Meine Damen und Herren, hören Sie an dieser Stelle mit der Bigotterie auf. Dieses Gesetz ist im Kern falsch. Es ist bürokratisch. Es belastet wieder einmal mehr Unternehmen.
Darum geht es heute eigentlich bei dem Antrag der FDP: Was tut die Landesregierung? – Sie sehen,wir sind da sehr engagiert. Wir versuchen mit den Möglichkeiten, die wir haben, diesen Gesetzentwurf im notwendigen Umfang zu verändern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,lassen Sie mich an dieser Stelle grundsätzlich eines sagen: Es trifft keineswegs zu, wie der Entschließungsantrag teilweise unterstellt, dass die hessischen Interessen alleiniger Maßstab der Politik im Bundesrat sein können – das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt –,sondern der Bundesrat ist eine zweite Kammer, er ist ein Bundesorgan und hat sich damit auch bundesstaatlichen Fragen zu stellen.
Ich will ein sehr positives Beispiel herausstellen. Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar hat gerade einen Vorschlag gemacht, wie man Steuerschlupflöcher stopfen sollte. Dieser Vorschlag ist insgesamt, quer über die Parteigrenzen hinweg,auf große positive Resonanz gestoßen. Das hat er nicht nur in seiner Eigenschaft als hessischer Finanzminister gemacht,sondern das hat er eben auch unter dem Aspekt der Verantwortung gegenüber der bundesstaatlichen Ordnung gemacht. Er hat einen sehr guten Vorschlag gemacht. Ich denke, dass wir – so hoffe ich jedenfalls – diesen Vorschlag auch umsetzen können. Auch das ist ein Beispiel dafür, dass die Hessische Landesregierung nicht versucht, sich mit irgendwelchen Schaufensteranträgen aus dem Fenster zu hängen, sondern konstruktiv in der Sache mitzuarbeiten und dafür zu sorgen, die Probleme, die wir haben, zu lösen.
In diesem Sinne wird die Hessische Landesregierung auch weiterarbeiten. Ich denke, dass die heutige Debatte gezeigt hat, dass wir zwar gerne über die Mehrwertsteuer, über die Gesundheitsreform, über das Antidiskriminierungsgesetz und über Mindestlöhne – das sind alles Sachthemen – reden können; aber den Nachweis für die Behauptung im ersten Satz Ihres Antrages, in der Sie der Hessischen Landesregierung Untätigkeit oder die mangelnde Durchsetzung hessischer Interessen vorwerfen,
Das war nicht seine Jungfernrede,Herr Hahn.Herr Hoff hat als Minister schon zuvor das Wort ergriffen. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wird gleich über den Entschließungsantrag der FDP abgestimmt? – Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP betreffend ungenügende Vertretung hessischer Interessen im Bund zustimmen möchte, bitte um das Handzeichen. – Die Fraktion der FDP.Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Die Fraktionen von CDU,SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind dagegen. Damit ist der Entschließungsantrag der FDP abgelehnt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes – Drucks. 16/5630 –
Herr Dr. Spies, ich gehe davon aus, dass Sie den Gesetzentwurf einbringen wollen. Bitte sehr, Sie haben dazu Gelegenheit. Es ist eine Redezeit von zehn Minuten vorgesehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! 12.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Je nachdem, um welches es sich handelt, verstirbt ein erheblicher Teil eben dieser Menschen,während sie warten,und das, obwohl Deutschland ohne jeden Zweifel zu den führenden Nationen im Transplantationswesen gehört, ja, obwohl Deutschland sogar Spenderorgane aus anderen Ländern importiert. Dabei ist Hessen keineswegs vorn. In Hessen wird ein Viertel weniger Organe gespendet als im Bundesdurchschnitt. Es sind gerade einmal 40 % der Spenderorgane von Mecklenburg-Vorpommern.
Woran liegt das? Wissen die Menschen in Hessen nicht, warum Organspende wichtig ist? Sind sie in Hessen weniger bereit, einer Organentnahme zuzustimmen? Haben sie mehr Angst, sich mit dem Thema zu befassen? Wollen die Hessen nicht, oder gibt es vielleicht organisatorische Probleme? Die erste Ursache könnte allerdings eine geringere Bereitschaft zur Organspende sein, eine Entscheidung, die wir unzweifelhaft als höchstpersönlich respektieren und akzeptieren müssen. Die Zustimmung zur Organspende unterscheidet sich aber in Hessen gar nicht wesentlich von der in anderen Bundesländern. Ganz ehrlich wüsste ich auch überhaupt keinen vernünftigen Grund, warum das so sein sollte.
