Herr Kollege Posch hat es schon angekündigt, dass die GRÜNEN wahrscheinlich etwas zu § 33 „Planfeststellung“ sagen werden. Herr Kollege Posch, ich enttäusche Sie natürlich nicht.
Herr Kollege Posch, ich sage aber nicht das, was Sie erwarten.Wenn Sie sich die Debatte anschauen,die wir über dieses Gesetz im Jahr 2002 geführt haben – damals hat meine Kollegin Barbara Weitzel die Position vertreten –, stellen Sie fest, wir haben schon damals darauf hingewiesen, dass es sinnvoller gewesen wäre, statt Schwellenwerte einzuführen, eine generelle Vorprüfung einzuführen, ob es überhaupt einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.
Herr Kollege Posch,wir glauben,dass das der richtige Weg gewesen wäre und wir die Schwellenwerte, die im Moment im Gesetz stehen, nicht gebraucht hätten, sondern bei jedem Bauvorhaben eine Vorprüfung gemacht hätten und dann auf den Einzelfall bezogen eine Abwägung gehabt hätten, ob es die Umweltverträglichkeitsprüfung gebraucht hätte oder nicht.Der Weg,der jetzt gegangen werden soll, lautet: Wir machen erst die Schwellenwerte, und nach den Schwellenwerten setzen wir die Vorprüfung darauf. – Das finden wir nicht richtig. Unser Vorschlag bleibt der aus dem Jahr 2002: Generelle Vorprüfung, ob es eine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht; dann können wir uns die Schwellenwerte sparen, und wir haben trotzdem ein sehr schlankes und einfaches Verfahren.
Es ist von den Kollegen schon angesprochen worden:Dieses Gesetz hat ein paar relativ gravierende handwerkliche Schwächen. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs steht, es würde einer Forderung des Kabinetts oder gar einem Wunsch entsprochen. Auch wenn wir kurz vor Weihnachten sind, glaube ich, reicht es für eine Gesetzesbegründung nicht aus, dass die Landesregierung einen Wunsch hat. Es wäre auch gut,dass ein Wunsch begründet ist.Es wäre auch gut, wenn die Begründung dieses Wunsches dem Parlament dann mitgeteilt würde.
Wir finden in diesem Gesetzentwurf in Nr. 6 auch eine weitere handwerkliche Schwäche. Man muss sich schon fragen, wer dieses Gesetz eigentlich vor Unterzeichnung gelesen hat. In Nr. 6 des Gesetzentwurfs finden wir am Ende einer Regelung die Formulierung: „zuletzt geändert durch Gesetz vom (einzusetzen: Datum und Fundstelle)“.
Ich glaube nicht, dass das ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren ist, das hier betrieben worden ist. Es täte der Landesregierung gut, wenn sie die Gesetzentwürfe, bevor sie sie dem Parlament vorlegt, tatsächlich vorher gelesen und solche Fehler beseitigt hätte. – Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Wagner. – Herr Lübcke, Sie haben sich für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Sie haben jetzt auch Gelegenheit zur Rede. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass der Präsident meinem Wunsch, hier reden zu können, nachkommt und mich hier reden lässt. Dafür bedanke ich mich erst einmal.
Die Diskussion eben hat gezeigt, dass es richtig und wichtig ist, dass wir diesen Änderungsgesetzentwurf hier auf den Tisch bekommen und daran arbeiten. Frau Pfaff, ich war schon erfreut darüber, dass Sie im Großen und Ganzen Ihre Zustimmung signalisiert haben. Selbstverständlich muss ein Gesetzgebungsverfahren in einer ersten Lesung eingebracht werden, und es wird im Ausschuss weiter beraten. Ich glaube, dass wir in den Ausschussberatungen das eine oder andere sicherlich besprechen werden. Herr Wagner, Sie haben die beiden Sollbruchstellen gefunden; das zeugt davon, dass sie richtig eingebaut waren und wir Ihre Aufmerksamkeit damit abfragen konnten.
