Wir kommen zu den Abstimmungen. Der Antrag der SPD-Fraktion unter Tagesordnungspunkt 36 und der Antrag der FDP-Fraktion unter Tagesordnungspunkt 46 sollen an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. – Darüber besteht Einigkeit.
Über den Dringlichen Entschließungsantrag der SPD unter Tagesordnungspunkt 69 soll direkt abgestimmt werden. Wer dem Dringlichen Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Der Entschließungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt. Für den Antrag haben die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gestimmt.
Meine Damen und Herren, ich möchte die unterbrochene Sitzung von heute Morgen fortsetzen und darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Meine Damen und Herren, am gestrigen Tag ist im 101. Lebensjahr unser ältester früherer Kollege und Alterspräsident Dr. Dr. h. c. Tassilo Tröscher verstorben. Herr Dr. Tröscher ist 1902 in Lörrach geboren, und es spiegelt sich in seinem Lebensweg das ganze zurückliegende Jahrhundert mit seiner bewegten Geschichte wider.
Nach seiner Ausbildung in einer Volks- und Realschule und Ackerbauschule arbeitete er in der Landwirtschaft. Sein landwirtschaftliches Studium schloss er 1926 mit dem Diplom-Landwirt ab.Danach wanderte er in die Vereinigten Staaten aus und kehrte 1928 nach Deutschland zurück. Er arbeite als Referent im Reichskuratorium für Technik der Landwirtschaft in Berlin. Er promovierte 1932. Von 1938 bis 1952 war er Verbandsgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie.
Herr Dr. Tröscher wurde 1953 zum Ministerialdirektor und Stellvertreter des Hessischen Ministers für Landwirtschaft berufen.Er war von 1957 bis 1967 Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Forsten. Von 1967 bis 1970 war er schließlich Minister für Landwirtschaft und Forsten.
Seinen politischen Weg begann er in der Demokratischen Partei, der er bis 1933 angehörte. Seit 1947 ist er Mitglied der SPD gewesen. Er war Mitbegründer und seit 1966 stellvertretender Vorsitzender des Agrarausschusses beim Parteivorstand der SPD in Bonn.
Darüber hinaus engagierte er sich in weiteren agrarpolitischen Organisationen, z. B. als Mitbegründer und Vorsitzender der Agrarsozialen Gesellschaft in Göttingen oder als Kuratoriumsmitglied der Deutschen Stiftung für Entwicklungsländer.
Der Verstorbene war stellvertretendes Mitglied des Bundesrats von 1967 bis 1970. Dem Hessischen Landtag gehörte er mehrmals an: Er war 1958, 1959 und 1962 und schließlich ununterbrochen vom 01.12.1966 bis 30.11.1974 Mitglied. Alterspräsident des Landtags war er in der 7.Wahlperiode vom 01.12.1970 bis 30.11.1974.
Diejenigen unter uns, die ihn näher kannten, werden sich seiner außerordentlichen Lebhaftigkeit,vielseitigsten Ak
Seiner Ehefrau,seinen Kindern und seiner Familie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Die Beisetzung findet am 16. Juli 2003 um 11 Uhr in Wiesbaden auf dem Südfriedhof statt.
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. – Ich danke Ihnen, dass Sie sich zu Ehren unseres ehemaligen Mitglieds Tassilo Tröscher erhoben haben.
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 30.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 15/3705), hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 30. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 15/4658); und Vorlage der Landesregierung betreffend den Fünfzehnten Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 15/4659) – Drucks. 16/213 zu Drucks. 15/3705, zu Drucks. 15/4658 und zu Drucks. 15/4659 –
Berichterstatter ist Herr Frömmrich. Ich gehe davon aus, dass auf Berichterstattung verzichtet wird.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir Herrn Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz, den Datenschutzbeauftragten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte vorab meiner Freude Ausdruck geben, dass wir in diesem Jahr wieder den Datenschutzbericht im Plenum verhandeln und nicht nur zur Kenntnis nehmen und dann ablegen. Dies ist nicht in allen Jahren so gewesen. Ich glaube, es ist aber wichtig, einmal für die staatlichen und kommunalen Behörden erkennbar zu machen, dass der Hessische Landtag dem Datenschutz nach wie vor hohe Bedeutung beimisst. Es ist sicherlich auch ein Zeichen für die Bevölkerung, die über den Rundfunk informiert wird, wenn der Datenschutzbericht förmlich vorgelegt wird.
Zu den einzelnen Gegenständen werde ich nachher kommen, vorab zur allgemeinen Situation des Datenschutzes: Wie in den früheren Jahren habe ich nicht feststellen müssen, dass einzelne Behörden bewusst und gewollt gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen haben. Es sind weitgehend Lässigkeiten, die dazu geführt haben.
