Ich will auch gerne antworten: Ähnliches gilt für die einfache Stadterneuerung, die ein Programm war, das über die Jahre hinweg gelaufen ist und das wir in den Beratungen zur Aufstellung des Etats aufgrund der knappen fi
nanziellen Verhältnisse als nicht mehr fortzuführen gekennzeichnet haben.Wir arbeiten derzeit daran und stimmen bis in wenigen Tagen ab, ob es eine Chance gibt, das Programm durch Umschichtung der Mittel innerhalb meines Etats weiterzuführen. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen kann.
Wann wird die Landesregierung mein Auskunftsersuchen von Anfang August nach der Höhe der Pacht der Staatsweingüter GmbH beantworten?
Frau Abg. Hoffmann, wir hatten Abstimmungsbedarf mit anderen Ministerien. Wir werden Ihnen so bald wie möglich eine Antwort zukommen lassen.
Wann ist mit der Vorstellung eines neuen Konzeptes für die Verbraucherberatung in Hessen zu rechnen?
Frau Abgeordnete, wir beschäftigen uns in unserem Hause – gemeinsam mit interessierten Abgeordneten – damit, ein neues Konzept vorzulegen. Wir haben im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2004 über das Thema diskutiert, ob bei der Verbraucherberatung Verschiebungen vorgenommen werden können. Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Herbst ein Konzept vorstellen können.
Können Sie mir sagen, wer die „interessierten Abgeordneten“ sind und ob es eine Möglichkeit gibt, da mitzuarbeiten?
Frau Abgeordnete, Sie können sich an mich wenden und Vorschläge machen.Wir werden diese Vorschläge bei den Beratungen selbstverständlich berücksichtigen.
Werden auch im kommenden Haushalt genügend Finanzmittel bereitgestellt,um die Deichsanierung zum Schutz der Bürger landesweit voranzutreiben?
Herr Abg. Lenhart, gerade auch durch die Vorkommnisse beim Hochwasser im vergangenen Jahr im Osten unseres Landes ist allen klar geworden, dass der Hochwasserschutz eine der wichtigen Aufgaben des Landes ist. Ein Teil des Hochwasserschutzes betrifft die Deichsanierung am Rhein, die wir, wenn wir so fortfahren, wie es in der Finanzplanung vorgesehen ist, bis etwa 2015 abschließen werden. Wir werden für die Deichsanierung den gleichen Betrag wie im letzten Haushalt, nämlich 10 Millionen c, zur Verfügung stellen. Damit kann auch das Sofortprogramm, das für dieses und für das nächste Jahr geplant ist, durchgezogen werden.
Wir kommen jetzt zur letzten Frage für heute: Herr Abg. Dr.Herr möchte etwas von der Frau Kultusministerin wissen, die vom Herrn Staatssekretär vertreten wird.
Werden sich für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung Auswirkungen aus den neuen Lehrplänen für die Fachschule für Sozialpädagogik ergeben?
Bei den neuen Lehrplänen geht es vor allen Dingen darum, den Praxisbezug in der Ausbildung zu verstärken. Es geht auch darum, das Element Bildung in der Ausbildung stärker zu berücksichtigen. Damit wird eine umfassende Neuordnung in diesem Bereich fortgesetzt. Sie ist durch eine neue Verordnung eingeleitet worden, die die Prüfungen und die Ausbildung regelt.Daran schließt sich ein verbessertes Fortbildungsangebot in diesem Bereich an.
Ich weise darauf hin, dass ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 92 Hessische Verfassung und § 54 GOHLT, Drucks. 16/540, eingegangen ist.
Nach § 59 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags sind Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen dringlich und somit auf eine bereits festgelegte und genehmigte Tagesordnung zu setzen. Somit wird der Dringliche Antrag ohne Bejahung der Dringlichkeit durch das Plenum als Punkt 71 auf die Tagesordnung gesetzt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU für ein Gesetz zur Aussetzung der Entschädigungsanpassung der Mitglieder des Hessischen Landtags – Drucks. 16/490 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als der Hessische Landtag mit der Mehrheit seiner Stimmen in diesem Sommer die Diäten erhöht hat, war zwar absehbar, dass die finanzielle Situation in diesem Jahr und in den folgenden Jahren nicht sonderlich rosig sein würde, aber die Dimension dessen, was auf uns zukommen würde, war noch nicht unbedingt absehbar.
