Die anwesenden Kollegen von der CDU-Fraktion und auch der FDP-Fraktion konnten zumindest sehen, dass diese Sondersitzung schon eine jämmerliche Veranstaltung von Rot-Grün gewesen ist.
In der Sondersitzung am 20.08. wurde deutlich, dass mit der sachlichen Entscheidung durch die Amtsverfügung dem Land Hessen kein Schaden entstanden ist.
(Jürgen Walter (SPD): Bleiben Sie sachlich, Herr Milde! – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist unglaublich!)
Wir werden über Inhalte noch weiter reden können.Wenn die Antworten auf die Fragen der Opposition richtig gelesen worden wären, hätten Sie feststellen können, dass nach der Verfügung mehr Geld eingenommen wurde als vor der Verfügung. Eine faktische Steueramnestie hat durch die Amtsverfügung des Finanzamts – zumindest
bislang – belegbar nicht stattgefunden, einmal abgesehen von dem Vorhaben der rot-grünen Bundesregierung, eine Amnestie für Steuersünder einzurichten. Sie meinen möglicherweise einen Erlass vom 11.03.1998, der unter Minister Starzacher – ich glaube, er war damals in der SPD – als Rahmenerlass für alle fünf Finanzämter von der OFD herausgegeben wurde und bis heute gültig ist.
Ich will daraus einfach einmal kurz zitieren,damit wir wissen,über was wir reden.Damals hat der Rahmenerlass bedeutet, Zitat aus dem Protokoll des Haushaltsausschusses:
Ermittlungen zur Identifizierung von Anlegern sind zeitnah nach der Sicherstellung der Beweismittel von der Steuerfahndung durchzuführen. Sie sind nur mit vertretbarem Zeitaufwand durchzuführen, ansonsten sind die Ermittlungen einzustellen und die Bearbeitung abzuschließen.
Den Rest werden wir Ihnen im Untersuchungsausschuss noch einmal vortragen. Das ist doch eindeutig. Die Amtsverfügung, die dann im Jahr 2001
genau, das ist etwas anderes – mit Kenntnisnahme des Finanzministers ergangen ist, war eine Konkretisierung dieses Erlasses,der der Willkür Tür und Tor offen gelassen hätte.
Wir werden Herrn Starzacher selbstverständlich im Untersuchungsausschuss Gelegenheit geben, darzulegen, ob er damit eine Steuer- oder eine Strafamnestie verbinden wollte oder nicht.
Das werden wir logischerweise machen. Er wird es genau so erklären können, wie der Finanzminister Weimar im Ausschuss schon erklärt hat, dass mit der Amtsverfügung von 2001 auch nichts verbunden war.
Herr Kollege Walter, wir haben uns gestern Abend schon einmal darüber unterhalten. Wenn wir schon einen solchen Untersuchungsausschuss machen – und ich weiß, Sie wollen das benutzen, um die Haushaltsberatungen insgesamt ein bisschen mit Futter zu unterlegen –,
dann muss sicher sein, dass Steuerakten ein Tabu sind. Über solche Verfahrenssachen brauchen wir uns im Ausschuss nicht noch einmal zu streiten. Das muss für jeden erkennbar sein, das ist kein Schützen von irgendwelchen Spezis, das geht aus rechtlichen Gründen nicht.
Wenn wir uns darüber einig sind, muss auch klar sein, dass die zeitlichen Belastungen von Mitarbeitern des Finanzamts oder der Finanzverwaltung in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Wir können nicht für die letzten zehn Jahre jede Statistik, die Sie für irgendetwas brauchen, herstellen.
Die Arbeit soll gründlich sein, sie soll zügig erfolgen und sie soll alle Fragen beantworten, so solide, wie Sie das gewohnt sind. Von uns werden alle Fragen beantwortet. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Milde. – Ich darf zum Verfahren vorschlagen, dass wir zunächst den Antrag der SPD-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 92 Hessische Verfassung und § 54 unserer Geschäftsordnung behandeln.
