Protocol of the Session on September 17, 2003

(Beifall des Abg. Mark Weinmeister (CDU) – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Was soll das heißen? So ein Blödsinn!)

Das ist unser Hauptproblem.Deswegen haben wir uns dafür entschieden, Langzeitstudiengebühren einzuführen. Sie lösen das Problem sicherlich nicht alleine. Das haben auch meine beiden Vorrednerinnen gesagt. Überlange Studienzeiten werden damit alleine nicht verhindert werden können. Langzeitstudiengebühren leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems. Es ist ganz klar, dass die Verantwortung für lange Studienzeiten nicht allein bei den Studierenden liegt. Das will ich hier ganz klar sagen.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Zahlen die Professoren auch Langzeitstudiengebühren?)

Ein Teil der Verantwortung tragen die Universitäten, denn sie müssen den Studierenden die Möglichkeit bieten, ihr Studium zügig zu absolvieren.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen nehmen Sie ihnen auch das Geld weg!)

Hören Sie doch erst einmal zu. Wir sind doch gar nicht uneinig. – Wir müssen selbstverständlich dafür sorgen, dass die Studierenden an den Hochschulen die Möglichkeit haben, ihre Scheine rechtzeitig zu machen, nicht in überfüllten Veranstaltungen sitzen und ihr Studium ordnungsgemäß durchziehen können.

(Nicola Beer (FDP): Das ist jetzt die Sparbüchse der Landesregierung?)

Was soll durch die Langzeitstudiengebühren erreicht werden? Die Studierenden sollen zunächst einen zusätzlichen Impuls erhalten, ihr Studium zielstrebig zum Abschluss zu führen. Das würde auch auf europäischer Ebene zu einer Verringerung der langen Studienzeiten in Deutschland führen.

Mit den Langzeitstudiengebühren können wir zweitens den Missbrauch, der mit dem Studierendenstatus gelegentlich getrieben wird, erheblich einschränken. Ich habe eben die Vergünstigungen genannt. Ich habe vor zwei Wochen mit dem AStA der Universität Frankfurt gesprochen. Der AStA hat in den Verhandlungen mit dem RMV vorgehalten bekommen, 15 % der Studierenden seien

Scheinstudenten und missbrauchten die damit verbundenen Vergünstigungen. Der AStA wird deshalb auch für die ordentlich Studierenden nur schlechtere Konditionen aushandeln können. Es ist nicht im Interesse des AStA und der Universität Frankfurt, und es ist ein Hindernis in den Verhandlungen mit dem RMV, dass Scheinstudenten die Preisverhandlungen kaputtmachen.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen ist ganz klar, dass wir Scheinstudenten in Hessen nicht brauchen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Der RMV hat berechnet, dass 15 % der Studenten Scheinstudenten sind.Wenn vorgetragen wird, dass selbst Bedienstete an den Universitäten als Studenten eingeschrieben sind, dann ist das von uns geplante Gesetz sicherlich ein Weg, gerade diese Studentinnen und Studenten nicht mehr aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Sie haben nicht zugehört, Herr Kaufmann.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe sehr wohl zugehört! Etwas Unehrlicheres, als Sie vortragen, gibt es überhaupt nicht!)

Es geht uns um eine gebührenfreie Inanspruchnahme des Lehrangebotes. Das Angebot soll auf die Aufgaben beschränkt werden, die für eine angemessene Berufsausbildung erforderlich sind.

(Nicola Beer (FDP): Das Studium ist doch keine Berufsausbildung!)

Wir reden in dem Zusammenhang über ein gebührenfreies Erststudium.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn jemand so wenig Ahnung von Hochschulen hat wie Sie, dann wird es wirklich peinlich! Das darf doch nicht wahr sein!)

Die Gebührenfreiheit des Erststudiums soll auf jeden Fall gewährleistet werden.Aufseiten der Hochschulen müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um die Voraussetzungen für ein effizientes, zügiges und erfolgreiches Studieren zu verbessern. Die Landesregierung wird in diesem Bereich geeignete Schritte einleiten.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deshalb nehmen Sie ihnen auch das Geld weg!)

