Sind bei den kürzlich untersuchten Proben von Weinblättern und Erzeugnissen aus Weinblättern auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden worden,die innerhalb Deutschlands nicht zugelassen sind?
Herr Abg. Otto, seit dem Jahr 2000 haben wir 114 Proben von Weinblättern untersucht. Auffallend war, dass wir 43 Beanstandungen hatten. Das ist immerhin eine Größenordnung von 38 %. Der Schwerpunkt lag in Südhessen.
Die Herkunft der Proben: einmal Türkei mit 74 Proben, von denen 40 % beanstandet wurden, Griechenland mit 4 Proben, von denen 37 % beanstandet wurden, Deutschland mit 11 Proben, von denen 27 % beanstandet wurden. Ohne Angaben sind 20 %.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass bei den Proben aus Deutschland keine nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel festgestellt wurden. Es wurde festgestellt, dass von den gesamten Proben 6 mit Pflanzenschutzmitteln belastet waren, die in Deutschland nicht zugelassen waren, und 5 mit solchen, die in Deutschland zugelassen waren.
Zu den Diebstählen von Weinblättern haben Sie vorsorglich herausgegeben, sie sollten wegen der Belastung mit Pflanzenschutzmitteln nicht genossen werden. Würden Sie demnächst empfehlen, nur noch Weinblätter aus biologischem Anbau freizugeben?
Herr Abg. Häusling, jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er Weinblätter isst. Ich bin kein Anhänger davon und möchte lieber einen anderen Teil des Weines für mich in Anspruch nehmen.Zu dem,was Sie eben angesprochen haben, würde ich empfehlen, wenn schon Weinblätter genossen werden sollten, dann Weinblätter aus Deutschland zu nehmen, denn in allen 11 Proben aus Deutschland sind keine nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel gefunden worden.
Hält sie ein stärkeres Engagement von Bundesministerin Künast für notwendig, um die im Zuge der Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik nach dem jetzigen Entwurf notwendig werdenden umfangreichen Tierversuche auch für längst bekannte und angewendete Stoffe zu verhindern?
Herr Abg. Dietz, ich würde sehr begrüßen, wenn die Kollegin Künast hier aktiv werden würde. Zumindest in den Stellungnahmen der Bundesregierung zur EU-Chemikalienpolitik wird auf das Problem der Tierversuche hingewiesen. Nach den heute schon geltenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind Tierversuche nur dann möglich, wenn noch kein Versuch mit einer ähnlichen Fragestellung durchgeführt worden ist und es keine alternative Methode zur Erlangung der angestrebten Ziele gibt. Ich denke, dass sich diese Gesichtspunkte auch bei den Tierversuchen bezüglich der Testung und Bewertung von Chemikalien anwenden lassen.
In welcher Höhe wird das Berufsbildungswerk Nordhessen in Bad Arolsen im laufenden Haushaltsjahr Landeszuwendungen erhalten?
Frau Kollegin,das Berufsbildungswerk Nordhessen erhält von meinem Haus für die besondere Förderung von jugendlichen Aussiedlern und ausländischen Jugendlichen in der beruflichen Rehabilitation durch Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ an den Standorten Arolsen und Kassel vom 01.02. dieses Jahres bis zum 31.01. nächsten Jahres Mittel in Höhe von 29.440 c.
Entspricht diese Summe den ursprünglichen Planungen für das Haushaltsjahr 2003, oder wurden hier Einsparungen vorgenommen, wenn ja, in welcher Höhe, und wie viel Geld wird im Jahre 2004 zur Verfügung stehen?
Frau Kollegin, zunächst ist eine Befristung vorgesehen, was sich auch aus den Richtlinien ergibt. Es ist keine Kürzung vorgenommen worden. Über Mittel im nächsten Jahr werde ich Ihnen getrennt Auskunft geben.
Welche Gründe waren Ursache dafür, dass an keiner Grundschule der Kreisstadt Eschwege in Bad Sooden-Allendorf und Sontra im Schuljahr 2002/2003 Vorlaufkurse stattfanden?
Herr Kollege Quanz, die Grundschule des Werra-Meißner-Kreises in Bad Sooden-Allendorf hatte dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis im Schuljahr 2003 keinen Bedarf an der Einrichtung eines Vorlaufkurses gemeldet. In Eschwege und in Sontra haben im Schuljahr 2002/2003 Vorlaufkurse dezentral in Kindergärten stattgefunden.
Sind Sie mit diesem Verfahren einverstanden, oder denken Sie an Konsequenzen, dass die Schulen aufgefordert werden, das zu organisieren?
Herr Kollege Quanz,das ist nicht zwingend.Es kommt auf eine sinnvolle Organisation in Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergarten an. Wir haben dieses den Schu
len und Kindergärten im vergangenen Jahr freigestellt. Es kam zu der Entwicklung, dass etwa zwei Drittel an Schulen und ein Drittel an Kindergärten stattgefunden haben. Insofern spricht nichts dagegen, wenn eine halbwegs vernünftige Organisation, auch von der Zahl der Teilnehmer her, dem entspricht.
Ist der Fortbestand des Amtsgerichts Witzenhausen durch die geplanten Sparmaßnahmen im Justizministerium gefährdet?
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Quanz, die Wirtschaftlichkeit der Struktur der hessischen Amtsgerichte wurde bereits vor einiger Zeit vom Hessischen Landesrechnungshof infrage gestellt. Im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ wird derzeit im Justizministerium geprüft, ob und welche Umgliederungen im amtsgerichtlichen Bereich erforderlich und sinnvoll sind.
Insgesamt sollen rund ein Dutzend Amtsgerichte geschlossen werden. Dabei soll der Gesichtspunkt der flächendeckenden Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit ebenso wie die Erhaltung der Erreichbarkeit der Gerichte für alle Bürger berücksichtigt werden. Diese Prüfung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Herr Minister, können Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließen, dass Witzenhausen nicht zu diesen zwölf Standorten gehört?
Sie werden mich auch durch rhetorische Fragen nicht zu irgendwelchen unvorsichtigen Antworten verleiten können.Unsere Untersuchungen sind noch nicht beendet.Ich gehe davon aus, dass wir Ihnen im Verlauf dieses Monats konkrete Antwort geben werden können.