Die zweite Ursache könnte in einer unzureichenden Aufklärung liegen. Vielleicht wissen die Hessen einfach zu wenig darüber. Dann wäre allerdings eine Aufklärungskampagne nötig, die schnell und einfach die Menschen informiert, in Kenntnis setzt und damit eine zu geringe Bereitschaft erhöhen könnte – eine These, der, wie wir am
Montag hören konnten, auch die Landesregierung folgt, indem sie die Reihe der Kampagnen zum Thema Organspende sehr engagiert, wie ich höre, um eine weitere ergänzen will. Das ist nicht falsch, im Gegenteil, das ist ausdrücklich zu begrüßen. Wir wissen aber aus vielen, vielen Beispielen um die begrenzte Reichweite solcher Kampagnen. Schließlich geht es beim besten Willen nicht um Werbung im landläufigen Sinne, sondern es geht um eine Frage, die außerordentlich schwierig, höchst beunruhigend ist, die höchstpersönliche Fragen wie Körperbild, Zugang zum Leben, Zugang zum Sterben betrifft. Oder ganz einfach: Manche Menschen haben Angst, man könnte nicht alles tun, was menschenmöglich ist, wenn es um sie selbst geht, um am Ende an ihre Organe zu kommen. Die Angst ist verfehlt, aber sie verschwindet nicht durch den Hinweis darauf, dass es dafür Vorschriften gibt und dass sie verfehlt ist. Die Befassung mit Organspende ist schwierig,weil es immer auch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod bedeutet. Deshalb sind Kampagnen zur Aufklärung der Bevölkerung sinnvoll, aber sie bleiben ein kleiner Baustein in einem komplexen Gesamtgefüge, wenn wir erfolgreich sein wollen. Für die Menschen auf der Warteliste, für ihre Eltern, für ihre Kinder, für ihre Lebenspartner zählt nicht Bemühen, sondern der Erfolg. Das sollte uns genauso wichtig sein.
Mindestens genauso wichtig wie die kurzfristige Information ist die kontinuierliche Aufklärung. Kontinuität, Beständigkeit, ein langer Atem sind bei so elementaren Fragen der Weg, mit dem wir Einstellungen in höchstpersönlichen Fragen beeinflussen können, nur durch Kontinuität.Deshalb schlagen wir in dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf zunächst vor, dass wir alle, die sich mit dem Thema Organspende befassen könnten, die davon betroffen sein könnten, alle Einrichtungen, alle Verbände, alle die Institutionen, die es in Hessen gibt, zur Aufklärung verpflichten. Dass sie dazu bereit sind, wissen wir. Viele haben in der Initiative Organspende mitgearbeitet. Durch eine Formulierung im Gesetz wird das nachdrücklicher, aber es werden auch innere Auseinandersetzungen, wenn es um die Frage geht, wie viel Geld man dafür ausgibt, in den Verbänden sicherlich leichter. Deshalb möchten wir die Liste der möglichen Beteiligten deutlich ausweiten. Wir hatten das schon einmal vorgeschlagen. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Damit ist es aber sicherlich nicht getan, denn, wie gesagt, die Bereitschaft unterscheidet sich nicht in Hessen, trotzdem gibt es ein Viertel weniger Organe, trotz einer minimal geringeren Bereitschaft 25 % weniger Organspender. Da gibt es offenbar eine dritte Ursache, die man gern übersieht und die vielleicht die wichtigste sein sollte. Das Bundesgesetz verpflichtet die Krankenhäuser, alle potenziellen Organspender an die zentralen Koordinatoren zu melden. Das nun ist die entscheidende Stelle. Der Wunsch eines Menschen, nach seinem Tode Organspender zu sein, die Bereitschaft, daran mitzuwirken, kann nur berücksichtigt werden, wenn das Krankenhaus überhaupt daran denkt.
Die elementare Voraussetzung, damit jemand überhaupt potenzieller Organspender werden kann, wenn denn sein Leben ein Ende gefunden hat, ist die Feststellung des Hirntodes, und dazu muss man eine Hirntoddiagnostik durchführen.Dazu muss man sich erst einmal entschieden haben. Das ist schwer; ich weiß, wovon ich spreche, meine Damen und Herren. Dann muss man mit Angehörigen über den gerade eingetretenen Tod eines lieben Menschen sprechen, denn der ist gerade eben festgestellt worden. Dann muss man möglichst bald mit ihnen über Or
Wenn Krankenhäuser sich manchmal nicht dazu durchringen können, potenzielle Organspender überhaupt als solche zu erkennen, wenn die Diagnostik nicht durchgeführt wird, wenn mit Angehörigen nicht gesprochen wird, dann ist das kein böser Wille, aber dann nützen alle Aufklärung und alle Bereitschaft in der Bevölkerung nichts. Gibt es ein solches Problem? Natürlich, alles andere wäre absurd,und ich möchte das noch einmal betonen:Ich habe großes Verständnis für jede Scheu. Stellen Sie sich einmal vor, Sie sagen den Eltern eines 20-Jährigen, der mit dem Motorrad verunglückt ist,dass ihr Kind tot ist und dass Sie jetzt Organe entnehmen wollen. Das ist schwer für jeden, der sich daran beteiligt. Dass man davor zurückschrecken könnte, ist evident.