Der vorliegende Änderungsgesetzentwurf beinhaltet die Regelungen, die hier angesprochen worden sind. Gerade im Planfeststellungsverfahren soll einiges vereinfacht werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang die Hessische Landesregierung loben. Der Ministerpräsident hat hier eine Kommission – in der Herr Posch unser Haus vertritt – zur generellen Beschleunigung der Planungsverfahren in Deutschland eingesetzt. Hier ist ein kleiner Ansatz, dass wir in Hessen auch schon schneller vorankommen.
Das letzte Mal haben wir hier vor vier Jahren diskutiert, was schon angesprochen wurde, auch mit Frau Weitzel, der verkehrspolitischen Sprecherin der GRÜNEN. Mit diesen Änderungen,die hier heute vorgelegt werden,werden wir in einigen Bereichen einen großen Schritt vorankommen.
Die Tatsache, dass nunmehr schon im Planfeststellungsverfahren über Widmung, Umstufung und Einziehung entschieden werden kann,dient eindeutig der Verfahrensbeschleunigung und der Verfahrensvereinfachung. Wir können nicht immer nur dicke Lippen machen, die Backen aufblasen, Verwaltungsvereinfachung fordern und, wenn es zum Schwur kommt,es immer noch schwerer machen. Das kann nicht sein. Wenn diese Regelungen aus dem Hause kommen oder aus dem Alltag aufgegriffen werden, kann man den Mitarbeitern des Ministeriums nur danken, dass Sie das hier entsprechend vortragen.
Der ergänzende Hinweis in § 15 Abs. 1 – darauf möchte ich noch einmal speziell eingehen – stellt klar, dass auch für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen die Gemeinde bei Verunreinigungen eine Ersatzvornahme machen kann. Das ist auch eine wichtige Entscheidung, dass wir Handlungsspielraum einräumen und sich die Kommune hier entsprechend betätigen kann.
Zu einem anderen Bereich, der Rechtssicherheit. Herr Wagner hat es auch angesprochen, wenn es um den Bewuchs auf öffentlichen Straßen geht. Das war bisher nicht eindeutig geregelt. Wir können hier jetzt dafür Sorge tragen,dass die Verkehrssicherheit nicht mehr beeinträchtigt wird, Abhilfe vorgenommen werden kann und nach dem
Verursacherprinzip die Verantwortlichen in die Pflicht genommen werden können. Es muss nicht lange herumdiskutiert werden, die Gemeinde kann die Störung beseitigen und die Kosten entsprechend weiterreichen.
Das sind Sachen, die hier bereits vorgetragen wurden. Ich glaube, es muss noch einmal erwähnt werden, weil dies so kleine Bereiche sind, über die sich im Alltag keiner Gedanken macht.
Herr Wagner, ich möchte auch auf den § 33 eingehen. Herr Posch hat gesagt, hier sei Mut gefragt. Frau Pfaff, ich glaube, wir sollten hier Mut zeigen und diesen Vorschlag, der uns unterbreitet wurde, annehmen, weil wir damit Kosten einsparen können. Es handelt sich um Kosten, die nicht anfallen müssen. Angesichts der knappen personellen und finanziellen Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung ist es nicht mehr vertretbar. Viele Vorhaben, die zu einer Verbesserung der Umwelt führen – Herr Posch sprach die Straße in Günsterode als Beispiel an –,
sind aufwendig und bedürfen eines kosten- und zeitaufwendigen Planfeststellungsverfahrens. Damit werden im Prinzip Maßnahmen hinausgezögert, Straßen können nicht gebaut werden, und Mobilität wird verhindert. Das ist meistens in ländlichen Regionen der Fall. Herr Posch, vielen Dank, dass Sie gerade dieses Beispiel Günsterode aufgeführt haben, denn es ist exemplarisch.
Die CDU-Fraktion begrüßt ebenso die neuen Regelungen für den Baulastwechsel, die hier vorgenommen werden sollen. Ich möchte auch noch die Zusammenlegung von Ämtern ansprechen,weil Frau Pfaff dies explizit aufgegriffen hat. In dem Gesetzentwurf, wie er hier eingebracht worden ist, ist in keinster Weise zu lesen, dass Ämter oder Standorte aufgegeben werden sollen.Es geht auch um eine Verwaltungsvereinfachung und um eine schlanke, vernünftig strukturierte Verwaltung. Die Behörden, die hier angesprochen worden sind, brauchen wir. Sie arbeiten gut, und wir wollen dort auch keine Einschnitte vornehmen.
