Es ist verantwortliches Handeln, auch als Opposition, dieses hier zu thematisieren und einen konstruktiven Vorschlag – um den handelt es sich – zu machen. Herr Posch, Ihr Beispiel zeigt nicht die Absurdität der Vorschläge, die
auf den Tisch gelegt wurden. Das zeigt manchmal die Absurdität des Denkens der FDP-Abgeordneten in diesem Landtag, wenn es um Atomkraftwerke geht.
Wenn Mitarbeiter im Kreis Bergstraße bei einfachen Sachverhalten – wobei es nicht an einem Mitarbeiter liegt, sondern alle zentralen Probleme sind der Spitze des Kreises Bergstraße bekannt –
nicht in der Lage sind,Probleme zu lösen,dann muss es einem angst und bange werden, dass eine solche Behörde für die bauliche Sicherheit von Atomkraftwerken verantwortlich ist.Aus einem anderen Grund ist diese Trennung meiner Meinung nach falsch und willkürlich. Bei diesem Atomkraftwerk hat faktisch jeder bauliche Vorgang – ich nehme die Kantine auf dem Werksgelände aus, es ist aber z.B.die Frage der Erdbebensicherheit angesprochen – unmittelbare Konsequenzen nicht nur für die bauliche Sicherung des Gebäudes, der Anlage, sondern ist deutlich über die Anlage hinaus sicherheitsrelevant. Es stellt sich immer sofort die Frage des atomrechtlichen Verfahrens.
Deswegen wäre eine Bündelung das richtige Vorgehen und das einzig konsequente Handeln in diesem Fall.
Ich muss zum Schluss kommen, höre ich gerade. – Deswegen sagen wir, die Bauaufsicht auf der unteren Ebene ist sicher nicht die richtige Ebene. Wir haben gesehen, dass es der Bauaufsicht jahrelang nicht aufgefallen ist, dass es Abweichungen bei den Sieböffnungen gab. Deswegen gehören Bauaufsicht und Atomaufsicht in eine Hand – am besten zu einem Minister, der seine Mitarbeiter anhält, ganz entschieden Kontrolle auszuüben.Wir haben bei Herrn Dietzel ein bisschen Bedenken. Das wissen Sie.Aber das Problem löst sich sicherlich nach dem 27. Januar 2008. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal zur Aufklärung der Kollegen von RotGrün: Ich bin in der Fraktion auch für Bauwesen zuständig. Das habe ich noch aus der letzten Legislaturperiode mitgenommen.
(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! – Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Auf Milde können Sie bauen! – Zuruf von der CDU:Allzweckwaffe!)
Ich erinnere daran, dass wir eine sehr lebhafte Debatte zur Novellierung der Hessischen Bauordnung um das Baurecht hatten. Da wundern mich die heutigen Ausführungen der Kollegen Schmitt und Hammann doch ein wenig. Zunächst möchte ich Frau Hammann loben, weil sie immerhin offensichtlich großes Vertrauen in die Kompetenz von Wilhelm Dietzel als Atomaufsichtsbehörde hat.
Dieses Vertrauen teilen wir auch,das ist keine Frage.Aber ich denke,auch Wilhelm Dietzel ist es lieber,dass in einem so komplizierten Verfahren eher das Vieraugenprinzip als das Zweiaugenprinzip gilt.
Das ist der Kern der Frage. In diesem Fall wäre es auch falsch, denn in allen Planfeststellungsverfahren, worauf Herr Kollege Kaufmann zu Recht hingewiesen hat, ist es so, dass alle Fachbereiche mit involviert sind. Im Ergebnis würde das,was Sie fordern,dazu führen,dass Sie praktisch eine Ebene der Aufsicht herausnehmen und nicht mehr das Vieraugenprinzip, sondern nur noch bei einer Behörde die Aufsicht haben. Ich sage Ihnen eines ganz klar: Der Fall, der hier passiert ist, war ein bedauerlicher Einzelfall, der nicht hätte passieren dürfen.
Ich will ihn gar nicht kleinreden. Aber er hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir in der Bauaufsicht bei der Genehmigung von Atomkraftwerken ein Vieraugenprinzip haben. Das wäre nach Ihrem Vorschlag, dass das allein unter der Atomaufsicht stattfindet,genauso passiert,denn die waren bei der Genehmigung genauso am Tisch gewesen.
Nicht in diesem Fall. Ich habe Ihnen gerade erklärt, das hat damit nichts zu tun. Wenn Sie aus der Fülle der Genehmigungsverfahren einen Fall herausnehmen, der nichts damit zu tun hat, dass wir eine Trennung von Bauaufsicht und Atomaufsicht haben, um zu sagen: „Nehmt die Bauaufsicht aus dem Verfahren heraus“, hat das mit dem Problem im Kern nichts zu tun.
(Beifall des Abg.Dieter Posch (FDP) – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):Natürlich hat es etwas damit zu tun!)
Als wir im Jahre 2002 die Hessische Bauordnung mit dem Ziel verändert haben, dass in bestimmten Fällen – ich gebe zu, in einfacheren Fällen – Bauaufsicht gar nicht mehr gebraucht wird, gab es zu kleinen Problem gerade von Rot-Grün einen Aufschrei, der uns den Untergang des Abendlandes prognostiziert hat,
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Milde, das ist doch nicht wahr, was Sie erzählen!)
Jetzt wollen Sie gerade bei der Genehmigung von Atomkraftwerken auf eine zweite Behörde verzichten, die Aufsicht führt.