Wenn es Auseinandersetzungen mit einzelnen Dienststellen bis hinauf zu Ministerien über einzelne Sachfragen gegeben hat, dann war es, wie ich in Erinnerung an Rudolf Jähring sage, „der Kampf um das richtige Recht, der naturgemäß mit unterschiedlichen Positionen gefochten wird und bei dem wir nicht selten im Dissens verbleiben“. Das ist wahrscheinlich bei Juristen fast unvermeidbar, dass wir uns auf die Weise durch das Recht schlagen.
Was ich als besonderes Phänomen festhalten möchte, ist die zunehmende Vernetzung, die wir im Datenbereich haben. Das betrifft weniger die Polizei und die Eingriffsbehörden. Hier haben wir relativ strikte Vorschriften der Abschottung.Wir haben sehr starke Vernetzungen im Sozialbereich,mit steigender Tendenz.Wir haben sehr starke Vernetzungen im Gesundheitsbereich und schließlich im allerweitesten Bereich der Steuerverwaltung. – Darauf komme ich nachher noch einmal gesondert.
Ich meine, es ist insofern nicht unproblematisch, als viele dieser Vorgänge sich hinter dem Rücken der Betroffenen, also ohne deren Kenntnis, vollziehen.Viele staatliche Behörden verzichten darauf, die erforderlichen Benachrichtigungen auch tatsächlich hinausgehen zu lassen. Mit anderen Worten: Es vollziehen sich eine Datenverarbeitung, ein Datenabgleich, eine Datenvernetzung, die ohne Kenntnis der Betroffenen und nicht nur ohne Kenntnis der Betroffenen, sondern auch häufig bewusst hinter deren Rücken stattfinden. Dies halte ich für eine problematische Entwicklung.
Wir müssen die im hessischen Datenschutz ausdrücklich getroffenen Verpflichtungen, entsprechende Benachrichtigungen herausgehen zu lassen, ernster nehmen. Ich beobachte in den Dienststellen sehr genau, ob dies geschieht. Der Hessische Rundfunk ist beispielsweise einer, der fast immer bei seinem umfangreichen Datenabgleich auf Benachrichtigungen der Betroffenen verzichtet. – So viel zur allgemeinen Situation.
Wir werden wahrscheinlich gesetzliche Regelungen brauchen, die das sehr viel genauer präzisieren. Dazu will ich Ihnen ein Beispiel geben:Wir haben in neuerer Zeit so genannte Sozialdatenabgleiche mit den Finanzbehörden in umfangreicher Form.Das ist schon altes Recht im Bereich der Sozialhilfe. Es ist neu eingeführt worden im Bereich der BAföG-Studenten.
Wir haben eine gesetzliche Regelung des Bundes, die ausdrücklich dem Bundesamt für Finanzen derartige Abgleiche gestattet und ihm auch gestattet,dieser Vorschrift entsprechende Benachrichtigungen an die BAföG-Behörden zu senden. Das Bundesrecht ist hier lückenhaft. Es trifft keine Vorsorge dafür, die BAföG-Behörden zu ermächtigen, die Namen der Studenten an das Bundesamt für Finanzen zu nennen.
Ich bin mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Uneinen – Herr Staatsminister – über die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen im Einkommensteuerrecht diese Benachrichtigungen seitens der BAföG-Behörden – konkret geschieht dies durch die HZD – tragen oder nicht. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind durchgängig der Auffassung, dass hier eine gesetzliche Regelung erforderlich ist. Insofern ist die Position der staatlichen Behörden etwas fragwürdig. Dabei hat sich Hessen, wie ich glaube, nicht bewusst für irgendetwas entschieden, sondern kurzerhand den Brief von Ministerin Bulmahn zur Kenntnis an die HZD weitergegeben; und die hat das wohl als Weisung des Ministeriums verstanden. Das begreife ich nicht so recht, aber es ist so.
Wenn sich Hessen für etwas einsetzt, dann sollte man erstens – deswegen in diesem Zusammenhang – dafür Sorge tragen, dass nicht generell im Sozialrecht eine solche Vernetzungskompetenz geschaffen wird, sondern dass man ganz konkret sagt, die BAföG-Behörden können das tun. Das gehört ins BAföG.
Zweitens sollte sich Hessen dafür einsetzen, dass man Bagatellgrenzen einführt. Heute ist es so, dass jeder Student, der auch nur einen kleinen Zinsertrag von 2 oder 3 c auf dem Sparbuch verschweigt, sich der Erschleichung von Sozialleistungen schuldig macht.Das sollte man eigentlich ausschließen, jedenfalls im Verfahren dieser Kontrollmitteilungen, die da versandt werden.
