Meine Damen und Herren, deshalb ist das, was Sie in diesem Gesetzentwurf vorschlagen, aus unserer Sicht nicht notwendig. Es steigert nicht die Sicherheit. Es erhöht nicht die Wahrscheinlichkeit, Fehler noch eher zu erkennen. Ganz im Gegenteil glauben wir, dass das, was seit Jahrzehnten in Hessen realisiert ist, sich im Gesetz wie in der Praxis bewährt hat. Vier Augen sehen mehr als zwei. Letztlich hat das auch in diesem Fall zum Erfolg geführt. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung hat stattgefunden.
Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr,federführend,überwiesen werden, der Umweltausschuss soll beteiligt werden. – Kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes – Drucks. 16/6654 zu Drucks. 16/5944 –
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (TPG) – Drucks. 16/6653 zu Drucks. 16/5630 –
In beiden Fällen ist Frau Kollegin Fuhrmann Berichterstatterin. – Dazu rufen wir noch den Tagesordnungspunkt 70 auf:
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Absicherung des Risikos bei Lebendspendern – Drucks. 16/6698 –
Zunächst berichte ich zu Tagesordnungspunkt 10, dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (TPG).
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 104. Plenarsitzung am 21. Juni 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat am 16.November 2006 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 7. Dezember 2006 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem genannten Votum gelangt.
Jetzt berichte ich zu Tagesordnungspunkt 11, dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6649 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 111. Plenarsitzung am 14. September 2006 nach der
Der Sozialpolitische Ausschuss hat am 16.November 2006 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 7. Dezember 2006 behandelt und ist einstimmig zu dem genannten Votum gelangt. Zuvor wurde der ursprünglich von der Fraktion der CDU eingebrachte Änderungsantrag von den übrigen Fraktionen übernommen und ebenfalls einstimmig angenommen.
Für die Aussprache hat sich zunächst Frau Oppermann für die CDU-Fraktion gemeldet. Sie haben das Wort. Es ist eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es freut mich, dass es bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung heute keinen politischen Streit gibt. Denn es ist unser aller Bemühen, die Organspendebereitschaft zu erhöhen, die Bevölkerung für dieses immens wichtige Thema zu sensibilisieren und die Wartezeit für die Betroffenen, also die Empfänger, zu verkürzen.
Einer der Eckpunkte dieses Gesetzes ist die deutliche Stärkung der Position der Transplantationsbeauftragten. In unserem Änderungsantrag, der dankenswerterweise von allen Fraktionen übernommen worden ist,werden wir festlegen, dass die Transplantationsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit an Weisungen nicht gebunden sind und ein uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen haben.
Meine Damen und Herren, aber auch die Aufklärung der Bevölkerung wird im Transplantationsgesetz neu geregelt und auf andere Institutionen erweitert. Wir alle wissen, Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nicht nur von den Gesundheitsämtern, sondern von allen am Gesundheitswesen Beteiligten angegangen werden muss. So kommt der Information der Bevölkerung eine besondere Bedeutung zu.Denn wir wissen alle,dass zum Thema Organspende noch die unterschiedlichsten Vorurteile kursieren. Hier setzt auch die Organspendekampagne der Landesregierung an. Sie steht unter dem Motto: „Ich bin dabei“.
Meine Damen und Herren, Ziel muss es sein, die Menschen zu informieren und ihnen bei diesem Thema die Angst zu nehmen.
In diesem Zusammenhang darf ich Sie an das hervorragende Organspendesymposium im Rahmen dieser Kampagne vom Oktober dieses Jahres in Bad Nauheim erinnern. Besonders beeindruckend war für mich, wie Prof. Sollinger aus Wisconsin darstellte, wie dort mit dem Thema Organspende und Transplantation umgegangen wird. Dort liegt die Spenderrate bei 53,2 Spendern je 1 Million Einwohner, bei uns in Hessen leider nur bei 13,7. Ich fand es weiterhin sehr bemerkenswert, dass es in Amerika offensichtlich eine besonders niedrige Ablehnungsquote bei Angehörigen gibt. Denn nur 15 % aller
Angehörigen lehnen es ab, dass einem verstorbenen Familienmitglied Organe entnommen werden. Bei uns in Hessen sind das mehr als 40 %.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auch, dass wir das Thema Risiko bei Lebendspendern in einem gemeinsamen Antrag thematisieren. Im Ausschuss wurde es auch schon dargelegt:Wenn wir den Komplex der Lebendspender angehen, dann können wir das aber nicht allein auf das Landesrecht beschränken, sondern hier muss eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden. Hier geht es nämlich um eine Staatshaftungsregelung, die sowohl in das vorhandene Staatshaftungsrecht als auch in das Sozialrecht des Bundes eingreift.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir bei diesem wichtigen Thema in diesem Hause eine so hohe Übereinstimmung haben. Organspende rettet Leben. Wenn alle 110 Abgeordneten des Hessischen Landtags dies in dieser Weise mit der Verabschiedung dieses Transplantationsgesetzes dokumentieren, dann haben wir für die Betroffenen eine Menge erreicht. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollegin Oppermann hat die wesentlichen Inhalte, auf die wir uns geeinigt haben und die alle Fraktionen in diesem Haus unterstützen, bereits dargestellt. Auch ich möchte mich nochmals für den Beratungsgang bedanken. Anfangs standen sich da zwei sehr unterschiedliche Gesetzentwürfe gegenüber, und wir haben zunächst den von der SPD eingebrachten Gesetzentwurf präferiert. Dann haben wir es geschafft, hier zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu kommen. Darüber hinaus haben wir einen gemeinsamen Antrag zustande gebracht, in dem auf die Absicherung des Risikos von Lebendspendern auf Bundesebene eingegangen wird. Ich denke, das ist ein langer und guter Prozess. Ich möchte ausdrücklich nochmals für die Vorlagen danken, die dann in der Kombination zu einem guten Gesetz geführt haben.
