Meine Damen und Herren von der CDU, ein Gefälligkeitsgutachten allein kann die Hessische Verfassung nicht aushebeln. Wie unterschiedliche Stellungnahmen von Juristen zeigen, ist die Lage bei weitem nicht so klar, wie Sie es immer vorgaukeln. Wir werden gegen das Gesetz klagen, wenn es tatsächlich zur Verabschiedung kommen sollte, weil wir wollen, dass in Hessen die Klügsten studieren und nicht die Reichsten.
Aber wir sind nicht aus juristischen, sondern wir sind aus politischen Gründen gegen Studiengebühren. Ich will Ihnen ein paar der zahlreichen Gründe,die meiner Meinung nach gegen Studiengebühren sprechen, hier noch einmal aufzeigen. Wir brauchen mehr Studierende, schon aus volkswirtschaftlichen Gründen. Das belegen internationale Vergleiche schon seit längerem. Das ist auch logisch, weil es immer mehr wissensbasierte Berufe geben wird. Studiengebühren wirken aber abschreckend auf potenzielle Studierende, denn in der heutigen wirtschaftlichen Situation sind ein guter Beruf und ein gutes Gehalt auch nach einem Studium eben leider nicht mehr garantiert.
Frau Kollegin Beer, da muss ich noch einmal zu Ihnen sagen, zu Ihren Angstgespenstern, zu Ihrem absurden liberalen Weltbild, dass hier jeder, der nur etwas wolle, auch
etwas werden würde: Das ist lange vorbei. Genau das ist der Grund, warum wir Politik machen müssen; damit wir die Chancengerechtigkeit erhöhen, damit wir die Chancen für alle im Lande verbessern.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))
Denn hinzu kommt – das ist das Schlimme; da geht es um die Chancengerechtigkeit –, dass insbesondere die jungen Menschen aus sozial schwächeren Schichten von einem Studium abgeschreckt werden, weil deren Hürde – sei sie real oder eine psychologische Hürde –, sich zu verschulden, einfach viel höher ist. Studiengebühren werden die soziale Selektion an unseren Hochschulen erhöhen.
Sie stehen den Versuchen, das deutsche Bildungssystem chancengerechter zu gestalten, absolut entgegen.
Ich will Ihnen aber nicht nur allgemeine Argumente gegen Studiengebühren nennen, sondern auch auf ein paar Probleme hinweisen, die sich explizit mit Ihrem Gesetzentwurf beschäftigen. Sie argumentieren, dass Sie quasi gezwungen seien, Gebühren einzuführen, weil wir von Studiengebühren-Ländern umzingelt seien. Sie stellen aber gleichzeitig das sozial härteste Studiengebührengesetz vor. Ich finde, allein das ist ein Widerspruch.
So gibt es einige Punkte in dem Gesetzentwurf, für die ich – abgesehen davon, ob pro oder kontra Studiengebühren – nun wirklich überhaupt kein Verständnis aufbringe. Die höheren Gebühren von 1.500 c für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland sind nicht nur diskriminierend, sondern sie schaden auch den Internationalisierungsbemühungen unserer Hochschulen.
Meine Damen und Herren, wir wollen und wir brauchen die ausländischen Studierenden. Scheinbar haben Sie aber immer noch nicht verstanden, dass ausländische Studierende und auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler keine Belastung,sondern ganz im Gegenteil eine besondere Bereicherung für unsere Hochschulen sind. Sie schlagen den jungen Menschen, die in Deutschland studieren wollen,aber die Tür vor der Nase zu und gefährden damit die Internationalität unserer Universitäten und Fachhochschulen.
Auch Promotionsstudierende sollen nach Ihrem Gesetzentwurf bis zu 1.500 c für ihr Studium zahlen müssen. Meine Damen und Herren, das ist nun wirklich absurd und wissenschaftspolitisch absolut kontraproduktiv. Das sieht aus gutem Grund auch kein anderer Gesetzentwurf der CDU-geführten Bundesländer vor.
Wir sollten gerade in der heutigen Zeit unseren wissenschaftlichen Nachwuchs fördern und junge Akademikerinnen und Akademiker auf ihrem Weg unterstützen. Sie aber schmeißen mit diesem Gesetzentwurf der wissenschaftlichen Zukunft unseres Landes Knüppel zwischen die Beine. Denn Ihr Entwurf hält Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen von einem Promotions
studium ab – und das, obwohl Promotionsstudierende den Lehrbetrieb in keiner Weise belasten, sondern ganz im Gegenteil engagiert und oft unentgeltlich in Lehre und Forschung mitarbeiten.
Meine Damen und Herren, dieser Passus zeigt sehr eindrücklich und erneut, dass Sie, Herr Corts, keinerlei Ahnung vom Hochschulbetrieb haben und dass es bei Ihrem Gesetzentwurf wirklich nur ums Abkassieren geht.
Ein weiterer Punkt ist unsozial und widerspricht aktuellen Bemühungen von Politik und Gesellschaft. Überall hören wir, dass alle Parteien die Situation von Familien und die Vereinbarkeit von Kind und Beruf verbessern wollen. Die Freisemester für Studierende mit Kindern sind in Ihrem Gesetzentwurf aber viel zu knapp bemessen. Gerade wenn beide Elternteile studieren, erschweren Sie ein Studium mit Kindern erheblich, statt die jungen Familien zu entlasten. Hinzu kommt, dass der hohe Schuldenberg nach dem Studium junge Akademikerinnen und Akademiker nicht dazu animiert, Kinder bekommen zu wollen. Auch dies ist wieder ein Beispiel, wo dieser Gesetzentwurf Zielen widerspricht,in denen wir uns eigentlich einig waren. Das belegt, wie wenig durchdacht dieser Gesetzentwurf ist und dass Sie sich offensichtlich über die einzelnen Auswirkungen Ihres Gesetzentwurfs überhaupt keine Gedanken gemacht haben.
