Im Ergebnis sagen wir also, die praktische Ausbildung, gepaart mit der Vermittlung theoretischer Erkenntnisse an den hessischen Verwaltungsfachhochschulen hat sich bewährt. Das Land Hessen ist ein guter Partner der kommunalen Ebene, wenn es um die Ausbildung des gehobenen Dienstes geht.
Deswegen werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Finanzierung zustimmen. Das ist unstrittig.
Nun zum zweiten Teil.Das finde ich schon fast dreist.Herr Hahn hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man jetzt Änderungen im Besoldungsgesetz an dieses Gesetz anhängt. Frau Kollegin Zeimetz-Lorz, auch im Rahmen der Anhörung haben Sie keine Begründung dafür geliefert, warum Sie eine B-3-Stelle für den Vizepräsidenten des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen einführen. Das ist ein sachfremder Zusammenhang.
Natürlich taucht da der Eindruck auf, Sie wollen irgendeinem Amtsträger etwas Gutes tun. Mit Ihrer absoluten Mehrheit können Sie so etwas machen.Aber dann sollten Sie wenigstens den Mut haben, das offensiv zu vertreten, und es in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren regeln, anstatt so etwas in die Anhörung zur Vorbereitung der zweiten Lesung hineinzupacken. So etwas gehört sich nicht. So etwas macht man nicht. Das ist nicht sachgerecht.
Herr Hahn, Sie wissen, wir haben unter Armin Clauss einmal Herabgruppierungen vorgenommen. Das fand nicht überall Beifall, aber wir sagen trotzdem, das war in der Sache gerechtfertigt.
Ich sage Ihnen ausdrücklich zu: Das nehmen wir uns auf Wiedervorlage – da sind sicherlich auch die GRÜNEN dabei – in der nächsten Wahlperiode, wenn es darum geht, ob bestimmte Funktionsträger korrekt eingruppiert sind. Das können wir in der nächsten Wahlperiode relativ einfach ändern. Das werden wir angehen.
Vielen Dank, Herr Rudolph. – Nunmehr hat die Landesregierung das Wort. Herr Staatsminister Bouffier, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung bedankt sich für die breite Zustimmung zu ihrem Gesetzentwurf.
Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Frau Kollegin Sorge, eines will ich noch hinzufügen. Die Ausbildung, die dort betrieben wird, ist ausgezeichnet. Das bestreitet eigentlich niemand.
Auch für die Zukunft sage ich: Ich jedenfalls werde nicht bereit sein, eine sehr gute Ausbildung wegen eines allgemeinen, diffusen Gefühls, man wolle sie in irgendeiner Weise den Universitäten gleichstellen, zur Diskussion zu stellen.
Natürlich muss man für die Frage offen sein, ob es neue Argumente gibt. Bisher habe ich keine gehört. Sollte es welche geben, kann man das in einem geordneten Verfahren machen – aber nicht drei Monate vor dem Ende einer Legislaturperiode.
Der Kollege Rudolph hat eben einen Satz gesagt, den ich gerne noch einmal unterstreichen möchte: Das Land Hessen ist hier ein verlässlicher Partner für die Kommunen.
Das muss noch einmal deutlich herausgearbeitet werden, damit wir das auch später wieder zitieren können.
Aber nebenbei: Das, was wir hier machen, ist vor allen Dingen für die Zukunftsfähigkeit des Verwaltungsdienstes kleiner Gemeinden unabdingbar. Das würde bei der von Ihnen angedachten Lösung außerordentlich schwierig. Als Kommunalminister muss ich darauf besonders hinweisen.
Unter dem Strich ist das ein hervorragendes Gesetz. Das Haus wird ihm mit breiter Mehrheit zustimmen. Dafür kann sich die Regierung nur bedanken.
Wer in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP, SPD. Wer ist dagegen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen.
Wer in zweiter Lesung dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Stärkung der Hochschulautonomie und Reform der Verwaltungsfachhochschulen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP und SPD. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) – Drucks. 16/7832 zu Drucks. 16/7236 –
Herr Präsident! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 131. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Sozialpolitische Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung und am 30. August 2007 eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 20. September 2007 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem zuvor genannten Votum gelangt. – Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Rentsch. – Zur Aussprache hat sich als Erster Herr Dr. Spies zu Wort gemeldet. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ohne Zweifel gilt es anzuerkennen, dass die Landesregierung es geschafft hat, als Letzte aller Landesregierungen in Deutschland – aber das wollen wir ihr nicht zum Vorwurf machen; das war
immer mal abwechselnd, je nachdem, wer in Hessen regiert hat – doch zu guter Letzt ein Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vorzulegen. Mit diesem Gesetz werden Regelungen ersetzt, die ihren Ursprung im Jahr 1934 haben, und das ist allerdings ein Fortschritt.
