Protocol of the Session on July 10, 2003

Das Zweite. Ich appelliere sehr an den Hessischen Landtag, den Innenminister darin zu unterstützen, so genannte intelligente Systeme einzurichten. Das sind Systeme, die den rechtstreuen Bürger durch Verschleierung verschonen und jene, die abweichendes Verhalten – wie Handtaschenraub oder Ähnliches – zeigen, als scharf gestellte Bilder verfügbar machen. Wir erproben derzeit derartige Anlagen im Bereich des hessischen Zentralflughafens in Frankfurt. Das sind Varianten dieses Systems mit Gesichtserkennungsmethodik. Die könnten ohne Schwierigkeiten auch für die Polizei verfügbar gemacht werden, wenn die erforderlichen Mittel seitens des Landtags dafür bereitgestellt werden.

Zum Verfassungsschutz. Hier wissen Sie, dass in Kürze wahrscheinlich eine Novellierung dieses Gesetzes zwingend ansteht. Denn der Hessische Landtag hat durch ein Redaktionsversehen das Gesetz rückwirkend in Kraft gesetzt – mit allen Folgen.

Im Zuge dieser Novellierung bitte ich zu berücksichtigen, dass im Verfassungsschutzgesetz noch Defizite dahin gehend bestehen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesnachrichtendienst in Hessen nicht umgesetzt ist. Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass allen Dokumenten über Erhebungen, also Erkenntnissen, ein Stempel beigefügt wird: „Stammt aus der Telefonüberwachung des BND“. Ich bitte, so auch im Verfassungsschutz des Landes zu verfahren. Das schützt zum einen die Bürger, weil einem solchen Stempel natürlich erhöhte Aufmerksamkeit abgewonnen wird. Das schützt aber auch die Behörde,denn dann,wenn sie die Sachen an andere Dienststellen weitergibt, kann man klar erkennen, aus welchen geheimen Abhörmaßnahmen das stammt. Dann werden die Empfängerbehörden bei solchen Informationen viel größere Sorgfalt walten lassen, als wenn ein solcher Stempel fehlt.

Schließlich ein Desiderat, ich weiß nicht, inwieweit mir der Innenminister hier zustimmt. Wir brauchen dringend das lange überständige Sicherheitsüberprüfungsgesetz. In Hessen findet die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit vertraulichen,mit geheim zu haltenden Akten umzugehen haben, ohne gesetzliche Grundlage statt – und damit auf einer Ebene, die rechtsstaatlich äußerst unbefriedigend ist. Hier sollte der Hessische Landtag schleunigst das nachvollziehen, was der Bund ohnehin, aber auch zahlreiche Länder bereits haben, nämlich eine gesetzliche Regelung dazu.

Die größten Defizite, was den Datenschutz angeht, stelle ich in der Finanzverwaltung fest. Um Ihnen auch da ein Beispiel konkreter Art zu nennen: Während wir bei der übrigen Landesverwaltung selbstverständlich davon aus

gehen, dass jede Behörde als Einheit zu sehen ist und dass Übermittlungen an eine andere Behörde nach den gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzrechtes engen Grenzen unterstehen, ist es im Bereich der Finanzverwaltung so, dass die Finanzverwaltung alle Behörden des Landes – aber nicht nur des Landes, sondern auch des Bundes – als Einheit begreift und hier keine Übermittlung stattfinden lässt, sondern eine Querinformation, außerhalb gesetzlicher Voraussetzungen.

Ich halte das für ausgesprochen problematisch. Denn die gesetzlichen Grenzen, die üblicherweise für Ermittlungen gezogen sind, werden auf diese Weise überflüssig. Dies, aber auch gesetzliche Neuerungen unter dem Finanzminister Eichel, die die Daten der Bürger sehr weitgehend für die Finanzverwaltung verfügbar machen, lassen den Satz vom gläsernen Bürger heute – wie ich meine – am ehesten in der Finanzverwaltung zu.

Zum Gesundheitswesen,zunächst einmal stark bundesbezogen.Wir werden demnächst mit der Erprobung der Patientenkarten anfangen. Bei diesen Patientenkarten besteht die große Gefahr, dass nach dem Alles-oder-nichtsGrundsatz verfahren wird. Das heißt, der Patient kann in die Verwendung einwilligen, oder er kann sie verbieten.

Das ist aber nicht sinnvoll, vielmehr sollte man – auch vonseiten des Landes – darauf achten, sektorale Grenzen auf diesen Plastikkarten zu haben, die es erlauben, dem Internisten, dem Urologen oder dem Gynäkologen jeweils die Informationen zu geben, die er benötigt, ohne dass die Summe aller ärztlichen Informationen sozusagen bei jedem Abgriff für jeden Arzt verfügbar ist. Hessen sollte sich dafür einsetzen, solche Segmente auf den Karten zu schaffen, die die Verfügbarkeit der Daten wirklich vom Willen des Patienten abhängig machen.

