Ich denke, wir haben über den Gesetzentwurf im Innenausschuss und im Plenum hinreichend beraten. Ich kann an Sie alle nur appellieren: Stimmen Sie, wenn auch schweren Herzens, unserem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat vorgestern eine dritte Lesung beantragt,weil wir sozusagen an das Gute in der CDU-Fraktion geglaubt und gedacht haben: Vielleicht besinnen Sie sich auf Ihre soziale Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen und stimmen unserem Vorschlag zu.
Die Frau Kollegin Zeimetz-Lorz hat vorgestern ein paar Fragen gestellt, die angeblich noch nicht beantwortet seien. An bestimmten Punkten bestehe noch Regelungsbedarf. Im Ausschuss sind alle Unklarheiten ausgeräumt worden. Insbesondere wurde die Behauptung widerlegt, dass unser Konzept nicht richtig finanziert sei. Wir haben
Ihnen noch einmal deutlich gemacht, dass es richtig finanziert ist: Wir haben nur die aktiven Beamtinnen und Beamten in die Berechnung einbezogen, so, wie Sie es gemacht haben. Hinsichtlich der Versorgungsempfänger haben wir keine andere Auffassung als Sie.Von daher ist unser Vorschlag solide gerechnet. Deshalb möchte ich unser Modell noch einmal vorstellen.
Von Ihren Anmerkungen ist im Prinzip nur eine redaktionelle Änderung übrig geblieben. Das muss man zugestehen. Da ist uns ein Fehler unterlaufen. Das haben wir in den Beratungen richtig gestellt.
Ich denke, Sie sollten sich doch noch einmal überlegen, ob Sie nicht einem Vorschlag beipflichten sollten, der genau das zum Inhalt hat, was auch in anderen Bundesländern diskutiert worden ist. Ich verstehe es nicht: Sie zitieren heute ausgiebig und andauernd die Bundesregierung, und Sie führen laufend irgendwelche Bundesländer an, die als Beweis für irgendetwas herhalten sollen. Ich glaube, dass es die Beamtinnen und Beamten in diesem Lande leid sind, permanent mit solchen Vergleichen gequält zu werden. Wir sind hier im Hessischen Landtag. Wir sollten über hessische Probleme und hessische Gesetze reden, statt permanent andere Bundesländer anzuführen, die alles besser, schlechter oder einfach nur anders machen.
Wir reden über ein hessisches Gesetz, und deshalb sollten Sie sich einmal über dessen soziale Schieflage Gedanken machen. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Im einfachen und im mittleren Dienst gibt es immer noch viele Beamte. Die verdienen nicht besonders viel Geld. Für sie wäre unser Vorschlag, das Weihnachtsgeld nicht auf 60 %, sondern nur auf 70 % zu senken, von Vorteil. Die von uns vorgeschlagene Deckelung bei 2.250 c trifft zugegebenermaßen die oberen Gehaltsgruppen, aber ich finde, das kann man an dem Punkt verantworten. Es geht ja nicht um das Grundgehalt. Sie argumentieren immer damit, es erfolge eine Annäherung der Gehaltsgruppen, und unser Vorschlag würde sozusagen die Dienstgrade verwischen.Das ist nicht der Fall.Hier geht es um Sonderzulagen.Deshalb passt unser Vorschlag.Wir erbringen das gleiche Einsparvolumen wie Sie, aber eben unter Hereinnahme eines sozialen Aspekts. Das finde ich richtig. Diesem Vorschlag sollten Sie eigentlich beitreten.
In Richtung des zuständigen hessischen Innenministers kann ich nur sagen: Wer gestern auf der Demonstration war – wir waren da; dass Sie nicht da waren, kann ich gut nachvollziehen –, der hat vielleicht den Button der Polizeigewerkschaft gelesen, auf dem steht:Wir werden abgekocht. – Wenn Sie das lesen, müssten Sie sich eigentlich Gedanken darüber machen, dass Sie mit der neuen Regelung und mit dem, was noch kommen wird – über die Verlängerung der Arbeitszeit haben wir noch gar nicht geredet –, eine gewaltige Demotivation bei den hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten erzeugen.
