Herr Siebel, ich wollte Sie nicht in Ihrem Redefluss unterbrechen – als Sie eben über die 2 Milliarden c sprachen –, aber wir haben einen anderen Etat, und das sollten Sie eigentlich wissen. Sie sind genauso lange dabei wie ich. Wir haben einen Etat von 1,158 Milliarden c, der den Hochschulen ausdrücklich zufließt. Die zusätzlichen Mittel von 135 Millionen c sind deshalb doch eine deutlichere Verbesserung, als Sie das gerade vorgerechnet haben. Ich denke, es genügt, wenn ich einfach noch einmal darauf hinweise, dass diese zusätzlichen Mittel im nationalen Wettbewerb notwendig sind.
Ich will eigentlich nur auf die Punkte eingehen, die uns – Frau Beer – unterscheiden. Das andere werden wir sicherlich im nächsten Plenum ausführlich und ausreichend diskutieren.
Sie sagen, die Entscheidung, ob Studiengebühren, Studienbeiträge eingeführt werden, solle den Hochschulen überlassen bleiben. Das ist meines Erachtens eindeutig ein Rückzug der Politik.
Schauen Sie sich die Zeitungen aus Nordrhein-Westfalen an. Ich möchte nicht von einem Stellungskrieg sprechen, aber eine Hochschule nach der anderen dort muss es sich erkämpfen, dass Studienbeiträge eingeführt werden. Ich denke, wenn alle sagen, das ist so wichtig, das hat Verfassungsrang, dann muss ein Gesetz her. Dieses Gesetz muss die Politik verabschieden, das kann am Ende keine satzungsautonome Selbstverwaltungskörperschaft beschließen. Deswegen ganz klar von unserer Seite: Wir wollen, dass das Ob beim Gesetzgeber bleibt, beim Landtag, und nicht – wie Sie das vorschlagen – an die Hochschulen geht.
Dabei wundert mich – wenn Sie von Autonomie sprechen –, dass Sie dabei so viel Wie aufgeführt haben – wie man das im Einzelnen machen kann.
Daraufhin habe ich mir angeschaut, wie eigentlich das nordrhein-westfälische Gesetz aussieht. Natürlich habe ich irrsinnig viele Parallelen gefunden.
Aber man kann das natürlich nicht so einfach nur abschreiben. Es gibt einige Unterschiede in der allgemeinen Gesetzeslage zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen. Beispielsweise gibt es die Kompetenzen, die Sie jetzt dem Senat zuschreiben wollen, in Hessen nicht.
Liebe Frau Beer, dann hätten Sie Ihren Gesetzentwurf aber so erweitern müssen, dass Sie den abschließenden Katalog der Aufgaben, die für den Senat vorgesehen sind, auch in Hessen ändern oder ergänzen müssen. Das aber haben Sie nicht getan. Deswegen ist das schon ein Unterschied.Wir sehen vor, dass das Präsidium das macht, nicht der Senat.
Denken Sie doch einmal daran, in welch schwierige Situation manche Hochschule geführt würde,wenn man Ihren Weg beschreiten würde. Nehmen Sie nur einmal das Beispiel Frankfurt oder Darmstadt.
In Darmstadt haben wir ein Präsidium – oder ausdrücklich einen Präsidenten –, das sich ganz deutlich dagegen ausspricht. Gleichzeitig aber haben wir dort einen Hochschulrat,der dafür ist.Wir haben einen Senat,der dagegen ist. Wie soll da jetzt eine Entscheidung getroffen werden, wenn wir nach dem TUD-Gesetz auch Entwicklungs- und Strukturfragen beim Hochschulrat sehen? Wo ist da das Ende? Wo beginnt das andere? Wo ist wer zuständig?
Das heißt, wir bringen einen Konflikt in die Hochschule, der meines Erachtens so nicht richtig angesiedelt ist und den zu lösen nicht Aufgabe der Hochschule ist. Wir sind
der Auffassung, es ist richtig, den Weg zu gehen, dass wir – die Politik – diese Entscheidung treffen und nicht Hochschulen.
Im Übrigen darf ich Ihnen nur kurz erläutern, dass ich anlässlich der Hochschulleitertagung, die wir zwei Tage vor dem Kabinettsbeschluss hatten, die Präsidenten noch einmal ausdrücklich gefragt habe: Meinen Sie, dass Sie Studiengebühren oder Studienbeiträge selbst einführen können, und wollen Sie das?
Bis auf einen Präsidenten – nämlich Wörner – haben alle ausdrücklich gesagt: Nein, wir halten das für eine Aufgabe der Politik; wir möchten nicht die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen wiederholen. Liebe Politik, wenn es denn so sein muss, wenn Sie Studiengebühren oder Studienbeiträge einführen wollen, dann soll das die Politik entscheiden.
Ich denke, wenn wir von Autonomie sprechen, dann sollten wir auch insoweit ehrlich miteinander umgehen, dass wir die Hochschulen danach befragen, was sie wollen und inwieweit sie dort autonom sind, uns das zu überlassen.
Insoweit darf ich noch einmal kurz auf zwei, drei Punkte eingehen. Frau Sorge, Sie haben mich falsch zitiert. Ich bitte um Verständnis. Ich habe nicht gesagt – darauf lege ich Wert, weil das missverständlich ist; deswegen sollten Sie mich nicht mehr falsch zitieren –, man bräuchte nur auf Bier oder Zigaretten verzichten. – Ich habe ausdrücklich gesagt: Die Studienbeiträge auf einen Tag heruntergerechnet sind weniger als beispielsweise ein Bier oder eine Zigarette. – Das macht einen großen Unterschied, einen ganz großen Unterschied. Ich bitte das für die Zukunft zur Kenntnis zu nehmen. Ich möchte nicht, dass Sie mich in dieser Form zitieren.
Herr Siebel, ein Punkt. Ich habe etwas dazu gesagt, dass Sie die Zahlen nicht ganz drauf haben. Es geht nicht um 2 Milliarden c, sondern um 1,15 Milliarden c. Sie haben gesagt, die Finanzen und die Autonomie in den Hochschulen würden seit 2003, seitdem ich die Verantwortung trage, sinken. Ich darf daran erinnern, dass unter RotGrün die Planung für Investitionstätigkeiten auf einem absoluten Tiefpunkt war. Ich erwähne das und wiederhole es immer wieder, damit Sie das irgendwann in Ihren Reden zur Kenntnis nehmen.
Keiner meiner sozialdemokratischen Vorgänger hat auch nur davon geträumt, dass es so weit kommen würde. Nehmen Sie das zur Kenntnis.Sagen Sie nicht,dass es sinkt.Es steigt.
Trotz der schwierigen Situation, in der wir uns in Deutschland befinden, sind wir das Land, das auch weiterhin steigende Etats hat. Nach den Chefgesprächen sind wir in diesem Jahr mit 1,5 % dabei. Es wird zusätzliche Mittel geben.Auch das nehmen Sie bitte zur Kenntnis.
Das Autonomiegesetz ist nicht unter Rot-Grün erfunden worden. Das ist in meiner Zeit verabschiedet worden. Es ist weitergehend, als es jemals zwischen 1999 und 2003
war. Da haben Sie am Ende zugestimmt. Aber auch das nehmen Sie bitte zur Kenntnis. Deswegen ist es nicht ganz lauter, wie Sie das vortragen.
Meine Damen und Herren, wir werden sicherlich in der nächsten Runde unseren Gesetzentwurf im Einzelnen beraten.Dann kann man auf einige Für und Wenn näher eingehen. Insbesondere sollte man – das ist vielleicht heute ein bisschen zu kurz gekommen – die soziale Komponente eines solchen Gesetzes ein bisschen näher erläutern: warum es möglich ist, wie es mit der Bezahlung und mit der Rückzahlung aussieht. – Das ist ein wichtiger Punkt, der denjenigen, die studieren wollen, die Ängste nimmt.
Wenn auf die Hochglanzbroschüre Bezug genommen wird – ich konnte Ihre Frage nicht beantworten –: Die Hochglanzbroschüre, die wir zurzeit verteilen, umfasst 18 Seiten. Ich glaube, dass sich die jungen Leute ausreichend über uns informieren können. Das werden wir auch weiterhin machen. – Vielen Dank.
Herr Staatsminister, vielen Dank. – Ich habe jetzt noch zwei Wortmeldungen. Zunächst die Kollegin Sarah Sorge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Lieber Herr Minister Corts, zunächst einmal zu dem Zitat.Auch wenn es anders ist, als ich es hier vorgetragen habe – wir können es gerne nachlesen –, suggeriert auch die Tatsache, dass Sie sagen, ein Bier oder eine Zigarette heruntergerechnet,
genau das Bild, das ich Ihnen vorwerfe zu haben: dass die Studierenden nichts Besseres zu tun haben, als rauchend in den Kneipen zu sitzen. Genau das ist es, was ich Ihnen vorwerfe.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Das ist doch gar nicht wahr! – Clemens Reif (CDU): Keine Sorge, Frau Sorge! – Hans-Jürgen Irmer (CDU):Al-Wazir kennt sich da besser aus!)
Zum Anhörungsverfahren. Ich habe ein geordnetes parlamentarisches Verfahren eingefordert. Ich möchte schon noch einmal darauf hinweisen, in welchem Stand dieses Gesetzgebungsverfahren ist und dass wir hier meiner Meinung nach einen einmaligen Vorgang haben.
Es wäre ganz nett, wenn Sie mir zuhören würden, denn das ist auch für die CDU-Fraktion etwas ganz Neues. – Dieser Gesetzentwurf ist nämlich in der Regierungsanhörung. Das heißt, das Kabinett hat diesen Gesetzentwurf bereits beschlossen. Diese Regierungsanhörung ist auf den 15.Juli terminiert.Das haben Sie jüngst,letzte Woche, in einer Pressemitteilung noch einmal bestätigt, in der Sie die Studierenden aufgefordert haben, ihre Kritik in Ihrer Anhörung zu äußern.Auch im Ausschuss haben Sie nochmals gesagt,dass der Termin 15.Juli steht und das alles seinen geordneten Gang geht.
Der Ministerpräsident hat in der „Sonntags-FAZ“ aber etwas anderes gesagt. Das steht die ganze Zeit im Raum. Es ist doch schon sehr interessant, zu erfahren, wie das gesamte Gesetzgebungsverfahren laufen soll. Denn vor dem 15. Juli findet die letzte Plenarsitzung statt. Das heißt, Sie als Regierung können einen solchen Gesetzentwurf überhaupt nicht mehr in das Verfahren einbringen. Sie könnten es nur noch so machen, dass die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf einbringt.
Das ist ein ganz neues Verfahren. Es passiert oft, dass die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf einbringt. Aber dass vier Fraktionen einen Gesetzentwurf einbringen und zusätzlich noch die Landesregierung, das ist schon neu. Sie werden dann in einem Dilemma sein, wenn Sie entscheiden müssen, ob Sie für den Gesetzentwurf der Landesregierung oder den der CDU-Fraktion stimmen.
(Axel Wintermeyer (CDU): Da brauchen Sie keine Angst zu haben! – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Da wissen Sie mehr als wir!)
Aber man muss schon sagen, dass es ein absolut neuer Vorgang ist, dass ein Gesetzentwurf in einer Regierungsanhörung ist und die CDU-Fraktion dann vielleicht einen Gesetzentwurf einbringen wird.
Zum Rechtsgutachten. Hier haben Sie mich falsch zitiert. Ich sage nicht, dass ich noch Tausende von Rechtsgutachten brauche. Ich sage lediglich – dabei bleibe ich, und das ist auch so –, dass ein Rechtsgutachten allein noch nicht die Hessische Verfassung aushebeln kann und dass wir erst einmal sehen werden, ob dieses Gesetz der Verfassung widerspricht oder nicht. Ich bin von Ersterem überzeugt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Thomas Spies (SPD): Tut es! – Minister Udo Corts: Schauen wir einmal!)
Dann ist es mir immer wieder ganz wichtig, zu sagen, dass die rechtliche Auseinandersetzung der eine Schuh ist und die politische Auseinandersetzung der andere Schuh. Da Sie hier gesagt haben, ich würde immer wieder sagen, dass es schlecht für das Land Hessen sei,will ich hier meine Argumente wiederholen, die, egal wie ein Rechtsverfahren ausgehen wird, meiner Meinung nach richtig bleiben werden. Wir haben im Moment eine große Auseinandersetzung, seit Jahren, seit der PISA-Studie, über Chancengerechtigkeit in Deutschland. Wir haben gerade von der PISA-Studie, aber auch von anderen Studien ein extrem schlechtes Zeugnis ausgestellt bekommen. In einer solchen Situation Gesetze einzubringen, die die soziale Ungerechtigkeit im Bildungssystem zementieren, statt sie aufzuheben, finde ich schon ein ziemlich starkes Stück. Herr Corts, das allein ist schlecht für unser Land.