Dann ist es mir immer wieder ganz wichtig, zu sagen, dass die rechtliche Auseinandersetzung der eine Schuh ist und die politische Auseinandersetzung der andere Schuh. Da Sie hier gesagt haben, ich würde immer wieder sagen, dass es schlecht für das Land Hessen sei,will ich hier meine Argumente wiederholen, die, egal wie ein Rechtsverfahren ausgehen wird, meiner Meinung nach richtig bleiben werden. Wir haben im Moment eine große Auseinandersetzung, seit Jahren, seit der PISA-Studie, über Chancengerechtigkeit in Deutschland. Wir haben gerade von der PISA-Studie, aber auch von anderen Studien ein extrem schlechtes Zeugnis ausgestellt bekommen. In einer solchen Situation Gesetze einzubringen, die die soziale Ungerechtigkeit im Bildungssystem zementieren, statt sie aufzuheben, finde ich schon ein ziemlich starkes Stück. Herr Corts, das allein ist schlecht für unser Land.
Neben der Diskussion über die Chancengerechtigkeit und der Diskussion über die soziale Auslese haben wir auch die Diskussion über das, was Deutschland im Rahmen der Globalisierung wirtschaftlich voranbringt. Sie alle kennen die Diskussion darüber, dass wir in Deutschland kluge Köpfe brauchen, weil wir ein ressourcenarmes Land sind. In einer solchen Situation, in der wir auch noch immer wieder von Studien gesagt bekommen, dass wir in
Deutschland viel zu wenige Akademikerinnen und Akademiker haben, um die bevorstehenden Jobs, die höher qualifiziert sein werden, als es heute der Fall ist, überhaupt meistern zu können, einen Gesetzentwurf einzubringen, der sehr wahrscheinlich dazu führen wird, dass wir weniger Studierende in Hessen oder in der gesamten Bundesrepublik haben werden und es nicht gefördert wird, dass junge Menschen ein Studium aufnehmen, das ist wirklich absolut kontraproduktiv. Auch hier schaden Sie dem Land.
Ein drittes Argument, das wiederum ein eher volkswirtschaftliches Argument ist,ist die wissenschaftliche Vielfalt im Lande. Natürlich wird es so sein, dass Studierende, wenn sie für ein Studium bezahlen werden, sich erst einmal über die Berufsperspektiven eines Studiums Gedanken machen. Sie werden sich für diejenigen Studiengänge entscheiden, die vermeintlich bessere Perspektiven bieten. Das heißt, die Vielfalt des Studiums wird eingeschränkt. Wir werden in ganz wichtigen Zukunftsbereichen in Zukunft zu wenige Expertinnen und Experten haben. Auch hier entsteht eindeutig ein Schaden für das Land Hessen.
Ganz kurz vielleicht noch zur Kollegin Kühne-Hörmann. Wenn Sie hier den Studierenden vorwerfen – Herr Corts hat das auch gemacht –, sie wollen nicht diskutieren, sei noch einmal ganz kurz darauf verwiesen, dass wir in der letzten Zeit zahlreiche Anhörungen gehabt haben, in denen fast alle Expertinnen und Experten – außen denen von Ihnen – pro domo bestätigen, dass alles abgeperlt ist und Sie überhaupt keine Änderungen vorgenommen haben.Da kann man natürlich verstehen,dass das Vertrauen der Studierenden, dass Sie hier auf Kritik hören und ein Einsehen haben, gering ist. Insofern kann ich die Proteste der Studierenden absolut verstehen.
Herr Minister Corts, Sie haben gerade sehr viel Wert darauf gelegt,dass Sie richtig zitiert werden.Das geht uns als FDP genauso. Wir sind beide Juristen. Wir haben im Studium einmal gelernt: Man soll nicht nur einen Absatz lesen, sondern man soll noch ein bisschen davor und dahinter schauen.