Ein weiteres Problem, das meiner Ansicht nach verheerende soziale Auswirkungen haben wird, wurde in Ihrem Gesetzentwurf – ich denke, auch hier wieder aus Unfähigkeit – überhaupt nicht bedacht. Denn noch bei der Novelle des Hochschulgesetzes und des Studienguthabengesetzes wurde auch von der CDU die Notwendigkeit von Teilzeitstudiengängen anerkannt. Ich habe es hier schon wiederholt gesagt: Die Mehrheit der Studierenden muss sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. – In der Vergangenheit haben Sie wenigstens das erkannt.
Es geht nicht nur um die Studierenden, die sich ihr Studium selbst verdienen müssen, sondern es geht wieder um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das alles ist mit diesem Gesetzentwurf wieder passé.Ihr Gesetzentwurf zu Studiengebühren ist nämlich eine Belastung für die Studierenden, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen müssen, weil Teilzeitstudierende bei den Gebühren benachteiligt werden. Dies belastet nicht nur die Menschen aus sozial schwachen Schichten extrem, sondern es belastet einen Großteil der Studierenden sehr hart. Es belastet insbesondere wieder die Familien und die Studierenden mit Kindern.
Meine Damen und Herren, wir gehen alle parallel zu den Plenarsitzungen in die Besuchergruppen, wo wir größtenteils mit Schülerinnen und Schülern diskutieren. Ich denke, dass auch die CDU das tut. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht – und ich höre das auch von den Kolleginnen und Kollegen –, wenn wir mit Schülerinnen und Schülern diskutieren, dass diese sehr verunsichert sind. Frau Beer, da finde ich es wirklich eine Unverschämtheit, dass uns die Schuld in die Schuhe geschoben wird.Wir be
nennen die soziale Ungleichheit, und Sie sagen, wir malten Gespenster an die Wand. Das ist eine Frechheit.
In den Diskussionen mit Schülerinnen und Schülern erfahren wir, dass ein Großteil, größtenteils Kinder mit Migrationshintergrund, schon jetzt sagt, sie könnten sich, so wie dieses Studiengebührengesetz gestrickt sei, nicht vorstellen, zu studieren, weil sie sich ein Studium nicht leisten könnten und neben dem Studium arbeiten müssten. Ihr Gesetzentwurf sieht einzig und allein bei den BAföGEmpfängerinnen und -Empfängern eine Entlastung vor. Er beschäftigt sich überhaupt nicht damit, was mit denjenigen ist, die beispielsweise einen Kredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder andere Kredite aufnehmen oder neben dem Studium jobben müssen. Ihr Gesetz ist wirklich sozial ungerecht. Ich bleibe dabei: Studiengebühren sind sozial verantwortungslos,vergrößern die Chancenungleichheit und schaden dem Land Hessen.
Meine Damen und Herren, deswegen werden wir GRÜNE weiterhin gegen diesen Unsinn vorgehen. Wir werden dieses Gesetz ablehnen. Ich betone noch einmal: Wenn dieses Gesetz wirklich verabschiedet werden sollte, werden wir notfalls bis vor den Staatsgerichtshof ziehen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Debatte – insbesondere das, was von der Opposition vorgetragen worden ist – sehr genau verfolgt. Eines muss ich wirklich sagen: Endlich haben Sie meinen Entwurf gelesen.
Über Wochen und Monate haben Sie immer daran vorbeigeredet. Das ist am vergangenen Samstag ganz offensichtlich geworden, als Herr Al-Wazir meinte, wir würden zurückrudern. Da hatte er ihn zum ersten Mal angeschaut und wusste überhaupt, worum es ging.
(Dr. Andreas Jürgens (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Besser verstanden als Sie! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte in erster Linie auf das Bezug nehmen, was der Fraktionsvorsitzende eben vorgetragen hat. Ich bin dankbar, dass er den Entwurf des Gesetzes hier noch einmal so eindeutig vorgestellt hat. Ich wundere mich nach dem gestrigen Tage insbesondere über das Auftreten der SPD, wie sie hier immer wieder deutlich macht:Wir sind gegen Studiengebühren, und wir sind insbesondere dafür, dass die Kinder – wie es so schön heißt – aus bildungsfernen Schichten studieren dürfen. – Dann kommt Herr Beck – pünktlich zu dieser Debatte.
Herr Schmitt, sehen Sie, ich habe nur darauf gewartet. Genau dieses Argument haben Sie bei uns nie gelten lassen,
als der Ministerpräsident und ich gesagt haben: Wir sind von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Saarland und Thüringen umzingelt. Deswegen sind wir im Vergleich zu anderen CDU-geführten Ländern spät dran. – Das haben wir als ein wichtiges Argument genommen. Das Argument zieht jetzt auf einmal. Das müssen Sie sich vorhalten lassen.
Regen Sie sich doch nicht so auf, wenn ich Ihnen die Wahrheit sage. Hören Sie einfach einmal zu. – Der Kollege Zöllner ist ein schlauer Fuchs.