Abschließen will ich mit etwas, was mir in diesem Jahr am brisantesten vorgekommen ist: Weder der Hessische Landtag noch – nehme ich an – der hessische Justizminister werden wissen, welchen Schatz man in Gießen hütet. Wir haben nämlich eine Blutbankenrestdatei über alle Bürger in Hessen, die seit 1972 geboren sind, namentlich verzeichnet mit Geburtstag und Geburtsort, im Klinikum Gießen liegen. Diese Daten sind dort seit jeher ohne jegliche Anonymisierung gespeichert. Sie werden das nicht wissen, sonst hätten Sie es wahrscheinlich längst in Anspruch genommen.

(Allgemeine Heiterkeit – Jörg-Uwe Hahn (FDP): Wie meinen Sie das? Graf Dracula!)

Wenn man z. B. in einem kleinen Ort einen Vergewaltiger sucht, ist es natürlich leicht, die Daten der dort Geborenen und der aus dem übrigen Hessen Zugezogenen in der Blutbank ausfindig zu machen. Dann braucht man sie nicht zu Speichelproben oder ähnlichen freiwilligen Tests zu bitten, sondern lässt den Staatsanwalt diese Blutdatenbank beschlagnahmen und entsprechend auswertet. Das ist mit Sicherheit eine hoch brisante Angelegenheit.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bringen Sie mich bloß nicht auf Gedanken!)

Nein, so schätze ich den Herrn Staatsminister nicht ein. – Ich denke nur, wir haben hier etwas extrem Brisantes vor uns.Wir haben in allen Bereichen große Diskussionen über Gendatenbanken, und hier liegt eine potenzielle Gendatenbank, die bereits heute die Daten von 98 % aller nach 1972 in Hessen Geborenen umfasst.

Hier sollten wir dringend darauf sehen – ich bitte den Landtag,auf das Sozialministerium entsprechend Einfluss

zu nehmen –, neue Regelungen zu schaffen, die eine Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung für diese Datenbank vorsehen und eine Klardatenaufbewahrung entweder nur bei dem ursprünglich behandelnden Arzt gestatten oder aber festlegen, dass, wenn wir Klardaten zentral verwalten, dies nur mit der Einwilligung der Betroffenen geschehen kann.

Frau Präsidentin, damit will ich schließen. Ich hoffe, ich habe nicht zu sehr überzogen, aber bei mündlichen Vorträgen kommt es leicht vor, dass man die Zeit nicht genau einhält. – Ich danke sehr.

(Allgemeiner Beifall)

Herzlichen Dank, Herr Prof. von Zezschwitz, für Ihren interessanten Beitrag, der sicherlich noch woanders seinen Niederschlag finden wird. – Als ersten Redner darf ich Herrn Abg. Beuth für die CDU-Fraktion aufrufen.

Frau Präsidentin, Herr Datenschutzbeauftragter, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Prof. von Zezschwitz, lassen Sie mich zunächst im Namen der CDU-Landtagsfraktion Ihnen und Ihrem Team für die Wahrnehmung Ihrer originären datenschutzrechtlichen Kontrollfunktionen in den vergangenen Jahren, darüber hinaus aber auch für Ihre Beratungstätigkeit in Gesetzgebungsverfahren ganz herzlich danken.

(Beifall bei der CDU)

Es ist wichtig, dass der Datenschutz als der Garant für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Praktikabilität bzw. der Erfolg des Verwaltungshandelns in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Die Landesregierung wird meiner Ansicht nach diesem Anspruch gerecht. Das haben Sie zu Beginn Ihres Berichts bestätigt, und das lässt uns heute den Datenschutzbericht mit einer gewissen Gelassenheit besprechen.

Natürlich ist der Datenschutz oft der Hintergrund bei Diskussionen in diesem Hause. Sie haben das als den „Kampf um das richtige Recht“ bezeichnet,wobei es eben tatsächlich um die Festlegung des Rechts ging. Nach der – wenn auch häufig streitigen – Verabschiedung des Rechts in diesem Hause finden die Vorschriften des Datenschutzes,abgesehen von Lässigkeiten,bei den öffentlichen Stellen die entsprechende Beachtung. Das bleibt für die CDU-Landtagsfraktion besonders festzuhalten. Das ist erfreulich, aber eigentlich auch selbstverständlich. Dafür, dass das überprüft wird, haben wir Sie. Herzlichen Dank.

Lassen Sie mich bei den streitigen Themen anfangen. Das Thema Videoüberwachung wurde bereits im Zusammenhang mit den vergangenen Datenschutzberichten im Plenum diskutiert. Es hat sich gezeigt, dass die Videoanlagen maßvoll eingesetzt werden.Von englischen Verhältnissen, über die wir hier im Hause auch im Zusammenhang mit Datenschutzberichten gesprochen haben, sind wir weit entfernt.

(Beifall bei der CDU)

Das von Ihnen angesprochene, technisch ohne weiteres machbare Verschleierungsverfahren trägt meiner bescheidenen Ansicht nach allerdings der Praxis keine Rechnung. Bei den Übersichtsaufnahmen in der Video

überwachung sind die Gesichter der Passanten wegen des zu geringen Abbildungsmaßstabes ohnehin kaum zu erkennen und damit auch nicht detailliert zu reproduzieren. Daher sehen wir keinen unmittelbaren Bedarf für eine zusätzliche Verschleierung. Es besteht meines Erachtens auch kein Anlass für eine Verschleierung, da die Bilder, soweit sich kein Anfangsverdacht auf eine Straftat ergibt, ohnehin nicht irgendwo abgelegt werden, sondern sehr zeitnah, ohne die Dienststellen zu verlassen, gelöscht werden.

Es bleibt aber festzuhalten, dass der Einsatz der Videoüberwachung – das ist der politische Teil, den wir hier oftmals streitig miteinander besprochen haben – an den entsprechenden Brennpunkten für eine spürbare Entlastung gesorgt hat.

(Günter Rudolph (SPD): Na, na, na!)

Aus den Statistiken wissen wir mittlerweile, dass die Kriminalität in einem breiteren Umfeld dieser Videoanlagen zurückgegangen ist und dass es eben nicht zu einer 1:1Verdrängung gekommen ist, sondern dass gewisse Kriminalitätsarten schlicht und ergreifend weggefallen sind. Das ist auch klar, weil für bestimmte Kriminalitätsarten ein hohes potenzielles Opferaufkommen vorhanden sein muss. Das können wir durch die Videoüberwachung ein Stück weit in den Griff bekommen.

Ich stelle für die CDU-Landtagsfraktion fest, dass sich die Videoüberwachung bewährt hat und dass in diesem Zusammenhang auch der Datenschutz gewährleistet ist.

(Beifall bei der CDU)

Der von Ihnen angesprochene Abbau von Videoanlagen ist sicher eher eine polizeitaktische Frage, jedoch weniger eine, die im Rahmen eines Datenschutzberichtes zu besprechen ist.

Die Frage nach der Rasterfahndung will ich nur ganz kurz streifen. Hierbei werden wir das Staatsgerichtshofsurteil abwarten.

Die Frage des Verfassungsschutzes, die Sie angesprochen haben,und die Mitteilung,die Sie hier sehen,haben wir im Innenausschuss bereits ausführlich besprochen.

Bei der Frage der Finanzbehörden stehen wir immer im Widerstreit der Interessen einerseits der Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit und andererseits des Datenschutzes. Es ist außerordentlich schwierig, das auflösen. Wir hatten gerade in diesem Frühjahr die Frage der Kontrollmitteilungen bei den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren im Bund diskutiert. Das ist verhindert worden. Dieser Widerstreit ist nicht so leicht aufzulösen wie im BAföG-Fall, den Sie geschildert haben.

Lassen Sie mich auf einen anderen Punkt kommen, der mir im Innenausschuss aufgefallen ist, und zwar dass die Anforderung des Datenschutzes eben nicht nur bei der Frage der Verbrechens- und Terrorbekämpfung eine Rolle spielt – das hat Herr Prof. von Zezschwitz hier auch deutlich gemacht –, sondern auch in den allgemeinen Bereichen, auch in unseren Landesbehörden. Der Datenschutz muss den sehr kurzen Entwicklungszyklen der Informationstechnologie und den daraus resultierenden gravierenden Veränderungen des gesellschaftlichen, aber auch des Verwaltungsalltags Rechnung tragen.

Ich denke an das Beispiel, das wir miteinander besprochen haben, der privaten E-Mail-Nutzung in den öffentlichen Dienststellen. Es muss eine Lösung gefunden werden, die auf der einen Seite dem Datenschutz gerecht

