Florian Rentsch

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Last Statements

Herr Präsident! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 131. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Sozialpolitische Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung und am 30. August 2007 eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 20. September 2007 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem zuvor genannten Votum gelangt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf der SPD in dritter Lesung abzulehnen.
Sie haben recht. Es ist mittlerweile etwas unübersichtlich. SPD können wir schon einmal zur Seite legen.
Vielen Dank. – Ich komme zunächst zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/6928.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 125. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. August 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD zu dem oben genannten Votum gelangt.
Ich komme dann zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucks. 16/6968.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 125. Plenarsitzung am 7. März 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. August 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu dem oben genannten Votum gelangt.
Ich komme dann zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucks. 16/7488; hierzu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7681, und Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Drucks.16/7695.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7695 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 136. Plenarsitzung am 3. Juli 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen
worden. Die Änderungsanträge waren dem Sozialpolitischen Ausschuss am 28. bzw. am 29.August 2007 unmittelbar vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. August 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP zu dem oben genannten Votum gelangt.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7681 mit den Stimmen von CDU,SPD und FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt und der Änderungsantrag Drucks. 16/7695 mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP angenommen worden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 131. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 nach der ersten
Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 behandelt und ist einstimmig zu dem zuvor genannten Votum gelangt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem mich Frau Pauly-Bender zum Berichterstatter gemacht hat, war ich natürlich auf diesen Auftritt vorbereitet – vielen Dank.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrages Drucks. 16/6651 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 113. Plenarsitzung am 5. Oktober 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat am 29.November 2006 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 7. Dezember 2006 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem von mir genannten Votum gelangt.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/6568 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/6651 wurde mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 42. Plenarsitzung am 14. Juli 2004 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden
Der Sozialpolitische Ausschuss hat nach Durchführung einer schriftlichen Anhörung betroffener Verbände und Organisationen den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 9. September sowie abschließend am 18. November 2004 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen von SPD und FDP bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu dem genannten Votum gelangt.
Zuvor wurde der mündliche Änderungsantrag der Fraktion der SPD, in der Neuformulierung des § 8 Abs. 1 Satz 1 das Wort „Kassenärzte“ durch die Worte „Vertragsärztinnen und Vertragsärzte“ sowie das Wort „Kassenärzten“ durch die Worte „Vertragsärztinnen und Vertragsärzten“ zu ersetzen, in der Neuformulierung des § 8 Abs. 2 Satz 1 vor dem Wort „Ärzte“ die Worte „Ärztinnen und“ einzufügen und in der Neuformulierung des § 8 Abs.2 Satz 2 die Worte „die bis zum 31. Dezember 2003 erworben worden sind“ zu streichen, mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt.