Protocol of the Session on December 16, 2003

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie dieses Thema im Ältestenrat jederzeit aufgreifen können. Nach dem Verlauf der heutigen Fragestunde hätte auch ich noch ein paar Takte dazu zu sagen.

Damit die Kolleginnen und Kollegen Bescheid wissen, wessen Frage ausgewählt worden ist – das ist ein Stück weit dem Zufall überlassen –, möchte ich kurz die Namen derer nennen, mit denen wir beginnen: Herr Dr. Müller, CDU; Herr Siebel, SPD; Herr Dr. Herr, CDU; Herr Rhein, CDU; Herr Lenhart, CDU; Herr Schmitt, SPD;

Herr Bender, SPD. – Die erste Frage richtet sich an Frau Ministerin Wolff. Herr Abg. Müller, bitte.

Frau Ministerin, ich frage Sie:

Welche Fortschritte wurden auf der Kultusministerkonferenz am 4. Dezember hinsichtlich der propagierten Festlegung von Bildungsstandards erreicht?

Frau Staatsministerin Wolff.

Herr Kollege Dr. Müller, indem sie einen Paradigmenwechsel gestartet hat, hat es die Kultusministerkonferenz exakt zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der PISA-Studie geschafft, den Beschluss umzusetzen, den sie im Mai 2002 – im Sommer ergänzt – gefasst hatte. Es geht darum, dass das, was am Ende eines bestimmten Bildungsgangs – in diesem Fall beim Erreichen des mittleren Abschlusses – an Kompetenzen und Kenntnissen gewährleistet werden soll,festgeschrieben wird,damit man sich in Zukunft darauf verlassen kann, dass mit dem mittleren Bildungsabschluss auch vergleichbare Ergebnisse erzielt werden. Das ist sowohl für die Jugendlichen selbst als auch für den Stellenwert der Schule in der Gesellschaft, als auch für die Akzeptanz bei den aufnehmenden Unternehmen wichtig.

Zusatzfrage, Herr Dr. Müller.

Frau Ministerin, bezieht sich das sowohl auf die Lernziele als auch auf die Inhalte, oder sind mehr die Lernziele gemeint?

Frau Staatsministerin Wolff.

Herr Dr. Müller, es sind insbesondere die Kompetenzen und die Wissensbestandteile beschrieben. Aber es sind keine Kataloge mit Literatur angegeben, die gelesen werden muss.

Nächste Frage, Herr Kollege Siebel, SPD.

Wann wird die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Modelluniversität Darmstadt vorlegen?

Herr Staatsminister Corts.

Der Referentenentwurf ist von unserem Ministerium vorbereitet worden und befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Referentenentwurf ziemlich bald nach Weihnachten vorlegen können.

Zusatzfrage, Herr Siebel.

Sind Sie bereit, zu den Gremien, zu der Rolle des Hochschulrats sowie zu der Bauherrn- und Dienstrechtseigenschaft jetzt schon etwas im Hinblick darauf zu sagen, welche Grundprinzipien in dem Referentenentwurf zugrunde gelegt werden?

Herr Staatsminister Corts.

Das kann ich ohne weiteres machen. Unser Ziel ist – wie gesagt, der Referentenentwurf ist noch in der Ressortabstimmung –, die Bauherrneigenschaft an die Universität zu übertragen. Mit der Dienstrechtseigenschaft ist es so eine Sache. Das kann noch nicht erfolgen. Sie muss zunächst bei dem Ministerium bleiben.Aber das Recht, Berufungen von Professoren und Hochschullehrern vorzunehmen, soll auch an die Universitäten übertragen werden. Viele Aufgaben, die jetzt seitens des Ministeriums wahrgenommen werden, werden dann vom Hochschulrat erfüllt.

Nächste Frage, Herr Kollege Rhein, CDU, zum Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionsrechts.

Ich frage den Herrn Staatssekretär:

Wie beurteilen Sie, dass das Bundeskabinett in seinem am 10.12.2003 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionsrechts bei uneinbringlichen Geldstrafen einen Umrechnungsmaßstab von nur drei Stunden gemeinnütziger Arbeit pro Tag vorsieht?

Die Landesregierung beurteilt diesen Gesetzentwurf unter zweierlei Gesichtspunkten sehr kritisch. Zum einen denken wir, dass die Einführung der gemeinnützigen Arbeit als eigenständige Strafe – zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe – zu einer Aufweichung des Sanktionensystems und damit zu einer Beeinträchtigung des Rechtsbewusstseins der Bevölkerung führen kann.

Zum anderen halten wir den Umrechnungsfaktor für wesentlich zu niedrig angesetzt, da für einen Tagessatz – der

Tagessatz bezeichnet die Schwere der Schuld – lediglich drei Stunden gemeinnütziger Arbeit zu erbringen wären.

