und zwar deswegen, weil Sie das sehr sensible und äußerst umstrittene Bioethikthema – Sie haben es eben angesprochen – letztendlich mit dem Ziel missbrauchen, der rotgrünen Bundesregierung einen reinzuwürgen. Sie hätten sich ein Beispiel an der Debatte nehmen sollen, die auch Ihre eigenen Kollegen im Bundestag geführt haben, die zwar ähnlich, wie Sie es hier getan haben, das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung im Rechtsausschuss der Vereinten Nationen kritisiert haben – nicht in der Generalversammlung, wie Sie unterstellen –, aber sich sowohl in der Wortwahl als auch in den Redebeiträgen dem Thema angemessener genähert und in Teilen sogar Verständnis für das Abstimmungsverhalten im Rechtsausschuss gezeigt haben.
Kommen wir zum Inhalt Ihres Antrages. Herr Wintermeyer, wir können feststellen, dass er eigentlich erledigt ist, denn die Generalversammlung ist inzwischen der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nicht gefolgt, sondern hat beschlossen, das Thema erneut – auch mit der Stimme Deutschlands – im September 2004 aufzurufen. Die Zeit, die bis dahin bleibt, ist, gemessen an den großen Differenzen, die es zu diesem Thema zwischen den einzelnen Staaten gibt, relativ kurz. Trotzdem müssen wir diese Zeit intensiv nutzen, um zu einer einheitlichen Definition einer Mandatserteilung für ein wirksames Klonverbot zu kommen. Ich denke, das ist etwas, was in unserem gemeinsamen Interesse ist, Herr Wintermeyer.
Was nützt dem Schutz der Menschenwürde ein Papier,auf dem 60 Staaten dieser Welt unterschrieben haben, wenn Staaten wie Amerika, England, Belgien, Schweden oder China das Klonen weiter fortführen? – Die GRÜNEN wollen nach wie vor ein wirksames Klonverbot auf nationaler und internationaler Ebene und werden weiter dafür streiten.Wir stehen nach wie vor für ein Verbot des therapeutischen und des reproduktiven Klonens. Deshalb ist es schlicht unangemessen, wie Sie das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung kritisieren.
Wenn Sie sich in Ihrem Antrag ernsthaft dem Thema genähert hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass die Begründung der Bundesregierung nicht inhaltlicher Natur war, wie Sie unterstellen, sondern strategische Überlegungen bei der Antragsabstimmung im Vordergrund standen.
Ich gestehe Ihnen zu, dass auch meine Fraktion im Landtag das Abstimmungsverhalten für falsch hält. Dennoch ist es richtig, hinzuhören, wie das Auswärtige Amt sein Verhalten begründet. Dann ist auch das einigermaßen nachvollziehbar. Es ist doch unstreitig, dass es zu diesem Zeitpunkt für keinen der Anträge eine Mehrheit gegeben hätte. Der Antrag von Costa Rica, den rund 60 von 191 Staaten unterzeichnet haben, wäre aus unserer Sicht und auch, so nehme ich an, Herr Wintermeyer, aus Ihrer Sicht, inhaltlich wohl zustimmungsfähig gewesen. Denn er spricht sich für ein,wie von unseren beiden Fraktionen gefordert, umfassendes Verbot des Klonens von Menschen aus.
Der Antrag von Belgien hingegen, den rund 20 Staaten unterzeichnet haben, fordert nur das Verbot des reproduktiven Klonens, legt sich aber beim therapeutischen Klonen nicht richtig fest. Von daher war – Herr Winter
meyer,auch da sind wir sicher einer Meinung – der Antrag Belgiens für Deutschland auch nicht zustimmungsfähig.
Meine Damen und Herren, außerdem ist es natürlich völlig unüblich, an den Anfang einer Verhandlung bei den Vereinten Nationen – ich rede aus eigener Erfahrung,weil ich im Unterschied zu den meisten in diesem Hause bereits an internationalen Verhandlungen teilgenommen habe – eine Kampfabstimmung zu stellen.
Denn dies hätte den Abbruch der Diskussion und nicht die Weiterführung bedeutet. – Sehr geehrter Herr Kollege Wintermeyer, wenn Sie es mit Ihrer Position ernst meinen – das unterstelle ich Ihnen ebenso, wie ich es von der Bundesregierung erwarte –, dann ziehen Sie Ihren Antrag zugunsten unseres Antrags zurück. Denn Ihrer entspricht rein logisch nicht mehr der aktuellen Beschlusslage.
Unterstützen Sie dafür lieber unseren Antrag, weil wir in Punkt 4 noch einmal ausführen, um welche einzelnen inhaltlichen Punkte es geht, die auf internationaler Ebene angegangen werden müssen, um tatsächlich nicht parteitaktisch, sondern gemeinsam, wie wir das alle wollen, zu einer gemeinsamen Position zum Klonverbot auch auf internationaler Ebene zu kommen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mein lieber Herr Wintermeyer, das war doch arg bedeutungsschwanger.Wir diskutieren eine Verfahrensfrage.
Das Klonen von Menschen ist verboten. Das sagt das Grundgesetz. Das kann man völlig unbestreitbar aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und aus der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen entnehmen.