Der erste Punkt, der in der Bevölkerung Brisanz erzeugt hat, war die Rasterfahndung. Ich sehe dies insoweit als rechtlich abgeschlossen an, als das Landeskriminalamt vor wenigen Wochen alle Daten von unverdächtigen Personen gelöscht hat, sodass wir nur noch die rund 290 „Trefferfälle“, wie sie genannt werden, die nähere Ermittlungen erfordern, in den Datenbeständen des Landeskriminalamtes haben. Im Übrigen halte ich die Frage für erledigt.
Es wird allerdings – und deswegen appelliere ich an den Landtag, diesem Punkt vielleicht noch einmal Aufmerksamkeit zu schenken – vom Staatsgerichtshof entschieden werden müssen, ob die Regelung des § 26 HSOG, neue Fassung, verfassungsgemäß ist.
Ich selbst vertrete dazu die Auffassung, dass dem Zitiergebot des Art. 63 Abs. 2 der Hessischen Verfassung nicht genügt ist. Denn weder die Novelle zu § 26 noch das HSOG selbst enthält den Art. 2 der Hessischen Verfassung als zitierte Norm. Das würde bedeuten, dass diese Regelung als solche verfassungswidrig ist.
Es kommt noch ein Weiteres hinzu. Das Bundesverfassungsgericht fordert bei Verfahren, die sich nicht in Kenntnis,in Sicht des Betroffenen abspielen – wie hier der Abgleich hinter dem Rücken –, dass entweder im Nachhinein ein Kontrollverfahren eingeführt wird oder im Vorhinein eine parlamentarische oder ähnliche Kontrollkommission eingesetzt wird, die die Richtigkeit des behördlichen Handelns überprüft.Auch das fehlt im Gesetz.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die betreffenden Anordnungen den Betroffenen nicht zugestellt werden müssen. Daraus folgt, dass sie sich praktisch ohne Kenntnis der Betroffenen vollziehen, und daraus folgere ich – und auch das Bundesverfassungsgericht –, dass dann besondere parlamentarische Kontrollverfahren oder Ähnliches eingeführt werden müssen, um die möglichen Grundrechtsverletzungen abzufangen.
Der nächste Punkt, den ich erörtern will, ist die Videoüberwachung. Ich stelle fest, dass naturgemäß im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – da ist im Wesentlichen eigentlich nichts zu erinnern; gelegentliche Fälle werden mit den Behörden diskutiert und korrigiert – eine stetige Ausweitung der Zahl der Anlagen stattfindet, und zwar einfach deswegen, weil bestehende Anlagen nicht demontiert, sondern neue hinzugefügt werden.
Hier würde ich die Forderung erheben, dass entsprechend der Gewichtung der Kriminalitätsschwerpunkte eine Evaluierung der Anlagen stattfindet und dass Anlagen an gewesenen Kriminalitätsschwerpunkten abgebaut und auf neue umgesetzt werden. Mit anderen Worten, man sollte hier relativ hohe Flexibilität walten lassen.
Dabei ist die Übergangsphase schwierig zu beurteilen: Ist eine Anlage erfolgreich, weil sie noch läuft? Oder hat sich das Bevölkerungsverhalten inzwischen so verändert, dass es auch ohne solche Monitore und Aufzeichnungsgeräte zum Abbau der Kriminalität kommt?
Ich meine, hier sollte man in einer Zwischenphase kurzerhand dazu übergehen, die Kameras als Attrappen hängen zu lassen, die Monitore und die Aufzeichnungsstationen abzuschalten.Wenn sich in dieser Zeit keine Veränderungen der Kriminalität ergeben, ist dies ein Zeichen dafür, dass diese Kameraanlage überflüssig ist. Das ist dann der Moment, in dem man an die Umsetzung an eine andere Stelle gehen und neue Kriminalitätsschwerpunkte mit diesem System erfassen sollte.
Das Zweite. Ich appelliere sehr an den Hessischen Landtag, den Innenminister darin zu unterstützen, so genannte intelligente Systeme einzurichten. Das sind Systeme, die den rechtstreuen Bürger durch Verschleierung verschonen und jene, die abweichendes Verhalten – wie Handtaschenraub oder Ähnliches – zeigen, als scharf gestellte Bilder verfügbar machen. Wir erproben derzeit derartige Anlagen im Bereich des hessischen Zentralflughafens in Frankfurt. Das sind Varianten dieses Systems mit Gesichtserkennungsmethodik. Die könnten ohne Schwierigkeiten auch für die Polizei verfügbar gemacht werden, wenn die erforderlichen Mittel seitens des Landtags dafür bereitgestellt werden.