Ich ergänze gerne den Beschluss von Gersfeld, der, wie Sie richtig sagen, aus dem März 2004 stammt. Sie haben Recht, darin steht, dass auch weiterhin ein kostenfreies Erststudium auf der Basis der mit dem Land festgelegten Qualitätsstandards möglich sein muss. Wenn Sie dann zwei Absätze weiter gucken,dann steht des Weiteren,dass im Rahmen der Erweiterung der Autonomie der Hochschulen diese zusätzlich zur Refinanzierung aus der Grundausstattung die Möglichkeit erhalten sollen, Studienentgelte für mit dem Land ausgehandelte Qualitätsstandards einnehmen zu können.Es wird dann sogar noch einmal beispielhaft gemacht, indem zwei Sätze weiter steht, dass es dann den Studierenden ermöglicht wird, eine selbstverantwortliche Entscheidung zu treffen, ob sie ihr Studium an einer Hochschule absolvieren wollen, die sich ausschließlich über die zur Verfügung gestellten Bildungsgutscheine finanziert, oder ob sie aufgrund der gewährten Zusatzleistungen eine Hochschule vorziehen, die darüber hinaus Studienentgelte verlangt. Das will heißen: 2004 – nehmen Sie es uns ab,schwarz auf weiß,ich kopiere Ihnen auch gerne den gesamten Beschluss und nicht nur die Auszüge, die man Ihnen aufgeschrieben hat – ist unter dem Vorsitz von Frau Wagner inhaltlich von der FDP in Hessen und mehrheitlich von der FDP im Bund beschieden worden: Wir wollen ein Drei-Säulen-Modell, Bildungsgutscheine plus Studiengebühren plus Drittmittel. – Da beißt die Maus keinen Faden ab, Herr Minister. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Zweiter Punkt: Autonomie. Herr Kollege Corts, Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass Autonomie nicht heißt, alles das zu machen, was die Hochschulpräsidenten wollen.Autonomie heißt: selbstverantwortliche Entscheidungen der Hochschulen. Das ist manchmal anstrengend, richtig. Aber wer nach Kompetenzen schreit, muss dann auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass er die Entscheidungen selbst treffen muss.
Da gibt es wiederum nur diese beiden Seiten ein und derselben Medaille, und das ist die richtige Auslegung von Autonomie.
Dritter Punkt: soziale Auslese, weil das gerade noch einmal von der Kollegin Sorge so vehement vorgebracht worden ist.Frau Kollegin Sorge,PISA zeigt ziemlich deutlich, wenn wir ein Problem des Zugangs bildungsferner Schichten zum Bildungssystem haben, so ist das schon ein Problem des Schulbereichs.Wir verlieren die meisten Kinder bei der Frage: „Wer macht Abitur?“, wir verlieren sie nicht bei der Entscheidung, wer Abitur hat und nachher auf die Hochschule geht.
Nicht so vehement wie im Bereich der Schule. – Zusätzlich haben die internationalen Erfahrungen gezeigt, und Herr Prof. Gaethgens, der langjähriger Präsident der
Hochschulrektorenkonferenz war, hat das gerade wieder vor zwei Tagen bei einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt ausgeführt – Sie waren leider nicht da –, dass die Einführung von Studiengebühren die soziale Selektion nicht verstärkt. Es ist also ein Ammenmärchen, was Sie hier erzählen. Ich meine vielmehr, dass es davon abhängen wird, ob es diese psychologische Hürde, die Sie hier beschwören, gibt. Es wird davon abhängen, dass es uns, der Politik, gelingt, der Angst der Studierenden zu begegnen, dass diese Gelder, die sie eventuell zahlen sollen, nicht bei einer Qualitätsverbesserung ankommen. Denn das ist klar: Wenn ich sehe, es wird nur zentral abkassiert, es ist aber überhaupt keine Verpflichtung da und auch keine Überprüfung,dass die Qualität erhöht, dass Qualität gesichert wird, dann wäre ich auch sauer, wenn ich dafür, dass ich nichts bekomme, zahlen muss.
Deswegen wird es darauf ankommen, diese Angst zu zerstreuen. Das schaffen Sie aber nicht mit solch einer Panikmache, wie Sie das jetzt wieder gemacht haben.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die Debatte ist damit beendet.
Die erste Lesung ist abgeschlossen. Was machen wir damit? – Den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag geben wir in den Ausschuss.
Also geht der Gesetzentwurf zur weiteren Behandlung und Vorbereitung der zweiten Lesung in den Ausschuss.
Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/5641, kommt zur Abstimmung. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und GRÜNE. Gegenstimmen? – CDU und FDP. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Gibt es dazu besondere Wünsche? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlungen zu Petitionen.Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen, schließe die heutige Sitzung und wünsche Ihnen alles Gute. Morgen früh um 9 Uhr geht es weiter. Die Sitzung ist geschlossen.