Leider – das hat die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gezeigt – endet alles Lobenswerte an diesem Gesetz an just dieser Stelle. Denn auch wenn die Landesregierung damit erstmals in Hessen überhaupt ein einheitliches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgelegt hat, so hat uns doch die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf sehr deutlich gezeigt, dass das Gesetz auf dem Stand der Fünfziger- oder Sechzigerjahre stecken geblieben ist. Alles, was an innovativen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik auf den öffentlichen Gesundheitsdienst zukommt und von ihm zu leisten wäre, findet sich in diesem Gesetz leider nicht wieder.
Meine Damen und Herren, ich war versucht, zur Beurteilung dieses Gesetzentwurfs heute einfach ein paar Passagen aus den Stellungnahmen der Wissenschaft vorzulesen, deren Urteil nun wirklich vernichtend war. Es ist schade, dass hier eine Gelegenheit vertan wurde, statt ein innovatives Gesetz vorzulegen, mit dem man den öffentlichen Gesundheitsdienst – d. h. nicht nur eine Verwaltungseinheit, sondern die Gesundheit der Menschen in Hessen – wesentlich voranbringen könnte. Diese Gelegenheit wurde vertan mit einem Entwurf, der brav, bieder und kleinmütig ist, der, statt Bürokratie abzubauen, schon in seiner ganzen Denkungsart bis in die Formulierungen hinein bürokratisch ist.Wenn man Letzter ist, sollte man von den anderen lernen. Leider war auch das hier nicht der Fall.
All das, was an diesem Gesetz auf den ersten Blick modern aussieht und was sich den Herausforderungen unserer Zeit stellt, kommt bestenfalls als Deklaration oder als Kannleistung vor. Überall da, wo das Land gefordert wäre, klare Auflagen zu machen, beschränkt es sich auf Deklarationen.
Das gilt für die Prävention und den sozialen Auftrag, den sogar das SGB V kennt; ich komme noch einmal darauf zurück. Das gilt für die Frage, ob wir öffentliche Ansätze des Public-Health-Verständnisses auf dem Stand der Wissenschaft diskutieren oder doch Gesundheit ausschließlich als einen medizinisch-technischen Diskurs betrachten. Das gilt für die Gesundheitsförderung, den Umgang mit Kindern, die Einbeziehung der demografischen Entwicklung usw. All das findet in diesem Gesetzentwurf als Kannleistung deklaratorisch statt, aber das war es auch. Nein, meine Damen und Herren, damit ist die Aufgabe vollständig verfehlt. Das gilt auch für Hilfen für besondere Gruppen, für die der öffentliche Gesundheitsdienst eine kurative Rolle einnimmt, beispielsweise für nicht versicherte Obdachlose oder in Bereichen der Sozialpsychiatrie, in denen auch kurative Aufgaben wahrzunehmen wären.All diese Fragen sind nicht gelöst.
Meine Damen und Herren,wenn man sich ansieht,wie gerade das außerordentlich aktuelle Thema Kindergesund
heit behandelt wird – Kindergesundheit ist mehr als Impfschutz und die Pflicht zur Vorsorge, es ist viel, viel mehr –, wenn man betrachtet, in welchem Umfang gesundheitliche Auswirkungen heute Lebenschancen von Kindern betreffen und wie stark unterschiedliche Lebenschancen bereits in den sozialen Ausgangslagen und ihren gesundheitlichen Konsequenzen angelegt sind, dass Kinder, die aus armen Verhältnissen kommen, mehr als doppelt so häufig eine unzureichende Entwicklung der Sinnesfunktionen haben, dass sie viermal so häufig eine unzureichende Sprachentwicklung haben, wenn sie in die Schule kommen – das ist ganz klar eine Frage sozialer Herkunft –, dann wird ganz klar, dass man, wenn man Kindergesundheit ernst nimmt,gerade den Aspekt des Umgangs mit Armuts-Settingansätzen im öffentlichen Gesundheitsdienst hätte angehen müssen.An dieser Stelle hat die Landesregierung die Aufgabe verfehlt, und auch das wurde in der Anhörung sehr deutlich.