Ich möchte abschließend dazu sagen, dass Sie einmal mehr sehen, dass die Hessische Landesregierung hier einen vernünftigen Ausgleich zwischen Umwelt- und Verkehrsinteressen findet. Diesen Schwerpunkt in der Verkehrspolitik, gerade in der Mobilität, haben wir in Hessen immer wieder auf der Agenda. Recht herzlichen Dank an die Leute, die das ausgearbeitet haben. Ich wünsche einen guten Verlauf in den Beratungen, dass es in Hessen weiter bergauf geht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Lübcke. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Straßengesetzes usw.
Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden. – Kein Widerspruch, dann verfahren wir so.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung – Drucks. 16/6564 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Frau Hammann zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Frau Hammann. Fünf Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen für die Änderung der Hessischen Bauordnung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Warum haben wir das getan?
Wir haben es deshalb getan, weil wir der Auffassung sind, dass der Dübel-Skandal im Atomkraftwerk Biblis gezeigt hat, dass die Trennung der baurechtlichen und atomrechtlichen Genehmigung deutliche Schwachstellen aufgezeigt hat.
Meine Damen und Herren, ich weiß, es tut Ihnen weh. Aber, ich denke, gerade diese Dübel-Diskussion hat gezeigt,dass erhebliche Änderungen notwendig sind.So,wie es bisher geregelt ist, ist für uns deutlich erkennbar, dass das gesamte System in diesem Bereich versagt hat.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass es auch nur unserem konsequenten Nachfragen zu verdanken war, dass der dafür verantwortliche Prüfingenieur, der die Bauarbeiten zu überwachen hatte, von seinen Aufgaben entbunden wurde und heute eben nicht mehr im Atomkraftwerk Biblis beschäftigt wird. Wir hatten eine Umweltausschusssitzung, und es war für uns schon erhellend, dass wir sehen konnten, dass es zwischen dem Umweltministerium und dem Wirtschaftsministerium offensichtlich keine Information darüber gab, ob der leitende Prüfingenieur überhaupt noch im Amt ist und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden.
Meine Damen und Herren, wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, nachdem dieser Prüfingenieur entlassen wurde, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verändern.
Herr Kollege Heidel, es war doch unserem Drängen zu verdanken, dass dies in einem überschaubaren Zeitraum geschah, dass dieser Prüfingenieur eben nicht mehr im Atomkraftwerk Biblis ist. Wir sind der Überzeugung: Wenn wir dies nicht thematisiert hätten, wäre noch alles beim Alten.
Meine Damen und Herren, es handelt sich hier um ein Atomkraftwerk, das in seiner Komplexität betrachtet werden muss. Wir sind der Meinung, ein Atomkraftwerk kann nur als Gesamtsystem funktionieren. Es ist doch un
glaublich, dass die Bauaufsicht des Landkreises Bergstraße, die oberste Bauaufsicht im hessischen Wirtschaftsministerium, die hessische Atomaufsicht sowie RWE und das bauausführende Unternehmen über Jahre hinweg,das waren die Jahre 2001 bis 2005, nicht feststellten, dass in Biblis in sicherheitsrelevanten Bereichen Anlagenteile nicht richtig und ordnungsgemäß mit Dübeln befestigt wurden. Es wurde damals festgestellt, dass die Einbauprotokolle unvollständig waren und dass ein wichtiges Überprüfungsmerkmal außer Acht gelassen wurde.
Meine Damen und Herren, ich sagte das in der damaligen Debatte schon einmal: Das ist für uns ein Skandal.
Es sind nun über 15.000 Dübel in der Überprüfung,und es war wieder einmal nur einem Zufall zu verdanken, dass dieses Sicherheitsdefizit erkannt wurde. Es muss deshalb sichergestellt werden – das ist die Intention unseres Gesetzentwurfs –, dass bei allen Bauarbeiten eine lückenlose Kontrolle vorgenommen wird. Es darf zwischen den Betonteilen und den Kraftwerksanlagenbestandteilen keine Trennung mehr geben.