Protocol of the Session on December 16, 2003

Diese Frage richtet sich an den Minister für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Herr Kollege, das sehen wir.Vielen Dank.

(Heiterkeit der Abg.Sarah Sorge und Mathias Wag- ner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das Wort hat der Herr Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Herr Minister, bitte schön.

Herr Abg. Otto, nach Einschätzung der Landesregierung können mit dem Betriebsmodell einschneidende finan

zielle Umverteilungen zwischen Betriebsformen, Betriebsgrößen und Regionen vermieden werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um den aktiven landwirtschaftlichen Betrieben klare, an Wettbewerbs- und Leistungsprinzipen orientierte, langfristig kalkulierbare Signale zu geben. Die vom Bund präferierte einheitliche Flächenprämie würde unverantwortbare Härten für die betroffenen hessischen Betriebe bringen und zu erheblichen Marktverwerfungen führen. Die geplante stufenweise Einführung birgt zudem die Gefahr,dass das gesamte Beihilfesystem noch komplizierter wird.

Herr Kollege Häusling stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, warum stand Hessen zusammen mit Bayern mit seiner Meinung zum Betriebsmodell ganz alleine da? Ist es nicht so, dass die Grünlandregion von diesem Kombimodell,das jetzt vorgeschlagen wurde,und der einheitlichen Flächenprämie im Endeffekt profitieren würde?

Herr Staatsminister Dietzel, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Häusling, Hessen war mit seiner Meinung nicht allein. Vielmehr haben wir zusammen mit Bayern und Sachsen gegen das Modell der Bundesregierung gestimmt. Zugegebenermaßen befanden wir uns in der Minderheit.Wir standen aber nicht allein.

Ich komme zu der zweiten Frage. Das betrifft die Grünlandregion insgesamt. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Betriebsmodell Vorteile für die Grünlandregion und vor allen Dingen für die dort wirtschaftenden Milchviehbetriebe bringt. Ich weiß, dass Sie in Diskussionen immer wieder versuchen, einen Vorteil der Grünlandprämie vorzurechnen.Ich sage Ihnen:Das ist nicht der Fall.Denn mit der Flächenprämie würden auch Prämien für Bereiche, wie z. B. den Gemüseanbau in Südhessen, gezahlt, für die bisher keine Flächenprämien bezahlt wurden. Damit würden die Prämien für die Grünlandregion aber geringer werden.

Meine Herren, ich möchte den Herrn Minister wenigstens sehen, wenn er zum Parlament redet. Darf ich Sie bitten, etwas zur Seite zu gehen? – Ich möchte nur Sichtkontakt haben. Mit dem Rest bin ich zufrieden.

Herr Kollege Grumbach, Sie haben das Wort.

Herr Minister, ich stelle eine schlichte Anschlussfrage. Nach den Berechnungen, die es dazu gibt, würde das für den einen oder anderen Betrieb möglicherweise zwar Stabilität hinsichtlich der Prämie bedeuten.Aber für alle Betriebe zusammen bedeutet es eine Minderung. Denn es

wird dann weniger Geld nach Hessen fließen. Stimmen Sie dem zu, oder würden Sie dem widersprechen?

Herr Staatsminister Dietzel, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Grumbach, nein, dem stimme ich nicht zu. Wir haben uns während der Ausschusssitzung über dieses Thema unterhalten. Insgesamt befinden wir uns dabei in einer Größenordnung von etwa 240 Millionen c. Wenn wir das Betriebsmodell wählen würden, wären es 9 Millionen c weniger. Das ist zugegebenermaßen richtig. Aber bei dem anderen Modell würden Gelder in Bereiche fließen, in denen jetzt keine Prämien gezahlt werden. Meiner Meinung nach würde das zu einer Benachteiligung gerade der benachteiligten Betriebe und der Grünlandregion führen.

Herr Kollege Otto, Sie haben das Wort.

Herr Minister, was schätzen Sie, innerhalb welchen Zeitraums die endgültigen Entscheidungen darüber getroffen werden, welches Modell in Deutschland eingeführt werden wird?

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Otto, die Bundesregierung hat bei der letzten Agrarministerkonferenz, die Ende November 2003 stattgefunden hat, bekannt gegeben, dass sie einen Gesetzentwurf vorbereitet, der Anfang des kommenden Jahres eingebracht werden soll. Über diesen werden wir dann diskutieren.Ich gehe davon aus,dass wir im ersten oder zweiten Quartal des kommenden Jahres Gewissheit darüber haben werden.

Es gibt dazu keine weiteren Nachfragen.

Wir kommen zu Frage 116 des Herrn Kollegen Lenz aus Hanau von der CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Bilanz zieht sie im Hinblick auf den Kongress zur Zukunft Europas am 6. November 2003 in der Paulskirche?

Herr Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abg. Lenz, der Paulskirchenkongress war als Beitrag der Landesregierung zur Vertiefung und zugleich Verbreiterung der öffentlichen Diskussion zum europäischen Verfassungsvertrag gedacht. Dieses Ziel ist aus unserer Sicht erreicht worden. Seine Bedeutung ging weit über Frankfurt und Hessen hinaus.