Frau Beer, Sie haben gesagt, die Universitäten hätten ein ganz starkes Interesse daran, sich von den Langzeitstudenten zu befreien,

(Nicola Beer (FDP): Das können sie doch!)

denn für Langzeitstudenten gibt es nach dem herrschenden Studienmodell keine Finanzierung. Die Landesregierung unterstützt die Universitäten durch dieses Gesetz in dem Bemühen, sich von den Langzeitstudenten zu befreien. Deshalb ist das ein Schritt, der den Universitäten hilft und sie nicht behindert.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ein Unfug! Sie haben vielleicht eine Wahrnehmung!)

Es geht weiterhin darum,dass die Qualitätskenndaten der Studiengänge weiter bearbeitet werden und dass die Universitäten damit werben können, wie viele Semester man für die von ihnen angebotenen Studiengänge braucht. Für die Studierenden muss transparent werden, dass man an den Universitäten, die sich zur Verfügung stellen, schnell studieren kann. Das soll ein Qualitätsmerkmal für die Universitäten werden.

Ich will darauf hinweisen, dass wir uns in guter Gesellschaft mit anderen Bundesländern befinden, die das Guthabenmodell, das die Landesregierung demnächst im Rahmen eines Gesetzentwurfs einbringen will, erfolgreich eingeführt haben. Das sind die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen, Hamburg, das Saarland und Nordrhein-Westfalen. An dieser Stelle will ich noch einmal deutlich sagen, dass es aus meiner Sicht durchaus nicht unzumutbar ist, wenn man nach einer Regelstudienzeit von acht Semestern und einem Bonus von vier Semestern,also zwei Jahre nach der Regelstudienzeit, im nächsten Semester 500 c zahlen soll, denn letztlich kann man, wenn die Universitäten die Studiengänge entsprechend gestalten – dafür werden wir sorgen –, in der Regelstudienzeit fertig werden. Vier Semester Aufschlag sind Zeit genug, um ein Studium ordentlich zu beenden.

(Priska Hinz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erklären Sie mal, wie man das machen soll!)

Ich halte das für vollkommen vertretbar und vermag nicht einzusehen, warum die Allgemeinheit denen, die bummeln, das Studium weiterhin finanzieren soll. Da ist ein Eigenanteil von 500 c absolut gerechtfertigt.

Es geht aus meiner Sicht darum, auch im Bildungsbereich darzustellen, dass der Staat für die Bildung eine Grundfinanzierung sicherstellt und dass diejenigen, die diese Grundfinanzierung dadurch, dass sie bummeln, überstrapazieren, selbst für ihr Studium aufkommen müssen.

Jetzt möchte ich etwas zum Teilzeitstudium sagen. Selbstverständlich müssen in einem solchen Gesetz Ausnahmetatbestände geregelt werden. Frau Sorge, da stimme ich mit Ihnen vollkommen überein. Beispielsweise müssen Zeiten der Kinderbetreuung und Beurlaubungen angerechnet werden. Betroffene Studentinnen und Studenten können nicht so behandelt werden, als wenn sie ein Vollzeitstudium absolvieren würden. Da sind wir völlig in Übereinstimmung. Es ist nur gerecht, dass man auf Teilzeitstudierende Rücksicht nimmt.

Wenn wir das Problem der Langzeitstudierenden angehen, sind wir auf dem richtigen Weg. Das zeigen auch die Erfolge, die in anderen Bundesländern erzielt worden sind. Das Bildungsguthabenmodell, das eine Langzeitstudiengebühr beinhaltet, schärft das Bewusstsein für den Wert und die Begrenztheit der Hochschulressourcen und trägt damit ebenfalls zur Studienzeitverkürzung bei. Mit diesem Gesetz werden wir dafür sorgen, dass Bummelstudenten ein Auslaufmodell in Hessen sein werden.

(Beifall bei der CDU)

Nächster Redner ist Herr Siebel für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Obwohl es Frau

Beer heute dankenswerterweise versucht hat, ist hier nicht der Ort, um eine sehr akademische Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Studiengebühren zu führen. Würden wir heute eine solche Diskussion führen, dann wäre der FDP-Antrag ein durchaus wertvoller Beitrag.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Dieser Antrag – er ist von Ihnen im August 2002 ausführlich eingebracht worden – deckt sich in vielen Teilen mit einem Vorschlag, den die SPD-Fraktion einige Monate, bevor Sie mit Ihrem Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen sind, gemacht hat. Wir haben damals ein Konzept für ein Lernzeitbudget vorgeschlagen.Auch dieses Modell enthält das Element „20 %“, das auch Sie genannt haben. Ich glaube, dass wir auf dieser Ebene, gäbe es in diesem Hause eine Mehrheit für unseren Vorschlag, zusammenkommen könnten.