Ich möchte nicht wiederholen, was Frau Kollegin Oppermann ausgeführt hat.Vielmehr möchte ich auf einen weiteren Aspekt eingehen, nämlich auf die Frage der Evaluation. Ich denke, mit diesem Gesetz wollen wir vor allem drei Ziele erreichen: eine bessere Information der Angehörigen und potenziellen Spender, eine bessere Stellung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern sowie eine verbesserte Organisation in den Krankenhäusern.Wir müssen prüfen, ob diese Absichten durch dieses Gesetz wirklich erreicht werden; denn letztendlich wollen wir die Anzahl der Menschen verringern, die auf Wartelisten stehen, weil sie nur dank transplantierter Organe überleben oder ihre Lebensqualität verbessern können, damit sie auch tatsächlich schneller an die möglichen Organe kommen.
Deshalb denke ich, dass hier die Evaluation sehr wichtig ist. Wir werden sehr genau beobachten, wie sich der zurzeit in Hessen noch sehr niedrige Anteil an Spendern verbessert.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich jene Bereiche, die wir mit diesem Gesetz nicht abdecken, auf die wir aber auch ein Auge haben müssen. Ich meine jetzt den illegalen Organhandel und den sogenannten Organtourismus, der in anderen Ländern der Welt inzwischen zu riesigen Problemen führt. Ich denke, nach diesen Beratungen zu einer konkreten Lösung hier in Hessen sollten wir uns diesem Thema nochmals widmen und schauen, was europaweit mit dem Organhandel passiert. Wie ich weiß, ist die EU sehr intensiv mit diesem Thema befasst. Vielleicht stünde es auch dem Hause hier gut an, zur Evaluation dieses Gesetzes und zu seiner Wirkung auch den Aspekt des illegalen Organhandels und des Organtourismus in Länder der Dritten Welt oder z. B. in die Türkei im Blick zu haben. Darum bitte ich.
Die einzelnen Inhalte, die hier schon mehrfach dargestellt wurden und werden, möchte ich nicht wiederholen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen im Hessischen Landtag haben sich übereinstimmend dafür entschieden, den Gesetzentwurf der Landesregierung heute hier zu unterstützen. Ich halte das für einen sehr wichtigen Schritt,für ein wichtiges Zeichen; denn das zeigt, dass wir bei einem so wichtigen Thema wie der Transplantation – bei dem es wirklich um Leben und Tod von Menschen geht – in diesem Hause zusammenarbeiten und eine gemeinsame Richtung eingeschlagen haben.
Ich möchte einen Ansatz noch etwas stärker beleuchten, nämlich den, der die Lebendspender betrifft. Das ist ein sehr, sehr schwieriges Thema. Bei vielen Patienten, die in einer lebensbedrohlichen Situation sind und ein Organ brauchen, geht es um sehr kurze Zeitfenster. Es ist bekannt, dass viele Menschen in akuter Lebensgefahr den Weg beschreiten, ein Organ auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Das kann man diesen Menschen nicht verübeln, aber ist natürlich auch so,dass vom Organhandel eine Gefahr ausgeht, ob man nämlich ein Organ bekommt, das man verwenden kann. Auf der anderen Seite ist die ethisch sehr, sehr schwer zu beantwortende Frage zu stellen, woher diese Organe stammen und wie man an sie gekommen ist.
Ich denke, es ist richtig, dass sich dieser Landtag damit beschäftigt, inwieweit man die Situation von Lebendspendern verbessern und wie man die materielle Frage, die hier eine Rolle spielt – wir wissen, dass viele Organe aus dem Raum Osteuropa kommen –, hinreichend beantworten kann.
Bei Lebendspenden stellen sich also rechtliche, aber auch ethische Probleme. Wenn man weiß, was für Organe bezahlt wird, was man z. B. für eine Niere auf dem Schwarzmarkt erlösen kann, dann ist es nicht verwunderlich, dass viele Menschen, die in Armut leben, ein solches Angebot annehmen. Aber gerade eine westliche Industrienation
wie die Bundesrepublik Deutschland muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Es gibt andere Lösungsmöglichkeiten.
Ich halte es für dringend erforderlich, dass wir uns als Hessischer Landtag, als Gesetzgeber damit beschäftigen, wie wir schnell zu Lösungen kommen können; denn der Druck, der auf den Patienten lastet, ist groß. Das wissen wir. Insofern geht es darum, dass wir gemeinsam mit den Bundespolitikern in den nächsten Monaten – wir sollten nicht bis zum Ende des nächsten Jahres warten – zu einer Lösung kommen. Dafür steht die FDP mit allen anderen Fraktionen in diesem Hause.Ich würde mich freuen,wenn wir an der Stelle weiterhin gemeinsam an einem Strang ziehen würden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns in der Analyse der Situation in Deutschland weitgehend einig. Ich nehme mit Interesse die Ausrichtung auf Fragen des Organhandels zur Kenntnis, der bei uns sicherlich nur in sehr, sehr begrenztem Umfang denkbar ist, wenn die Risiken für diejenigen, die so etwas tun, sehr groß sind. Es handelt sich also vielmehr um ein grenzüberschreitendes Problem. Das ist aber ganz schwierig anzugehen.