Herr Staatsminister, Sie müssen sich auch gefallen lassen, dass Ihnen der Bund der Kriminalbeamten vorrechnet – wie er es in der Anhörung gemacht hat –, dass Sie nach dem Abschluss der „Operation sichere Zukunft“ bei den Polizeibeamten Einkommensverluste in Höhe von 12,5 % zeitigen. Das ist ein wunderbares Weihnachtsgeschenk,
Daher kann ich nur noch einmal an Sie appellieren, die sozialen Schieflagen zu beseitigen. Weil Sie heute so oft auf andere Bundesländer hingewiesen und weil Sie, Frau Zeimetz-Lorz, mit den Überlegungen des Bundes argumentiert und gesagt haben, dort werde die Öffnungsklausel ebenfalls angewendet, sage ich noch einmal: Lesen Sie sich bitte einmal den Vorschlag des Bayerischen Ministerpräsidenten durch.
Dieser Vorschlag ist außerordentlich einleuchtend. Im Gegensatz zum Hessischen Ministerpräsidenten hält der Bayerische Ministerpräsident zumindest Wort.
Ich komme sofort zum Ende. – Ihr Ministerpräsident hat versprochen, es werde keine Sonderopfer für Beamte geben. Der Bayerische Ministerpräsident hält sein Wort und schlägt eine soziale Staffelung vor. Er legt zwar als Referenzwert die Besoldungsgruppe A 12 zugrunde, während wir von Prozentzahlen ausgehen – über den Berechnungsmodus kann man streiten –, aber wir verfolgen das gleiche Ziel. Ich würde Ihnen empfehlen und möchte an Ihr Gewissen appellieren, etwas für die Beamtinnen und Beamten im mittleren und im einfachen Dienst zu tun. Stimmen Sie unserem Vorschlag zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihr Beitrag war die klassische Nummer „Schaufenster“. Alle Argumente sind schon mehrfach vorgetragen worden. Sie haben heute kein einziges neues Argument gebracht.
Ich mache es vergleichsweise kurz. Ich habe für die Landesregierung in der zweiten Lesung zu dem Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen.
Kollege Kaufmann, im Unterschied zu Ihren tief greifenden Bemerkungen haben wir Ihnen am Dienstag erst einmal belegt, dass Ihr Gesetzentwurf in vielen Punkten nicht das hergibt, was Sie behauptet haben.
Sie haben in der darauf folgenden Ausschusssitzung ausgiebig den Versuch unternommen, zu erklären, wie Sie Ihren Gesetzentwurf gemeint haben und warum sie es so und nicht anders regeln wollen.
Der Unterschied zwischen den GRÜNEN und den Roten ist: Die GRÜNEN erkennen an, dass wir sparen müssen. Sie haben sogar einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Ich halte den zwar nicht für richtig, aber immerhin. Die Roten haben überhaupt keinen Vorschlag gemacht. Sie stellen sich hierhin und hoffen, die Proteste sammeln und später politisch verwerten zu können. Das ist zwar politisch legitim, nützt in der Sache aber nichts.
Warum wollen wir dem Vorschlag der GRÜNEN nicht folgen? Frau Kollegin Zeimetz-Lorz hat es in der Ausschusssitzung schon deutlich gemacht. Ich will es auf zwei Punkte konzentrieren. Über den Begriff Gerechtigkeit kann man lange diskutieren. Wir haben eine entsprechende Vorlage in den Landtag eingebracht, die jetzt in dritter Lesung behandelt wird. Unsere Vorlage ist in ihrem Umfang und von ihrem finanziellen Volumen her notwendig. Damit unsere Zuhörer eine Zahl mitnehmen können:Allein die letzte Tariferhöhung um 2,4 % hat das Land Hessen 224 Millionen c gekostet – ohne dass auch nur eine einzige Frau oder ein einziger Mann neu eingestellt worden wäre.Dieser Betrag ist höher als die Summe, die wir durch die jetzt geplanten Kürzungen beim Urlaubs- und beim Weihnachtsgeld wieder einsparen.
