Protocol of the Session on September 6, 2007

Herr Milde, Herr Staatsminister, deswegen wird es Sie im Ergebnis nicht wundern, dass wir nicht finden, dass dieses Gesetz am Ende besser geworden ist, wenngleich wir die Frage der Gewächshäuser mitgetragen haben. Dies war für uns jedoch kein wesentlicher Punkt. Das Ergebnis dieses Gesetzentwurfs ist jedoch nicht besser geworden.Deswegen können wir den Anspruch,den ich in der ersten Lesung formuliert habe, dass wir nämlich zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen, leider nicht mehr tragen. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Schäfer-Gümbel, herzlichen Dank. – Herr Posch, Sie haben das Wort für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die wesentlichen Argumente sind bereits bei der ersten Lesung und auch während der Ausschusssitzung erörtert worden, sodass ich mich auf wenige Punkte konzentrieren kann. Ich will noch einmal darauf eingehen, dass in der Anhörung kritisiert worden ist, dass nur bedeutsame Gebäudeeinmessungen erfolgen sollen. Ich habe in der Einbringung darauf hingewiesen, dass dieser unbestimmte Rechtsbegriff natürlich auszufüllen ist. Die Rechtsverordnung liegt dementsprechend jetzt auch vor.

Ich halte es für richtig, dass dieser Weg jetzt gegangen wird. Es ist eine Vereinfachung, es handelt sich um einen Beitrag zur Entbürokratisierung.

In dem Zusammenhang ist – auch das habe ich im Ausschuss zum Ausdruck gebracht, Herr Kollege Milde hat es eben noch einmal angesprochen – eine Änderung der hessischen Bauordnung vorgenommen worden oder soll vorgenommen werden, nämlich Carports bis zu 50 m baugenehmigungsfrei zu erlauben. Auch dies trifft die Zustimmung der FDP-Fraktion. Das ist eine Vereinfachung und führt dazu, dass Genehmigungspflichten reduziert werden.

Es ist kritisiert worden,dass die Abmarkung eines Grundstücks nicht mehr gesetzlich verpflichtend sein soll, sondern nur auf Antrag.Auch dies halten wir für richtig.Es ist nicht zwingend, alles und jedes der Abmarkung zu unterwerfen.

Ich hatte einen dritten Punkt angesprochen. Da habe ich mich in der Anhörung belehren lassen. Es geht um die Frage der Experimentierklausel, dass nämlich Geodaten wirtschaftlich vermarktet werden sollen. Im Gesetzentwurf ist von marktgerechten Preisen die Rede. Dem wird durch die Bestimmungen des § 18 und insbesondere des § 24 Rechnung getragen, dass nämlich Kostenregelungen durch Kooperationsvereinbarungen getroffen werden können.Damit wird sichergestellt,dass auch Dritte in entsprechender Art und Weise von den Geobasisdaten Gebrauch machen können.

Alles in allem stimmen wir als FDP-Fraktion einschließlich der Änderungen, wie sie im Ausschuss aufgrund der Anhörung zustande gekommen sind, zu. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke Herr Posch. – Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Rhiel das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich konzentriert Folgendes vortragen:

Die Beratungen im Ausschuss, in der Anhörung und auch hier im Plenum haben gezeigt, dass wir ein zukunftsorientiertes modernes Gesetz für diese Aufgabenstellungen im Landtag eingebracht haben.

Ich bin davon überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen zukunftsorientiert und ausgewogen voranbringt. Dieser Gesetzentwurf stärkt das öffentliche Vermessungswesen als eine staatliche Daseinsvorsorge. Die Aufgabenwahrnehmung orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen einer modernen Informations- und Wissensgesellschaft. Der Gesetzentwurf stellt die Basisdaten des öffentlichen Vermessungswesens in den Mittelpunkt des Geoinformationswesens.

Er berücksichtigt die Zielsetzung der EU. Er steigert die Qualität und Aktualität der Geobasisdaten. Er stärkt die Bedeutung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie deren Verantwortung. Er schafft Deregulierung,indem er Überregulierung abbaut und die Eigenverantwortung der Bürger stärkt. Schließlich gibt es keine Zwangsauflagen überkommener Art mehr. Dies gilt insbesondere für die eben schon so oft diskutierte Abmarkung und den Gebäudenachweis.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun komme ich zum Schluss. Dieser Gesetzentwurf zum öffentlichen Vermessungswesen und seine Instrumente zeigen die Zukunftsorientiertheit dieses Systems. Er ist effizient und schließlich bürgerfreundlich, daher bitte ich um Zustimmung. – Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Rhiel. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor; wir sind damit in zweiter Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Neuausrichtung des öffentlichen Vermessungs- und Geoinformationswesens, Drucks. 16/7660 zu Drucks. 16/7234 am Ende der Aussprache angelangt.

Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CDU und FDP.Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen.

Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 19:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes – Drucks. 16/7667 zu Drucks. 16/7245 –

Der Berichterstatter ist Herr Wiegel. – Herr Kollege Wiegel, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes, Drucks. 16/7245.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 132. Plenarsitzung am 4. Mai 2007 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 23. August 2007 mit den Stimmen der CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Wiegel. – Ich eröffne hierzu die Aussprache.Als erster Redner hat Herr Kollege Häusling für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Herr Häusling, es sind fünf Minuten Redezeit verabredet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir freuen uns natürlich ganz außerordentlich darüber, dass der Ausschuss sowie die anderen Fraktionen – bis auf die Fraktion der FDP – unserem Gesetzentwurf zugestimmt haben.