Natürlich ist dieses Problem von Bedeutung. Hessen ist nicht nur im Gesamtaufkommen der Organspender unterdurchschnittlich. Es gibt auch ein regionales Gefälle, und das ist offenkundig ein Gefälle der Bevölkerungsdichte. Das mag mit Aufklärung zu tun haben, aber auch mit der Krankenhausstruktur in den unterschiedlichen Regionen. Nur 40 % der Krankenhäuser mit Intensivstation beteiligen sich am Organspenden, aber es sind 95 % der Maximalversorger, 80 % der Zentralversorger, 45 % der Regelversorger. Nur 22 % der Krankenhäuser der Grundversorgung mit einer Intensivstation beteiligen sich. 60 % der potenziellen Organspender werden am Ende Organspender, aus vielen Gründen, und das kann man, glaube ich, auch gar nicht ändern. Aber wie viele werden eigentlich gar nicht erkannt, weil man nicht daran gedacht hat oder weil man aus dem Gedanken vielleicht nichts gemacht hat?
Deshalb halten wir es für sehr viel zielführender, jenseits der Kampagnen und der Aufklärung auch an der Hürde Krankenhaus tätig zu werden, natürlich nicht mit Zwang. Auch wenn es ein Bundesgesetz gibt, das das vorschreibt, ist Zwang sicher der falsche Weg. Aber es ist auch nicht dem Ermessen des einzelnen Krankenhauses überlassen, ob es sich an der Gemeinschaftsaufgabe Organspende beteiligen möchte oder nicht. Es ist ihm nicht überlassen. Deshalb schlagen wir zwei Schritte vor, zum einen eine deutliche Stärkung der Person des Transplantationsbeauftragten. Bislang müssen alle Krankenhäuser einen haben, aber sie können sie in einem weiten Spektrum der Aufgabenträger beschäftigen. Gerade, wo es schwierig ist, braucht man Gewicht in der Person, nicht Rechtsetzung, sondern persönliches Gewicht. Deshalb möchten wir diese Aufgabe an einen einflussreichen Funktionsträger koppeln, dessen Möglichkeiten, das Thema im Krankenhaus voranzubringen, besser sind.
Zum Zweiten glauben wir, dass die Krankenhäuser nicht nur die tatsächlichen oder potenziellen Organspender, also die, bei denen die Krankenhäuser selbst tätig geworden sind, mitteilen sollten.Wir wüssten gerne, wie viel Patienten eigentlich im jeweiligen Krankenhaus verstorben sind, deren Krankheitsbild eine Organspende denkbar erscheinen lässt. Damit wird kein Druck ausgeübt, aber wir erkennen, ob Krankenhäuser besondere Schwierigkeiten haben, ob es vielleicht tatsächlich Patienten gab, bei denen man an eine Organspende hätte denken können und dies nicht getan hat, weil das und nur das die Aufmerksamkeit in den Krankenhäusern erhöht, ohne sie einem Zwang auszusetzen, und weil nur das der geeignete Weg ist, den Krankenhäusern, die, aus welchem Grund auch immer, eine Schwierigkeit dabei haben, helfen zu können. Man muss das Problem erst einmal kennen, und bislang
haben wir keine Chance, jenseits allgemeiner Statistiken im konkreten Einzelfall das Problem zu erkennen. Alle Daten, alle Expertenmeinungen deuten darauf hin, dass wir mit solchen Maßnahmen spürbar etwas zur Verbesserung beitragen können, vor allem, aber nicht nur im Dienste der Empfänger.
Ich glaube, dass ein Mensch, der zu Lebzeiten bereit war, dieses ungeheure Geschenk zu machen, sich bereit zu finden,ein Stück von sich,wenn auch post mortem,zu geben, ein Recht darauf hat, dass auch solch ein Wunsch berücksichtigt wird.Wir sollten alles tun, um das herbeizuführen.
Organspende eignet sich nicht zum Parteienstreit. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Deshalb freuen wir uns auf die Anhörungen und die Beratungen im Ausschuss.Wir sind zuversichtlich, dass wir bei diesem Thema – das klang ja aus allen Fraktionen schon an – am Ende zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden. Ich will ganz deutlich sagen, dass wir nicht an jedem Halbsatz unseres Entwurfes hängen werden, sondern gemeinsam eine vernünftige und schlüssige Lösung finden wollen. Das allerdings sollten wir tun. Das Thema Organspende hat es verdient, dass wir ihm noch mehr Aufmerksamkeit widmen als in der Vergangenheit.