Ich darf daran erinnern, dass an der eintägigen Veranstaltung 20 hochkarätige Referenten aus zehn Ländern teilgenommen haben, und will beispielhaft Präsident Giscard d’Estaing, den litauischen Präsidenten Paksas, den Premierminister Jean-Claude Juncker, Kommissar Verheugen, den Präsidenten des Europäischen Parlaments Pat Cox,den italienischen Europaminister Rocco Buttiglione, Bundesaußenminister Fischer, Karl Kardinal Lehmann und den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier erwähnen.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wahnsinn!)

Diskussionsthemen waren unter anderem die Möglichkeiten und Grenzen einer europäischen Außenpolitik, die Entwicklung einer gemeinsamen kulturellen Identität,die Entwicklung einer gemeinsamen Verfassungsordnung und Herausforderungen im gegenwärtigen Ratifikationsprozess.

Aus Sicht der Landesregierung ist das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Standpunkte gewachsen. Darüber hinaus wurde ein sehr grundsätzlicher und länderübergreifender Konsens sichtbar. Der Verfassungsvertrag, wie er leider bei der Regierungskonferenz am vergangenen Wochenende nicht zustande gekommen ist, wurde übereinstimmend als Basis für die europäische Einigung akzeptiert und gilt – aus meiner Sicht weiter – als beste aller möglichen Lösungen.

Mit dem Paulskirchenkongress ist die Landesregierung aus meiner Sicht erfolgreich ihrer europapolitischen Verantwortung nachgekommen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden über den neuen Verfassungsvertrag objektiv informiert. Ich darf daran erinnern, dass die Paulskirche bei ausnahmslos allen Veranstaltungsteilen mit rund 1.000 Frauen und Männern voll besetzt gewesen ist. 50 Vertreter von Presse,Funk und Fernsehen haben teilgenommen.

Aus meiner Sicht war es eine deutschlandweit einzigartige Veranstaltung an dem besonders symbolträchtigen Ort der Paulskirche. Das Echo aus dem Kreis sowohl der Referenten wie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war positiv. Die Landesregierung hat diese Gelegenheit darüber hinaus genutzt, um für ihre Position im Verfassungsprozess öffentlich zu werben. Die Bilanz insgesamt lautet, der Paulskirchenkongress war aus meiner Sicht ein überwältigender Erfolg.

(Beifall der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) und Dr. Peter Lennert (CDU))

Zusatzfrage, Herr Kollege Lenz.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Was, er ist noch nicht zufrieden?)

Fühlt sich der Europaminister durch diesen Erfolg ermuntert, auch im kommenden Jahr – dann finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt – eine Veranstaltung von ähnlicher Bedeutung zu wichtigen europäischen Themen durchzuführen?

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Kandidiert er da?)

Herr Staatsminister Riebel.

Ich muss mich ausdrücklich für die Frage bedanken.

(Heiterkeit und demonstrativer Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will aber nicht verhehlen,dass eine Veranstaltung dieses Zuschnitts mit der Karätigkeit dieser Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Referenten in einem Zeitraum von einem halben oder einem Dreivierteljahr nicht wiederholbar ist. Selbstverständlich wird die Landesregierung geeignete Veranstaltungen im Rahmen der Europawahl, aber zugleich auch im Rahmen der weiteren Diskussion zum Verfassungsvertrag durchführen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hoffmann.

Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt – ich zitiere sinngemäß –, dass das Verständnis der Landesregierung für gegenseitige Standpunkte auf diesem Kongress zur Zukunft Europas gewachsen sei. Meine Frage, die sich daran anschließt, ist: Welche Standpunkte sind denn das, und welche Schlussfolgerungen ziehen Sie jetzt aus dem vertieften Verständnis?

Herr Europaminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, da kann ich Ihnen einen sehr signifikanten Standpunkt der Landesregierung erläutern und kann auch sagen, was sich unter meiner abstrakten Formulierung verborgen hat.

Die Landesregierung hat mit großem Nachdruck auf den zur Verfügung stehenden Ebenen darum gebeten oder gefordert, dass ein Gottesbezug in den europäischen Verfassungsvertrag aufgenommen werden soll, beispielsweise wie er sich im Grundgesetz findet: „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“.

Es war bemerkenswert, dass der ehemalige französische Staatspräsident in seiner Rede darauf hingewiesen hat – ich kann nahezu wörtlich zitieren –, dass er sich für einen solchen Gottesbezug von Anfang des Verfassungskonvents an mit großem Nachdruck eingesetzt habe. Darüber hinaus gab es das Podium, an dem unter anderem Kardinal Lehmann teilgenommen hat und in dem auch über diese Frage diskutiert worden ist. Der Reflex zumindest mir gegenüber, aber auch anderen Mitgliedern der Landesregierung gegenüber war der, dass ich während des Kongresses und danach angesprochen wurde, dass ich schriftliche Zustimmung geerntet habe mit dem Hinweis, dass Interessierte ursprünglich mit der Forderung der Landesregierung zur Aufnahme eines Gottesbezuges in den Verfassungsvertrag wenig hätten anfangen können, dass aber dieser Teil der Veranstaltung sie überzeugt habe, dass sie umgedacht hätten und nunmehr mit uns dieser Meinung seien. – Das ist das Ausfüllen dessen, was ich abstrakt vorgetragen habe.

Keine Zusatzfrage.

Ich rufe die Frage 117 auf.Herr Abg.Dr.Herr,CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung: