(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Jetzt sind sie böse! – Gegenruf des Abg. Jörg-Uwe Hahn (FDP):Wir sind traurig!)
Abschließend kann ich sagen, dass man der Landesregierung nur ein wirklich schlechtes wissenschaftspolitisches Zeugnis ausstellen kann.
Der Hochschulpakt wurde gebrochen. Dies gilt unabhängig davon, wie man es formuliert. Sie haben Ihr Wort gebrochen und den Hochschulen ihre Planungssicherheit genommen. Die Hochschulen werden als finanzpolitischer Steinbruch missbraucht. Herr Hahn hat das heute vor Eintritt in die Mittagspause vorgerechnet. Sie greifen in die Portemonnaies der Studierenden, um Ihren Haushalt in verfassungsmäßige Bahnen zu lenken. Das Geld wird aber nicht an die Hochschulen gehen – damit wird wieder ein Versprechen gebrochen –, wo es für die Schaffung besserer Studienbedingungen dringend gebraucht würde.
Ja,genau so ist es.– Faktisch heißt das:Die Studierenden sollen mehr Geld für schlechtere Studienbedingungen zahlen. – Man kann es auch anders ausdrücken: Es wird ein schlechteres Studieren für mehr Geld in Hessen geben. – Herr Corts, das ist der falsche Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen und die Planung der Langzeitstudiengebühren ad acta zu legen.
Da Sie schon über die Einführung von Studiengebühren nachdenken, möchte ich Sie noch einmal an den wirklich brillanten Vorschlag des Präsidenten der Technischen Universität Darmstadt erinnern. Er forderte bereits vor Jahren,die Studiengebühren zunächst rückwirkend einzuführen. Dies sollte von den Befürwortern erfolgen, um die Glaubwürdigkeit ihrer Argumente zu untermauern.
Als nächste Rednerin spricht für die FDP-Fraktion und zur Begründung des unter Tagesordnungspunkt 17 aufgeführten Antrags Frau Abg. Beer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Corts,die FDP fordert die Landesregierung und insbesondere Sie, als den zuständigen Minister, auf, statt der jetzt geplanten Strafgebühr für Studierende das von der FDP entwickelte Bildungsgutscheinmodell an hessischen Hochschulen einzuführen.
Die geplanten Strafgebühren für Langzeitstudierende stellen lediglich ein Instrument der Knebelung dar. Notwendig ist es aber, ein Instrument zu haben, das auf Anreiz und Leistung setzt.
Wir haben mit dem Bildungsgutscheinmodell ein Modell vorgelegt, das einen Paradigmenwechsel von einer angebotsorientierten Steuerung der Studiengänge hin zu einem nachfrageorientierten Anreizsystem für die Studierenden und die Hochschulen vorsieht.
Wir wollen mit diesem Modell die Hochschulstrukturreform vorantreiben. Die Hochschulen werden bei unserem Bildungsgutscheinmodell verstärkt dazu angehalten, Engagement für die Studiengestaltung zu übernehmen, die Lehre und die Modularisierung von Studiengängen anzugehen und damit den Abschluss eines grundständigen Studiums in der Regelstudienzeit zu ermöglichen. Bei den Studierenden soll durch das Bildungsgutscheinmodell darüber hinaus Interesse an einer effizienten Studienorganisation geweckt werden. Damit orientiert sich dieser neue Ansatz der Bildungsfinanzierung an einem differenzierten und auf Autonomie und Qualitätswettbewerb ausgerichteten Hochschulsystem. Die veränderten Verantwortungen, die wir bei den Hochschulen haben, nämlich die Verantwortung für die Strukturen und die Finanzen, erfordern auf der anderen Seite auch mehr Verantwortung bei den Studierenden für die Ressourcen, die ihnen für das Studium zur Verfügung gestellt werden.
Deshalb sehen wir in unserem Bildungsgutscheinmodell vor, dass die Studierenden zunächst ein gebührenfreies Erststudium ermöglicht bekommen. Sie erhalten außerdem 20 % an Gutscheinen für Vertiefungs- und/oder Wiederholungskurse.
Das liberale Modell sieht darüber hinaus vor, dass Bildungsgutscheine und die leistungsorientierte Mittelzuweisung, so wie wir sie im Rahmen des Hochschulpakts und der Zielvereinbarung mit den Hochschulen vereinbart haben, verknüpft werden, nämlich beim Grundbudget. Das heißt, die Hochschulen sollen nach unserem Modell zukünftig den Gegenwert der von ihnen eingenommenen Bildungsgutscheine als Entgelt für ihre Ausbildungsleistung erhalten, wobei dafür das Guthaben der Bildungsgutscheine natürlich nach dem gewählten Studiengang berechnet werden muss, ähnlich wie wir es momentan beim Grundbudget schon mit den Clusterpreisen durchführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ferner liegen beim Bildungsgutscheinmodell zwei weitere Vorteile eindeutig auf der Hand. Das FDP-Modell überlässt dem einzelnen Studierenden die Freiheit der Entscheidung, wie er sein Studium organisiert; denn angepasst an verschiedene Lebenssituationen, die auch schon die Kollegin Sorge eben in ihrem Beitrag angesprochen hat, ist mit dem Gutscheinmodell ein flexibles Studium möglich – mal schnel
ler, mal langsamer, je nachdem, wie die persönliche Situation, Stichwort: Kinder, Stichwort: Pflege, Stichwort: Berufstätigkeit, dies ermöglicht. Außerdem ist bei unserem Gutscheinmodell, das in den Bologna-Prozess mit der Aufnahme des europäischen Credit-Point-Systems eingebettet ist, ein Hochschulwechsel im Inland und auch ins Ausland problemlos möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir wollen mit unserem Modell Missbrauch unterbinden, Stichwort: Scheinstudierende, aber trotzdem eine maximale Handlungsfreiheit der Studierenden ermöglichen. Nicht aufgebrauchte Bildungsgutscheine können dann – Frau Kollegin Sorge,Sie hatten das angesprochen im Hinblick auf lebenslanges Lernen – von den Studierenden für zweite Studiengänge oder auch Weiterbildungsangebote der Hochschulen eingesetzt werden. Als Einschub: Meiner Meinung nach müsste der Bereich der Weiterbildungsangebote von den Hochschulen noch weiter vorangetrieben werden.
Wer allerdings – das ist die Kehrseite der Medaille; das hebe ich eindeutig hervor, hier wollen wir nichts verstecken – seine Gutscheine aufgebraucht hat, etwa weil er Prüfungen zu oft wiederholen musste, der muss Gutscheine hinzukaufen; denn unserer Meinung nach sind die Leistungen der Hochschulen von unserer Gesellschaft nicht unbegrenzt zur Verfügung zu stellen.
Sehr geehrter Herr Wissenschaftsminister, der wichtigste Unterschied zwischen dem dreisten Abkassieren der CDU-Regierung und dem FDP-Modell ist, dass die zusätzlich eingenommenen Gelder bei unserem Modell komplett den Hochschulen verbleiben, nämlich zur Verbesserung des Studienangebots, während sie nun bei dem, was vorgelegt wurde und was noch gestern durch die Streichliste entsprechend konkretisiert wurde, die eingenommenen Studiengebühren im allgemeinen Haushalt abzuliefern haben, um das Haushaltsloch zu decken.
Noch im Regierungsprogramm wurde von einem Stipendiatenfonds gesprochen. Der ist nach Vorlage der gestrigen Streichliste offensichtlich auch Schall und Rauch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was bedeuten die Studiengebühren, wie Sie sie jetzt vorsehen, anstelle des Bildungsgutscheinmodells? Derartige Studiengebühren sind eine reine Strafgebühr,statt Leistungsanreize zu setzen. Derartige Studiengebühren nehmen keine Rücksicht auf individuelle Lebenssituationen der Studierenden. Derartige Strafstudiengebühren nehmen aber vor allem auch keine Rücksicht auf die Studiensituation an den einzelnen Hochschulen, z. B. wenn dort Mangel an Kapazitäten, insbesondere bei den Seminaren oder den Laboren, herrscht.