Ich habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehört. Ich habe Zustimmung aus allen Fraktionen gehört. Wenn jetzt nicht widersprochen wird, betrachte ich damit den Untersuchungsausschuss als eingesetzt. – Das ist so, damit stelle ich fest,dass der Untersuchungsausschuss eingesetzt ist.
Jetzt behandeln wir den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Erweiterung zum Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 92 Hessische Verfassung und § 54 GOHLT, Drucks. 16/543. Ich habe gegen diesen Antrag keine Stimmen gehört. Es sind keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorgetragen worden. Wenn kein Widerspruch ergeht, stelle ich fest, dass auch diesem Antrag damit stattgegeben ist. – Das ist so. Damit haben wir einem gemeinsamen Auftrag für einen Untersuchungsausschuss stattgegeben.
Ich stelle fest, dass wir fast auf die Minute bei 13 Uhr angekommen sind. Ich darf Ihnen eine erholsame Mittagspause wünschen. Wir treffen uns um 15 Uhr zum normalen Betrieb wieder hier.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem das Präsidium komplett ist, setzen wir die unterbrochene Sitzung fort.
Ich darf darauf hinweisen: Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend verstärkte Videoüberwachung auf öffentlichen Einrichtungen und Plätzen, Drucks. 16/549.Wird die Dringlichkeit dieses Antrags bejaht? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 77,und es besteht Einvernehmen, dass er zusammen mit Tagesordnungspunkt 21 aufgerufen wird.
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bruch der Wahlversprechen – weder Unterrichtsgarantie noch Qualitätsgarantie erfüllt – Drucks. 16/439 –
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn 2003/2004 – Drucks. 16/493 –
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was? – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Das ist aber merkwürdig! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bei unserem Setzpunkt?)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, der gleich so herrlich protestiert, hat sich mit seinen Freunden in der vergangenen Woche beschwert, dass es nicht, wie gewohnt, eine Regierungserklärung zum Thema Beginn des Schuljahres gibt.
Angesichts der Regierungserklärung heute Morgen ist zu diesem Thema in der Tat keine Regierungserklärung gesetzt. Dennoch will ich Ihnen die Auskünfte geben, von denen Sie verlangt haben, dass sie zu Beginn des Schuljahres gegeben werden müssen. Ich denke, zum Thema Unterrichtsgarantie und Qualität an hessischen Schulen ist etliches zu sagen.
Meine Damen und Herren, zu dem Thema „Operation sichere Zukunft“ haben wir heute Morgen miteinander gesprochen. Dazu ist diskutiert worden. Dadurch wurde deutlich, dass wir schwieriger werdende Rahmenbedingungen für die Politik insgesamt haben, aber dass wir es auch der jungen Generation in doppelter Weise schuldig sind, engagierter als je zuvor Politik für sie zu betreiben.
und das bedeutet andererseits, eine Bildung bereitzustellen und bereitzuhalten, die höchste Maßstäbe an Quantität wie Qualität einlösen kann. Dafür garantiert diese Landesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wer heute eine ganz fundierte Ausbildung hat und in der Schule qualitativ anspruchsvollen Unterricht erhält,
nur der kann logischerweise in der Lage sein, seine persönliche wie auch seine berufliche Zukunft zu gestalten und selbst seinen Beitrag in dieser Gesellschaft zu leisten.
Deswegen bleibt das hoffnungsvolle Signal aus Wiesbaden, aus dieser Landeshauptstadt. Entgegen dem, was der Bund uns als Last und Bürde auferlegt, tun wir alles, um den entsprechenden Unterricht zu garantieren und die Qualität unseres Schulwesens zu erhöhen.
Dazu haben wir gestern einige Hinweise aus dem Bericht der OECD bekommen – nicht alle treffen –, in welche Richtung dies gehen muss.
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN belieben, damit anzugeben, es gäbe nur noch 95 % des Unterrichts. Meine Damen und Herren, diese Zahl ist völlig aus der Luft gegriffen.
Sie entspricht überhaupt nicht den Tatsachen. Die Unterrichtsgarantie ist auch in dem begonnenen Schuljahr 2003/2004 erfüllt. Ich werde Ihnen dazu auch gleich noch Zahlen vortragen können.