Deswegen glaube ich auch nicht, dass es richtig ist, dass wir hier so verfahren, wie es Bayern macht. Ich wundere mich übrigens, dass Sie gerade Bayern zum Vorbild Ihrer Bauordnungsvorschläge machen,denn Bayern war für Sie
in der ganzen Debatte um die Novellierung der Bauordnung des Jahres 2002 das große Risiko schlechthin. Sie haben gesagt, in Bayern hätten sie die Freiheit maßlos überschritten; und jetzt nehmen Sie dieses Land, das alles an einer Stelle konzentriert, zum Vorbild.
Nein. Wir sind der Meinung, es hat sich bisher bewährt. Einzelfälle müssen ausgemerzt werden. Die Konsequenzen sind in der Behörde gezogen worden. Ich denke, dass wir mit dem Vieraugenprinzip am richtigsten weiterleben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle einig, dass es bei der Sicherheit keinen Rabatt geben darf und dass alle gesetzlichen Grundlagen so sein müssen, dass die beste Kontrolle bei der Baugenehmigung und der Genehmigung von Änderungsanträgen stattfinden muss. Für die Hessische Landesregierung folge ich den Argumenten von Herrn Milde. Wir sehen keine Notwendigkeit, das, was sich in der Praxis bewährt hat
durch die Trennung der Zuständigkeiten bewährt hat –, jetzt zu ändern. Eine Änderung in diesem Zusammenhang würde die gute Qualität der Aufsicht nicht steigern können; denn bei der Bearbeitung von Änderungsanträgen des Betreibers, die zugleich eine Baugenehmigung erfordern – das ist der Themenbereich –, hat sich die enge Abstimmung zwischen atomrechtlicher Genehmigungsbehörde und der Baubehörde immer wieder bewährt. Beide Behörden haben sich sozusagen im Vieraugenprinzip gegenseitig unterstützt.
Das kam dem jeweiligen Prüfobjekt und der damit einhergehenden Sicherheit zugute. Die Schnittstellen zwischen dem baurechtlichen und dem atomrechtlichen Verfahren sind eindeutig im Gesetz festgelegt, genauso wie das erforderliche Schnittstellenmanagement. Die formelle Behördenbeteiligung ist in den jeweiligen Paragrafen der beiden Gesetze geregelt. Die Baugenehmigungen und atomrechtlichen Genehmigungen können nur dann erteilt werden, wenn die positive Stellungnahme der jeweils anderen Behörde in den jeweiligen Fällen vorliegt.
Erst nach der Erteilung der Baugenehmigung und der atomrechtlichen Genehmigung wird und kann die Maßnahme umgesetzt werden. Durch die Behörden und die jeweils hinzugezogenen Sachverständigen im Baurecht und im Atomrecht werden Kontrollen durchgeführt und entsprechende Ergebnisse dokumentiert. Das ist dann nachvollziehbar.
Nach Umsetzung der Maßnahme wird durch den atomrechtlichen Sachverständigen geprüft, ob die Maßnahme wie genehmigt ausgeführt wurde. Es werden alle von den geprüften Unterlagen abweichenden Änderungen dokumentiert. Auf dieser Basis werden die atomrechtlichen Lasten jeweils neu ermittelt. Diese Neulastbestätigungen fließen wiederum in das Baurecht ein. Daraus folgend wird eine erneute baustatische Prüfung durchgeführt und in einem Prüfbericht erneut dokumentarisch festgehalten. Dieser Prüfbericht ist dann die Grundlage für die Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung.
Meine Damen und Herren, ich habe es ganz bewusst zu dem, was ich vorhin gesagt habe, einmal aufgelistet. Nicht nur die Zuständigkeiten sind eindeutig geregelt, sondern auch die Schnittstellen sind sauber im Ablauf vorgegeben, sodass sich keine Lücke ergeben kann. Es ist schon hinreichend dokumentiert worden, dass das, was der Gesetzesvorschlag hier unterbreitet, nämlich eine Zusammenlegung, in anderen Ländern – bis auf die Ausnahme von Bayern – nicht realisiert wird.
Das heißt, es wird dort auch eine gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung durchgeführt. Lediglich in Bayern – positiv gewendet und formuliert – ist es so, dass eine echte und vollständige Verlagerung von Baugenehmigungen in den Aufgabenbereich der Atomaufsicht erfolgt ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem angesprochenen Fall, der Anlass für diese Initiative ist, noch Folgendes sagen.Durch eine Konzentration der Aufgaben bei einer Behörde wäre die Wahrscheinlichkeit der Fehlererkennung nicht größer gewesen. Die untere Bauaufsichtsbehörde hat mit der Prüfung der Bauvorlagen in den bauaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren nach damaliger bundesweiten Einschätzung – wir wissen, wo der Prüfingenieur überall Auftragsengagements hat – den fachkundigsten Prüfingenieur beauftragt, der als solcher bekannt war. Dieser Prüfingenieur wurde auch mit der Überwachung der Bauausführung betraut.
Die Frage ist jetzt: Wäre die Atombehörde selbst zuständig gewesen, wäre dann mit aller Wahrscheinlichkeit derselbe Prüfingenieur von ihr beauftragt worden? Denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das spezielle Know-how in der Genehmigungsbehörde selbst vorhanden war.
Meine Damen und Herren, deshalb ist das, was Sie in diesem Gesetzentwurf vorschlagen, aus unserer Sicht nicht notwendig. Es steigert nicht die Sicherheit. Es erhöht nicht die Wahrscheinlichkeit, Fehler noch eher zu erkennen. Ganz im Gegenteil glauben wir, dass das, was seit Jahrzehnten in Hessen realisiert ist, sich im Gesetz wie in der Praxis bewährt hat. Vier Augen sehen mehr als zwei. Letztlich hat das auch in diesem Fall zum Erfolg geführt. – Danke für die Aufmerksamkeit.