Daran gibt es gar keinen Zweifel. Da gibt es einen breiten Konsens. Worüber es jedoch unterschiedliche Auffassungen gibt, das ist die Frage des therapeutischen Klonens. Das differenzieren Sie keineswegs hinreichend genau. Man kann der Ansicht des Hessischen Ministerpräsidenten sein, der die Nutzung von embryonalen Stammzellen für legitim hält, oder der Auffassung des Bundestages und der Bundesregierung, die auch das therapeutische Klonen verbieten möchte. Aber darum geht es in Ihrem Antrag gar nicht. Der Bundestag und die Bundesregierung möchten ein internationales Verbot des Klonens einschließlich des therapeutischen Klonens. Die Bundesregierung und die französische Regierung sind an dieser Stelle initiativ
gewesen und sind ganz besonders weit vorangegangen. Eine Aufforderung, endlich aktiv zu werden, haben sie wahrlich nicht nötig.
(Axel Wintermeyer (CDU): In ihrer internationalen Konvention geht es um das Klonen von Menschen! Das müssen Sie lesen!)
In der Diskussion in den Vereinten Nationen gab es ein knappes Abstimmungsergebnis. Frau Schulz-Asche hat darauf hingewiesen, dass es nicht nur nicht üblich ist, es ist auch völlig unsinnig, am Anfang einer Debatte in den Vereinten Nationen mit denkbar knappster Mehrheit zu majorisieren. Gerade deshalb hat sich die Bundesregierung zur Zurückhaltung entschlossen, um möglichst viele Staaten von Anfang an dabei zu haben,das therapeutische Klonen zu verbieten.
Wir reden nicht über ein Zollabkommen.Wer andere majorisiert, wer meint, etwas par ordre du mufti durchsetzen zu können,der wird gerade an solchen Stellen im Umgang souveräner Staaten miteinander erleben, dass am Ende nichts oder nur sehr wenig beschlossen,ratifiziert und umgesetzt wird.
Souveräne Staaten sind wesentlich freier, als wir es uns manchmal wünschen. – Was ist die Zielrichtung Ihres Antrages? Wenn man nur den Text zu Rate zieht, könnte der unbefangene Leser meinen,die hessische CDU wollte tatsächlich behaupten, die Bundesregierung wolle das Klonen von Menschen erlauben.
(Axel Wintermeyer (CDU):Was wir behaupten, ist, dass Sie den Bundestagsbeschluss nicht ernst genommen und konterkariert haben!)
Meine Damen und Herren,das ist ein grotesker Gedanke. Er ist über alle Maßen degoutant, und er ist unerträglich. In Ihrem Antrag heißt es:„Klonen von Menschen“,in dieser allgemeinen Form. Ich traue es Ihnen nicht wirklich zu, dass Sie das gemeint haben. Auf ein solches Niveau werden Sie sich nicht begeben haben.
Um was geht es also dann? Es geht um eine außenpolitische Verhandlungsstrategie im Umgang mit souveränen Staaten.Meine Damen und Herren,ausgerechnet die hessische CDU-Fraktion will irgendjemandem erklären, wie man respektvoll verhandelt. Ausgerechnet die hessische CDU will irgendjemandem erklären, wie man einem Verhandlungspartner als gleichwertig und respektvoll gegenübertritt.
diese hessische CDU, die mit Nachdruck Mitarbeiterrechte kassiert, um anordnen zu können, statt sich zu eini
gen, die mit ihrer „Operation düstere Zukunft“ an keiner Stelle das Gespräch mit Betroffenen gesucht hat,
(Boris Rhein (CDU): Das kann doch wohl nicht wahr sein! – Volker Hoff (CDU): Was heißt „Führerprinzip“? – Axel Wintermeyer (CDU): Haben Sie gesagt: nach dem „Führerprinzip“? Frau Präsidentin! – Boris Rhein (CDU): Ungeheuerlicher Vorgang!)
ausgerechnet die hessische CDU,die sich in diesen Fragen als völlig indolent gegenüber jeglicher Anwendung von Vernunft erweist,
(Boris Rhein (CDU): Das kann wohl nicht wahr sein! – Volker Hoff (CDU): Entschuldigen Sie sich wenigstens! Sie sind ein ungezogener Lümmel!)
Verehrte Kollegen, lassen Sie mich wenigstens intervenieren, wenn ich intervenieren soll. Wenn der Kollege Spies hier – ich habe es nicht gehört – „nach dem Führerprinzip“ gesagt hat, dann rüge ich das, weil ich glaube, dass das kein parlamentarischer Ausdruck ist. – Aber jetzt hat er trotzdem das Wort.
(Volker Hoff (CDU): Er soll sich dafür entschuldigen, der Lümmel! – Boris Rhein (CDU): Das ist eine Sauerei! Pfui Teufel! – Weitere lebhafte Zurufe von der CDU)
Meine Damen und Herren, machen Sie sich doch nicht lächerlich. Sie wollen wirklich jemandem erklären, wie man in vernünftigen Verhandlungen Zustimmung erzielt? Es sei Ihnen unbenommen, eine Meinung zu haben.
(Axel Wintermeyer (CDU): Das ist unglaublich! So etwas! – Volker Hoff (CDU): Da guckt Ihnen die Dummheit schon aus den Augen!)
Meine Damen und Herren, wir reden über verfahrenstechnische Fragen auf außenpolitischem Parkett. Das ist ein handwerkliches Problem. Das sollten Sie vielleicht denen überlassen, die es können. Haben Sie sonst keine Probleme? Die Sozialdemokraten in Hessen lehnen das Klonen von Menschen ab.Aber wir halten das Thema für viel zu ernst, als dass es solchen kleinlichen parteipolitischen Klamauk,wie Sie ihn mit diesem Antrag veranstalten,verträgt.