(Beifall bei der SPD,bei Abgeordneten des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Frank Williges (CDU))
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Spies, Sie haben Recht, Organspende eignet sich nicht zum Parteienstreit. Deswegen hat es mich doch sehr gewundert, dass die SPD einen eigenen Gesetzentwurf zum Transplantationsgesetz auf den Weg gebracht hat, wo doch der der Landesregierung schon auf dem Weg ist. Das erleichtert allerdings auch die Arbeit, einen Entwurf abzuschreiben.
Doch, Frau Kollegin Schulz-Asche, der Entwurf hat schon vorgelegen. Das erleichtert es, den Entwurf abzuschreiben, ergänzt um einige Passagen. Damit ist dann der Statistik der eigenen Gesetzentwürfe auch noch Genüge getan. Das aber nur am Rande.
Jetzt zum ernsthaften Teil, zum Thema Transplantationsgesetz. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass es in Hessen zu wenig Organspender gibt und dass auf den Wartelisten viele Menschen stehen, die auf eine Transplantation hoffen und denen auf diese Weise geholfen werden könnte. Ich habe lange beruflich mit diesen Menschen zu tun gehabt und weiß deshalb,wie diese Patienten leiden.Jeder Tag,der ins Land geht,ist für die Betroffenen
eine Belastung. Jedes Mal, wenn das Telefon klingelt, stellen sich diese Menschen die bange Frage: Bin ich jetzt dran, hat das Warten endlich ein Ende?
70 bis 80 % der Bevölkerung stehen der Organspende positiv gegenüber. Es haben aber gerade einmal etwas mehr als 10 % einen Spendeausweis. Die Diskrepanz zwischen der positiven Einstellung gegenüber der Organspende und der tatsächlichen Dokumentation der Bereitschaft hängt damit zusammen, dass das Thema Organspende mit dem Thema Tod verbunden ist, der Tod aber von vielen verdrängt wird. Bei der Entscheidung, ob man Organspender werden will, muss man sich mit dem eigenen Tod auseinander setzen. Davor scheuen sich die meisten Menschen.
Die Zurückhaltung und die Angst in der Bevölkerung hängen zum Teil aber auch damit zusammen, dass befürchtet wird,dass,wenn man das Einverständnis gegeben hat, es zur Organentnahme kommen könnte, wenn man noch nicht wirklich tot ist. Da muss die Aufklärung ansetzen.Es gilt,die Öffentlichkeitsarbeit weiter zu verstärken.
Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2002 die „Initiative Organspende Hessen“ gegründet und damit einen Beitrag zu einer umfassenden Diskussion und zur Aufklärung geleistet. Vorgestern haben der Ministerpräsident und die Sozialministerin eine weitere in der Öffentlichkeit breit angelegte Initiative gestartet, in die die Landesministerien und viele Persönlichkeiten eingebunden sind.
Ich möchte auch die Schulkampagne „Leben spenden macht Schule“ der Deutschen Knochenmarkspenderdatei erwähnen, die im Frühjahr dieses Jahres startete. Im Rahmen dieser Kampagne wurde nicht nur Geld gesammelt, um die Typisierungsaktionen zu finanzieren. Vielmehr wurde auch dafür gesorgt, dass im Unterricht beispielsweise das Thema Leukämie kreativ behandelt wurde.
Das alles ist aber kein Grund zum Ausruhen.Nach wie vor liegt Hessen mit 11,7 transplantierten Organen pro 1 Million Einwohner hinter dem Bundesdurchschnitt mit 14,8 Organen pro 1 Million Einwohner deutlich zurück.
Zum einen gibt es die geringe Akzeptanz in der Bevölkerung. Zum anderen kommen aber auch die Krankenhäuser der ihnen vom Gesetzgeber mit dem Transplantationsgesetz übertragenen Aufgabe der Meldung potenzieller Organspender nur in unzureichendem Ausmaß nach. Oftmals wird argumentiert, eine Meldung könne vergeblich sein, dem Krankenhaus könnten aber trotzdem Kosten entstehen. Dabei ist viel zu wenig bekannt, dass die Aufwendungen auch bei einer nicht zustande gekommenen Organentnahme je nach Aufwand mit bis zu 3.755 c von der Deutschen Stiftung Organtransplantation vergütet werden.
Aufklärung ist also in vielerlei Hinsicht noch nötig. Deswegen ist es richtig, die Zuständigkeit für die Aufgabe der Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende, die Voraussetzungen der Organentnahme, die Bedeutung der Organtransplantation und die Bereithaltung der Organspendeausweise über die Gesundheitsämter hinaus zu erweitern.Weitere Institutionen, Organisationen, aber auch die Selbsthilfegruppen sollten eingebunden werden. An dieser Stelle möchte ich den Selbsthilfegruppen ganz herzlich für ihr hohes Engagement danken.