Noch einmal zur Erinnerung: Meine Fraktion hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir auf das reagieren wollten, was in der Gemeinde Reiskirchen passiert ist. Dort wurde ein Wald – immerhin über 250 ha – innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren zu einem Drittel in eine Graslandschaft verwandelt. Die restlichen Flächen sind stark geschädigt.

Es hat in Hessen kaum einen Fall gegeben, wo in ähnlicher Weise Waldflächen zerstört worden sind. Die Stadt Lich und die Gemeinde Reiskirchen haben beim Hessischen Landtag eine Petition eingereicht, und zwar mit der Aufforderung, dass überprüft werde, welche gesetzlichen Maßnahmen möglich seien, um dies in Zukunft verhindern zu können. Ich habe diese Petition bearbeitet.

Ich war wie auch andere Kollegen vor Ort.Wir haben uns das angeschaut, und wir konnten uns davon überzeugen,

dass dort ein dringlicher Handlungsbedarf bestand. Deshalb kam der Vorschlag,dass im Hessischen Forstrecht für solche Vergehen der Bußgeldrahmen von 5.000 c auf 100.000 c angehoben werden sollte, ähnlich wie dies auch im Naturschutzrecht der Fall ist.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Zwischenzeit fand eine schriftliche Anhörung statt. Das Ergebnis dieser Anhörung war überwiegend positiv, denn sowohl die Regierungspräsidenten als auch die Naturschutzverbände haben diesem Entwurf zugestimmt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kritisch waren die Stellungnahmen des Waldbesitzerverbandes, des Bauernverbandes sowie des Grundbesitzerverbandes, die anführten, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei, weil man, wenn das Holz bereits gefällt worden sei, den Schaden begleichen könne, indem man dieses im Anschluss einzöge. Hierzu muss ich allerdings sagen: Es soll ein Gesetz sein, das der Prävention dient.Daher stelle ich fest:Es ist wahrscheinlich nicht sehr zweckdienlich, den Schaden im Anschluss einzusammeln.

Das Zweite, was der Waldbesitzerverband geäußert hat, ist die Befürchtung, dass die Waldbesitzer demnächst alle unter Generalverdacht gestellt und die Förster wieder zu Forstpolizisten würden. Das muss ich natürlich auch ganz entschieden zurückweisen. Das ist in keiner Weise beabsichtigt; und es haben alle gesagt: Bisher ist dies ein Einzelfall, und da es ein Einzelfall ist, wollen wir gerade für die Zukunft diese Gefahr abwehren.

Hierzu kann ich nur das sagen, was auch Heinrich Heidel an dieser Stelle in der vergangenen Sitzung gesagt hat: „Wehret den Anfängen!“ – Weshalb Heinrich Heidel nun eine Rolle rückwärts macht, das wird er wahrscheinlich selbst erklären müssen. Ich vermute, dass ihm die Nähe zu den Verbänden wahrscheinlich wichtiger ist als die Sache, um die es hier geht.

Ich frage mich natürlich auch – dies müssen wir auch kritisch hinterfragen –: Wo waren denn die Verbände, als es darum ging, dass die Bürger vor dem Chaos standen, das angerichtet wurde? Wo waren da die Verbände, um eine Stellungnahme abzugeben oder sich zu engagieren? – Es kam nichts. Nun aber im Nachhinein diesen Gesetzentwurf zu kritisieren, das halte ich für nicht sachgerecht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir vorbeugen, und wir machen damit ganz deutlich: Für solche Sachen gibt es eigentlich nur eine „Null-Toleranz“. Es kann nicht toleriert werden, dass einzelne Waldbesitzer aus einem Gewinnstreben heraus ihren Wald sozusagen selbst verwüsten und hier die Behörden im Grunde nur zuschauen können, weil das gesetzliche Instrumentarium nicht ausreicht.

Wir haben nun einen gesetzlichen Rahmen zur Prävention geschaffen, der dem Rechnung trägt. Wir hoffen auch, dass dies nun in Hessen einer der letzten Fälle gewesen ist und die Waldbesitzer – man muss sagen – in ihrer Mehrzahl ordentlich wirtschaften, damit in Zukunft keiner in Versuchung kommt, etwas Ähnliches zu machen. Damit wollen wir auch sicherstellen, dass der Wald in Zukunft nicht zum Spekulationsobjekt wird, denn angesichts steigender Holzpreise wird in Zukunft für manch einen vielleicht die Verlockung steigen, doch noch ein paar Euros zu machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben bei diesem Gesetzentwurf – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen – mit der Forstverwaltung im Ministerium gut zusammengearbeitet.Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich dafür bedanken, dass es gelungen ist, einen gemeinsamen Rahmen auf den Weg zu bringen, und ich hoffe auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Häusling, danke. – Ich darf Herrn Kollegen Bender für die SPD-Fraktion das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich sage dies vorneweg: Wir begrüßen, dass das Hessische Forstgesetz in § 59 Abs. 3 geändert und dass die Geldbuße auf 100.000 Mark erhöht wird.

(Zuruf von der CDU: Mark?)