Protocol of the Session on May 16, 2006

Wir kommen zur Erledigung der Tagesordnung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde – Drucks. 16/5460 –

Ich rufe Frage 584 auf. Herr Abg. Häusling.

Ich frage die Landesregierung:

Wann und mit welcher Person wird die Schulleiterstelle an der Theodor-Heuss-Schule in Homberg (Efze) besetzt werden, die seit September 2005 vakant ist und deren bisheriger kommissarischer Leiter den Auftrag im April 2006 aus gesundheitlichen Gründen an das Staatliche Schulamt zurückgegeben hat?

Frau Staatsministerin Wolff.

Herr Kollege Häusling, nachdem am 20. April 2006 die Auswahlentscheidung getroffen worden ist, wurden die Bewerber mit Datum vom 21. April darüber informiert. Obwohl einer der nicht ausgewählten Bewerber Rechtsmittel eingelegt hat, besteht die begründete Hoffnung, dass die Besetzung zeitnah erfolgen kann.

Zusatzfrage, Herr Abg. Häusling.

Frau Ministerin, können Sie erklären, warum das Verfahren so fürchterlich lange gedauert hat? Die Eltern sind zu Recht empört, dass sich das Verfahren nun schon fast ein Jahr hinzieht.

Frau Kultusministerin.

Man kann zwar über die Schulverwaltung und das Ministerium empört sein, das verhindert aber leider nicht, dass in diesem Fall die Ansetzung eines Überprüfungstermins durch die Einlegung von Rechtsmitteln zeitlich stark verzögert worden ist. Das erste Verfahren musste, weil zwei Bewerber ihre Bewerbung zurückgezogen haben, ausgesetzt und abgesagt werden. Das bedeutete, es musste eine zweite Ausschreibung veranlasst werden. Die endgültigen Bewerbungsunterlagen lagen relativ spät vor, sodass die Entscheidung erst jetzt getroffen werden konnte.

Frage 585, Herr Abg. Schmitt, SPD-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Weise ist oder war die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in die angekündigte Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes eingebunden bzw. beteiligt?

Herr Staatssekretär Abeln.

Herr Abg.Schmitt,die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ist eine Kanzlei für öffentliches Wirtschaftsrecht. Sie ist renommiert und hat sich unter anderem auf das Sparkassenrecht spezialisiert. Wir haben sie um eine rechtliche Begutachtung der Frage gebeten, ob die von der Hessischen Landesregierung im Sparkassengesetz geplante Bildung von Stammkapital sowie die Übertragung von Anteilen auf ausschließlich öffentliche Träger mit dem EU-Recht,dem Staatsvertrag Hessen/Thüringen und dem kommunalen Haushaltsrecht vereinbar ist. Darüber hinaus hat uns die Kanzlei auch zu Fragen der verfassungs- und kommunalrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Novellierung beraten.

Die Kernfrage, die EU-rechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens, wurde von der Kanzlei als Erstes geprüft. Zu diesem Fragenkomplex haben wir im Januar den Entwurf eines Teilgutachtens bekommen. In diesem Entwurf wurde ausführlich dargestellt, dass die Kanzlei die Bildung und die Übertragung von Stammkapital auf ausschließlich öffentliche Träger aus EU-rechtlicher Sicht für zulässig hält. Die Endfassung des Gutachtens geht uns in den nächsten Tagen zu. Wir haben aber schon mehrere Teilentwürfe vorliegen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schmitt.

Sie haben die wesentlichen Ergebnisse zu dem EU-rechtlichen Teil geschildert. Können Sie denn auch zu den anderen Fragen wesentliche Ergebnisse des Gutachtens benennen?

Herr Staatssekretär.

Diese Ergebnisse werden in der Vorlage zum Staatsvertrag verwertet werden. Ich möchte sie aber nicht isoliert vortragen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schmitt.

Wann ist mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen?

Herr Staatssekretär.

So bald wie möglich.

(Norbert Schmitt (SPD): So genau wollte ich es gar nicht wissen! – Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe Frage 586 auf. Frau Kollegin Beer übernimmt die Frage.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht sie zu einer Vorlegung des Termins der Schuleingangsuntersuchung auf den Termin der Schulanmeldung, damit eine längere Vorlaufzeit entsteht, um die häufig auftretenden Befunde bei Kindern, etwa im sprachlichen und motorischen Bereich, durch gezielte Fördermaßnahmen frühzeitig angehen zu können, und sich somit die Chancen auf deutliche Fortschritte der Kinder bis zum Schulanfang erhöhen?

Frau Sozialministerin.