Ich sage das, damit wir wissen, wovon wir reden. Da nützen keine Mätzchen und keine Flipcharts. Wir sind in der Situation, dass wir auf der einen Seite Steuereinnahmen auf dem Niveau des Jahres 1998 haben und auf der anderen Seite Personalkosten stehen, die um 750 Millionen c höher sind als die des Jahres 1998.
Das macht niemandem Freude.Aber es ist notwendig,und es ist mit Augenmaß erfolgt. Ich habe Ihnen am Dienstag eine Reihe von Beispielen dafür genannt, welche Leistungen wir nach wie vor erbringen, die andere nicht erbringen.
Deshalb muss man das Gesamtbild sehen. Es nützt nichts, nur eine Plakette hochzuhalten.Vielmehr muss man auch sagen, welche Leistungen die hessischen Beamtinnen und Beamten weiterhin bekommen, die in anderen Ländern nicht gewährt werden.
Zweite Bemerkung zur Ihrem Gesetzentwurf. Ihr Gesetzentwurf hat aus unserer Sicht einen wesentlichen Webfehler. Er greift nämlich den Vorschlag des Beamtenbundes nicht auf.Nach dem Vorschlag der CDU-Fraktion,den die Landesregierung übernimmt, wird das Weihnachtsgeld in künftige Tariferhöhungen, die es ja auch geben wird, einbezogen und deshalb dynamisiert. Das tun Sie nicht.
Weil das in Ihrem Vorschlag nicht enthalten ist, ist das für uns ein zentraler Grund, ihm nicht zuzustimmen.
Sie wollten eine Antwort, und deshalb sage ich Ihnen das. Damit Sie getröstet von hinnen ziehen, möchte ich Ihnen zum Schluss sagen: Herr Kollege Frömmrich, Sie haben jetzt zum dritten Mal dieselbe Rede gehalten; das ist ja auch in Ordnung.
Aber dann nehmen Sie bitte auch zum dritten Mal einen Hinweis entgegen, der, wie ich finde, die Dramatik deutlich macht. Das macht doch niemand gerne.Wenn Sie von Polizeibeamtinnen und -beamten sprechen, sage ich Ihnen:Die hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten sind nach wie vor die am besten bezahlten in der Republik; es gibt keine besser bezahlten.
Ich habe Verständnis dafür, wenn jemand sagt, er wolle diese Kürzungen gerne vermeiden. Aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn mir jemand erzählt, das sei eine unerträgliche Situation. Das ist sie nicht. Die Beamtinnen und Beamten wissen das,und sie machen es auch deutlich.
Wenn Sie von Weihnachtsgeschenken sprechen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, in welchem Land befinden wir uns eigentlich? Die Bundesregierung – das nehmen Sie zum Schluss einmal hin – hat es geschafft, der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit Ende Juni einen Haushaltsentwurf mit einer Neuverschuldung in Höhe von 18 Milliarden c vorzustellen.
Die Neuverschuldung ist im August auf knapp 25 Milliarden c gestiegen, dann auf 36 Milliarden c. Seit letztem Sonntag sind wir bei 42 Milliarden c. Wenn Sie sich vorstellen, dass sich die gesamtwirtschaftliche Situation unserer Republik innerhalb von vier Monaten so dramatisch verändert, können Sie das gut oder schlecht finden.
Aber eines kann man nicht machen: Man kann sich nicht hierhin stellen und behaupten, es bestehe kein Handlungszwang. Wer das nicht anerkennt, verabschiedet sich von jeder seriösen Politik.