Ich darf daran erinnern, dass wir als Parlament nach der Regelung,die auch in der letzten Legislaturperiode gegolten hat, einen Vorschlag des Statistischen Landesamtes durch den Herrn Präsidenten entgegengenommen haben, in dem empfohlen wurde, die Diäten um 2,87 % zu erhöhen. Das ist insofern ein angemessener Prozentsatz gewesen, als er der Entwicklung der Einkommen in Hessen im vergangenen Jahr entsprochen hat. Es bestand Einigkeit, es vom Verfahren her so zu machen.
Eine Erhöhung der Diäten um 2,87 % wäre zwar rein rechnerisch berechtigt gewesen, aber wir haben schon damals gesagt,dass aus unserer Sicht ein solcher Prozentsatz nicht mehr in die Zeit passt. Deshalb haben wir eine Diätenerhöhung um 1,4 % vorgesehen. Das war die Hälfte dessen, was vom Statistischen Landesamt errechnet wor
den war, und lag immerhin um 1 % unter dem Abschluss für den öffentlichen Dienst, der 2,4 % betrug. Das war also eine aus unserer Sicht sehr gut vertretbare und auch angemessene Erhöhung. Im Zweifelsfall hätte man, wie gesagt, eher einen höheren denn einen niedrigeren Prozentsatz nehmen müssen.
Ich möchte hier betonen,dass wir auch weiterhin Wert auf die Feststellung legen sollten, dass auch Abgeordnete das Recht auf eine Erhöhung ihrer Einkommen haben, denn derartige Erhöhungen der Einkommen sind sowohl in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst der Fall.
Die CDU-Fraktion hat sich sehr schnell dafür entschieden, den aufgerufenen Gesetzentwurf einzubringen, da das, was im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ notwendig und nicht abwendbar ist und in Hessen umgesetzt werden muss, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erhebliche Einschnitte vorsieht. Ich nenne die geplante Mehrarbeit für Beamte – in Zukunft vermutlich auch für Angestellte –, die Kürzung des Weihnachtsund des Urlaubsgeldes und die Einsparungen, die auf die Landwirte, den Sport, die sozialen Einrichtungen und die kulturellen Initiativen in unserem Lande zukommen. Hier sind erhebliche Einsparungen notwendig, die jetzt in die Wege geleitet werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, gesagt, dass wir es für sinnvoll halten, dass auch wir einen Beitrag leisten, indem wir die Diätenerhöhung aussetzen. Betragsmäßig entspricht diese Aussetzung ziemlich genau dem, was die Streichung des Weihnachts- und des Urlaubsgeldes für die Beamten ausmacht. Damit wollen wir ein Zeichen setzen, dass auch wir als Abgeordnete einen Beitrag zu den Einsparbemühungen leisten.
Ich will darauf hinweisen, dass wir bereits im Sommer durch die Absenkung der Altersentschädigung von 75 % auf 71,5 % einen Beitrag geleistet haben und mit den Beamten gleichgezogen sind. Auch diese Anpassung halte ich weiterhin für richtig.
Wir haben allerdings beantragt, die Diätenerhöhung nur auszusetzen, denn man darf nicht verschweigen, dass es in allen anderen Bereichen Gehaltserhöhungen gegeben hat und im kommenden Jahr wahrscheinlich in irgendeiner Form geben wird. Deshalb möchten wir die Diätenerhöhung nicht rückgängig machen, wie es von Teilen der Opposition gefordert wird, sondern wir wollen sie aussetzen. Sie werden wahrscheinlich sagen, dass reiche nicht, und man könne noch viel mehr und ganz anderes machen.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn ihr auf uns gehört hättet, dann müsstet ihr das jetzt nicht tun!)
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit der Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in etwa auf den Betrag verzichten, der den Einschnitten bei den Beamten entspricht.
Das können Sie ausrechnen. – Ich will außerdem darauf hinweisen, dass bei den Beamten weiterhin Beförderungen möglich sind.
Das können Sie bei einem Abgeordneten nicht machen. Deshalb ist das eine Frage der Vergleichbarkeit. Sie werden wahrscheinlich sagen, das könne man alles ganz anders machen. Das ist vollkommen klar. Wir glauben aber, dass eine Aussetzung der Entschädigungsanpassung die richtige Vorgehensweise ist.
Herr Al-Wazir, Sie brauchen sich gar nicht aufzuregen. Wir haben hier im Landtag gemeinsam verabredet, dass das Präsidium im nächsten Jahr einen Vorschlag betreffend die Abgeordnetenentschädigung und -altersvorsorge vorlegen soll. Insofern ist doch auch Ihrem Anliegen Rechnung getragen, indem wir sagen, wir setzen die Diätenerhöhung aus und warten ab, was im kommenden Jahr vom Präsidium für ein Vorschlag kommt.