Jetzt ist aber nicht die Zeit und nicht der Ort, akademische Diskussionen über diese Frage zu führen. Heute geht es darum, dass diese Landesregierung – Frau Kühne-Hörmann hat es eben deutlich unterstrichen – Studiengebühren als Kampfmittel für Operationen und Amputationen bei den Studierenden einführen will.

(Beifall bei der SPD)

Der Herr Ministerpräsident hat dies heute Morgen in viel schärferer Form benannt, als das in den ersten Veröffentlichungen von Ihnen, Herr Corts, der Fall gewesen ist. Frau Kühne-Hörmann, wenn Sie als Beispiel und als Begründung für einen Gesetzentwurf, den Sie demnächst einbringen wollen, in populistischer Manier einen Einzelfall herausnehmen und damit eine ganze Gruppe – 168.000 Studierende in Hessen – diskreditieren, dann halte ich das für ziemlich unverschämt und der Sache nicht angemessen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Widerspruch bei der CDU)

Ich will noch etwas dazu sagen. Es geht auch darum, dass Sie sich von einem Begriff, den Sie mit viel Mühe eingeführt haben, indem Sie gesagt haben, Hessen ist das Bildungsland Nummer eins, im Kern verabschiedet haben. Ich werde Ihnen nachweisen, warum das der Fall ist. Der Hochschulpakt ist gebrochen. Sie haben sich aus sozialer Verantwortung herausgekauft. Jetzt soll ein gebührenfreies Studium auch noch verkauft werden.

Damit Sie einmal sehen, dass ich nicht irgendetwas erzähle, weil Sie der Opposition in diesem Fall sowieso nicht glauben, erlaube ich mir, die eine oder andere wissenschaftliche Studie und den einen oder anderen Hochschulpräsidenten sowie eine ehemalige Wissenschaftsministerin zu zitieren.

Erstens. Prof. Nagel von der Universität Kassel hat vor zwei Jahren eine vergleichende Untersuchung zwischen Österreich, Großbritannien, den USA und den Niederlanden gemacht. Dabei hat er festgestellt, dass in diesen Ländern die Einführung von Studiengebühren in der Tat in den unterschiedlichen länderspezifischen Ausprägungen dazu geführt hat, dass die Anzahl der Studierenden pro Jahrgang im Durchschnitt um 15 % zurückgegangen ist. Das ist quasi die neue Qualität der Daten, die sowohl Kollegin Sorge als auch Kollegin Beer schon eingebracht haben.

Vor dem Hintergrund, dass wir im OECD-Durchschnitt 47 % Studierende pro Jahrgang an Hochschulabgängern

haben, haben wir in Deutschland die Quote zwar von 25 auf 28 % steigern können, liegen aber immer noch hinter dem gesetzten Ziel von 40 %. Ich glaube, darüber besteht in diesem Haus Einhelligkeit.Wenn wir an dem Ziel, Hessen soll Bildungsland bleiben, festhalten wollen, muss Einvernehmen darüber bestehen, dass wir die Quote derjenigen pro Jahrgang, die bei uns studieren, erhöhen und nicht reduzieren müssen. Genau das Gegenteil beweist diese Studie von Herrn Prof. Nagel.

Frau Kühne-Hörmann, wie bewerten jetzt die Hochschulen Studiengebühren? Dazu zitiere ich Prof. Postlep in einer der Zeitschriften der Universität Kassel. Das ist die Universität, die Ihnen vertraut und bekannt ist.

Freilich treffen solche Gebühren vor allem die Teilzeitstudierenden. Manche machen sogar diese an sich sinnvolle Form des Studierens wenig attraktiv. Überdies gilt, je stärker eine solche Gebühr als Strafgebühr für ein langes Studium wirkt, desto abschreckender wirkt sie, und desto geringer ist folglich ihr Aufkommen.