Herr Abgeordneter, das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf betreffend Fragen der Rechtsanwaltsvergütung und der Kostenrechtsmodernisierung auf einer der letzten Sitzungen verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird noch in diesem Monat in den Bundesrat eingebracht werden.
Wir sind mit der derzeitigen Vorlage noch nicht ganz einverstanden. Wir begrüßen die deutliche Anhebung der Rechtsanwaltsgebührensätze, und zwar deshalb, weil diese seit 1996 nicht mehr erhöht worden sind. Wir bemängeln allerdings,dass der Kostendeckungsgrad der Justiz in Deutschland insgesamt nicht ausreichend berücksichtigt worden ist.
Wir haben gemeinsam mit NRW Vorschläge gemacht, wie diesem Ziel nachgekommen werden kann. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt dem leider noch nicht Rechnung. Wir hoffen sehr, dass wir im Rahmen der Gesetzesberatungen das Anliegen der Justiz, zu einer besseren Kostendeckung zu kommen, noch verwirklichen können.
Ich könnte jetzt flapsig sagen, da ist das Hemd näher als der Rock. Ich denke aber, dass das ernsthafte Bemühen auch der Bundesjustizministerin vorhanden ist, den Wünschen der Justiz Rechnung zu tragen.
Derzeit wird über die Art der Kostenrechnung verhandelt. Das Bundesjustizministerium meint, wir könnten eine so genannte schwarze Null schreiben. Das ist nach unseren Berechnungen und nach den Berechnungen der Landesjustizverwaltung NRW nicht der Fall. Wir wollen insbesondere bei einigen Gebührentatbeständen weitere Anhebungen haben, z. B. bei den Mindestmahngebühren und bei den Gebühren für Berufungsverfahren. Man wird die weiteren Verhandlungen abwarten müssen.
Nach welchen Kriterien – unter dem Stichwort Aufgabenkritik – wurden die vor der Auflösung stehenden Staatlichen Umweltämter geprüft?
Uns lag der Vorschlag eines Regierungspräsidenten vor, der als Grundlage diente, mögliche Personaleinsparungen im Hause und die Zahl der Standorte insgesamt zu überdenken. Wir haben uns mit dem Regierungspräsidenten über das Thema unterhalten. Das Ergebnis war, dass auch bei einer reduzierten Zahl von Standorten der Umweltverwaltung in ausreichendem Maße sichergestellt ist, dass eine gute Arbeit geleistet werden kann.
Frau Abgeordnete, dieser Vorschlag ist vom Regierungspräsidenten gemacht worden. Wir haben uns über diesen Vorschlag unterhalten und sind zu der Entscheidung ge
Warum weigert sich die Landesregierung, vor der so genannten Forstreform eine Aufgabenkritik, einen Personalentwicklungsplan oder eine bis 2009 verbindliche Zeitschiene vorzulegen?
Herr Abg.Riege,wir sind im Augenblick mit Hessen-Forst im Gespräch über dieses Thema. Wir haben den Hauptpersonalrat in diese Diskussion einbezogen. Wir werden das parallel zu den Strukturreformen in unserem Haus begleiten und mit den Gewerkschaften und den Interessenvertretern diskutieren.
Herr Minister, ist denn davon auszugehen, dass die heute vorgestellten Schließungen als endgültig anzusehen sind?
Herr Abg. Riege, ich denke einmal, dass – wenn mein Vorgänger,Kollege Bökel,eine andere Reform durchgezogen hätte, die einschneidender gewesen wäre und die die Zukunftsfähigkeit der Betriebe hätte organisieren können – wir uns über dieses Thema heute möglicherweise nicht unterhalten müssten.
Wir sind davon ausgegangen, dass wir eine Forstreform organisieren und durchführen, in der wir die Forstämter von jetzt 85 auf dann 41 plus 1 reduzieren, und wir dann in absehbarer Zeit eine nächste Forstreform nicht mehr durchzuführen brauchen.
Wie sicher sind die auf der Pressekonferenz zur Vorstellung der Biennale gegebenen Zusagen, dass sich die Städte Frankfurt und Wiesbaden mit je 150.000 c beteiligen – vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung in Wiesbaden bisher weder vom Magistrat noch von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde?
Sie sind so sicher wie das Wort eines Oberbürgermeisters oder einer Oberbürgermeisterin. Seitens der Oberbürgermeisterin von Frankfurt habe ich es schriftlich.Anlässlich der Pressekonferenz, auf der wir das Projekt vorgestellt haben, hat Herr Oberbürgermeister Diehl das zugesagt. Der Kämmerer hat mir das bestätigt.
Wie das intern finanziert wird, überlasse ich den jeweiligen Städten. Deswegen gehe ich fest davon aus, dass ich mit diesen beiden Beträgen rechnen kann.
Mit anderen Worten ist die Finanzierung also bis jetzt nur durch die Worte des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin gesichert. Die dafür eigentlich zuständigen Organe, die die Haushalte der jeweiligen Kommune verhandeln, haben darüber noch nicht abgestimmt. Sehe ich das so richtig?
Frau Sorge, schauen Sie: Die jeweiligen Oberbürgermeister vertreten ihre Gebietskörperschaften nach außen. Dann ist es nicht meine Aufgabe, als Staatsminister oder Landesminister zu prüfen, ob die internen Abläufe dem entsprechen, was man sich vorstellt. Wenn also diese beiden mit ihrem Wort dabei sind und sagen: „Wir stehen für unsere Stadt mit einem Betrag von 150.000 c ein“, dann gehe ich fest davon aus.
Im Übrigen sind 150.000 c bei einem Gesamtvolumen von über 1,2 Millionen c ein Betrag, der sicherlich nicht entscheidend ist, der aber das Ganze zu einer runden Sache macht.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Notengebung bei einer oder einem vom praktischen Sportunterricht befreiten Schülerin bzw. Schüler in der gymnasialen Oberstufe?
Frau Kollegin Waschke, im Prinzip gewöhnlich nach Verordnungen. Ich kann es Ihnen gerne schriftlich beantworten, wie das im Einzelfall geregelt ist. Das hängt von den Zeiten ab, für die jemand vom Sportunterricht freigestellt ist, und steht in Relation zu dem, was noch bewertbar ist.
Dann kommt Frau Sorge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geht um die Bundeskulturstiftung – wenn ich das richtig entziffere.