Frau Abg. Beer, die Schuleingangsuntersuchung ist derzeit die einzige Untersuchung aller Kinder vor Schulbeginn.Aufgrund der Vielzahl benötigter Untersuchungstermine erstrecken sich diese über mehrere Monate. In einigen Landkreisen beginnen die Untersuchungen bereits im November vor dem vorgesehenen Einschulungstermin. Einige Gesundheitsämter bieten die ersten Termine gezielt für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten an. Hierbei handelt es sich aber um ein freiwilliges Zusammenwirken von vorschulischen Einrichtungen, dem Kinderund Jugendgesundheitsdienst und den Eltern. Grundsätzlich ist es heute möglich, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Schulen, die Untersuchungstermine von so genannten Risikokindern an den Anfang der Untersuchungsserie zu stellen, um Zeit für gezielte Fördermaßnahmen zu gewinnen.

Allerdings sollen die Untersuchungen im Allgemeinen nicht allzu weit vom geplanten Schulbeginn entfernt liegen, da die Beurteilung nach dem heute praktizierten Test an die altersgebundenen Entwicklungsfortschritte eines Kindes gekoppelt ist. Insgesamt gesehen würde deswegen eine allgemeine Vorverlegung der Schuleingangsuntersuchungen bedeuten, dass ein neues Testverfahren auf fünfjährige Kinder angepasst werden müsste, da die Kinder zwischen fünf und sechs Jahren noch einmal große Entwicklungssprünge machen. Insoweit müsste, wenn gewünscht ist, das tatsächlich ein Jahr früher zu machen, ein neues altersgerechtes Testverfahren entwickelt werden. Durch die Einrichtung der Vorlaufkurse wurde im sprachlichen Bereich bereits nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen, aber auch Entwicklungsverzögerungen entgegengewirkt.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Beer.

Ist die Landesregierung bereit, darauf hinzuwirken, dass wenigstens bei den Kindern, die Sie eben als Problemkinder bezeichnet haben, in Zusammenarbeit der Beteiligten eine Vorverlegung des Untersuchungstermins erfolgt, und hält sie es nicht für sinnvoll, aufgrund der Kann-KinderRegelung im Schulgesetz grundsätzlich auch einen Test für Fünfjährige zu entwickeln, damit bei diesen eine altersgemäße Prüfung im Hinblick auf eine frühere Einschulung möglich wird?

Frau Sozialministern Lautenschläger.

Im Moment werden die Testverfahren wiederum überprüft. Ich halte es für am sinnvollsten, wenn wir versuchen, mit den anderen Ländern abgestimmte weitere Testverfahren zu entwickeln. Im vorschulischen Bereich sind nach wie vor die wichtigsten Testverfahren die UUntersuchungen. Zunächst einmal muss der Grad der Teilnahme an diesen U-Untersuchungen weiter gesteigert werden. Gerade bei der U 8 und der U 9 lässt das Teilnahmeverhalten deutlich nach. Auf der anderen Seite wird parallel geprüft, ob nicht eine weitere Untersuchung im Kindergartenalter durchgeführt werden kann.

Frage 587, Herr Abg. Rudolph.

Ich frage die Landesregierung:

Ist die Berichterstattung im „Wiesbadener Kurier“ vom 3. April 2006, dass die CDU-Landtagsabgeordnete MüllerKlepper eine Spende der Landesregierung an die Freiwillige Feuerwehr Oberwalluf in Höhe von 250 c überreicht hat, zutreffend?

Herr Staatsminister Bouffier.

(Norbert Schmitt (SPD): Unglaublich! Das ist schon einmal passiert!)

Herr Abgeordneter, ich habe den Vorgang überprüft. Die Berichterstattung im „Wiesbadener Kurier“ ist korrekt. Es liegt eine fehlerhafte Sachbehandlung vor. Das Verfahren – das gilt immer – läuft normalerweise so:Wenn ein Abgeordneter die Unterstützung für einen Verein erbittet und der Verein die Unterstützung erhält, bekommt der Abgeordnete eine Nachricht und der Verein die entsprechende briefliche Mitteilung.

Im vorliegenden Fall erfolgte der Versand unmittelbar an die Kollegin Müller-Klepper. Das war unzutreffend. Ich

bedauere das. Ich habe den Vorgang zum Anlass genommen, erneut auf die Regelung hinzuweisen, wie wir das nach meiner Kenntnis immer machen.

(Norbert Schmitt (SPD):Nein! Es gab schon mal einen Fall in Gießen!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Rudolph.

Es hat aber im Bereich Gießen schon einmal einen solchen Fall gegeben. Es ging um den Vorsitzenden des Sportvereins Buseck. Ist Ihnen das bekannt, Herr Minister? Das müsste auch Ihre Zuständigkeit betreffen.

Herr Staatsminister Bouffier.

Herr Abgeordneter,das ist möglich.Wenn Sie mir die Einzelheiten mitgeben, werde ich Ihnen berichten.

(Günter Rudolph (SPD): Okay!)

Zusatzfrage, Herr Abg. Schäfer-Gümbel.