Derartige Studiengebühren sind vor allem ein reines Abkassieren, Herr Corts, weil Sie diese Studiengebühren eben nicht den Hochschulen zur Verfügung stellen, sondern sie entsprechend im Landeshaushalt unterbringen, und das ausgerechnet auch noch dann – das ist etwas, was ich besonders schlimm finde –, nachdem Sie bei dem verbal nett getarnten, aber de facto gebrochenen Hochschulpakt noch weitere 30 Millionen c aus dem Hochschulbereich abziehen.
Damit werden die Studienbedingungen ohnehin verschlechtert. Wenn Sie jetzt auch noch bei den Studierenden abziehen, ohne einen Anreiz zu geben, die Studiensituation überhaupt zu verbessern, dann ist der Wissenschaftsbereich doppelt betroffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinzu kommt, wenn man so wie die CDU überhaupt über Studiengebühren reden oder nachdenken will, dass Sie bei dem Modell, das Sie jetzt angekündigt haben, die Autonomie der Hochschulen mit Füßen treten.Wenn Sie nämlich bei der Autonomie bleiben wollten, dann müssten Sie auch im Hinblick auf Wettbewerbsgründe die Entscheidung darüber, ob die einzelnen Hochschulen Studiengebühren erheben wollen,den Hochschulen überlassen und es nicht per Landesdekret vorschreiben.
Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen:Wir als FDP haben ein weit zukunftsweisenderes, ausgeklügeltes System vorgelegt. Wir fordern Sie von der Mehrheitsfraktion in diesem Hause auf, Ihre Pläne noch einmal zu überdenken und statt dieser Strafstudiengebühren lieber das FDPGutscheinmodell einzuführen. Wir hätten dann sogar noch die Möglichkeit, im Rahmen eines Modellversuchs einen Finanztransfer mit benachbarten Bundesländern zu erreichen; denn wir beobachten die Situation, dass wir in Hessen sehr große Studienkapazitäten für Studierende aus anderen Bundesländern zur Verfügung stellen, die es sich einfach machen, z. B. die Bayern, die zu wenige Studienplätze zur Verfügung stellen, hier bei uns ausbilden lassen und Akademiker, die sie natürlich benötigen, nachher quasi reimportieren.
Hier hätten wir mit unserem Bildungsgutscheinmodell die Möglichkeit, die Kassen der anderen Bundesländer anzuzapfen.
Von daher ist auch in diesem Rahmen eine bundesweite Fortführung in unserem Modell vorgesehen. Uns bleibt nur zu hoffen, dass die Ausschussberatungen dazu beitragen, dass Sie Ihre Pläne aufgeben und sich stattdessen unserem zukunftsweisenden Modell zuwenden. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, das war kein Protest meines Schriftführers. Wir haben irgendwelche Lampen aufglühen sehen, die uns etwas anzeigen, was sehr merkwürdig ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute über zwei Anträge, über den Antrag der GRÜNEN zu Langzeitstudiengebühren und über den Antrag der FDP zu Bildungsgutscheinen. Beide Themen beschäftigen sich mit der Finanzierung der Bildung im Hochschulbereich. Ich denke,
wir sollten heute insbesondere über die Langzeitstudiengebühren debattieren, die mit den Bildungsgutscheinen in Zusammenhang stehen.
Ich will ein Beispiel nehmen, einen Studenten – das geht auch durch die Medien –, der im 30. Semester nicht nur alle Leistungen der Hochschule in Anspruch nimmt,
sondern der auch alle anderen Vergünstigungen in Anspruch nimmt, z. B. das Semesterticket, den billigeren Eintritt in Theater, in Schwimmbäder und andere Institutionen, und dadurch natürlich das gesamte System schädigt.
Das ist kein Populismus, sondern das ist eine Feststellung. Ich werde auch gleich darauf zurückkommen, dass die Studenten, die „ordentlich“ studieren, genau durch diese Langzeitstudenten in letzter Konsequenz auch finanziell geschädigt werden.
(Beifall des Abg. Mark Weinmeister (CDU) – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Was soll das heißen? So ein Blödsinn!)