wird, auf der anderen Seite aber auch praktikabel und durchführbar ist. Die Möglichkeit, die Sie in Ihrer Dienststelle gefunden haben, dass Sie es Ihren Mitarbeitern möglich machen, ihre privaten E-Mails über einen privaten Account abzurufen, ist sicherlich ein vernünftiger Weg, wobei uns im Innenausschuss klar geworden ist, dass das eigentlich nur eine Krücke ist.Die Lebenswirklichkeit führt hier – ich meine, das müssen wir uns zugestehen – den Datenschutz ein Stück ad absurdum, wenn einerseits der Staat dafür verantwortlich ist,dass der private E-MailVerkehr in Behörden gesondert zu behandeln ist, auf der anderen Seite wir als Staat aber feststellen müssen, dass das vermutlich technisch automatisiert gar nicht möglich ist. Eigentlich müssen wir den Mitarbeitern untersagen, dort private E-Mails zu empfangen, weil wir die Daten nicht vernünftig behandeln können.Wir wissen aber auch, dass es am Ende überhaupt nicht zu verhindern ist. Daran wird eben auch deutlich, dass so manche Datenschutznorm zwar gut gemeint ist, aber nicht zum Ziel führen kann.

Ich will noch einmal auf die Frage der Sicherheitsüberprüfung von Behördennetzen zurückkommen. Sie haben das sowohl im Bericht als auch vorhin hier angesprochen. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie umfängliche Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der Behördennetze bei der HZD und den Landes- und kommunalen Dienststellen gemacht haben. Glücklicherweise konnten Sie dabei feststellen, dass wir hohe Sicherheitsstandards haben.

An dieser Stelle sei ein vorbildliches Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit erwähnt, welches dem Anspruch hoher Sicherheitsstandards gerecht wird. Ich spreche von dem Pilotprojekt zur elektronischen Signatur. Sie haben in Ihrer Stellungnahme die Chipkartenlösung der Landesverwaltung für gut befunden. Mit diesem Pilotprojekt, in dessen Rahmen 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Chipkarten ausgestattet werden, sind wir bundesweit Vorreiter bei der Einführung solcher Sicherheitsstandards. Ich denke, dass wir hier auf einem guten Weg sind.

Wir wollen als CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit der Regierung im Bereich des E-Governments neue Maßstäbe setzen. Insofern ist es gut, dass wir hier bereits bei den angefangenen Wegen mit der Datensicherheit gut vorangekommen sind. Das zeigt uns, dass uns bei der weiteren Modernisierung der hessischen Landesverwaltung mit Informationstechnik auch nicht unter Datenschutzgesichtspunkten bange sein muss, hier aber gleichwohl auf die Datensicherheit aufgepasst werden muss.

Lassen Sie mich noch kurz auf den letzten Punkt, den Sie angesprochen haben, das Neugeborenen-Screening, kurz eingehen. Ich finde, dass es an der Stelle nicht ausreicht, von einem Archiv der Restblutproben zu sprechen. Die Überschrift in der „FAZ“ in der vergangenen Woche hat mir persönlich nicht sonderlich gut gefallen: „Kritik an der genetischen Erhebung“. Wir beide wissen, dass es eigentlich keine genetische Erhebung in diesem Sinne ist, sondern, wenn überhaupt, nur theoretisch und dann nur unter größtem Aufwand möglich ist, die Dinge, die Sie hier beklagen, herauszufinden.

„Es ist ein Schatz“. Das haben Sie in Richtung Justizminister gesagt. Es ist aber vor allen Dingen ein gesundheitspolitischer Schatz. Deswegen ist es mir wichtig, den Hintergrund des Sachverhaltes noch einmal deutlich zu machen. Es gibt bei Neugeborenen angeborene Krankheiten, die ohne rechtzeitige Behandlung zu einer schweren geistigen und körperlichen Behinderung des Kindes führen.

Herr Kollege Beuth, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Schluss.

Mit der rechtzeitigen und richtigen Behandlung können diese dauerhaften Schäden ganz überwiegend verhindert werden. Mithilfe einer Blutuntersuchung wenige Tage nach der Geburt lassen sich solche Krankheiten feststellen. Im Sinne der Wahrung der Rechte des betroffenen Kindes, aber auch der Behörde, die diese Feststellungen macht, meine ich sehr wohl, dass man überlegen muss, inwieweit man Rechtgrundlagen schafft, um das auf ordentliche Füße zu stellen. Denn es muss am Ende auch möglich sein, dass unter dem Gesichtspunkt der lückenlosen Aufklärung dieser Fälle auch ein paar Jahre später der Beweis geführt werden kann.Wie wichtig das ist, brauche ich Ihnen an dieser Stelle nicht zu sagen.

Wenn Sie, Frau Präsidentin, mir einen letzten Satz gestatten, dann will ich, Herr Datenschutzbeauftragter, den Hinweis, der Justizminister wüsste überhaupt nichts von dieser Datenbank,

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

mit Empörung zurückweisen.

Ich darf Ihnen und Ihrer Mannschaft für Ihre Arbeit im Namen der CDU-Fraktion, aber auch persönlich ganz herzlich danken. – Vielen Dank.