Wir setzen in Hessen seit Jahren und Jahrzehnten die gemeinnützige Arbeit sehr erfolgreich bei Verurteilungen zu Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen ein. Hier haben wir einen Umrechnungsfaktor von 1 : 6. Das wäre ein in etwa angemessener Satz, wenn man denn schon die gemeinnützige Arbeit als eigenständige Form der Sanktion einführen will. Das halten wir aber, wie gesagt, für sehr bedenklich.

Nächste Frage, Herr Abg. Lenhart, betreffend Hochwasser und Regenfälle.

(Zurufe: Sehr aktuelle Frage! – Heiterkeit)

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt sich die aktuelle Hochwassersituation in Hessen angesichts der jüngsten Regenfälle dar?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Lenhart, ich hatte, obwohl ich in Eltville wohne, gestern Abend leider nicht die Möglichkeit, am Rhein spazieren zu gehen. Ich muss deshalb die Informationen wiedergeben, die meinem Haus vorliegen.

Sie haben erlebt, dass wir einen sehr trockenen Sommer hatten. Die Winzer haben mir gesagt, dass der Rhein nur im Jahre 1959 noch geringere Wassermengen geführt hat. Die letzten Hochwasser hatten wir im Januar 2003, vor allen Dingen am Main und an der Kinzig. Gestern Morgen konnte ich auf der Fahrt nach Wiesbaden feststellen, dass auch der Edersee langsam wieder mehr Wasser hat. Die Eder war randvoll. Bei uns ist nur eine Meldung eingegangen, nämlich die, dass die Kinzigtalsperre in erheblichem Maße Wasser zugelegt habe,das aber inzwischen abgelassen worden sei.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage war zwar nicht gut, aber aktuell!)

Jetzt kommt die Frage des Kollegen Bender betreffend Forstreform. – Herr Riege.

Ich frage die Landesregierung:

Warum wird die gestellte Kleine Anfrage zum Thema Forstreform nicht fristgemäß beantwortet?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg.Riege,ich denke,dass es richtig und gut war,die Diskussion abzuwarten, wie die Forstreform insgesamt durchgeführt werden soll. Sie werden jetzt eine Antwort von uns bekommen.

Jetzt kommt die Frage des Kollegen Schmitt zum Thema Kauf des Erbacher Schlosses.

Welche Zusage hat der Ministerpräsident dem Grafen von Erbach zum Kauf des Erbacher Schlosses und der dort untergebrachten Sammlungen durch das Land gemacht?

Herr Ministerpräsident.

Herr Abgeordneter, es gibt keine Zusagen gegenüber dem Haus Erbach. Es gibt allerdings seit einer Reihe von Jahren Gespräche zwischen der jeweiligen Landesregierung – also auch mir,früher der Frau Kollegin Wagner und heute des Herrn Kollegen Corts – und dem Hause Erbach, bei denen die Landesregierung immer das Interesse deutlich gemacht hat, auf jeden Fall zu verhindern, dass die Sammlungen im Erbacher Schloss ihre derzeitige Funktion verlieren. Das Weitere ist umfänglich öffentlich erörtert worden. Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Zusagen gibt es nicht.

Herr Schmitt, eine Zusatzfrage.

Herr Ministerpräsident, sind Sie – so wird Herr Metz zitiert – „stinksauer“ über die öffentlichen Äußerungen des Erbgrafen, weil Sie Opfer des „größten Deals“ sind, den der Graf je gemacht hat? So wird er zitiert.

Herr Ministerpräsident.

Herr Abgeordneter, die Gefühlslage hat der Regierungssprecher korrekt beschrieben. Das liegt daran, dass die Gesprächsgrundlage zwischen der Landesregierung und dem Hause Erbach immer war, dass ein Handlungsbedarf für das Land nur dann entstehen kann, wenn es – aus welchen Gründen auch immer –wirtschaftliche Schwierigkeiten beim Haus Erbach gibt.

Die Pressearbeit des Grafen hat das, was uns gegenüber dargestellt worden ist, in ein anderes Licht gestellt. Ich will nach der Presserklärung von gestern hinzufügen, dass ich den Eindruck habe, dass der Erbgraf bei seiner öffent

lichen Darstellung möglicherweise nicht gut beraten war, weil diese mit den uns vorgelegten Zahlen der Vergangenheit nicht übereinstimmt.

Der Herr Erbgraf hat nunmehr erklärt, dass er erneut bereit ist, Zahlen vorzulegen. Das scheint mir auch notwendig zu sein, denn die Landesregierung ist selbstverständlich nur bereit, dem Hessischen Landtag eine Vorlage zu unterbreiten – die, wie Sie wissen, Herr Abgeordneter, am Ende vom Haushaltsausschuss zu genehmigen ist –, wenn die Sachverhalte eine öffentliche Initiative rechtfertigen. Wenn das in Zweifel steht, ist das zu prüfen. Das werden wir jetzt tun, und dann werden wir dem Hessischen Landtag die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Danach werden wir den Vorgang gemeinsam zu beurteilen haben.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)