Zweitens zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Abgeordnetengesetzes, Drucks. 16/7511 zu Drucks. 16/7244. Wer der jetzt vorgelegten Form zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf mit gleichem Stimmenverhältnis abgelehnt worden und damit kein Gesetz geworden ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte mir erlauben, Herrn Richter ganz herzlich zu danken. Sie haben in dieser Sache unwahrscheinlich viel geleistet. Das war diese Jahre lang nicht einfach, und ich denke, so manche Nacht über hat wohl das Licht in Ihrem Zimmer geleuchtet. Daher herzlichen Dank für diese gute Mit- und Zusammenarbeit.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Altenpflegerechts und anderer Vorschriften – Drucks. 16/7528 zu Drucks. 16/7235 –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Altenpflegerechts und anderer Vorschriften, Drucks. 16/7235, lauten wie folgt:
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 131. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 behandelt und ist einstimmig zu dem zuvor genannten Votum gelangt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, es ist keine Aussprache vorgesehen. Daher kommen wir sofort zur Abstimmung.
Wer diesem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Altenpflegerechts und anderer Vorschriften, Drucks. 16/7528 zu Drucks. 16/7235, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes – Drucks. 16/7529 zu Drucks. 16/7237 –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 131. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 nach der ersten
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 behandelt und ist einstimmig zu dem zuvor genannten Votum gelangt. – Vielen Dank.
Wer dem genannten Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes in der Fassung der Ausschussberatung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Es gibt keine Gegenstimmen. Damit ist dieser Gesetzentwurf, Drucks. 16/7529 zu Drucks. 16/7237, mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz) – Drucks. 16/7530 zu Drucks. 16/7238 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7512 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 131. Plenarsitzung am 3. Mai 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem eben genannten Votum gelangt.
Zuvor wurde der Änderungsantrag Drucks. 16/7512 mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der SPD angenommen.
Herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, hier ist eine Aussprache von fünf Minuten vorgesehen. Der erste Redner ist Herr Schäfer-Gümbel für die Fraktion der SPD. Sie haben das Wort.
Herr Weimar, ich kann Sie beruhigen, wir werden diese fünf Minuten nicht ausschöpfen. – Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diese Ankündigung ist meistens nicht wahr! – Heiterkeit)
Herr Kaufmann, im Gegensatz zu Ihnen, so glaube ich, kann ich für mich in Anspruch nehmen, dass für mich immer Folgendes gegolten hat: Wenn ich gesagt habe, dass ich mich kurz fasse, dann habe ich mich auch zumeist kurz gefasst.
Herr Kaufmann, ich komme deshalb auch gleich zum Ergebnis. Wir haben uns im Ausschuss enthalten, weil wir vom Ministerium noch entsprechende Zahlen haben wollten, und zwar in Bezug auf die Flüchtlingszahlen nach dem Aufenthaltsjahr zwei. Diese Zahlen sind sehr prompt eingegangen, und dafür dürfen wir uns recht herzlich bedanken.
Ich will hier deutlich sagen, was das Problem ausmacht: dass die Anzahl derer, die länger als zwei Jahre lang bei den Kommunen verbleiben – das haben die Kommunen während der Anhörung auch deutlich gemacht –, mit fast 3.000 Flüchtlingen sehr beträchtlich ist,und das angesichts einer Entwicklung, bei der die Erstattungen aus Landesmitteln in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sind, die Verwaltungskostenanteile bei den Erstattungen aber gleichzeitig steigen.
Deswegen ist das Argument der Kommunen, die auf eine höhere Erstattung drängen, richtig. Angesichts der Situation, die wir auch im Ausschuss zugesagt haben, dass wir nun keine Grundsatzdebatte zu einem Gesetz machen wollen,das im Grunde in Ordnung ist,sondern dass wir lediglich über Erstattungshöhen streiten würden, sage ich für die SPD-Fraktion, dass wir diesem Gesetz in der vorliegenden Form heute zustimmen werden.Allerdings werden wir zu gegebener Zeit die Frage des Erstattungsbeitrags sowie die der Unterbringungssituation von Flüchtlingen insgesamt an geeigneter Stelle aufrufen. Das ändert am heutigen Tage aber nichts an unserer Zustimmung zu diesem Gesetz.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen, und wir werden – das wird Sie nun nicht überraschen – auch den Änderungsantrag befürworten. Er ist erstens nur redaktioneller Natur, und er stammt zweitens aus der Feder der CDU-Landtagsfraktion.
Ich mache es in der Tat kurz. Wir begrüßen die Zusammenlegung der beiden Gesetze. Darauf hatte ich bereits in der ersten Lesung hingewiesen. Wir sehen aufgrund des einen oder anderen Kritikpunkts, der auch im Hinblick auf die Unterstützung der Kommunen eingereicht wurde, keinen Grund dafür, von unserer positiven Haltung abzuweichen. Wir wissen, dass der Landesrechnungshof sogar der Meinung ist, dass die Kommunen mehr Geld bekommen, als ihnen eigentlich zusteht. Es wird vielleicht der SPD helfen, wenn wir uns an anderer Stelle darüber noch einmal unterhalten.
Zweitens sollte sich vielleicht der eine oder andere auch einmal selbstkritisch fragen, warum sich manche Bewerber länger als zwei Jahre in einem Landkreis aufhalten. Das liegt nicht immer am Land Hessen. Das liegt mitunter auch an der Situation oder beispielsweise daran, wie zügig Petitionen bearbeitet werden.
Ich sagte es bereits:Wir werden dem Gesetzentwurf in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung die Zustimmung erteilen.
(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war noch kürzer! Das waren 1 Minute 12 Sekunden!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitglieder meiner Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, werden sich bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Es sind zwei Punkte, die wir schon während der ersten Lesung zwar nicht kritisiert haben, zu denen wir aber Defizite festgestellt haben. Das reicht nicht, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Herr Kollege Bellino, es geht dabei zum einen um die Frage, die Sie kurz angesprochen haben. Die Finanzierung, also die Frage, ob es sich um eine auskömmliche Ausstattung handelt, wird unterschiedlich gesehen. Wir wissen sehr wohl, dass es sich dabei um ein sehr differenziertes Problem handelt. Zum einen gibt es Kommunen, die durchaus auskömmlich ausgestattet und finanziert werden. Andere Kommunen haben große Probleme mit der Finanzierung. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege hat kritisiert, dass das nicht geregelt wird.
Zweitens geht es auch um die Frage, die ich schon während der ersten Lesung ansprach. Da wurde ein weiteres Mal die Klärung nicht vorangetrieben. Dabei geht es um die Frage, was eine menschenwürdige Unterbringung bedeutet und mit welchen Qualitätskriterien die Unterbringung zu verbinden ist.
Diese beiden Themen konnten zwischen erster und zweiter Lesung leider keiner Verbesserung zugeführt werden. Deswegen werden sich die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Stimme enthalten. – Danke schön.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das waren 1 Minute 5 Sekunden!)