem Fehlschlag geführt hat. Darauf hat unsere Fraktion im Bundestag sehr früh hingewiesen. Hätten wir uns begrenzt, dann hätte die deutsche Bundesregierung auch mehr Erfolg gehabt.
Das hat im Übrigen – das will ich der SPD-Fraktion ins Stammbuch schreiben – Frau Zypries sehr deutlich gesagt. Das hat ein bisschen zur Irritation der gesamten Öffentlichkeit geführt, weil Frau Zypries ein Argument aufgenommen hat, das in diesem Landtag in der Anhörung mehrere Juristen, unter anderem auch Prof. Simitis, vorgetragen haben, dass nämlich die Frage, wann in Wahrheit Menschenwürde im Sinne des Art.1 Grundgesetz beginnt, naturwissenschaftlich überhaupt nicht geklärt ist und rechtswissenschaftlich schon gar nicht.
Das bedeutet, dass es sehr wohl Diskussionen gibt. Sonst hätten wir doch – liebe SPD- und GRÜNEN-Freunde – den § 218 vor 15 Jahren so nicht beschlossen.Wer damit so umgeht, der hat denselben Rigorismus, den ich nicht teile.
Aus diesem Grund ist die FDP klar für die Möglichkeit, innerhalb enger Grenzen zu handeln. Das haben wir damals gegen die CDU und gegen die GRÜNEN mit Zustimmung einiger Abgeordneter der SPD in unserem Antrag Drucks. 15/3757 gesagt.
Ich komme zum Schluss. – Wir wollen einen verantwortungsvollen Umgang mit der Stammzellenforschung und mit dem therapeutischen Klonen zu Möglichkeiten der medizinischen Forschung und eines Tages zur medizinischen Heilung.
Meine Damen und Herren,deshalb werden Sie verstehen, dass wir unsere Position von vor eineinhalb Jahren nicht ändern und den Antrag der CDU und den Antrag der GRÜNEN ablehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass wir den Punkt nicht so normal weiter beraten können, wie sich das jetzt angedeutet hat.
Kollege Spies hat eben in seinem Beitrag behauptet, dass die Landesregierung ihre Verwaltung und ihre Arbeit nach dem Führerprinzip organisieren und ausrichten würde.
Herr Kollege Spies, ich fordere Sie dazu auf, sich von diesem Rednerpult aus für diese Aussage zu entschuldigen und sie zurückzunehmen.
Herr Kollege Gotthardt,vielleicht trägt es zur Beruhigung bei, dass Herr Kollege Spies sich im Anschluss an diese Debatte zu einer persönlichen Erklärung zu Wort gemeldet hat.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da sind mir wohl die Pferde durchgegangen. Der Begriff „Führerprinzip“ war ohne Zweifel dem Gegenstand der Debatte wie der Bezeichnung der Landesregierung in seinen Implikationen unangemessen.Ich bedauere dies und entschuldige mich dafür und will diesen Begriff selbstverständlich in dem, was man dahinter versteht, nicht auf die Landesregierung angewandt wissen. – Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich denke schon, dass durch die Verschiebung der Konvention gegen ein totales Klonverbot wertvolle Zeit vertan worden ist. Es hat die Chance bestanden, mit einer Mehrheit wichtige Märkte in diesem Bereich – wenn man das einmal so bezeichnen darf – wie große Teile von Europa oder die USA komplett zu versperren und dadurch das Thema für andere uninteressanter zu machen.
Wenn wir gesehen haben, was dieses Haus in der vergangenen Legislaturperiode mit großer Mehrheit beschlossen hat, dann ist es schon sehr wichtig, darauf zurückzukommen, was die Bundestagsfraktionen gemeinsam beschlossen haben. Es geht darum, gemeinsam tatsächlich
ein Klonverbot durchzusetzen, da es nicht unserem Menschenbild entspricht, was dort möglich sein würde.
Dadurch, dass dies mit knapper Mehrheit im Vorfeld verhindert wurde, kommt es zur Aufschiebung. Es dauert möglicherweise ein Jahr, bis man weiterkommt. Der Sache ist dadurch in keiner Weise geholfen. Ich glaube, es hat auch für uns großen Schaden angerichtet,wenn ich die auch von Frau Wagner angesprochenen Äußerungen von Bundesministerin Zypries betrachte, die genau diesen Weg unterstreichen, der in diese Richtung geführt hat.
Ich meine, man muss diese Debatte zwar sehr ruhig führen, aber zum Schluss natürlich auch so, dass es zum Schutz der Menschen und auch der Menschenwürde ist. Wenn wir sehen, was in diesem Bereich bereits am so genannten Mausmodell möglich ist, dass dort auf ungeschlechtlichem Wege embryonale Stammzellen gewonnen werden können, und sich alleine dadurch die Frage stellt, was eigentlich der Embryo ist, dann führen wir die Klondebatte fast schon zu spät. Es wäre ganz dringlich gewesen, in dieser Debatte wenigstens jetzt ein erstes Stück weiterzukommen. Dann hätte man weitere Mehrheiten suchen können, wie weitere Staaten in ein solches Bündnis aufgenommen werden können.